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BAG, 10.06.1969 - 1 AZR 2/69 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Betriebsstillegung - Betriebsänderung - Abfindung
Verfahrensgang
- LAG Düsseldorf, 19.11.1968 - 8 Sa 440/68
- BAG, 10.06.1969 - 1 AZR 2/69
Papierfundstellen
- BAGE 22, 72
- BAGE 22, 762
- NJW 1969, 2221 (Ls.)
- MDR 1969, 1044
- DB 1969, 1706
Wird zitiert von ... (2)
- BAG, 18.12.1984 - 1 AZR 176/82
Unternehmerpflichten im Zusammenhang mit Interssensausgleich
Im Interesse der betroffenen Arbeitnehmer dürfe das Mitbestimmungsrecht durch ein solches Vorgehen nicht unterlaufen werden (vgl. BAG 10, 329, 333/334 = AP Nr. 2 zu § 72 BetrVG; BAG 22, 72, 78 = AP Nr. 6 zu § 72 BetrVG, zu 3 der Gründe). - BAG, 04.11.1980 - 1 AZR 482/76 Nach der Rechtsprechung des Senats zu § 74- BetrVG 1952 muß sich ein Unternehmer, der eine Betriebsänderung ohne die Zustimmung des Betriebsrats oder ohne einen Einigungsvorschlag der Vermittlungsstelle durchführt, so behandeln lassen, als ob eine Einigung mit dem Betriebsrat oder ein Einigungsvorschlag der Vermittlungsstelle vorläge, wonach die Maßnahmen nicht vorgenommen werden sollen; führen die Maßnahmen zu Kündigungen, so haben die davon betroffenen Arbeitnehmer ebenfalls einen Abfindungsanspruch nach § 74- BetrVG 1952 (BAG 10, 529 = AP Nr. 2 zu § 72 BetrVG; BAG 22, 72 = AP Nr. 6 zu § 72 BetrVG; BAG 23, 62 = AP Nr. 8 zu § 72 BetrVG; BAG 24-, 141 = AP Nr. 9 zu § 72 BetrVG).