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   BAG, 10.06.1977 - 2 AZR 174/77   

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BAG, 10.06.1977 - 2 AZR 174/77 (https://dejure.org/1977,454)
BAG, Entscheidung vom 10.06.1977 - 2 AZR 174/77 (https://dejure.org/1977,454)
BAG, Entscheidung vom 10. Juni 1977 - 2 AZR 174/77 (https://dejure.org/1977,454)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Streitwertrevision - Divergenzrevision - Kündigung eines Arbeitsverhältnisses - Nichtbestehen eines Arbeitsverhältnisses - Berechnung des Rechtsmittelstreitwerts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 29, 217
  • NJW 1977, 1656 (Ls.)
  • MDR 1977, 787
  • DB 1977, 1419
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 28.10.1971 - 2 AZR 32/71

    Ausschlußfrist - Kündigung - Arbeitgeberkündigung

    Auszug aus BAG, 10.06.1977 - 2 AZR 174/77
    a) Die Revision rügt, das angefochtene Urteil weiche von der Entscheidung des BAG vom 28.10.1971 - 2 AZR 32/71 - (BAGE 23, 475 = AP Nr. 1 zu § 626 BGB Ausschlussfrist) sowie von der Entscheidung vom 27.1.1972 - 2 AZR l57/71 (BAGE 24, 99 = AP Nr. 2 zu § 626 BGB Ausschlussfrist) ab.

    Es hat jedoch die Beschäftigungsdienststelle nicht als eine "andere Person" im Sinne der Entscheidung des Senats vom 28.10.1971 (a.a.O.) angesehen.

    Insbesondere war auch nicht Gegenstand der Entscheidung vom 28.10.1971 (a.a.O.) die Frage, ob der Arbeitgeber bei einem derartigen Sachverhalt im Hinblick auf § 626 Abs. 2 BGB einen Nachteil erleidet, wenn der mit den Ermittlungen beauftragte Dritte diese verzögert oder das Ergebnis nicht zügig an die kündigungsberechtigte Dienststelle weiterleitet.

  • BAG, 27.01.1972 - 2 AZR 157/71

    Ausschlußfrist - Verdacht strafbarer Handlung - Verdachtskündigung - Zulässigkeit

    Auszug aus BAG, 10.06.1977 - 2 AZR 174/77
    a) Die Revision rügt, das angefochtene Urteil weiche von der Entscheidung des BAG vom 28.10.1971 - 2 AZR 32/71 - (BAGE 23, 475 = AP Nr. 1 zu § 626 BGB Ausschlussfrist) sowie von der Entscheidung vom 27.1.1972 - 2 AZR l57/71 (BAGE 24, 99 = AP Nr. 2 zu § 626 BGB Ausschlussfrist) ab.

    d) Entsprechendes gilt schließlich für den Vortrag der Revision, das LAG sei von den bereits zitierten Rechtsgrundsätzen der Entscheidung des Senats vom 28.10.1971 und 27.1.1972 (a.a.O.) abgewichen, wenn es für den Beginn der Ausschlussfrist nicht allein auf die positive Kenntnis des Kündigungsberechtigten vom Kündigungssachverhalt, sondern auch darauf abstelle, ob die ermittelnde Dienststelle eine schnellere Art der Aktenbeförderung hätte wählen können.

  • BAG, 09.04.1965 - 3 AZR 182/64

    Streitwert: Kündigung - Anwendungsbereich des § 12 Abs. 7 ArbGG -

    Auszug aus BAG, 10.06.1977 - 2 AZR 174/77
    Für § 12 Abs. 7 ArbGG a.F. war allgemein anerkannt, daß diese Vorschrift trotz ihrer primär kostenrechtlichen Ausrichtung auch für die Berechnung des gemäß § 61 Abs. 2 ArbGG im Urteil festzusetzenden Rechtsmittelstreitwerts Anwendung findet (vgl. insbes. BAGE 2, 66 = AP Nr. 2 zu § 12 ArbGG 1953; BAGE 17, 146 [149] = AP Nr. 16 zu § 72 ArbGG 1953 Streitwertrevision).

    In der (wegen des ständigen Lohn- und Gehaltsanstiegs allerdings immer kleiner werdenden) Masse der Kündigungs- und Bestandsstreitigkeiten, deren Streitwert bei Anwendung des § 12 Abs. 7 ArbGG unterhalb der Revisionsgrenze liegt, ist die Eröffnung der Revisionsinstanz vom Rechtsschutzgedanken her unnötig, soweit es sich um keine Fragen von grundsätzlicher Bedeutung handelt (vgl. BAGE 17, 146 [149 f.] = AP Nr. 16 zu § 72 ArbGG 1953 Streitwertrevision [zu 3a der Gründe]).

  • BAG, 05.04.1962 - 5 AZR 486/61

    Unrichtige Streitwertfestsetzung - Statthaftigkeit einer Streitwertrevision -

    Auszug aus BAG, 10.06.1977 - 2 AZR 174/77
    Deshalb ist das BAG auch dann an die Wertfestsetzung gebunden, wenn sie seiner Auffassung nach unrichtig ist (ständige Rechtsprechung des BAG seit BAGE 1, 8 [9]; vgl. ferner BAGE 13, 62 [65]; BAG AP Nr. 21, 25 und 26 zu § 72 ArbGG 1953 Streitwertrevision).

    Eine Ausnahme von dieser Bindung des Revisionsgerichts gilt nur dann, wenn der festgesetzte Streitwert unter keinen vernünftigen rechtlichen Erwägungen zu rechtfertigen und damit offensichtlich falsch ist, und wenn der richtige Streitwert offenkundig, d. h. auf den ersten Blick erkennbar, die Revisionsgrenze von 6.000 DM überschreitet (ständige Rechtsprechung: BAGE 13, 62 [65 ff.] und BAGE 21, 22 [25 ff]; BAG AP Nr. 18, 21, 25, 27 und 28 zu § 72 ArbGG 1953 Streitwertrevision).

  • BAG, 23.08.1955 - 2 AZR 166/55

    Arbeitsgerichtsverfahren: Revisionszulassung im Berufungsurteil

    Auszug aus BAG, 10.06.1977 - 2 AZR 174/77
    Der angefochtenen und der angezogenen Entscheidung liegen vielmehr jeweils unterschiedliche Sachverhalte zugrunde, so daß schon deshalb eine Divergenz ausscheidet (vgl. BAG AP Nr. 57 zu § 72 ArbGG 1953; AP Nr. 30 zu § 72 ArbGG 1953 Divergenzrevision).
  • BAG, 06.07.1972 - 2 AZR 386/71

    Verfassungsmäßigkeit der Ausschlussfrist des § 626 II BGB - Fristbeginn

    Auszug aus BAG, 10.06.1977 - 2 AZR 174/77
    b) Die Revision kann sich zur Begründung einer Divergenz auch nicht auf den in der Entscheidung des BAG vom 6.7.1972 - 2 AZR 386/71 (BAGE 24, 341 = AP Nr. 3 zu § 626 BGB Ausschlussfrist) enthaltenen Rechtssatz berufen, wonach die Ausschlussfrist solange gehemmt ist, wie der Kündigungsberechtigte aus verständigen Gründen mit der gebotenen Eile noch Ermittlungen über den Kündigungssachverhalt anstellt und der Kündigungsgegner dies erkennen kann.
  • BAG, 16.07.1955 - 2 AZR 218/55

    Streitwert: Kündigung - Rechtsmittelstreitwert

    Auszug aus BAG, 10.06.1977 - 2 AZR 174/77
    Für § 12 Abs. 7 ArbGG a.F. war allgemein anerkannt, daß diese Vorschrift trotz ihrer primär kostenrechtlichen Ausrichtung auch für die Berechnung des gemäß § 61 Abs. 2 ArbGG im Urteil festzusetzenden Rechtsmittelstreitwerts Anwendung findet (vgl. insbes. BAGE 2, 66 = AP Nr. 2 zu § 12 ArbGG 1953; BAGE 17, 146 [149] = AP Nr. 16 zu § 72 ArbGG 1953 Streitwertrevision).
  • BAG, 02.11.1955 - 1 AZR 285/55

    Arbeitsgerichtsverfahren: Bedingte Revisionseinlegung, Begriff der Divergenz

    Auszug aus BAG, 10.06.1977 - 2 AZR 174/77
    Die fehlerhafte Rechtsanwendung kann erst bei der Prüfung der Begründetheit einer statthaften Revision beachtet werden (vgl. BAG AP Nr. 31 zu § 72 ArbGG 1953 Divergenzrevision und BAGE 21, 122 = AP Nr. 33 zu § 72 ArbGG 1953 Divergenzrevision).
  • BAG, 16.12.1955 - 2 AZR 471/55

    Arbeitsgerichtsverfahren: Vorliegen einer Divergenz

    Auszug aus BAG, 10.06.1977 - 2 AZR 174/77
    Die fehlerhafte Rechtsanwendung kann erst bei der Prüfung der Begründetheit einer statthaften Revision beachtet werden (vgl. BAG AP Nr. 31 zu § 72 ArbGG 1953 Divergenzrevision und BAGE 21, 122 = AP Nr. 33 zu § 72 ArbGG 1953 Divergenzrevision).
  • BAG, 02.06.1954 - 2 AZR 136/54

    Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsmittelstreitwert, Divergenz

    Auszug aus BAG, 10.06.1977 - 2 AZR 174/77
    Deshalb ist das BAG auch dann an die Wertfestsetzung gebunden, wenn sie seiner Auffassung nach unrichtig ist (ständige Rechtsprechung des BAG seit BAGE 1, 8 [9]; vgl. ferner BAGE 13, 62 [65]; BAG AP Nr. 21, 25 und 26 zu § 72 ArbGG 1953 Streitwertrevision).
  • BAG, 17.05.1968 - 3 AZR 143/67

    Unrichtige Streitwertfestsetzung - Statthaftigkeit einer Streitwertrevision -

  • BAG, 30.11.1984 - 2 AZN 572/82

    Kündigung: Streitwert - Vierteljahresentgelt als Höchstgrenze

    b) Das hat gemäß § 12 Abs. 7 Satz 3 ArbGG zur Folge, daß § 24 Satz 1 GKG nicht anwendbar ist, dieser Wert also nicht für die Berechnung der Gerichts- und über § 9 Abs. 1 BRAGO - der Rechtsanwaltsgebühren maßgeblich ist (BAGE 2, 13 [14]; BAGE 29, 217 ; Landesarbeitsgericht Hamm, Beschlüsse vom 20.04.1978 - 8 Ta 9/78 - AP Nr. 25 zu § 12 ArbGG 1953; vom 26.07.1979 - 9 Sa 1599/79 KostRsp ArbGG § 12 Nr. 18 mit zust. Anm von Schneider; Landesarbeitsgericht Berlin, Beschl. vom 04.01.1982 - 2 Ta 87/81 (Kost) - KostRsp.
  • BAG, 22.02.1978 - 4 AZR 579/76

    Dienstreisen - Arbeitszeit - Sonderbestimmung - Auswärtiger Einsatz -

    Vielmehr ist der Streitwert nach § 12 Abs. 7 ArbGG festzusetzen; diese Vorschrift gilt auch für den Rechtsmittelstreitwert (vgl. BAG AP Nr. 22 zu § 12 ArbGG 1953) Maßgeblich ist damit für die vorliegende Peststellungsklage auf wiederkehrende Leistungen der drei jährige Jahresdifferenzbetrag, der jedoch offenkundig in jedem Palle mehr als 6ooo,- DM beträgt.
  • BAG, 06.12.1984 - 2 AZR 754/79

    Streitwert: Kündigung - allgemeiner Feststellungsantrag

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Einfügung der Wörter "... oder die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses" hinter "Bestehen [und] das Nichtbestehen" durch das Gesetz zur Änderung kostenrechtlicher Vorschriften vom 20.08.1975 (BGBl. I, 2189), die keine inhaltliche ändernde, sondern nur klarstellende Funktion haben sollte (vgl. BAGE 29, 217 [219 f]; Grunsky, ArbGG , 1976, § 12 Rdn. 11; Wenzel, MDR 1976, 892).
  • BAG, 24.08.1983 - 7 AZR 558/81

    Streitwert: Kündigung - Beschwer

    Schon deshalb kann hier dahingestellt bleiben, ob § 12 Abs. 7 Satz 1 ArbGG nach wie vor unmittelbar verfahrensrechtliche (vgl. z.B. BAGE 29, 265 = AP Nr. 23 zu § 12 ArbGG 1953 und BAG Beschluß vom 10. Juni 1977 - 2 AZR 174/77 - AP Nr. 22 zu § 12 ArbGG 1953) oder nur noch kostenrechtliche Bedeutung hat (vgl. Tschischgale/Satzky, a.a.O., S. 40 f.; Rohlfing/Rewolle/Bader, a.a.O., § 61 Anm. 4 a).

    § 12 Abs. 7 Satz 1 und 2 begrenzen ihrem klaren Wortlaut nach das Ermessen nur der Höhe nach (BAG, a.a.O., AP Nr. 22 zu § 12 ArbGG 1953), setzen aber keinen Regelstreitwert fest (vgl. etwa LAG Berlin, BB 1980, 45 ; LAG Niedersachsen, DB 1981, 589 ; LAG Rheinland-Pfalz, BB 1982, 249 ; Rohlfing/Rewolle/Bader, a.a.O., § 12 Anm. VI a m.w.N.).

  • BAG, 22.05.1984 - 2 AZB 25/82

    Vorliegen einer vermögensrechtlichen Streitigkeit

    Insoweit kann dahingestellt bleiben, ob diese Vorschrift nach wie vor auch unmittelbar verfahrensrechtliche Bedeutung hat (so die bisherige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. BAG 29, 217 = AP Nr. 22 zu § 12 ArbGG 1953; BAG 29, 265 = AP Nr. 23 zu § 12 ArbGG 1953) oder nur noch für die Berechnung des Kostenstreitwerts maßgebend ist (so Tschischgale/ Satzky, Das Kostenrecht in Arbeitssachen, 3. Aufl., S. 40 ff.; Rohlfing/Rewolle/Bader, ArbGG, Stand Juni 1983, § 61 Anm. 4 a; ferner LAG München, BayAMBl. 1981, Teil C S. 11 sowie AnwBl. 1984, 147; LAG Hamm, AnwBl. 1984, 149).
  • LAG Berlin, 13.01.1992 - 9 Ta 1/92

    Sofortige Beschwerde; Beschluss; Sachliche Zuständigkeit; Arbeitsgericht;

    Während nach ganz überwiegender Meinung über einen entsprechenden Antrag die vollbesetzte Kammer des Arbeitsgerichts nach mündlicher Verhandlung zu entscheiden hat (vgl. KR-Friedrich, 3. Auflage 1989, § 5 KSchG, Rn. 126 m.w.N.), kann das Landesarbeitsgericht über die Beschwerde außerhalb der mündlichen Verhandlung durch den Vorsitzenden allein entscheiden, wie das erkennende Gericht bereits in einem Beschluß vom 24. Mai 1977 - 9 Ta 4/77 - (AuR 1977, 346; zustimmend KR-Friedrich, § 5 KSchG Rn. 152) im einzelnen dargelegt hat.
  • BAG, 24.03.1980 - 6 AZB 1/80

    Kündigungsschutzklage - Feststellungsantrag - Vermögensrechtliche Streitigkeit -

    Für die Berechnung des Wertes des Beschwerdegegenstandes ist von ArbGG § 12 Abs. 7 auszugehen (Bestätigung von BAG 10.06.1977 2 AZR 174/77 = AP Nr. 22 zu § 12 ArbGG 1953; BAG 20.07.1977 4 AZR 174/76 = AP Nr. 23 zu § 12 ArbGG 1953).
  • BAG, 20.07.1977 - 4 AZR 174/76

    Streitwert: Eingruppierung - Rechtsmittelstreitwert

    Diese Änderung der Streitwertberechnung gilt insbesondere auch für den Rechtsmittelstreitwert (vgl. BAG vom 10. Juni 1977 - 2 AZR 174/77 -, [demnächst] AP Nr. 22 zu § 12 ArbGG 1953); ein Unterschied in der Bedeutung von § 12 Abs. 7 Satz 1 und Satz 2 ArbGG besteht insoweit nicht.
  • LAG Hamburg, 19.08.1992 - 2 Ta 10/92

    Sofortige Beschwerde; Beschluss des Arbeitsgerichts; Alleinige Entscheidung des

    Dies zeigt sich schon daran, daß im vergleichbaren Fall der Entscheidung über die nachträgliche Zulassung verspäteter Kündigungsschutzklagen gem. § 5 KSchG die Entscheidung von der Kammer des Arbeitsgerichts nach Durchführung der mündlichen Verhandlung getroffen wird (KR-Friedrich, 1989, § 5 KSchG Rdnr. 126), wohingegen das Landesarbeitsgericht als Beschwerdeinstanz ohne mündliche Verhandlung durch den Vorsitzenden allein zu entscheiden befugt ist (KR-Friedrich, 1989, § 5 KSchG Rdnr. 151; LAG Berlin vom 24.7.1977, AuR 1977, 346).
  • BAG, 24.02.1982 - 7 AZR 688/79
    Schließlich ist die vorgenommene Streitwertfestsetzung auch für den Rechtsmittelstreitvi/ert von Bedeutung (BAG 29, 217 = AP Nr. 22 zu § 12 ArbGG 1953 und BAG 29, 265 = AP Nr. 23 zu § 12 ArbGG 1953) .
  • LAG Hamm, 20.04.1978 - 8 Ta 9/78

    Streitwert: Kündigung - Vierteljahresentgelt als Regelstreitwert

  • LAG Bremen, 13.06.1994 - 4 Ta 32/94

    Ausländischer Arbeitnehmer; Zugang einer Kündigung; Strafhaft; Sozialbetreuer;

  • LAG München, 29.06.1981 - 7 (9) Ta 7/80

    Streitwert: Kündigung - Vierteljahresentgelt als Regelstreitwert

  • BAG, 05.02.1981 - 2 AZR 1137/78
  • LAG Bremen, 20.11.1980 - 4 Ta (5 H) 42/80

    Streitwert: Kündigung - Weiterbeschäftigung

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