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   BAG, 10.06.2009 - 4 AZR 77/08   

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BAG, 10.06.2009 - 4 AZR 77/08 (https://dejure.org/2009,3328)
BAG, Entscheidung vom 10.06.2009 - 4 AZR 77/08 (https://dejure.org/2009,3328)
BAG, Entscheidung vom 10. Juni 2009 - 4 AZR 77/08 (https://dejure.org/2009,3328)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Auslegung von tariflichen Geltungsbereichsregelungen; Begriff der "Wasserwirtschaft"; Anforderungen an eine sog. Einwirkungsklage

  • Judicialis

    TVG § 9; ; TV-WW/NW § 1; ; TVöD § 1; ; TVÜ-VKA § 1; ; TVÜ-VKA § 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff der "Wasserwirtschaft"; Geltungsbereich des TV-WW/NW und des TVÜ-VKA; Anforderungen an eine sog. Einwirkungsklage

  • rechtsportal.de

    Begriff der "Wasserwirtschaft"; Geltungsbereich des TV-WW/NW und des TVÜ-VKA; Anforderungen an eine sog. Einwirkungsklage

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2010, 248 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 29.04.1992 - 4 AZR 432/91

    Einwirkungsklage und tarifliche Durchführungspflicht

    Auszug aus BAG, 10.06.2009 - 4 AZR 77/08
    Das ist aber nach der Rechtsprechung des Senats bei der Einwirkungsklage auch nicht erforderlich (BAG 25. Januar 2006 - 4 AZR 552/04 - Rn. 14, AP TVG § 1 Durchführungspflicht Nr. 6; 29. April 1992 - 4 AZR 432/91 - BAGE 70, 165, 168).

    a) Der Anspruch einer Tarifvertragspartei gegen die andere auf Durchführung des Tarifvertrags begründet sich auf einer schuldrechtlichen Verpflichtung, die sich aus dem Abschluss des Tarifvertrages selbst ergibt, ohne dass es hierfür einer ausdrücklichen Regelung bedarf (BAG 29. April 1992 - 4 AZR 432/91 - BAGE 70, 165, 172).

    Einer vorherigen rechtskräftigen Entscheidung über den Inhalt der tariflichen Verpflichtung, um deren Einhaltung es geht, bedarf es jedenfalls in den Fällen nicht, in denen die Einwirkungsverpflichtung der Tarifvertragspartei in einem Rechtsstreit zusammen mit der ausdrücklich zum Streitgegenstand erhobenen streitigen Auslegungsfrage verhandelt und entschieden wird (insoweit klarstellend zu BAG 29. April 1992 - 4 AZR 432/91 - BAGE 70, 165, 176; vgl. auch Krause in Jacobs/Krause/Oetker TVR § 4 Rn. 135; Annuß RdA 2000, 267, 268).

  • BAG, 27.06.1984 - 4 AZR 284/82

    Eingruppierung eines Faktors - Druckerei - Vergütungsgruppe

    Auszug aus BAG, 10.06.2009 - 4 AZR 77/08
    In den verbleibenden Fällen ist auf den allgemeinen Sprachgebrauch abzustellen, der nach Grammatiken, Lexika und Wörterbüchern, ggf. auch berufskundlichem Schrifttum (BAG 27. Juni 1984 - 4 AZR 284/82 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 92) zu erschließen ist.
  • LAG Düsseldorf, 23.11.2007 - 9 Sa 1090/07

    Verbandsklage, Auslegung von Tarifverträgen, Durchführungspflicht

    Auszug aus BAG, 10.06.2009 - 4 AZR 77/08
    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 23. November 2007 - 9 Sa 1090/07 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 18.11.2004 - 8 AZR 540/03

    Eingruppierung eines Abteilungsleiters im Einzelhandel in Sachsen -Tarifauslegung

    Auszug aus BAG, 10.06.2009 - 4 AZR 77/08
    Vorrangig hat die Auslegung zu berücksichtigen, ob die Tarifvertragsparteien den verwandten Rechtsbegriffen eine eigenständige Definition geben oder einen feststehenden Rechtsbegriff verwenden (BAG 18. November 2004 - 8 AZR 540/03 - AP TVG Tarifverträge: Einzelhandel § 1 Nr. 88; vgl. auch Wiedemann/Wank TVG 7. Aufl. § 1 Rn. 1000).
  • BAG, 07.07.2004 - 4 AZR 433/03

    Tariflicher Mehrarbeitszuschlag

    Auszug aus BAG, 10.06.2009 - 4 AZR 77/08
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (zB BAG 7. Juli 2004 - 4 AZR 433/03 - mwN, BAGE 111, 204, 209).
  • BAG, 23.02.1995 - 6 AZR 329/94

    TV Ang-O - räumlicher Geltungsbereich

    Auszug aus BAG, 10.06.2009 - 4 AZR 77/08
    Zu den mit einer sog. Verbandsklage zu klärenden Auslegungsfragen gehört auch die allgemeine Auslegung einer tariflichen Regelung über den Geltungsbereich eines zwischen den Parteien vereinbarten Tarifvertrages oder Tarifwerks und damit die Geltung des Tarifvertrages für eine zweifelsfrei bestimmbare und von anderen Arbeitnehmern abgrenzbare Gruppe von Arbeitnehmern (BAG 23. Februar 1995 - 6 AZR 329/94 - BAGE 79, 218, 221 f.).
  • BAG, 13.05.1998 - 4 AZR 107/97

    Eingruppierung eines Angestellten im Schwimmbrückendienst

    Auszug aus BAG, 10.06.2009 - 4 AZR 77/08
    Verwenden die Tarifvertragsparteien einen bestimmten Fachbegriff in einer Tarifnorm, so ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats im Zweifel anzunehmen, dass er auch im Geltungsbereich dieses Tarifvertrages in seiner allgemeinen fachlichen Bedeutung Geltung haben soll (BAG 21. August 2002 - 4 AZR 223/01 - BAGE 102, 282, 289; 13. Mai 1998 - 4 AZR 107/97 - BAGE 89, 6, 11).
  • BAG, 19.09.2007 - 4 AZR 670/06

    Protokollnotiz und Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 10.06.2009 - 4 AZR 77/08
    aa) Die Auslegung eines Tarifvertrages durch das Berufungsgericht ist in der Revisionsinstanz in vollem Umfang nachzuprüfen (BAG 19. September 2007 - 4 AZR 670/06 - Rn. 30, BAGE 124, 110).
  • BAG, 25.01.2006 - 4 AZR 552/04

    Einwirkungspflicht von Arbeitgeber-Spitzenorganisationen auf ihre regionalen

    Auszug aus BAG, 10.06.2009 - 4 AZR 77/08
    Das ist aber nach der Rechtsprechung des Senats bei der Einwirkungsklage auch nicht erforderlich (BAG 25. Januar 2006 - 4 AZR 552/04 - Rn. 14, AP TVG § 1 Durchführungspflicht Nr. 6; 29. April 1992 - 4 AZR 432/91 - BAGE 70, 165, 168).
  • BAG, 06.06.2007 - 4 AZR 411/06

    Feststellungsinteresse bei Verbandsklage - Erledigung

    Auszug aus BAG, 10.06.2009 - 4 AZR 77/08
    Die Vorschrift billigt Tarifvertragsparteien insofern ein besonderes berechtigtes Feststellungsinteresse zu (BAG 6. Juni 2007 - 4 AZR 411/06 - BAGE 123, 46, 67 ff.).
  • BAG, 21.08.2002 - 4 AZR 223/01

    Eingruppierung: Rehabilitationsberater in Ersatzkasse

  • BAG, 13.10.2021 - 4 AZR 403/20

    Haustarifvertrag - Durchführungsanspruch - Bestimmtheit des Antrags

    Die Durchführungspflicht ist eine Konkretisierung der vertraglichen Verpflichtung, Verträge einzuhalten (zur Durchführungspflicht beim Verbandstarifvertrag BAG 10. Juni 2009 - 4 AZR 77/08 - Rn. 42 mwN zur Rspr.) .

    bb) Weiterhin muss der Senat vorliegend nicht entscheiden, ob ein Durchführungsanspruch gegen die andere Partei eines Haustarifvertrags - wie ein Anspruch der Gewerkschaft gegen den tarifschließenden Arbeitgeberverband, auf seine Mitglieder einzuwirken - idR nur bejaht werden kann, wenn hinsichtlich der Auslegung des Tarifvertrags ein rechtskräftiges Urteil in einem Verfahren nach § 9 TVG oder eine verbindliche Entscheidung einer tariflichen Schiedsstelle vorliegt oder wenn die Tarifvertragspartei selbst von der Tarifwidrigkeit der Regelung ausgeht (so die bisherige Rechtsprechung BAG 29. April 1992 - 4 AZR 432/91 - BAGE 70, 165; einschränkend bereits BAG 17. November 2010 - 4 AZR 118/09 - Rn. 30; 10. Juni 2009 - 4 AZR 77/08 - Rn. 43; kritisch zum Erfordernis einer zumindest gleichzeitig ergehenden Entscheidung über den Inhalt der tariflichen Verpflichtung Wiedemann/Thüsing § 1 TVG Rn. 901; Däubler TVG/Ahrendt § 1 Rn. 1161; Löwisch/Rieble § 1 Rn. 1254; Walker FS Schaub 1998 S. 743, 749 f.) .

  • BAG, 15.06.2016 - 4 AZR 805/14

    Haustarifvertrag - Verschmelzung - Gesamtrechtsnachfolge

    aa) Zu den mit einer sog. Verbandsklage zu klärenden Auslegungsfragen gehört auch die allgemeine Auslegung einer tariflichen Regelung über den Geltungsbereich eines zwischen den Parteien vereinbarten Tarifvertrags oder Tarifwerks und damit die Geltung des Tarifvertrags für eine zweifelsfrei bestimmbare und von anderen Arbeitnehmern abgrenzbare Gruppe von Arbeitnehmern (BAG 10. Juni 2009 - 4 AZR 77/08 - Rn. 19) .
  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.05.2014 - L 9 KR 384/12

    Betriebsprüfung - Gesamtsozialversicherungsbeitrag -allgemeinverbindlicher

    In den verbleibenden Fällen ist auf den allgemeinen Sprachgebrauch abzustellen, der nach Grammatiken, Lexika und Wörterbüchern, ggf. auch berufskundlichem Schrifttum (BAG, Urteil vom 10. Juni 2009 - 4 AZR 77/08 -, juris) zu erschließen ist.
  • BAG, 17.04.2013 - 4 AZR 592/11

    Günstigkeitsvergleich von Zuschlägen zum Stundenlohn

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist davon auszugehen, dass Tarifvertragsparteien, wenn sie einen feststehenden Fachbegriff verwenden, diesen auch in seiner allgemeinen Bedeutung angewendet wissen wollen (etwa BAG 10. Juni 2009 - 4 AZR 77/08 - Rn. 29 mwN; 13. Mai 1998 - 4 AZR 107/97 - zu I 5.1.1 der Gründe, BAGE 89, 6) .
  • BAG, 10.06.2009 - 4 AZR 194/08

    Auslegung einer Verweisungsklausel auf die Vergütungsordnung des BAT

    So haben sie für bestimmte Geltungsbereiche die Anwendung des TVöD einer gesonderten, noch zu treffenden tariflichen Vereinbarung überlassen, zB im Bereich der Versorgungstarifverträge und der Wasserwirtschaft in Nordrhein-Westfalen (§ 1 Abs. 2 Buchst. d TVöD, vgl. dazu BAG 10. Juni 2009 - 4 AZR 77/08 -).
  • BAG, 17.11.2010 - 4 AZR 118/09

    Auslegung eines Tarifvertrages - Senioritätsprinzip

    § 9 TVG erweitert das Anwendungsgebiet von § 256 Abs. 1 ZPO auf die Klärung eines abstrakten Rechtsverhältnisses über das Bestehen oder Nichtbestehen oder über die Auslegung eines Tarifvertrages ( BAG 10. Juni 2009 - 4 AZR 77/08 - Rn. 19 mwN, ZTR 2010, 73 ) .

    Einer vorherigen rechtskräftigen Entscheidung über den Inhalt der tariflichen Verpflichtung, um deren Einhaltung es geht, bedarf es jedenfalls dann nicht, wenn wie hier in dem Rechtsstreit auch über die ausdrücklich zum Streitgegenstand erhobene umstrittene Auslegungsfrage entschieden wird (so bereits BAG 10. Juni 2009 - 4 AZR 77/08 - Rn. 43, ZTR 2010, 73; klarstellend zu 29. April 1992 - 4 AZR 432/91 - BAGE 70, 165) .

  • BAG, 15.12.2010 - 4 AZR 197/09

    Feststellungsinteresse bei einer Verbandsklage nach § 9 TVG - Auslegung des

    Die Vorschrift billigt Tarifvertragsparteien insofern ein besonderes berechtigtes Feststellungsinteresse zu (BAG 10. Juni 2009 - 4 AZR 77/08 - Rn. 19; 6. Juni 2007 - 4 AZR 411/06 - Rn. 67, BAGE 123, 46) .
  • BAG, 10.06.2009 - 4 AZR 196/08

    Auslegung einer Verweisungsklausel auf die Vergütungsordnung des BAT

    So haben sie für bestimmte Geltungsbereiche die Anwendung des TVöD einer gesonderten, noch zu treffenden tariflichen Vereinbarung überlassen, zB im Bereich der Versorgungstarifverträge und der Wasserwirtschaft in Nordrhein-Westfalen (§ 1 Abs. 2 Buchst. d TVöD, vgl. dazu BAG 10. Juni 2009 - 4 AZR 77/08 -).
  • BAG, 10.06.2009 - 4 AZR 197/08

    Auslegung einer Verweisungsklausel auf die Vergütungsordnung des BAT

    So haben sie für bestimmte Bereiche die Anwendung des TVöD einer gesonderten, noch zu treffenden tariflichen Vereinbarung überlassen, zB im Bereich der Versorgungstarifverträge und der Wasserwirtschaft in Nordrhein-Westfalen (§ 1 Abs. 2 Buchst. d TVöD, vgl. dazu BAG 10. Juni 2009 - 4 AZR 77/08 -).
  • BAG, 10.06.2009 - 4 AZR 195/08

    Auslegung einer Verweisungsklausel auf die Vergütungsordnung des BAT

    So haben sie für bestimmte Geltungsbereiche die Anwendung des TVöD einer gesonderten, noch zu treffenden tariflichen Vereinbarung überlassen, zB im Bereich der Versorgungstarifverträge und der Wasserwirtschaft in Nordrhein-Westfalen (§ 1 Abs. 2 Buchst. d TVöD, vgl. dazu BAG 10. Juni 2009 - 4 AZR 77/08 -).
  • LAG Köln, 10.07.2014 - 6 Sa 198/14

    Auslegung einer Tarifvereinbarung

  • LAG Köln, 13.10.2016 - 8 Sa 241/16

    Abweisung der Klage einer Gewerkschaft gegen ein Luftfahrtunternehmen wegen des

  • LAG Hamm, 06.11.2018 - 12 Sa 755/18

    Auslegung der tarifvertraglichen Verweisung auf einen anderen Tarifvertrag

  • ArbG Düsseldorf, 26.10.2018 - 14 Ca 4264/18
  • LAG Köln, 18.04.2012 - 9 Sa 973/11

    Arbeitnehmerüberlassung; Einsatz von Piloten der Deutschen Lufthansa AG bei der

  • ArbG Frankfurt/Main, 01.02.2022 - 24 Ca 3723/21

    Tarifkollision - Bahnverkehr - Unterlassung - Einwirkungsklage - Ausschluss der

  • LAG Berlin-Brandenburg, 29.10.2009 - 5 Sa 1048/09

    Eingruppierung als Oberarzt gem. § 12 TV-Ärzte/Charité; Verantwortlichkeit für

  • ArbG Düsseldorf, 26.10.2018 - 4 Ca 4356/18

    Sicherung des zum Zeitpunkt der Einführung von ERA erzielten Entgelts durch die

  • LAG Schleswig-Holstein, 13.01.2010 - 3 Sa 267/09

    Überstundenzuschläge, Zahlungsanspruch, Freizeitausgleich, Haustarifvertrag,

  • LAG München, 17.03.2011 - 3 Sa 775/10

    Fälligkeit des tarifvertraglichen Ausgleichsanspruchs von arbeitnehmerähnliche

  • ArbG Düsseldorf, 09.03.2018 - 14 Ca 4832/17
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