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   BAG, 10.05.2016 - 9 AZR 145/15   

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https://dejure.org/2016,9353
BAG, 10.05.2016 - 9 AZR 145/15 (https://dejure.org/2016,9353)
BAG, Entscheidung vom 10.05.2016 - 9 AZR 145/15 (https://dejure.org/2016,9353)
BAG, Entscheidung vom 10. Mai 2016 - 9 AZR 145/15 (https://dejure.org/2016,9353)
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Volltextveröffentlichungen (16)

Kurzfassungen/Presse (48)

  • ferner-alsdorf.de (Pressemitteilung)

    Elternzeit: Zum Schriftformerfordernis bei Inanspruchnahme von Elternzeit

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Schriftformerfordernis bei der Inanspruchnahme von Elternzeit

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Elternzeit: Ein Fax reicht nicht

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Elternzeitantrag per Telefax oder E-Mail nichtig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Elternzeit - und die erforderliche Schriftform

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Elternzeitverlangen per Telefax - und die erforderliche Schriftform

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Inanspruchnahme von Elternzeit - Auf was man achten sollte!

  • lto.de (Kurzinformation)

    Inanspruchnahme von Elternzeit: Arbeitgeber darf sich auf Formmangel berufen und kündigen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Schriftformerfordernis für Inanspruchnahme von Elternzeit

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Elternzeitverlangen unterliegt der strengen Schriftform - E-Mail oder Fax reichen nicht

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Inanspruchnahme von Elternzeit - Schriftformerfordernis

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Antrag auf Inanspruchnahme von Elternzeit bedarf der Schriftform - E-Mail oder Telefax reicht nicht

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Elternzeitverlangen: Unbedingt Schriftform beachten

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Elternzeitverlangen - Schriftform

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Schriftform bei Elternzeitverlangen

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Antrag auf Elternzeit per Fax oder E-Mail unwirksam

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Elternzeit

  • esche.de (Kurzinformation)

    Form für das Verlangen eines Arbeitnehmers nach Elternzeit

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Wirksame Kündigung trotz Beanspruchung von Elternzeit

  • anwalt24.de (Pressemitteilung)

    Das Verlangen auf Erhalt von Elternzeit unterliegt der strengen Schriftform

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Inanspruchnahme von Elternzeit - Schriftformerfordernis

  • rofast.de (Kurzinformation)

    Elternzeitverlangen per Telefax unwirksam

  • hartmannbund.de (Kurzinformation)

    Geltendmachung des Anspruchs auf Elternzeit - Fax genügt nicht

  • zl-legal.de (Kurzinformation)

    Inanspruchnahme von Elternzeit - Schriftformerfordernis

  • weka.de (Kurzinformation)

    Schriftformerfordernis genau beachten

  • wkblog.de (Kurzinformation)

    Elternzeit beantragen

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Elternzeitverlangen per Telefax ist formunwirksam

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wer die Schriftform bei der Inanspruchnahme von Elternzeit nicht beachtet, riskiert seinen Job

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigung trotz Elternzeit möglich

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Beantragung von Elternzeit: unbedingt Formalien beachten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Das Verlangen auf Erhalt von Elternzeit unterliegt der strengen Schriftform

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Elternzeit richtig beantragen - per Fax oder E-Mail geht das nicht!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Elternzeit muss auf jeden Fall schriftlich beantragt werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anzeige der Elternzeit per Fax oder E-Mail unwirksam

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Inanspruchnahme von Elternzeit - Telefax oder E-Mail reicht nicht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Beim Antrag auf Elternzeit sind viele arbeitsrechtliche Hürden zu beachten

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 18.05.2016)

    Elternzeit: Anzeige per Fax oder E-Mail unwirksam

  • bblaw.com (Kurzinformation)

    Elternzeit: Kein Sonderkündigungsschutz bei Beantragung per Fax oder E-Mail

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Strenge Schriftform bei der Elternzeit

  • goerg.de (Kurzinformation)

    Elternzeitverlangen per Fax oder E-Mail ist unwirksam

  • arbeitsrecht-weltweit.de (Kurzinformation)

    Elternzeit: Schriftform

  • esche.de (Kurzinformation)

    Elternzeitverlangen - Schriftform

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Kündigung trotz Elternzeit möglich

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Schriftformerfordernis für Elternzeitverlangen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Schriftformerfordernis: Telefax oder E-Mail zur Beantragung von Elternzeit nicht ausreichend - Elternzeitverlangen erfordert strenge Schriftform

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Pressemitteilung)

    Inanspruchnahme von Elternzeit - Schriftformerfordernis

  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)

    Elternzeit und Kündigungsverbot

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Elternzeit: Voraussetzungen des Antrags

Besprechungen u.ä. (5)

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Elternzeitantrag unterliegt dem strengen Schriftformerfordernis

  • roedl.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Elternzeit richtig beantragen: Telefax oder E-Mail ist nicht ausreichend!

  • lutzabel.com (Entscheidungsbesprechung)

    Welcher Form bedarf der Antrag auf Elternzeit?

  • osborneclarke.com (Entscheidungsbesprechung)

    Schriftformerfordernis bei der Inanspruchnahme von Elternzeit

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Antrag auf Elternzeit nur mit Unterschrift

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 2906
  • MDR 2016, 12
  • NZA 2016, 1137
  • FamRZ 2016, 1769
  • BB 2016, 2227
  • BB 2016, 2301
  • DB 2016, 2364
  • NZA-RR 2017, 239
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 26.06.2008 - 2 AZR 23/07

    Kündigung während der Elternzeit

    Auszug aus BAG, 10.05.2016 - 9 AZR 145/15
    Das Kündigungsverbot des § 18 Abs. 1 Satz 1 BEEG aF setzte damit eine wirksame Inanspruchnahme der Elternzeit voraus (so zum wortgleichen § 18 BErzGG BAG 26. Juni 2008 - 2 AZR 23/07 - Rn. 23; zu § 18 BEEG: HaKo/Böhm 5. Aufl. § 18 BEEG Rn. 25; AR/Klose 7. Aufl. § 18 BEEG Rn. 1) .

    Auch die Entscheidung des Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 26. Juni 2008 (- 2 AZR 23/07 - Rn. 24 f.) , die ausdrücklich vom Schriftformerfordernis in § 16 Abs. 1 Satz 1 BErzGG spricht, ist so verstanden worden, dass die Schriftform des § 126 Abs. 1 BGB Wirksamkeitsvoraussetzung des Elternzeitverlangens ist (vgl. Bruns Elternzeit 3. Aufl. S. 29 Fn. 60) .

    Ein solches Vertrauen kann auch durch Umstände begründet werden, die nach dem Beginn des Fernbleibens von der Arbeit eingetreten sind (BAG 26. Juni 2008 - 2 AZR 23/07 - Rn. 26 f.) .

    Anders als in dem Sachverhalt, der der Entscheidung des Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 26. Juni 2008 zugrunde lag (- 2 AZR 23/07 - Rn. 28) , hat der Beklagte auch keine Angaben gegenüber Dritten gemacht, aus denen zu entnehmen war, dass er von einer wirksamen Inanspruchnahme von Elternzeit durch die Klägerin ausging.

  • BAG, 17.12.2015 - 6 AZR 709/14

    Abwicklungsvertrag - vorzeitiges Ausscheiden - Schriftform

    Auszug aus BAG, 10.05.2016 - 9 AZR 145/15
    Außerdem wird durch die Verbindung zwischen Unterschrift und Erklärungstext gewährleistet, dass die Erklärung inhaltlich vom Unterzeichner herrührt (BAG 17. Dezember 2015 - 6 AZR 709/14 - Rn. 27) .

    Beim Telefax genügt der Zugang dieser Ablichtung nicht dem Schriftformgebot (zur Übermittlung einer Kündigung per Telefax: vgl. BAG 17. Dezember 2015 - 6 AZR 709/14 - Rn. 47; APS/Greiner 4. Aufl. § 623 BGB Rn. 16 mwN) .

  • BAG, 15.12.2011 - 7 ABR 40/10

    Weiterbeschäftigung eines Auszubildendenvertreters in einem Arbeitsverhältnis

    Auszug aus BAG, 10.05.2016 - 9 AZR 145/15
    Für rechtsgeschäftsähnliche Erklärungen gelten sie allenfalls entsprechend (BAG 15. Dezember 2011 - 7 ABR 40/10 - Rn. 33; 10. März 2009 - 1 ABR 93/07 - Rn. 32, BAGE 130, 1) .

    Hat eine Formvorschrift auch Warnfunktion, führt dies grundsätzlich zu den strengen Anforderungen des § 126 Abs. 1 BGB (vgl. BAG 15. Dezember 2011 - 7 ABR 40/10 - Rn. 37; ErfK/Preis §§ 125 - 127 BGB Rn. 13) .

  • BAG, 27.04.2004 - 9 AZR 21/04

    Teilzeitarbeit neben Elternzeit

    Auszug aus BAG, 10.05.2016 - 9 AZR 145/15
    Entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts und der Klägerin musste diese die Elternzeit schriftlich iSv. § 126 Abs. 1 BGB verlangen (so auch KR/Bader 11. Aufl. § 18 BEEG Rn. 44; Buchner/Becker MuSchG/BEEG 8. Aufl. § 16 BEEG Rn. 3; ErfK/Gallner 16. Aufl. § 16 BEEG Rn. 2; Kleinebrink FA 2001, 354, 357; Schaub/Linck ArbR-HdB 16. Aufl. § 172 Rn. 11; Hk-MuSchG/BEEG/Rancke 4. Aufl. § 16 BEEG Rn. 6; Tillmanns in Tillmanns/Mutschler MuSchG/BEEG § 16 BEEG Rn. 5; SPV/Vossen 11. Aufl. Rn. 1450; vgl. zu § 16 Abs. 1 Satz 1 BErzGG auch bereits BAG 27. April 2004 - 9 AZR 21/04 - zu A I 2 b bb (3) der Gründe, BAGE 110, 224; aA Brors RdA 2005, 51, 54; HWK/Gaul 7. Aufl. § 16 BEEG Rn. 1; Gotthardt/Beck NZA 2002, 876, 881; Kohte/Müller jurisPR-ArbR 41/2009 Anm. 4; Küttner/Poeche Personalbuch 2016 Elternzeit Rn. 15) .

    Diese Rechtsfolge tritt ein, ohne dass es einer Zustimmung seitens des Arbeitgebers bedarf (so schon zum BErzGG BAG 27. April 2004 - 9 AZR 21/04 - zu A I 2 a der Gründe, BAGE 110, 224) .

  • BAG, 21.08.1997 - 5 AZR 713/96

    Schriftform für Ausbildungsvertrag

    Auszug aus BAG, 10.05.2016 - 9 AZR 145/15
    Anhaltspunkte dafür, dass der Gesetzgeber die Formvorschrift eingeführt hat, ohne diese iSv. § 125 Satz 1 BGB einzuordnen, fehlen (vgl. zu einem solchen Ausnahmefall BGH 1. Juli 1999 - I ZR 181/96 - zu II 2 b der Gründe mwN; vgl. zu § 4 Abs. 1 Satz 1 BBiG aF auch BAG 21. August 1997 - 5 AZR 713/96 - zu II 2 der Gründe) .
  • BGH, 01.07.1999 - I ZR 181/96

    Formwirksamkeit eines Versteigerungsauftrages

    Auszug aus BAG, 10.05.2016 - 9 AZR 145/15
    Anhaltspunkte dafür, dass der Gesetzgeber die Formvorschrift eingeführt hat, ohne diese iSv. § 125 Satz 1 BGB einzuordnen, fehlen (vgl. zu einem solchen Ausnahmefall BGH 1. Juli 1999 - I ZR 181/96 - zu II 2 b der Gründe mwN; vgl. zu § 4 Abs. 1 Satz 1 BBiG aF auch BAG 21. August 1997 - 5 AZR 713/96 - zu II 2 der Gründe) .
  • BAG, 11.06.2013 - 9 AZR 786/11

    Anspruch auf Teilzeit - Rechtsmissbrauch

    Auszug aus BAG, 10.05.2016 - 9 AZR 145/15
    Die einzelfallbezogene Würdigung der Umstände durch das Berufungsgericht ist in der Revisionsinstanz als Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs grundsätzlich nur eingeschränkt darauf überprüfbar, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff des Rechtsmissbrauchs verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter § 242 BGB Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob es in sich widerspruchsfrei ist (BAG 11. Juni 2013 - 9 AZR 786/11 - Rn. 11 mwN) .
  • BVerfG, 10.03.1992 - 2 BvR 430/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BAG, 10.05.2016 - 9 AZR 145/15
    Selbst wenn in der Absendung einer schriftlichen Erklärung per Post und der Nichtrücksendung ein Beweisanzeichen für den Zugang zu sehen ist (vgl. BVerfG 10. März 1992 - 2 BvR 430/91 - zu II 2 b aa der Gründe) , kann dies nur für richtig adressierte Schreiben gelten.
  • BGH, 28.01.1993 - IX ZR 259/91

    Formwidrigkeit der Telefax-Bürgschaftserklärung

    Auszug aus BAG, 10.05.2016 - 9 AZR 145/15
    Da es sich bei der Inanspruchnahme von Elternzeit um eine empfangsbedürftige Willenserklärung handelt, wird die Erklärung nur wirksam, wenn die formgerecht errichtete Erklärung dem Erklärungsempfänger zugeht (vgl. BGH 28. Januar 1993 - IX ZR 259/91 - zu II 2 der Gründe, BGHZ 121, 224; Palandt/Ellenberger 75. Aufl. § 126 BGB Rn. 12) .
  • BAG, 10.03.2009 - 1 ABR 93/07

    Zustimmungsverweigerung per E-Mail

    Auszug aus BAG, 10.05.2016 - 9 AZR 145/15
    Für rechtsgeschäftsähnliche Erklärungen gelten sie allenfalls entsprechend (BAG 15. Dezember 2011 - 7 ABR 40/10 - Rn. 33; 10. März 2009 - 1 ABR 93/07 - Rn. 32, BAGE 130, 1) .
  • LAG Hessen, 08.01.2015 - 9 Sa 1079/14

    Die in § 16 Abs. 1 Satz 1 BEEG für das Elternzeitverlangen gegenüber dem

  • BAG, 19.04.2005 - 9 AZR 233/04

    Teilzeitbeschäftigung während Elternzeit

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.09.2018 - 21 Sa 390/18

    Elternzeit - Verlängerung - Ablehnung - Schriftform - Zustimmungsfiktion -

    Dies hat das Bundesarbeitsgericht bisher zwar nur für das Schriftlichkeitserfordernis des Elternzeitverlangens nach § 16 Abs. 1 Satz 1 BEEG und das Schriftlichkeitserfordernis der Ablehnung eines Teilzeitbegehrens nach § 8 TzBfG ausdrücklich entschieden ( BAG 10. Mai 2016 - 9 AZR 149/15 - Rn. 17 ff. und BAG 10. Mai 2016 - 9 AZR 145/15 - Rn. 16 ff. zu § 16 Abs. 1 Satz 1 BEEG sowie BAG 27. Juni 2017 - 9 AZR 368/16 - Rn. 33 ff. zu § 8 TzBfG ).
  • BAG, 27.06.2017 - 9 AZR 368/16

    Teilzeitbegehren - Ablehnung - Schriftform

    (a) Verwendet der Gesetzgeber den Begriff "schriftlich" im Zusammenhang mit einer Willenserklärung, meint er regelmäßig die Schriftform des § 126 Abs. 1 BGB (vgl. BAG 10. Mai 2016 - 9 AZR 145/15 - Rn. 17) .

    Durch die Unterzeichnung und deren Verbindung mit dem Erklärungstext wird gewährleistet, dass die Erklärung inhaltlich vom Unterzeichner herrührt (vgl. zu § 16 BEEG aF: BAG 10. Mai 2016 - 9 AZR 145/15 - Rn. 26; vgl. auch BAG 17. Dezember 2015 - 6 AZR 709/14 - Rn. 27, BAGE 154, 40) .

    Insofern kann von einer bewussten Entscheidung des Gesetzgebers ausgegangen werden, über die sich die Gerichte auch dann nicht hinwegsetzen dürfen, wenn sie das Schriftformerfordernis nicht für angemessen erachten (vgl. zu § 16 BEEG aF: BAG 10. Mai 2016 - 9 AZR 145/15 - Rn. 24; aA ErfK/Preis 17. Aufl. § 8 TzBfG Rn. 17) .

  • BAG, 22.09.2016 - 2 AZR 276/16

    Massenentlassung - Konsultationsverfahren

    bb) Die sich aus § 126 BGB ergebenden formellen Anforderungen können auf die Unterrichtung nach § 17 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 KSchG schon deshalb keine direkte Anwendung finden, weil § 126 BGB nicht unmittelbar für geschäftsähnliche Erklärungen gilt (BAG 10. Mai 2016 - 9 AZR 145/15 - Rn. 17) .
  • BAG, 07.05.2020 - 2 AZR 692/19

    Kündigung eines Flugbegleiters - Anwendbarkeit deutschen Rechts - § 18 BEEG als

    Die Nichtigkeit einer Kündigung, die ohne die erforderliche vorherige Zustimmung durch die für den Arbeitsschutz zuständige oberste Landesbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle erklärt wurde, folgt nicht aus § 18 BEEG selbst, sondern erst aus der - dem deutschen Vertragsstatut zugehörigen - Vorschrift des § 134 BGB (vgl. BAG 10. Mai 2016 - 9 AZR 145/15 - Rn. 13, 15; 12. Mai 2011 - 2 AZR 384/10 - Rn. 21) .
  • BAG, 17.05.2017 - 7 AZR 420/15

    Befristung - Vertretung - institutioneller Rechtsmissbrauch

    Diese tatrichterliche Würdigung ist revisionsrechtlich nur eingeschränkt darauf zu überprüfen, ob das Landesarbeitsgericht von den zutreffenden Voraussetzungen eines institutionellen Rechtsmissbrauchs ausgegangen ist, ob es alle erheblichen Gesichtspunkte widerspruchsfrei berücksichtigt hat und ob die Bewertung dieser Gesichtspunkte von den getroffenen tatsächlichen Feststellungen getragen wird (vgl. zum eingeschränkten revisionsrechtlichen Prüfungsmaßstab: BAG 15. Dezember 2016 - 6 AZR 578/15 - Rn. 15; 10. Mai 2016 - 9 AZR 145/15 - Rn. 34) .
  • BAG, 10.05.2016 - 9 AZR 149/15

    Elternzeitverlangen - Schriftform

    Wie beim Telefax genügt der Zugang dieser Ablichtung nicht dem Schriftformgebot (zur Inanspruchnahme von Elternzeit per Telefax vgl. BAG 10. Mai 2016 - 9 AZR 145/15 - Rn. 31; zur Übermittlung einer Kündigung per Telefax vgl. BAG 17. Dezember 2015 - 6 AZR 709/14 - Rn. 47) .
  • BAG, 24.09.2019 - 9 AZR 435/18

    Elternzeit - Ablehnungsschreiben des Arbeitgebers - Präklusion

    Anders als die bloße Inanspruchnahme der Elternzeit, die als Gestaltungsrecht (BAG 10. Mai 2016 - 9 AZR 145/15 - Rn. 18) nicht von einer Zustimmung des Arbeitgebers abhängig ist (BAG 15. April 2008 - 9 AZR 380/07 - Rn. 31, BAGE 126, 276) , setzt die Elternteilzeit eine Vertragsänderung voraus, auf die der Arbeitnehmer unter den in § 15 Abs. 6 und Abs. 7 BEEG aF genannten Voraussetzungen einen Anspruch hat.
  • BAG, 11.12.2018 - 9 AZR 298/18

    Elternteilzeit - Präklusionswirkung der Ablehnung

    aa) Die Ablehnung des Elternteilzeitantrags des Arbeitnehmers muss unter Einhaltung der Schriftform des § 126 Abs. 1 BGB (Unterzeichnung durch eigenhändige Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens) erfolgen (so bereits zur schriftlichen Mitteilung nach § 8 Abs. 5 Satz 1 TzBfG BAG 27. Juni 2017 - 9 AZR 368/16 - Rn. 33 ff. und zum Elternzeitverlangen nach § 16 Abs. 1 Satz 1 BEEG aF BAG 10. Mai 2016 - 9 AZR 145/15 - Rn. 15 ff.) .
  • BAG, 27.07.2016 - 7 AZR 276/14

    Auflösende Bedingung - Weiterbeschäftigungsverlangen

    Für rechtsgeschäftsähnliche Erklärungen gelten sie allenfalls - entsprechend ihrer Eigenart - entsprechend (vgl. BAG 15. Dezember 2011 - 7 ABR 40/10 - Rn. 33; 10. März 2009 - 1 ABR 93/07 - Rn. 32, BAGE 130, 1; 1. Dezember 2004 - 7 AZR 135/04 - zu I 4 b bb (1) der Gründe, BAGE 113, 64; vgl. auch BAG 10. Mai 2016 - 9 AZR 145/15 -) .
  • BAG, 15.12.2016 - 6 AZR 578/15

    Ausschlussfrist - Schadenersatz für Erteilung falscher Auskunft

    Das Landesarbeitsgericht hat unter Beachtung des eingeschränkten revisionsrechtlichen Prüfungsmaßstabs bei der Überprüfung der Anwendung des unbestimmten Rechtsbegriffs des Rechtsmissbrauchs (vgl. nur BAG 10. Mai 2016 - 9 AZR 145/15 - Rn. 34) rechtsfehlerfrei angenommen, dass diese Voraussetzung vorliegend nicht erfüllt ist.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.05.2022 - 7 Sa 405/21

    Teilzeitarbeit in der Elternzeit - Schadensersatzansprüche - formwirksamer Antrag

  • LSG Baden-Württemberg, 24.10.2023 - L 11 KR 3124/22

    Freiwillige Krankenversicherung - Beitrittserklärung - Formwirksamkeit -

  • ArbG Mannheim, 25.02.2021 - 8 Ca 272/20

    Elternzeit - vorzeitige Beendigung - Wegfall der Anspruchsvoraussetzungen -

  • LSG Sachsen, 19.10.2017 - L 3 AL 30/15
  • ArbG Erfurt, 08.10.2021 - 7 Ca 1878/20

    Ausübung Kürzungsrecht des Urlaubsanspruchs - Kündigungsschutz - wirksames

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