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   BAG, 10.04.1985 - 7 AZR 201/83   

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BAG, 10.04.1985 - 7 AZR 201/83 (https://dejure.org/1985,20111)
BAG, Entscheidung vom 10.04.1985 - 7 AZR 201/83 (https://dejure.org/1985,20111)
BAG, Entscheidung vom 10. April 1985 - 7 AZR 201/83 (https://dejure.org/1985,20111)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 12.12.1979 - 5 AZR 1102/77
    Auszug aus BAG, 10.04.1985 - 7 AZR 201/83
    Die Klägerin, die.seit 1967 für die beklagte Rundfunkanstalt als Redakteurin tätig ist, hatte durch drei Instanzen den Status einer Arbeitnehmerin erstritten (zuletzt BAG Urteil vom 12. Dezember 1979 - 5 AZR 1102/77 -).

    richt anhängigen Rechtsstreits 5 AZR 155/82 (früher 5 AZR 1102/77= LAG.

    Hilfsweise festzustellen, daß das Arbeitsverhältnis vom 21. Juli/26. August 1980 jedenfalls mit der endgültigen Entscheidung im Statusprozeß Bundesarbeitsgericht - 5 AZR 1102/77 - endet.

    Ferner wird auf die Berufung des Beklagten fest gestellt, daß das Arbeitsverhältnis laut Vertrag vom 21.7.1980/26.8.1980 mit einer endgültigen (für die Klägerin negativen) Entscheidung im Statusprozeß (BAG 5 AZR 1102/77 = 5 AZR 155/82) endet.

    1. Das Berufungsgericht ist zu Recht davon ausgegangen, daß mit dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Januar 1982 - 1 BvR 475/80 - die Geschäftsgrundlage des zwischen den Parteien im Hinblick auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 12. Dezember 1982 - 5 AZR 1102/77 - abgeschlossenen Arbeitsvertrages weggefallen, ist, so daß gemäß § 242 BGB eine Anpassung an die geänderten Verhältnisse zu erfolgen hatte.

  • BAG, 13.01.1983 - 5 AZR 155/82
    Auszug aus BAG, 10.04.1985 - 7 AZR 201/83
    Nunmehr hat das Bundesarbeitsgericht durch Urteil vom 13 Januar 1983 - 5 AZR 155/82 - das Statusurteil des Landesarbeitsgerichts vom 3. November 1977 - 8 Sa 687/75 - aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.

    richt anhängigen Rechtsstreits 5 AZR 155/82 (früher 5 AZR 1102/77= LAG.

    1. das Verfahren gemäß § 148 ZPO bis zur rechtskräftigen Entscheidung des beim Bundesarbeitsgericht anhängigen Rechtsstreits 5 AZR 155/82 (früher 5 AZR.

  • LAG Köln, 19.12.1983 - 8 Sa 687/75
    Auszug aus BAG, 10.04.1985 - 7 AZR 201/83
    Nunmehr hat das Bundesarbeitsgericht durch Urteil vom 13 Januar 1983 - 5 AZR 155/82 - das Statusurteil des Landesarbeitsgerichts vom 3. November 1977 - 8 Sa 687/75 - aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.

    Düsseldorf/Köln 8 Sa 687/75);.

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus BAG, 10.04.1985 - 7 AZR 201/83
    Der Große Senat des Bundesarbeitsgerichts hat in seinem Beschluß vom 27. Februar 1985 - GS 1/84 - (zur Veröffentlichung vorgesehen) folgende Grundsätze zum Weiterbeschäftigungsanspruch eines gekündigten Arbeitnehmers während des Kündigungsprozesses aufgestellt: Außer im Fall einer offensichtlich unwirksamen Kün digung begründet die Ungewißheit über den Ausgang, des Kündigungsprozesses ein schutzwertes Interesse des Arbeitgebers an der Nichtbeschäftigung des gekündigten Arbeitnehmers für die Dauer des Kündigungsprozesses.
  • BGH, 12.12.1963 - V BLw 32/63

    Geschäftsgrundlage im Höferecht

    Auszug aus BAG, 10.04.1985 - 7 AZR 201/83
    Eine Geschäftsgrundlage wird gebildet durch die beim Vertragsschluß zu Tage getretenen, dem Geschäftsgegner erkennbaren und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen des einen Vertragsteils oder durch die gemeinsamen Vorstellungen beider Vertragsteile vom Vorhandensein oder künftigen Eintritt gewisser Umstände, sofern der Geschäftswille auf diesen Vorstellungen aufbaut (BGHZ 25, 390, 392; BGHZ 40, 334, 335 f ; MllnchKomm, BGB, Bd. 2, § 242 Rz 466, mit weiteren Nachweisen; Staudinger/Schmidt, BGB, 12. Aufl., § 242 Rz 836, mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 23.10.1957 - V ZR 219/55

    Begriff der Geschäftsgrundlage eines Vertrages

    Auszug aus BAG, 10.04.1985 - 7 AZR 201/83
    Eine Geschäftsgrundlage wird gebildet durch die beim Vertragsschluß zu Tage getretenen, dem Geschäftsgegner erkennbaren und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen des einen Vertragsteils oder durch die gemeinsamen Vorstellungen beider Vertragsteile vom Vorhandensein oder künftigen Eintritt gewisser Umstände, sofern der Geschäftswille auf diesen Vorstellungen aufbaut (BGHZ 25, 390, 392; BGHZ 40, 334, 335 f ; MllnchKomm, BGB, Bd. 2, § 242 Rz 466, mit weiteren Nachweisen; Staudinger/Schmidt, BGB, 12. Aufl., § 242 Rz 836, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 02.11.1959 - 2 AZR 479/56

    Konkurs - Unterbrochener Rechtsstreit - Revisionsinstanz - Erledigung der

    Auszug aus BAG, 10.04.1985 - 7 AZR 201/83
    Das gilt auch für den Fall, daß die Parteien erst in der Revisionsinstanz die Hauptsache für erledigt erklären (BAG Beschluß vom 18. Februar 1957 - 2 AZR 231/56 - AP Nr. 2 zu § 91 a ZPO; Urteil vom 2. November 1959 - 2 AZR 479/56 - AP Nr. 7 zu § 91 a ZPO; BAG Beschluß vom 14. März 1984 - 5 AZR 453/83 - nicht veröffentlicht; Zöller/Vollkommer, ZPO, 13- Aufl., § 91 a Anm. II 5).
  • BAG, 14.03.1984 - 5 AZR 453/83
    Auszug aus BAG, 10.04.1985 - 7 AZR 201/83
    Das gilt auch für den Fall, daß die Parteien erst in der Revisionsinstanz die Hauptsache für erledigt erklären (BAG Beschluß vom 18. Februar 1957 - 2 AZR 231/56 - AP Nr. 2 zu § 91 a ZPO; Urteil vom 2. November 1959 - 2 AZR 479/56 - AP Nr. 7 zu § 91 a ZPO; BAG Beschluß vom 14. März 1984 - 5 AZR 453/83 - nicht veröffentlicht; Zöller/Vollkommer, ZPO, 13- Aufl., § 91 a Anm. II 5).
  • BAG, 18.02.1957 - 2 AZR 231/56

    Revisionsinstanz - Anwendungsbereich der Vorschrift - Kostenentscheidung -

    Auszug aus BAG, 10.04.1985 - 7 AZR 201/83
    Das gilt auch für den Fall, daß die Parteien erst in der Revisionsinstanz die Hauptsache für erledigt erklären (BAG Beschluß vom 18. Februar 1957 - 2 AZR 231/56 - AP Nr. 2 zu § 91 a ZPO; Urteil vom 2. November 1959 - 2 AZR 479/56 - AP Nr. 7 zu § 91 a ZPO; BAG Beschluß vom 14. März 1984 - 5 AZR 453/83 - nicht veröffentlicht; Zöller/Vollkommer, ZPO, 13- Aufl., § 91 a Anm. II 5).
  • LAG Hamburg, 13.06.1995 - 6 Sa 45/94

    Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses mit programmgestaltendem Mitarbeiter einer

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  • BAG, 21.01.1987 - 7 AZR 513/84

    Weiterbeschäftigungsanspruch bei unwirksamer Kündigung

    Das gilt auch für den Fall, daß die Parteien erst in der Revisionsinstanz die Hauptsache für erledigt erklären (BAG Beschluß vom 18. Februar 1957 - 2 AZR 231/56 - AP Nr. 2 zu § 91 a ZPO; Urteil vom 2. November 1959 - 2 AZR 479/56 - AP Nr. 7 zu § 91 a ZPO; Beschluß vom 14. März 1984 - 5 AZR 453/83 - nicht veröffentlicht; Beschluß vom 10. April 1985 - 7 AZR 201/83 - nicht veröffentlicht; Zöller/Vollkommer, ZPO, 14. Aufl., § 91 a Rz 18).
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