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   BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 230/04   

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https://dejure.org/2005,225
BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 230/04 (https://dejure.org/2005,225)
BAG, Entscheidung vom 10.05.2005 - 9 AZR 230/04 (https://dejure.org/2005,225)
BAG, Entscheidung vom 10. Mai 2005 - 9 AZR 230/04 (https://dejure.org/2005,225)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Schwerbehinderte: Darlegung zum Beschäftigungsanspruch; Anspruch eines schwer behinderten Menschen auf behinderungsgerechte Beschäftigung gemäß § 81 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch (SGB IX); Begründung des Anspruchs durch Aufzeigen von möglichen ...

  • Judicialis

    SGB IX § 81 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1; ; SGB IX § 84; ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 551; ; Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut Art. 56 Abs. 8

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beschäftigungsanspruch Schwerbehinderter: Arbeitnehmer muss nur Beschäftigungsmöglichkeiten vortragen, die seinem Leistungsvermögen, Fähigkeiten und Kenntnissen entsprechen ? Beweislast des Arbeitgebers für Unzumutbarkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschäftigungsanspruch; Schwerbehinderung; Darlegung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Schwerbehindertenrechtlicher Beschäftigungsanspruch

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Das Bundesarbeitsgericht stärkt Rechte schwerbehinderter Menschen auf behinderungsgerechte Beschäftigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 114, 299
  • NJW 2006, 1310 (Ls.)
  • MDR 2006, 340
  • NZA 2006, 155
  • BB 2006, 1008
  • DB 2006, 55
 
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Wird zitiert von ... (115)

  • BAG, 16.05.2019 - 6 AZR 329/18

    Verhältnis des Beschäftigungsanspruchs schwerbehinderter Menschen zur

    Der Anspruch auf eine den Kenntnissen und Fähigkeiten des schwerbehinderten Menschen angepasste Beschäftigung (Neumann in Neumann/Pahlen/Winkler/Jabben SGB IX 13. Aufl. § 164 Rn. 25) besteht vielmehr unmittelbar kraft Gesetzes (BAG 10. Mai 2005 - 9 AZR 230/04 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 114, 299; insoweit kritisch Boecken RdA 2012, 210, 213) .

    Ist eine Beschäftigung auf dem bisherigen oder einem anderen freien Arbeitsplatz nicht möglich, ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, für den schwerbehinderten Menschen einen zusätzlichen Arbeitsplatz einzurichten (vgl. BAG 14. März 2006 - 9 AZR 411/05 - Rn. 19; 22. November 2005 - 1 ABR 49/04 - Rn. 33, BAGE 116, 223; 4. Oktober 2005 - 9 AZR 632/04 - Rn. 23, BAGE 116, 121; 10. Mai 2005 - 9 AZR 230/04 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 114, 299; Neumann in Neumann/Pahlen/Winkler/Jabben SGB IX 13. Aufl. § 164 Rn. 25; MHdB ArbR/Zimmermann 4. Aufl. Bd. 2 § 198 Rn. 61) .

  • BAG, 16.05.2019 - 8 AZR 530/17

    Schadensersatz eines/einer schwerbehinderten Beschäftigten wegen Ablehnung einer

    bb) Dass die Beschäftigung des Klägers im Rahmen einer stufenweisen Wiedereingliederung entsprechend dem Wiedereingliederungsplan vom 28. Oktober 2015 für sie unzumutbar iSv. § 81 Abs. 4 Satz 3 SGB IX aF gewesen wäre, hat die insoweit grundsätzlich darlegungs- und beweispflichtige Beklagte (vgl. etwa BAG 10. Mai 2005 - 9 AZR 230/04 - Rn. 40 ff. mwN, BAGE 114, 299) nicht geltend gemacht.
  • BAG, 17.03.2016 - 6 AZR 221/15

    Erwerbsminderungsrente - Ruhen des Arbeitsverhältnisses

    a) Die Tarifvertragsparteien können durch tarifliche Bestimmungen die sich aus dem Schwerbehindertenrecht ergebenden gesetzlichen Schutzvorschriften nicht unterschreiten (BAG 10. Mai 2005 - 9 AZR 230/04 - zu B III 2 der Gründe, BAGE 114, 299) .

    bb) Aus vorstehend dargelegten Gründen ist § 33 Abs. 2 Satz 5 und Satz 6 iVm. Abs. 3 TVöD-AT auch nichtig, soweit dadurch der in § 81 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 SGB IX normierte Anspruch auf behinderungsgerechte Beschäftigung (vgl. dazu BAG 14. März 2006 - 9 AZR 411/05 - Rn. 18 f.; 10. Mai 2005 - 9 AZR 230/04 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 114, 299) vereitelt wird (Düwell in LPK-SGB IX 4. Aufl. § 92 Rn. 23; offengelassen von BAG 21. Januar 2009 - 7 AZR 843/07 - Rn. 27) .

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