Rechtsprechung
BAG, 10.06.1965 - 3 AZR 61/64 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Fristlose Kündigung - Kündigungsgründe - Wegfall eines Ruhegeldanspruches - Hauptberufliche Konkurrenztätigkeit - Treuepflichtverletzung - Verlust des Ruhegeldanspruches - Vereinbartes Wettbewerbsverbot - Handlungsgehilfe - Hochbesoldeter - Streitwertrevision
- spiegel.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LAG Hessen, 09.10.1963 - 2 Sa 205/63
- BAG, 10.06.1965 - 3 AZR 61/64
Papierfundstellen
- DB 1967, 641
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 14.11.1961 - 3 AZR 44/61
Konkurrenztätigkeit des Ruheständlers - Tatbestand der Treuepflichtverletzung - …
Auszug aus BAG, 10.06.1965 - 3 AZR 61/64
Die hauptberufliche Konkurrenztätigkeit eines Ruheständlers stellt in aller Regel, jedenfalls aber beim Hinzutreten wei terer den Ruheständler belastender Umstände, eine Treue pflichtverletzung dar, die zum Verlust des Ruhegeldanspruches führt (im Anschluß an BAG 12, 28 - AP Nr. 1. zu § 139 EGB).c) Hatte somit die Beklagte aufgrund des Gesamtverhaltens des Klägers und im Hinblick auf seine bei ihr ausgeübte Tätigkeit im Sinne des Ruhegeldversprechens einen wichtigen Grund, dem Kläger das Euhegeld zu entziehen, dann führt dies zu einem endgültigen Verlust des Versorgungsanspruches., Der Kläger kann die Ruhegeldvereinbarung nicht etwa dadurch wieder aufleben lassen, daß er beispielsweise seine Konkurrenztätigkeit beendete Dies ergibt sich aus Wortlaut und Sinn der Kr. 7 des Ruhegeldversprechens» Dort ist ausdrücklich ein "Erlöschen" des Pensionsanspruches vereinbarte Damit ist klargestellt, daß es der Kläger nicht in der Hand haben soll, nachdem einmal die Voraussetzungen für den Wegfall des Euhegeldanspruches eingetreten sind, durch späteres Wohlverhalten doch noch in den Genuß eines Ruhegeldes zu gelangen (ähnlich schon BAG 12, 28 /"36jf - AP Kr. 1 zu § 1 39 BGB)" Unter diesen Umständen ist die spätere Entwicklung für die Entscheidung über den Ruhegeldanspruch des Klägers unerhebliche Alle obengenannten gegen den Kläger sprechenden Tatsachen in ihrer Zusammenfassung machen es für die Beklagte auf Dauer unzumutbar, dem Kläger Ruhegeld zu gewähren<> gezo Dr» Stumpf Frau Bundesrich- Dr» Gröninger terin Professorin.
- BAG, 30.01.1963 - 2 AZR 319/62
Handlungsgehilfe - Handelsgewerbe - Handelsvertreter - Kündigung
Auszug aus BAG, 10.06.1965 - 3 AZR 61/64
Die gleichzeitig anhängig gewordene Klage auf Feststellung, daß dem Kläger Pensionsansprüche gegen die Beklagte zustehen, hat das Landesarbeitsgericht, an das die Sache vom Zweiten Senat des Bundesarbeitsgerichts durch Urteil vom 30. Januar 1963 (2 AZR 319/62; veröffentlicht in BAG 14, 72 = AP Fr. 3 zu § 60 HGB) zurückverwiesen worden war, durch das angefochtene Urteil abgewiesen.
- BAG, 18.10.1979 - 3 AZR 550/78
Widerruf - Versorgungszusage - Zusage - Treuepflichtverletzung - Verletzung der …
a) Zum früheren Recht hat das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß ein Arbeitgeber seine Versorgungszusage widerrufen kann, wenn der Arbeitnehmer seine Treuepflichten gröblich verletzt (vgl. BAG 12, 28 [33 ff.3 = AP Nr. 1 zu § 139 BGB [zu II der Gründe]; AP Nr. 100 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu n , 3 b, cc der Gründe]; BAG 18, 301 [302 ff.] AP Nr. 109 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu 1 der Gründe]).