Rechtsprechung
   BAG, 10.04.2013 - 5 AZR 79/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,16498
BAG, 10.04.2013 - 5 AZR 79/12 (https://dejure.org/2013,16498)
BAG, Entscheidung vom 10.04.2013 - 5 AZR 79/12 (https://dejure.org/2013,16498)
BAG, Entscheidung vom 10. April 2013 - 5 AZR 79/12 (https://dejure.org/2013,16498)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,16498) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 14.02.2013 - 3 AZB 5/12

    Deutsche Gerichtsbarkeit - Lehrer an griechischen Schulen

    Auszug aus BAG, 10.04.2013 - 5 AZR 79/12
    Es ist mit dem Prinzip der souveränen Gleichheit von Staaten und dem daraus abgeleiteten Rechtsprinzip, dass Staaten nicht übereinander zu Gericht sitzen, nicht zu vereinbaren, wenn ein deutsches Gericht hoheitliches Handeln eines anderen Staates rechtlich überprüfen würde (vgl. BVerfG 6. Dezember 2006 - 2 BvM 9/03 - zu C II 2 a der Gründe, BVerfGE 117, 141; BAG 14. Februar 2013 - 3 AZB 5/12 - Rn. 14 mwN) .

    Dazu gehören die Betätigung der auswärtigen und militärischen Gewalt, die Gesetzgebung, die Ausübung der Polizeigewalt und die Rechtspflege (BAG 14. Februar 2013 - 3 AZB 5/12 - Rn. 15 f. mwN) .

    b) Geht es - wie hier - um eine Streitigkeit aus einem Arbeitsverhältnis, kommt es grundsätzlich darauf an, ob die dem Arbeitnehmer übertragenen Aufgaben ihrer Natur nach hoheitlich oder nicht-hoheitlich sind; entscheidend ist der Inhalt der ausgeübten Tätigkeit (BAG 14. Februar 2013 - 3 AZB 5/12 - Rn. 17 mwN; 15. Februar 2005 - 9 AZR 116/04 - zu A I 2 b der Gründe mwN, BAGE 113, 327 -) .

    Nach dem für die Beurteilung der Tätigkeit der Klägerin auf deutschem Hoheitsgebiet allein maßgeblichen deutschen Recht nehmen Lehrer nicht schwerpunktmäßig hoheitlich geprägte Aufgaben wahr, deren Ausübung nach Art. 33 Abs. 4 GG regelmäßig Beamten vorbehalten ist (BVerfG 19. September 2007 - 2 BvF 3/02 - zu C I 2 c der Gründe, BVerfGE 119, 247; BAG 14. Februar 2013 - 3 AZB 5/12 - Rn. 20) .

  • BAG, 12.12.2001 - 5 AZR 255/00

    Internationales Privatrecht; Arbeitsvertragsstatut; Eingriffsnormen;

    Auszug aus BAG, 10.04.2013 - 5 AZR 79/12
    Die Parteien haben ihr Arbeitsverhältnis deutschen Tarifverträgen unterstellt und einen Gerichtsstand in Deutschland vereinbart (vgl. BAG 12. Dezember 2001 - 5 AZR 255/00 - zu B I 1 der Gründe, BAGE 100, 130; 1. Juli 2010 - 2 AZR 270/09 - Rn. 28) .
  • BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 116/04

    Gleichbehandlung - Maßregelungsverbot - Abfindung

    Auszug aus BAG, 10.04.2013 - 5 AZR 79/12
    b) Geht es - wie hier - um eine Streitigkeit aus einem Arbeitsverhältnis, kommt es grundsätzlich darauf an, ob die dem Arbeitnehmer übertragenen Aufgaben ihrer Natur nach hoheitlich oder nicht-hoheitlich sind; entscheidend ist der Inhalt der ausgeübten Tätigkeit (BAG 14. Februar 2013 - 3 AZB 5/12 - Rn. 17 mwN; 15. Februar 2005 - 9 AZR 116/04 - zu A I 2 b der Gründe mwN, BAGE 113, 327 -) .
  • BAG, 01.07.2010 - 2 AZR 270/09

    Staatenimmunität - Hoheitliche Tätigkeit - Rechtliches Gehör

    Auszug aus BAG, 10.04.2013 - 5 AZR 79/12
    Die Parteien haben ihr Arbeitsverhältnis deutschen Tarifverträgen unterstellt und einen Gerichtsstand in Deutschland vereinbart (vgl. BAG 12. Dezember 2001 - 5 AZR 255/00 - zu B I 1 der Gründe, BAGE 100, 130; 1. Juli 2010 - 2 AZR 270/09 - Rn. 28) .
  • BAG, 13.12.2012 - 6 AZR 752/11

    Massenentlassungsanzeige - Konsultationsverfahren

    Auszug aus BAG, 10.04.2013 - 5 AZR 79/12
    Gewöhnlicher Arbeitsort des Klägers ist B. Der für die Anwendung der EuGVVO erforderliche Auslandsbezug (vgl. dazu EuGH 17. November 2011 - C-327/10 - [Lindner] Rn. 29; BAG 13. Dezember 2012 - 6 AZR 752/11 - Rn. 21) ergibt sich daraus, dass die Beklagte ein ausländischer Staat ohne "Sitz" im Inland ist.
  • BVerfG, 06.12.2006 - 2 BvM 9/03

    Pauschaler Verzicht auf Staatenimmunität erfasst nicht die diplomatische

    Auszug aus BAG, 10.04.2013 - 5 AZR 79/12
    Es ist mit dem Prinzip der souveränen Gleichheit von Staaten und dem daraus abgeleiteten Rechtsprinzip, dass Staaten nicht übereinander zu Gericht sitzen, nicht zu vereinbaren, wenn ein deutsches Gericht hoheitliches Handeln eines anderen Staates rechtlich überprüfen würde (vgl. BVerfG 6. Dezember 2006 - 2 BvM 9/03 - zu C II 2 a der Gründe, BVerfGE 117, 141; BAG 14. Februar 2013 - 3 AZB 5/12 - Rn. 14 mwN) .
  • BVerfG, 19.09.2007 - 2 BvF 3/02

    Antragslose Teilzeitbeschäftigung von Beamten verfassungswidrig

    Auszug aus BAG, 10.04.2013 - 5 AZR 79/12
    Nach dem für die Beurteilung der Tätigkeit der Klägerin auf deutschem Hoheitsgebiet allein maßgeblichen deutschen Recht nehmen Lehrer nicht schwerpunktmäßig hoheitlich geprägte Aufgaben wahr, deren Ausübung nach Art. 33 Abs. 4 GG regelmäßig Beamten vorbehalten ist (BVerfG 19. September 2007 - 2 BvF 3/02 - zu C I 2 c der Gründe, BVerfGE 119, 247; BAG 14. Februar 2013 - 3 AZB 5/12 - Rn. 20) .
  • LAG Hamm, 24.11.2011 - 17 Sa 1067/11

    Fehlende deutsche Gerichtsbarkeit bei Tätigkeit eines Lehrers für einen

    Auszug aus BAG, 10.04.2013 - 5 AZR 79/12
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 24. November 2011 - 17 Sa 1067/11 - aufgehoben.
  • EuGH, 17.11.2011 - C-327/10

    Ist der aktuelle Wohnsitz eines Verbrauchers unbekannt, können die Gerichte des

    Auszug aus BAG, 10.04.2013 - 5 AZR 79/12
    Gewöhnlicher Arbeitsort des Klägers ist B. Der für die Anwendung der EuGVVO erforderliche Auslandsbezug (vgl. dazu EuGH 17. November 2011 - C-327/10 - [Lindner] Rn. 29; BAG 13. Dezember 2012 - 6 AZR 752/11 - Rn. 21) ergibt sich daraus, dass die Beklagte ein ausländischer Staat ohne "Sitz" im Inland ist.
  • LAG Hamm, 03.04.2014 - 17 Sa 999/13

    Entgeltsenkung durch griechische Gesetze; Lehrkräfte in Deutschland;

    Auf die zugelassene Revision hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 10.04.2013 - 5 AZR 79/12 - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 24.11.2011 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung auch über die Kosten der Revision zurückverwiesen.

    Nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 10.04.2013 (5 AZR 79/12) bestehen keine Bedenken mehr gegen die Zulässigkeit der Klage.

    Dazu bedurfte es im vorliegenden Fall nicht der Einholung eines völker- und staatsrechtlichen Rechtsgutachtens, wie es das Bundesarbeitsgerichts für erwägenswert gehalten hat (10.04.2013 a.a.O. Rnr. 26).

  • LAG Hamm, 24.04.2014 - 17 Sa 999/13

    Entgeltsenkung durch griechische Gesetze

    Auf die zugelassene Revision hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 10.04.2013 - 5 AZR 79/12 - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 24.11.2011 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung auch über die Kosten der Revision zurückverwiesen.

    Nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 10.04.2013 (5 AZR 79/12) bestehen keine Bedenken mehr gegen die Zulässigkeit der Klage.

    Dazu bedurfte es im vorliegenden Fall nicht der Einholung eines völker- und staatsrechtlichen Rechtsgutachtens, wie es das Bundesarbeitsgerichts für erwägenswert gehalten hat (10.04.2013 a.a.O. Rnr. 26).

  • BAG, 26.04.2017 - 5 AZR 747/16

    Staatenimmunität - drittstaatliche Eingriffsnormen

    Auf die Revision des Klägers hat der Senat das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen (BAG 10. April 2013 - 5 AZR 79/12 -) .

    Das hat der Senat bereits im vorangegangenen Revisionsverfahren (BAG 10. April 2013 - 5 AZR 79/12 - Rn. 13 ff.) und in einem Parallelverfahren für Lehrkräfte, die an der Ersatzschule der Beklagten in N im Rahmen von Arbeitsverhältnissen beschäftigt werden, in seinem am heutigen Tag ergangenen Urteil (BAG 26. April 2017 - 5 AZR 962/13 - Rn. 15 ff.) , auf dessen Begründung zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen wird, entschieden.

  • BGH, 25.06.2014 - VII ZB 23/13

    Vollstreckungsimmunität: Forderungen der Republik Griechenland auf Auszahlung von

    Eine Abweichung von den Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 10. April 2013 - 5 AZR 81/12, - 5 AZR 79/12 und - 5 AZR 78/12 (NJW 2013, 2461) sowie vom 25. April 2013 - 2 AZR 960/11 (NJOZ 2013, 1835) ist - entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerdegegnerin - nicht gegeben.
  • BGH, 25.06.2014 - VII ZB 24/13

    Vollstreckungsimmunität kultureller Einrichtungen ausländischer Staaten i.R.d.

    Eine Abweichung von den Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 10. April 2013 - 5 AZR 81/12, - 5 AZR 79/12 und - 5 AZR 78/12 (NJW 2013, 2461) sowie vom 25. April 2013 - 2 AZR 960/11 (NJOZ 2013, 1835) ist entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerdegegnerin - nicht gegeben.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht