Rechtsprechung
BAG, 10.05.2007 - 2 AZR 263/06 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsstilllegung durch Landesgesetz
- openjur.de
Betriebsbedingte Kündigung; Betriebsstilllegung durch Landesgesetz
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Kündigung aus Anlass einer Betriebsstilllegung bzw. Auflösung einer Dienststelle; Rechtswirksamkeit einer auf betriebliche Gründe gestützten ordentlichen Kündigung; Mitbestimmung des Personalrats beim Erlass von Richtlinien über Kündigungen bei mangelnder gesetzlicher ...
- bag-urteil.com
Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsstilllegung durch Landesgesetz
- Judicialis
KSchG § 1 Abs. 2; ; KSchG § 1 Abs. 3; ; VRG Baden-Württemberg Art. 177; ; LPersVG BW § 79 Abs. 3 Nr. 7
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Betriebsbedingte Kündigung - Ordentliche betriebsbedingte Kündigung nach Auflösung des Arbeitgebers (öffentlich-rechtliche Körperschaft) durch Gesetz (Verwaltungsstruktur-Reformgesetz Baden-Württemberg 2004); Unwirksamkeit der Kündigung wegen nicht ordnungsgemäßer ...
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Karlsruhe, 22.07.2005 - 1 Ca 126/05
- LAG Baden-Württemberg, 24.01.2006 - 14 Sa 105/05
- BAG, 10.05.2007 - 2 AZR 263/06
Papierfundstellen
- BB 2008, 507
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (6)
- BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 208/03
Ordentliche betriebsbedingte Kündigung
Auszug aus BAG, 10.05.2007 - 2 AZR 263/06
aa) Die im VRG vom Landtag des Landes Baden-Württemberg verantwortlich getroffene Entscheidung kann von den Gerichten nicht nachgeprüft werden; sie ist vielmehr als gegeben hinzunehmen (vgl. Senat 24. Juni 2004 - 2 AZR 208/03 - ZTR 2005, 160, zu B II 7 b aa der Gründe für den Fall der Auflösung des Instituts für Erdöl- und Erdgasforschung [IfE] des Landes Niedersachsen). - BAG, 18.01.2001 - 2 AZR 514/99
Kündigung wegen Betriebsstillegung
Auszug aus BAG, 10.05.2007 - 2 AZR 263/06
Unter Betriebsstilllegung ist die Auflösung der zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestehenden Betriebs- und Produktionsgemeinschaft zu verstehen, die ihre Veranlassung und zugleich ihren unmittelbaren Ausdruck darin findet, dass der Unternehmer die bisherige wirtschaftliche Betätigung in der ernstlichen Absicht einstellt, die Verfolgung des bisherigen Betriebszwecks dauernd oder für eine ihrer Dauer nach unbestimmte, wirtschaftlich nicht unerhebliche Zeitspanne nicht weiter zu verfolgen (st. Rspr. Senat 18. Januar 2001 - 2 AZR 514/99 -BAGE 97, 10, zu 2 der Gründe; 27. November 2003 - 2 AZR 48/03 - BAGE 109, 40, zu B I 1 der Gründe). - BAG, 27.06.2002 - 2 AZR 367/01
Tarifliche Unkündbarkeit
Auszug aus BAG, 10.05.2007 - 2 AZR 263/06
Lediglich für außerordentliche betriebsbedingte Kündigungen hat der Senat in seinem Urteil vom 27. Juni 2002 (- 2 AZR 367/01 - BAGE 102, 40, zu II 5 c der Gründe) bei einem nach § 55 BAT unkündbaren Arbeitnehmer den öffentlichen Arbeitgeber für verpflichtet gehalten, vor Ausspruch einer außerordentlichen betriebsbedingten Kündigung die in § 3 Abs. 2 bis 5 TV Rat genannten Maßnahmen zu prüfen und ggf. zu ergreifen.
- BAG, 27.09.1984 - 2 AZR 62/83
Vorrang der Änderungskündigung vor Beendigungskündigung
Auszug aus BAG, 10.05.2007 - 2 AZR 263/06
Dies folgt aus dem "ultima-ratio-Grundsatz", dem vor allem bei der betriebsbedingten Kündigung maßgebliche Bedeutung zukommt (Senat 27. September 1984 - 2 AZR 62/83 - BAGE 47, 26, zu B II der Gründe). - LAG Baden-Württemberg, 24.01.2006 - 14 Sa 105/05
Ordentliche Kündigung - fehlende Weiterbeschäftigungsmöglichkeit - …
Auszug aus BAG, 10.05.2007 - 2 AZR 263/06
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 24. Januar 2006 - 14 Sa 105/05 - wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen. - BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 48/03
Betriebsbedingte Kündigung - Gemeinschaftsbetrieb - Sozialauswahl
Auszug aus BAG, 10.05.2007 - 2 AZR 263/06
Unter Betriebsstilllegung ist die Auflösung der zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestehenden Betriebs- und Produktionsgemeinschaft zu verstehen, die ihre Veranlassung und zugleich ihren unmittelbaren Ausdruck darin findet, dass der Unternehmer die bisherige wirtschaftliche Betätigung in der ernstlichen Absicht einstellt, die Verfolgung des bisherigen Betriebszwecks dauernd oder für eine ihrer Dauer nach unbestimmte, wirtschaftlich nicht unerhebliche Zeitspanne nicht weiter zu verfolgen (st. Rspr. Senat 18. Januar 2001 - 2 AZR 514/99 -BAGE 97, 10, zu 2 der Gründe; 27. November 2003 - 2 AZR 48/03 - BAGE 109, 40, zu B I 1 der Gründe).
- BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 552/11
Betriebsbedingte Kündigung - Stationierungsstreitkräfte
Sie sind grundsätzlich als gegeben hinzunehmen und unterliegen lediglich einer Missbrauchskontrolle (…BAG 12. August 2010 - 2 AZR 558/09 - aaO; 10. Mai 2007 - 2 AZR 263/06 - Rn. 19, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 165 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 155) . - BAG, 05.02.2009 - 6 AZR 110/08
Sozialkassenbeiträge - Insolvenz
Ein Betrieb ist erst stillgelegt, wenn die zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestehende Betriebs- und Produktionsgemeinschaft für eine ihrer Dauer nach unbestimmte, wirtschaftlich nicht unerhebliche Zeitspanne aufgelöst wird (vgl. BAG 10. Mai 2007 - 2 AZR 263/06 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 165 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 155 mwN). - BAG, 12.08.2010 - 2 AZR 558/09
Änderungskündigung zur Anpassung des Arbeitsorts nach Dienststellenverlegung
Solche Organisationsentscheidungen können von den Gerichten inhaltlich nicht nachgeprüft werden, sie sind grundsätzlich als gegeben hinzunehmen (Senat 10. Mai 2007 - 2 AZR 263/06 - Rn. 19, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 165 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 155; 24. Juni 2004 - 2 AZR 208/03 - zu B II 7 b der Gründe, ZTR 2005, 160).
- LAG Nürnberg, 27.11.2007 - 7 Sa 119/06
Kündigung - Betriebsratsmitglied - Betriebsstilllegung - Abwicklungsarbeiten
Eine Betriebsstilllegung setzt die Auflösung der zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestehenden Betriebs- und Produktionsgemeinschaft voraus, die ihre Veranlassung und zugleich ihren sichtbaren Ausdruck darin findet, dass der Unternehmer die bisherige wirtschaftliche Betätigung in der ernstlichen Absicht einstellt, die Weiterverfolgung des bisherigen Betriebszwecks dauernd oder für eine ihrer Dauer nach unbestimmte, wirtschaftlich nicht unerhebliche Zeitspanne aufzugeben (h.M., z.B. BAG, Urteil vom 21.11.1985 - 2 AZR 33/85; Urteil vom 19.06.1991 - 2 AZR 127/91; Urteil vom 10.05.2007 - 2 AZR 263/06;… v. Hoyningen-Huene/Linck, a.a.O., Rdnrn. 155 ff. m.w.N.). - BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 561/11
Betriebsbedingte Kündigung - Stationierungsstreitkräfte
Sie sind grundsätzlich als gegeben hinzunehmen und unterliegen lediglich einer Missbrauchskontrolle (…BAG 12. August 2010 - 2 AZR 558/09 - aaO; 10. Mai 2007 - 2 AZR 263/06 - Rn. 19, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 165 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 155) . - LAG Hamm, 16.12.2011 - 10 Sa 960/11
Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Wirksamkeit einer personenbedingten …
Erst auf nähere Darlegungen des Arbeitnehmers, wie er sich eine anderweitige Beschäftigung vorstellt, muss der Arbeitgeber dann eingehend erläutern, aus welchem Grund eine Beschäftigung auf einem entsprechenden Arbeitsplatz nicht möglich gewesen sei (BAG 05.08.1976 - 3 AZR 110/75 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 1; BAG 17.09.1998 - 2 AZR 419/97 - AP BGB § 626 Nr. 148; BAG 22.09.2005 - 2 AZR 208/05 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 141; BAG 10.05.2007 - 2 AZR 263/06 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 165; BAG 30.09.2010 - 2 AZR 88/09 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 49;… ErfK/Oetker, a.a.O., § 1 KSchG Rn. 179, 181 a, 264 m.w.N.). - ArbG Stuttgart, 08.11.2013 - 26 Ca 1180/13
Betriebsbedingte Kündigung - Standortschließung - Beschäftigungsmöglichkeit im …
Sie sind grundsätzlich als gegeben hinzunehmen und unterliegen lediglich einer Missbrauchskontrolle (…vgl. BAG 12. August 2010 - 2 AZR 558/09 - aaO; 10. Mai 2007 - 2 AZR 263/06 - Rn. 19, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 165 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 155) .