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   BAG, 10.03.1999 - 4 AZR 246/98   

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BAG, 10.03.1999 - 4 AZR 246/98 (https://dejure.org/1999,40455)
BAG, Entscheidung vom 10.03.1999 - 4 AZR 246/98 (https://dejure.org/1999,40455)
BAG, Entscheidung vom 10. März 1999 - 4 AZR 246/98 (https://dejure.org/1999,40455)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 17.08.1994 - 4 AZR 644/93

    Sachbearbeiter für private Vertragsangelegenheiten

    Auszug aus BAG, 10.03.1999 - 4 AZR 246/98
    bb) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist bei Aufbaufallgruppen zunächst zu prüfen, ob der Kläger die Anforderungen der niedrigeren Vergütungs gruppe erfüllt, und anschließend, ob die weiteren Merkmale der darauf aufbauenden höheren Vergütungsgruppe vorliegen (vgl. Senatsurteile vom 24. September 1980 - 4 AZR 727/78 - BAGE 34, 158 = AP Nr. 36 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 17. August 1994-4 AZR 644/93 - AP Nr. 183 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Dabei darf sich das Ge rieht mit einer pauschalen Überprüfung begnügen, wenn der maßgebende Sachverhalt unstreitig ist und der Arbeitgeber selbst die Tätigkeitsmerkmale der entsprechenden Vergütungsgruppe als erfüllt ansieht (Senatsurteile vom 6. Juni 1984 - 4 AZR 203/82 - AP Nr. 91 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 17. August 1994-4 AZR 644/93 - AP Nr. 183 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 18.11.1975 - 4 AZR 595/74

    Eingruppierung: Begriff der "besonders verantwortungsvollen Tätigkeit"

    Auszug aus BAG, 10.03.1999 - 4 AZR 246/98
    Dabei darf sich das Ge rieht mit einer pauschalen Überprüfung begnügen, wenn der maßgebende Sachverhalt unstreitig ist und der Arbeitgeber selbst die Tätigkeitsmerkmale der entsprechenden Vergütungsgruppe als erfüllt ansieht (Senatsurteile vom 6. Juni 1984 - 4 AZR 203/82 - AP Nr. 91 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 17. August 1994-4 AZR 644/93 - AP Nr. 183 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 06.06.1984 - 4 AZR 203/82

    Eingruppierung: Justiziabilität unbestimmter Rechtsbegriffe in Tarifverträgen

    Auszug aus BAG, 10.03.1999 - 4 AZR 246/98
    Dabei darf sich das Ge rieht mit einer pauschalen Überprüfung begnügen, wenn der maßgebende Sachverhalt unstreitig ist und der Arbeitgeber selbst die Tätigkeitsmerkmale der entsprechenden Vergütungsgruppe als erfüllt ansieht (Senatsurteile vom 6. Juni 1984 - 4 AZR 203/82 - AP Nr. 91 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 17. August 1994-4 AZR 644/93 - AP Nr. 183 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 15.06.1994 - 4 AZR 327/93

    Eingruppierung eines Betriebsberaters im Außendienst

    Auszug aus BAG, 10.03.1999 - 4 AZR 246/98
    Wird die von einem Arbeitnehmer überwiegend ausgeübte Tätigkeit von einem Tätigkeitsbeispiel nicht oder nicht in vollem Umfang erfaßt, so sind für die Eingruppierung die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale heranzuziehen, bei deren Auslegung wiederum die Tätigkeitsbeispiele zu berücksichtigen sind (vgl. zu diesen allgemeinen Grundsätzen die Senatsurteile vom 29. Oktober 1980-4 AZR 750/78 - AP Nr. 41 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 8. Februar 1984-4 AZR 158/83 - BAGE 45, 121 = AP Nr. 134 zu § 1 TVG Tarifverträge: Auslegung; vom 7. November 1984 - 4 AZR 286/83 - AP Nr. 6 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel; vom 15. Juni 1994 - 4 AZR 327/93 - AP Nr. 9 zu §§ 22, 23 BAT Krankenkassen).
  • BAG, 24.09.1980 - 4 AZR 727/78

    Eingruppierung: Beiziehung von Privaturkunden - Schlüssigkeit der Klage -

    Auszug aus BAG, 10.03.1999 - 4 AZR 246/98
    bb) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist bei Aufbaufallgruppen zunächst zu prüfen, ob der Kläger die Anforderungen der niedrigeren Vergütungs gruppe erfüllt, und anschließend, ob die weiteren Merkmale der darauf aufbauenden höheren Vergütungsgruppe vorliegen (vgl. Senatsurteile vom 24. September 1980 - 4 AZR 727/78 - BAGE 34, 158 = AP Nr. 36 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 17. August 1994-4 AZR 644/93 - AP Nr. 183 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • LAG Hamm, 25.09.1997 - 4 Sa 174/97

    Zulässigkeit eines Eingruppierungsprozesses im Bereich der Privatwirtschaft ;

    Auszug aus BAG, 10.03.1999 - 4 AZR 246/98
    2- 1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 25. September 1997 - 4 Sa 174/97 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 07.11.1984 - 4 AZR 286/83

    Eingruppierung von Erster Verkäuferin - Allgemeine Tätigkeitsmerkmale -

    Auszug aus BAG, 10.03.1999 - 4 AZR 246/98
    Wird die von einem Arbeitnehmer überwiegend ausgeübte Tätigkeit von einem Tätigkeitsbeispiel nicht oder nicht in vollem Umfang erfaßt, so sind für die Eingruppierung die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale heranzuziehen, bei deren Auslegung wiederum die Tätigkeitsbeispiele zu berücksichtigen sind (vgl. zu diesen allgemeinen Grundsätzen die Senatsurteile vom 29. Oktober 1980-4 AZR 750/78 - AP Nr. 41 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 8. Februar 1984-4 AZR 158/83 - BAGE 45, 121 = AP Nr. 134 zu § 1 TVG Tarifverträge: Auslegung; vom 7. November 1984 - 4 AZR 286/83 - AP Nr. 6 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel; vom 15. Juni 1994 - 4 AZR 327/93 - AP Nr. 9 zu §§ 22, 23 BAT Krankenkassen).
  • BAG, 29.10.1980 - 4 AZR 750/78

    Entsprechende Tätigkeiten - Örtliche Leitung von Bauten - Bauwesen - Baurecht -

    Auszug aus BAG, 10.03.1999 - 4 AZR 246/98
    Wird die von einem Arbeitnehmer überwiegend ausgeübte Tätigkeit von einem Tätigkeitsbeispiel nicht oder nicht in vollem Umfang erfaßt, so sind für die Eingruppierung die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale heranzuziehen, bei deren Auslegung wiederum die Tätigkeitsbeispiele zu berücksichtigen sind (vgl. zu diesen allgemeinen Grundsätzen die Senatsurteile vom 29. Oktober 1980-4 AZR 750/78 - AP Nr. 41 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 8. Februar 1984-4 AZR 158/83 - BAGE 45, 121 = AP Nr. 134 zu § 1 TVG Tarifverträge: Auslegung; vom 7. November 1984 - 4 AZR 286/83 - AP Nr. 6 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel; vom 15. Juni 1994 - 4 AZR 327/93 - AP Nr. 9 zu §§ 22, 23 BAT Krankenkassen).
  • BAG, 08.02.1984 - 4 AZR 158/83

    Vergütungsmerkmale: Beispiele - Kassierer an Verbrauchermarktkassen im

    Auszug aus BAG, 10.03.1999 - 4 AZR 246/98
    Wird die von einem Arbeitnehmer überwiegend ausgeübte Tätigkeit von einem Tätigkeitsbeispiel nicht oder nicht in vollem Umfang erfaßt, so sind für die Eingruppierung die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale heranzuziehen, bei deren Auslegung wiederum die Tätigkeitsbeispiele zu berücksichtigen sind (vgl. zu diesen allgemeinen Grundsätzen die Senatsurteile vom 29. Oktober 1980-4 AZR 750/78 - AP Nr. 41 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 8. Februar 1984-4 AZR 158/83 - BAGE 45, 121 = AP Nr. 134 zu § 1 TVG Tarifverträge: Auslegung; vom 7. November 1984 - 4 AZR 286/83 - AP Nr. 6 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel; vom 15. Juni 1994 - 4 AZR 327/93 - AP Nr. 9 zu §§ 22, 23 BAT Krankenkassen).
  • BAG, 07.11.1990 - 4 AZR 67/90

    Eingruppierung einer Regaleinrichterin im Einzelhandel

    Auszug aus BAG, 10.03.1999 - 4 AZR 246/98
    Dies ist die Tätigkeit, die mehr als die Hälfte der Gesamtarbeitszeit in Anspruch nimmt (Senatsurteil vom 7. November 1990 - 4 AZR 67/90 - AP Nr. 41 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel).
  • BAG, 14.04.1971 - 4 AZR 203/70

    Musikbibliothek - Bibliothek - Noten - Musikschriften - Praktische

  • BAG, 23.02.2012 - 2 AZR 44/11

    Änderungskündigung

    Ob es sich dabei um eine den allgemeinen Merkmalen entsprechende Tätigkeit handelt, braucht in einem solchen Fall regelmäßig nicht mehr geprüft zu werden (BAG 21. April 2010 - 4 AZR 735/08 - Rn. 20; 10. März 1999 - 4 AZR 246/98 - zu 3 b der Gründe) .
  • BAG, 27.09.2005 - 1 ABR 41/04

    Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft

    Wird von einem Arbeitnehmer eine Tätigkeit verrichtet, die ein Tätigkeitsbeispiel erfüllt, braucht nicht mehr geprüft werden, ob es sich dabei um eine den allgemeinen Merkmalen entsprechende Tätigkeit handelt (vgl. etwa 10. März 1999 - 4 AZR 246/98 -, zu 3 b der Gründe).
  • BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 333/08

    Eingruppierung einer Kassiererin

    Ob es sich dabei um eine den allgemeinen Merkmalen entsprechende Tätigkeit handelt, braucht in diesem Fall nicht mehr geprüft zu werden (vgl. nur BAG 10. März 1999 - 4 AZR 246/98 - juris-Rn. 42 mwN).
  • BAG, 20.03.2003 - 8 AZR 656/01

    Eingruppierung eines Kellners in einem Bahnhofsrestaurant

    Bei der Auslegung von in den Oberbegriffen enthaltenen unbestimmten Rechtsbegriffen sind wiederum die Tätigkeitsbeispiele zu berücksichtigen (BAG 10. März 1999 - 4 AZR 246/98 - nv.; 15. Juni 1994 - 4 AZR 327/93 - AP BAT §§ 22, 23 Krankenkassen Nr. 9 = EzA TVG § 4 Eingruppierung Nr. 4; 7. November 1984 - 4 AZR 286/83 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 6; 8. Februar 1984 - 4 AZR 158/83 - BAGE 45, 121 = AP TVG § 1 Auslegung Nr. 134; 29. Oktober 1980 - 4 AZR 750/78 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 41).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts braucht nicht mehr geprüft zu werden, ob es sich um eine den allgemeinen Merkmalen entsprechende Tätigkeit handelt (10. März 1999 - 4 AZR 246/98 - nv.).

  • BAG, 21.04.2010 - 4 AZR 735/08

    Eingruppierung einer Vorarbeiterin in der Systemgastronomie

    Ob es sich dabei um eine den allgemeinen Merkmalen entsprechende Tätigkeit handelt, braucht in einem solchen Fall nicht mehr geprüft zu werden (vgl. nur BAG 10. März 1999 - 4 AZR 246/98 - zu 3 b der Gründe).
  • BAG, 17.04.2003 - 8 AZR 482/01

    Eingruppierung einer Kassiererin in einem Verbrauchermarkt

    Das hat seinen Grund darin, daß die Tarifvertragsparteien selbst im Rahmen ihrer rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten gewisse häufig vorkommende und typische Aufgaben einer bestimmten Vergütungsgruppe fest zuordnen können (BAG 10. März 1999 - 4 AZR 246/98 -).
  • BAG, 20.03.2003 - 8 AZR 318/02

    Eingruppierung eines Kellners in einem Bahnhofsrestaurant

    Bei der Auslegung von in den Oberbegriffen enthaltenen unbestimmten Rechtsbegriffen sind wiederum die Tätigkeitsbeispiele zu berücksichtigen (BAG 10. März 1999 - 4 AZR 246/98 - nv.; 15. Juni 1994 - 4 AZR 327/93 - AP BAT §§ 22, 23 Krankenkassen Nr. 9 = EzA TVG § 4 Eingruppierung Nr. 4; 7. November 1984 - 4 AZR 286/83 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 6; 8. Februar 1984 - 4 AZR 158/83 - BAGE 45, 121 = AP TVG § 1 Auslegung Nr. 134; 29. Oktober 1980 - 4 AZR 750/78 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 41).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts braucht nicht mehr geprüft zu werden, ob es sich um eine den allgemeinen Merkmalen entsprechende Tätigkeit handelt (10. März 1999 - 4 AZR 246/98 - nv.).

  • BAG, 23.02.2012 - 2 AZR 45/11

    Änderungskündigung

    Ob es sich dabei um eine den allgemeinen Merkmalen entsprechende Tätigkeit handelt, braucht in einem solchen Fall regelmäßig nicht mehr geprüft zu werden (BAG 21. April 2010 - 4 AZR 735/08 - Rn. 20; 10. März 1999 - 4 AZR 246/98 - zu 3 b der Gründe) .
  • BAG, 27.01.2010 - 4 AZR 567/08

    Eingruppierung einer Gastronomie-Servicekraft

    Ob es sich dabei um eine den allgemeinen Merkmalen entsprechende Tätigkeit handelt, braucht in einem solchen Fall nicht mehr geprüft zu werden (vgl. nur BAG 10. März 1999 - 4 AZR 246/98 - zu 3 b der Gründe).
  • BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 334/08

    Eingruppierung einer Kassiererin

    Ob es sich dabei um eine den allgemeinen Merkmalen entsprechende Tätigkeit handelt, braucht in diesem Fall nicht mehr geprüft zu werden (vgl. nur BAG 10. März 1999 - 4 AZR 246/98 - juris-Rn. 42 mwN).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.11.2021 - 8 Sa 21/21

    Eingruppierung einer Kundenberaterin einer Krankenkasse - ETV/MTV

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.11.2021 - 8 Sa 22/21

    Eingruppierung einer Kundenberaterin einer Krankenkasse - ETV/MTV

  • LAG Berlin, 29.01.2001 - 18 Sa 2109/00

    Abgrenzung bezüglich der Eingruppierung einer Tätigkeit als Sachbearbeitung oder

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