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   BAG, 10.04.2014 - 2 AZR 812/12   

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BAG, 10.04.2014 - 2 AZR 812/12 (https://dejure.org/2014,10107)
BAG, Entscheidung vom 10.04.2014 - 2 AZR 812/12 (https://dejure.org/2014,10107)
BAG, Entscheidung vom 10. April 2014 - 2 AZR 812/12 (https://dejure.org/2014,10107)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • lexetius.com

    Ordentliche Änderungskündigung aus Gründen in der Person des Arbeitnehmers

  • openjur.de

    Ordentliche Änderungskündigung aus Gründen in der Person des Arbeitnehmers

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Ordentliche Änderungskündigung aus Gründen in der Person des Arbeitnehmers - Entzug der kanonischen Beauftragung einer Gemeindereferentin

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 140 GG, Art 137 Abs 3 S 2 WRV, Art 137 Abs 3 S 1 WRV, § 1 Abs 2 S 1 KSchG, § 2 KSchG
    Ordentliche Änderungskündigung aus Gründen in der Person des Arbeitnehmers - Entzug der kanonischen Beauftragung einer Gemeindereferentin

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer Änderungskündigung gegenüber einer Gemeindereferentin in der katholischen Kirche; Überprüfung der Kündigungsgründe durch die staatlichen Arbeitsgerichte

  • Betriebs-Berater

    Ordentliche Änderungskündigung aus Gründen in der Person des Arbeitnehmers

  • hensche.de

    Änderungskündigung, Änderungskündigung: Verhältnismäßigkeit

  • bag-urteil.com

    Ordentliche Änderungskündigung aus Gründen in der Person des Arbeitnehmers

  • rewis.io

    Ordentliche Änderungskündigung aus Gründen in der Person des Arbeitnehmers - Entzug der kanonischen Beauftragung einer Gemeindereferentin

  • ra.de
  • RA Kotz

    Gemeindereferentin: personenbedingte Änderungskündigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit einer Änderungskündigung gegenüber einer Gemeindereferentin in der katholischen Kirche

  • rechtsportal.de

    Wirksamkeit einer Änderungskündigung gegenüber einer Gemeindereferentin in der katholischen Kirche

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Personenbedingte Änderungskündigung: Vertrag darf sich vom bisherigen Inhalt nicht weiter als erforderlich entfernen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Personenbedingte Änderungskündigung für eine katholische Gemeindereferentin

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Entzug der kanonischen Beauftragung kann Kündigung wegen fehlender Eignung als Gemeindereferentin rechtfertigen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Ordentliche Änderungskündigung aus Gründen in der Person des Arbeitnehmers

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Änderungskündigung - Sind mehrere Angebote des Chefs erlaubt?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ordentliche Änderungskündigung einer Gemeindereferentin durch die katholische Kirche

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Änderungskündigung durch ein Erzbistum

Besprechungen u.ä.

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Wann ist eine Änderungskündigung verhältnismäßig?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 2523
  • NZA 2014, 653
  • BB 2014, 1331
  • DB 2014, 1266
 
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Wird zitiert von ... (77)Neu Zitiert selbst (39)

  • BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 396/12

    Änderungskündigung

    Auszug aus BAG, 10.04.2014 - 2 AZR 812/12
    b) Eine Änderungskündigung iSv. § 2 KSchG ist sozial gerechtfertigt, wenn das Änderungsangebot des Arbeitgebers durch Gründe iSd. § 1 Abs. 2 KSchG bedingt ist und sich darauf beschränkt, solche Änderungen vorzusehen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muss (vgl. für die betriebsbedingte Änderungskündigung BAG 20. Juni 2013 - 2 AZR 396/12 - Rn. 16; 23. Februar 2012 - 2 AZR 44/11 - Rn. 34) .

    Dieser Maßstab gilt unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer das Änderungsangebot - wie im Streitfall - abgelehnt oder unter Vorbehalt angenommen hat (vgl. BAG 20. Juni 2013 - 2 AZR 396/12 - aaO; 23. Februar 2012 - 2 AZR 44/11 - aaO) .

    Die angebotenen Änderungen dürfen sich von deren Inhalt nicht weiter entfernen, als zur Erreichung des angestrebten Ziels erforderlich ist (BAG 20. Juni 2013 - 2 AZR 396/12 - Rn. 17; 15. Januar 2009 - 2 AZR 641/07 - Rn. 15) .

  • BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvR 717/08

    Innerkirchliche Rechtsakte sind der staatlichen Gerichtsbarkeit entzogen

    Auszug aus BAG, 10.04.2014 - 2 AZR 812/12
    Damit erkennt der Staat die Kirchen als Institutionen mit dem Recht der Selbstbestimmung an, die ihrem Wesen nach unabhängig vom Staat sind und ihre Gewalt nicht von ihm herleiten (BVerfG 9. Dezember 2008 - 2 BvR 717/08 - Rn. 3) .

    Die Folge ist, dass der Staat in ihre inneren Verhältnisse nicht eingreifen darf (BVerfG 9. Dezember 2008 - 2 BvR 717/08 - Rn. 4; 17. Februar 1965 - 1 BvR 732/64 - zu II 1 der Gründe, BVerfGE 18, 385) .

    Die Ausgestaltung des innerkirchlichen Dienst- und Amtsrechts unterliegt nach Art. 140 GG iVm. Art. 137 Abs. 3 Satz 2 WRV dem kirchlichen Selbstbestimmungsrecht und ist - sofern die Kirchen es nicht selbst dem staatlichen Recht unterstellen - der Gerichtsbarkeit des Staates entzogen (BVerfG 9. Dezember 2008 - 2 BvR 717/08 - Rn. 7) .Das kirchliche Selbstbestimmungsrecht und die in Art. 137 Abs. 3 Satz 2 WRV ausdrücklich gewährleistete Ämterautonomie umfassen das Recht festzulegen, welche Kirchenämter einzurichten, wie diese zu besetzen und welche Anforderungen an die Amtsinhaber zu stellen sind (BVerfG 9. Dezember 2008 - 2 BvR 717/08 - Rn. 14; BVerwG 25. November 1982 - 2 C 21/78 - zu II 1 der Gründe, BVerwGE 66, 241) .

  • BAG, 27.08.2008 - 5 AZR 16/08

    Annahmeverzug - Beschäftigungsmöglichkeit

    Auszug aus BAG, 10.04.2014 - 2 AZR 812/12
    Wird zu ihren Gunsten unterstellt, das beklagte Erzbistum sei aufgrund seiner Fürsorgepflicht gehalten gewesen, sie - vorübergehend - mit anderen als den vertragsgemäßen Arbeiten zu beschäftigen (vgl. zur Diskussion BAG 27. August 2008 - 5 AZR 16/08 - Rn. 15; 18. Dezember 1986 - 2 AZR 34/86 - zu B II 4 der Gründe) , ist es dieser Verpflichtung hier nachgekommen.

    Das beklagte Erzbistum musste ihr jedenfalls zur Vermeidung von Annahmeverzug nicht noch einmal die Arbeiten anbieten, die sie bereits abgelehnt hatte (vgl. BAG 27. August 2008 - 5 AZR 16/08 - Rn. 15) .

  • BGH, 14.12.1988 - IVa ZR 209/87

    Entscheidung über Haupt- und Hilfsanspruch im Revisionsverfahren

    Auszug aus BAG, 10.04.2014 - 2 AZR 812/12
    Die Verurteilung des beklagten Erzbistums zur Zahlung von Urlaubsabgeltung wird das Landesarbeitsgericht, sollte es zu dem Ergebnis kommen, die Kündigung vom 29. Dezember 2010 habe das Arbeitsverhältnis nicht aufgelöst, aufzuheben und für gegenstandslos zu erklären haben (vgl. BAG 24. Januar 2013 - 2 AZR 140/12 - Rn. 29; BGH 14. Dezember 1988 - IVa ZR 209/87  - zu IV der Gründe, BGHZ 106, 219 ) .

    Die Entscheidung über den von der Klägerin nur hilfsweise für den Fall des Unterliegens mit dem Kündigungsschutzantrag erhobenen Anspruch auf Urlaubsabgeltung steht unter der auflösenden Bedingung, dass dem Hauptantrag endgültig stattgegeben wird und damit kein Raum mehr für die Entscheidung über den Hilfsantrag bleibt (vgl. BGH 6. November 2012 - II ZR 280/11 -; 14. Dezember 1988 - IVa ZR 209/87 - aaO) .

  • BAG, 21.04.2005 - 2 AZR 132/04

    Änderungskündigung

    Auszug aus BAG, 10.04.2014 - 2 AZR 812/12
    Ihr Verhalten wäre nur dann widersprüchlich, wenn sie zuvor hätte erkennen lassen, sie werde ein entsprechendes Angebot unter keinen Umständen, auch nicht bei Ausspruch einer Änderungskündigung und auch nicht unter dem Vorbehalt des § 2 KSchG annehmen (vgl. BAG 21. April 2005 - 2 AZR 132/04 - zu B II 4 c ee der Gründe, BAGE 114, 243) .

    Auf eine abgelehnte Weiterbeschäftigungsmöglichkeit vermöchte er sich im Rechtsstreit nicht mehr widerspruchsfrei als eine den bisherigen Vertragsbedingungen näher kommende Alternative zu berufen (vgl. zu diesem Erfordernis der Widerspruchsfreiheit BAG 21. September 2006 - 2 AZR 607/05 - Rn. 46; 21. April 2005 - 2 AZR 132/04 - zu B II 4 c gg der Gründe mwN, BAGE 114, 243) .

  • BAG, 23.02.2012 - 2 AZR 44/11

    Änderungskündigung

    Auszug aus BAG, 10.04.2014 - 2 AZR 812/12
    b) Eine Änderungskündigung iSv. § 2 KSchG ist sozial gerechtfertigt, wenn das Änderungsangebot des Arbeitgebers durch Gründe iSd. § 1 Abs. 2 KSchG bedingt ist und sich darauf beschränkt, solche Änderungen vorzusehen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muss (vgl. für die betriebsbedingte Änderungskündigung BAG 20. Juni 2013 - 2 AZR 396/12 - Rn. 16; 23. Februar 2012 - 2 AZR 44/11 - Rn. 34) .

    Dieser Maßstab gilt unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer das Änderungsangebot - wie im Streitfall - abgelehnt oder unter Vorbehalt angenommen hat (vgl. BAG 20. Juni 2013 - 2 AZR 396/12 - aaO; 23. Februar 2012 - 2 AZR 44/11 - aaO) .

  • BAG, 22.02.2012 - 5 AZR 249/11

    Annahmeverzug - Leistungswille - Verbindlichkeit einer Weisung

    Auszug aus BAG, 10.04.2014 - 2 AZR 812/12
    Die objektive Leistungsfähigkeit und der subjektive Leistungswille sind Voraussetzungen, die während der gesamten Dauer des Annahmeverzugs vorliegen müssen ( BAG 12. Dezember 2012 - 5 AZR 93/12 - Rn. 25; 22. Februar 2012 -  5 AZR 249/11  - Rn. 16 , BAGE 141, 34) .
  • BAG, 26.05.1992 - 9 AZR 41/91

    Urlaubsgeld und Weihnachtsgratifikation - Arbeitsentgelt im Sinne von § 115 SGB X

    Auszug aus BAG, 10.04.2014 - 2 AZR 812/12
    Auch Sonderzahlungen sind grundsätzlich übergangsfähige Entgeltleistungen (vgl. BAG 26. Mai 1992 - 9 AZR 41/91 - BAGE 70, 275) .
  • BAG, 10.12.1992 - 2 AZR 271/92

    Außerordentliche Kündigung - Drucksituation

    Auszug aus BAG, 10.04.2014 - 2 AZR 812/12
    bb) Eine Kündigung, die unter Missachtung von § 30 Abs. 1 und Abs. 2 MAVO ausgesprochen wurde, ist wegen § 30 Abs. 5 MAVO auch nach staatlichem Recht unwirksam (vgl. BAG 10. Dezember 1992 - 2 AZR 271/92 - zu II 1 der Gründe; APS/Linck 4. Aufl. Mitarbeitervertretung im kirchlichen Bereich Rn. 63) .
  • BAG, 12.12.2012 - 5 AZR 93/12

    Erstattung einer Übergangsversorgung bei Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 10.04.2014 - 2 AZR 812/12
    Die objektive Leistungsfähigkeit und der subjektive Leistungswille sind Voraussetzungen, die während der gesamten Dauer des Annahmeverzugs vorliegen müssen ( BAG 12. Dezember 2012 - 5 AZR 93/12 - Rn. 25; 22. Februar 2012 -  5 AZR 249/11  - Rn. 16 , BAGE 141, 34) .
  • BAG, 24.01.2013 - 2 AZR 140/12

    Kleinbetriebsklausel - Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern

  • BAG, 12.05.2011 - 2 AZR 384/10

    Sonderkündigungsschutz nach § 18 Abs. 1 BEEG

  • BGH, 27.07.2012 - V ZR 258/11

    Schadensersatzprozess: Rechtskraftwirkung eines Urteils im Vorprozess

  • BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 552/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Stationierungsstreitkräfte

  • BAG, 16.10.1991 - 2 AZR 156/91

    Kündigung einer Mitarbeiterin in kirchlicher Einrichtung - Anhörung der

  • BAG, 26.05.1993 - 5 AZR 405/92

    Forderungsübergang bei Sozialhilfeleistungen

  • BAG, 17.11.2005 - 6 AZR 160/05

    Weiterbildungskosten - Rückzahlungsverpflichtung

  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 62/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung - Restmandat

  • BAG, 19.04.2012 - 2 AZR 233/11

    Personenbedingte Kündigung - Sonderkündigungsschutz eines Ersatzmitglieds des

  • BAG, 21.03.2012 - 5 AZR 61/11

    Umfang des Forderungsübergangs bei Leistungen nach dem SGB II

  • BAG, 21.09.2006 - 2 AZR 607/05

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - Änderungsangebot - Weiterbeschäftigung auf

  • BAG, 18.12.1986 - 2 AZR 34/86

    Vergütungsansprüche aus Annahmeverzug wegen unwirksamer fristloser Kündigung -

  • BGH, 09.04.1997 - IV ZR 113/96

    Umfang der Rechtskraft des Urteils bei verdeckter Teilklage

  • BGH, 06.11.2012 - II ZR 280/11

    Prüfung der Einhaltung der Frist bzgl. der wirksamen Ausübung eines

  • BAG, 25.04.2013 - 2 AZR 579/12

    Kündigung wegen Kirchenaustritts

  • ArbG Paderborn, 23.11.2011 - 2 Ca 561/11

    Außerordentliche Kündigung einer Gemeindereferentin - Entzug der kanonischen

  • BAG, 15.01.2009 - 2 AZR 641/07

    Änderungskündigung - Bestimmtheit des Änderungsangebots

  • EGMR, 20.12.2011 - 38254/04

    Rechtsschutz für Pfarrer: Kirchlicher Streit vor weltlichem Richter

  • BAG, 25.05.1988 - 7 AZR 506/87

    Kündigung einer mit der "missio canonica" ausgestatteten Religionslehrerin im

  • LAG Hamm, 18.07.2012 - 10 Sa 890/12

    Ordentliche Kündigung einer Gemeindereferentin nach Entzug der bischöflichen

  • BAG, 26.11.2009 - 2 AZR 272/08

    Außerordentliche Kündigung - Tarifliche Unkündbarkeit

  • BAG, 28.10.2010 - 2 AZR 688/09

    Außerordentliche Änderungskündigung - tarifliche Unkündbarkeit

  • BGH, 24.06.1993 - III ZR 43/92

    Rechtskraft der Abweisung einer Schadensersatzklage wegen Amtspflichtverletzung

  • BVerfG, 17.02.1965 - 1 BvR 732/64

    Teilung einer Kirchengemeinde

  • BAG, 20.11.2012 - 1 AZR 611/11

    Arbeitskampf in kirchlichen Einrichtungen - Zweiter Weg

  • BAG, 06.09.2012 - 2 AZR 372/11

    Ordentliche Kündigung - mangelnde Verfassungstreue

  • BAG, 19.07.2012 - 2 AZR 25/11

    Überflüssige Änderungskündigung

  • BVerwG, 25.11.1982 - 2 C 21.78

    Evangelischer Geistlicher - Statusklage - Rechtsweg - Vermögensansprüche gegen

  • BVerfG, 04.06.1985 - 2 BvR 1703/83

    Loyalitätspflicht

  • BAG, 19.06.2018 - 9 AZR 615/17

    Ersatzurlaub - Ausschlussfristen - Anspruchsübergang

    Entscheidend ist, für welchen Zeitraum die Leistungen des Arbeitgebers auf der einen und die des Sozialleistungsträgers auf der anderen Seite bestimmt sind (vgl. BAG 10. April 2014 - 2 AZR 812/12 - Rn. 77; 21. März 2012 - 5 AZR 61/11 - Rn. 20 f., BAGE 141, 95) .
  • BAG, 16.12.2021 - 2 AZR 235/21

    Personenbezogene Daten - Bestimmtheit des Klageantrags

    Zur Prüfung der Bestimmtheit des Urteilsausspruchs sind Tatbestand und Entscheidungsgründe ergänzend heranzuziehen, wenn die Urteilsformel den Streitgegenstand und damit den Umfang der Rechtskraft für sich gesehen nicht erkennen lässt (vgl. BAG 10. April 2014 - 2 AZR 812/12 - Rn. 29; 15. Oktober 2013 - 9 AZR 573/12 - Rn. 17) .
  • BAG, 15.04.2015 - 4 AZR 587/13

    Günstigkeitsvergleich - Sachgruppenvergleich

    a) Die Dauer der vom Arbeitnehmer zu erbringenden Arbeitsleistung und das ihm dafür zustehende Arbeitsentgelt stehen als Teile der arbeitsvertraglichen Hauptleistungspflichten in einem engen, inneren sachlichen Zusammenhang (BAG 12. Dezember 2012 - 4 AZR 328/11 - Rn. 46; vgl. auch BAG 10. April 2014 - 2 AZR 812/12 -; 10. Februar 1999 - 2 AZR 422/98 - zu III 2 der Gründe, BAGE 91, 22) .
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