Rechtsprechung
   BAG, 10.07.1995 - 5 AS 12/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,6838
BAG, 10.07.1995 - 5 AS 12/95 (https://dejure.org/1995,6838)
BAG, Entscheidung vom 10.07.1995 - 5 AS 12/95 (https://dejure.org/1995,6838)
BAG, Entscheidung vom 10. Juli 1995 - 5 AS 12/95 (https://dejure.org/1995,6838)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,6838) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bindung an rechtskräftigen, fehlerhaften Verweisungsbeschluss im Bestimmungsverfahren - Vermeidung unnötiger Zuständigkeitsstreitigkeiten - Erfüllungsort bei Arbeitsverhältnissen - Offensichtlich gesetzeswidrige Verweisung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 03.11.1993 - 5 AS 20/93

    Beachtung der bindenden Wirkung von Verweisungsbeschlüssen im

    Auszug aus BAG, 10.07.1995 - 5 AS 12/95
    Es hat sich dabei zur Begründung auf den Beschluß des Senats vom 3. November 1993 (- 5 AS 20/93 - AP Nr. 11 zu § 17 a GVG = EzA ZPO § 36 Nr. 18) bezogen.

    Die Arbeitsgerichte Wiesbaden und Freiburg haben sich rechtskräftig für unzuständig erklärt, ersteres durch formell unanfechtbaren Beschluß vom 22. Februar 1995, 1etzteres durch den seine Zuständigkeit abschließend verneinenden Beschluß vom 29. März 1995, der als - im Sinne des § 36 Nr. 6 ZPO rechtskräftige - (Rück)Verweisung anzusehen ist (BGHZ 102, 338, 340 = NJW 1988, 1794, 1795; BAG Beschluß vom 3. November 1993 - 5 AS 20/93 - AP Nr. 11 zu § 17 a GVG = EzA § 36 ZPO Nr. 18).

    Dies ergibt sich aus § 17 a Abs. 2 Satz 3 GVG n.F., § 48 Abs. 1 ArbGG n.F. Die bindende Wirkung ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats auch im Bestimmungsverfahren des § 36 Nr. 6 ZPO zu beachten (vgl. statt vieler: BAG Beschluß vom 11. Januar 1982 - 5 AR 221/81 - AP Nr. 27 zu § 36 ZPO; BAG Beschluß vom 3. November 1993 - 5 AS 20/93 - AP, a.a.O. = EzA, a.a.O.).

    Der Senat hat mehrfach entschieden, daß im Hinblick auf den Gerichtsstand des Erfüllungsortes (§ 29 ZPO) bei Arbeitsverhältnissen i.d.R. von einem einheitlichen (gemeinsamen) Erfüllungsort auszugehen ist und daß dies der Ort ist, an dem der Arbeitnehmer die Arbeitsleistung zu erbringen hat (BAG Beschluß vom 12. März 1992 - 5 AS 10/91 -, n.v.; BAG Beschluß vom 3. November 1993 - 5 AS 20/93 - a.a.O., BAG Beschluß vom 30. März 1994 - 5 AS 6/94 - n.v.).

  • BAG, 01.07.1992 - 5 AS 4/92

    Rechtskraft des Verweisungsbeschlusses

    Auszug aus BAG, 10.07.1995 - 5 AS 12/95
    Lediglich eine offensichtlich gesetzwidrige Verweisung kann diese Bindungswirkung nicht entfalten (BAG Beschluß vom 29. September 1976 - 5 AR 232/76 - AP Nr. 20 zu § 36 ZPO, zu II 2 der Gründe; zum neuen Recht Beschluß vom 1. Juli 1992, - 5 AS 4/92 - BAGE 70, 374 [BAG 01.07.1992 - 5 AS 4/92] = AP Nr. 39 zu § 36 ZPO = EzA § 17 a GVG Nr. 1; Zöller-Vollkommer, ZPO, 18. Aufl., § 36 Rz 25, 28; einschränkend zum neuen Recht Zöller-Gummer, a.a.O., GVG § 17 a Rz 13).

    Offensichtlich gesetzwidrig ist ein Verweisungsbeschluß dann, wenn er jeder Rechtsgrundlage entbehrt, willkürlich gefaßt ist oder auf der Versagung rechtlichen Gehörs gegenüber den Verfahrensbeteiligten oder einem von ihnen beruht (BAG Beschluß vom 1. Juli 1992, a.a.O.; BGHZ 71, 69, 72 f. = NJW 1978, 1163, 1164).

  • BAG, 29.09.1976 - 5 AR 232/76

    Bindende Wirkung des Verweisungsbeschlusses - Sachliche Zuständigkeit

    Auszug aus BAG, 10.07.1995 - 5 AS 12/95
    Lediglich eine offensichtlich gesetzwidrige Verweisung kann diese Bindungswirkung nicht entfalten (BAG Beschluß vom 29. September 1976 - 5 AR 232/76 - AP Nr. 20 zu § 36 ZPO, zu II 2 der Gründe; zum neuen Recht Beschluß vom 1. Juli 1992, - 5 AS 4/92 - BAGE 70, 374 [BAG 01.07.1992 - 5 AS 4/92] = AP Nr. 39 zu § 36 ZPO = EzA § 17 a GVG Nr. 1; Zöller-Vollkommer, ZPO, 18. Aufl., § 36 Rz 25, 28; einschränkend zum neuen Recht Zöller-Gummer, a.a.O., GVG § 17 a Rz 13).
  • BAG, 12.03.1992 - 5 AS 10/91

    Erfüllung der Voraussetzungen für die Durchführung des Bestimmungsverfahrens -

    Auszug aus BAG, 10.07.1995 - 5 AS 12/95
    Der Senat hat mehrfach entschieden, daß im Hinblick auf den Gerichtsstand des Erfüllungsortes (§ 29 ZPO) bei Arbeitsverhältnissen i.d.R. von einem einheitlichen (gemeinsamen) Erfüllungsort auszugehen ist und daß dies der Ort ist, an dem der Arbeitnehmer die Arbeitsleistung zu erbringen hat (BAG Beschluß vom 12. März 1992 - 5 AS 10/91 -, n.v.; BAG Beschluß vom 3. November 1993 - 5 AS 20/93 - a.a.O., BAG Beschluß vom 30. März 1994 - 5 AS 6/94 - n.v.).
  • BGH, 15.03.1978 - IV ARZ 17/78

    Anforderungen an den Antrag des Klägers auf Bestimmung des zuständigen Gerichts;

    Auszug aus BAG, 10.07.1995 - 5 AS 12/95
    Offensichtlich gesetzwidrig ist ein Verweisungsbeschluß dann, wenn er jeder Rechtsgrundlage entbehrt, willkürlich gefaßt ist oder auf der Versagung rechtlichen Gehörs gegenüber den Verfahrensbeteiligten oder einem von ihnen beruht (BAG Beschluß vom 1. Juli 1992, a.a.O.; BGHZ 71, 69, 72 f. = NJW 1978, 1163, 1164).
  • BGH, 10.12.1987 - I ARZ 809/87

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei Verweisung im schriftlichen

    Auszug aus BAG, 10.07.1995 - 5 AS 12/95
    Die Arbeitsgerichte Wiesbaden und Freiburg haben sich rechtskräftig für unzuständig erklärt, ersteres durch formell unanfechtbaren Beschluß vom 22. Februar 1995, 1etzteres durch den seine Zuständigkeit abschließend verneinenden Beschluß vom 29. März 1995, der als - im Sinne des § 36 Nr. 6 ZPO rechtskräftige - (Rück)Verweisung anzusehen ist (BGHZ 102, 338, 340 = NJW 1988, 1794, 1795; BAG Beschluß vom 3. November 1993 - 5 AS 20/93 - AP Nr. 11 zu § 17 a GVG = EzA § 36 ZPO Nr. 18).
  • BAG, 29.05.1995 - 5 AS 11/95

    Bindung des Gerichts an einen rechtskräftigen Verweisungsbeschluss - Bindung an

    Auszug aus BAG, 10.07.1995 - 5 AS 12/95
    Der Senat hat mehrfach ausgesprochen, daß von einer offensichtlichen Gesetzwidrigkeit nicht die Rede sein kann, wenn sich ein Arbeitsgericht dieser - vom Senat im Grundsatz nicht geteilten - Auffassung anschließt (Beschlüsse vom 8. März 1995 - 5 AS 1/95 - und vom 29. Mai 1995 - 5 AS 11/95 -, n.v.).
  • BAG, 08.03.1995 - 5 AS 1/95

    Bindung an einen Verweisungsbeschluss - Bestimmung des zuständigen Gerichts -

    Auszug aus BAG, 10.07.1995 - 5 AS 12/95
    Der Senat hat mehrfach ausgesprochen, daß von einer offensichtlichen Gesetzwidrigkeit nicht die Rede sein kann, wenn sich ein Arbeitsgericht dieser - vom Senat im Grundsatz nicht geteilten - Auffassung anschließt (Beschlüsse vom 8. März 1995 - 5 AS 1/95 - und vom 29. Mai 1995 - 5 AS 11/95 -, n.v.).
  • BAG, 12.06.1986 - 2 AZR 398/85

    Erfüllungsort der Arbeitsleistung von Reisenden

    Auszug aus BAG, 10.07.1995 - 5 AS 12/95
    Dies gilt unabhängig davon, ob er täglich nach Hause zurückkehrt und in welchem Umfang er vom Betrieb Anweisungen für die Gestaltung seiner Reisetätigkeit erhält (BAG Urteil vom 12. Juni 1986 - 2 AZR 398/85 - AP Nr. 1 zu Art. 5 Brüsseler Abkommen).
  • BAG, 30.03.1994 - 5 AS 6/94

    Bindung an fehlerhaften Verweisungsbeschluss - Mangel des rechtlichen Gehörs -

    Auszug aus BAG, 10.07.1995 - 5 AS 12/95
    Der Senat hat mehrfach entschieden, daß im Hinblick auf den Gerichtsstand des Erfüllungsortes (§ 29 ZPO) bei Arbeitsverhältnissen i.d.R. von einem einheitlichen (gemeinsamen) Erfüllungsort auszugehen ist und daß dies der Ort ist, an dem der Arbeitnehmer die Arbeitsleistung zu erbringen hat (BAG Beschluß vom 12. März 1992 - 5 AS 10/91 -, n.v.; BAG Beschluß vom 3. November 1993 - 5 AS 20/93 - a.a.O., BAG Beschluß vom 30. März 1994 - 5 AS 6/94 - n.v.).
  • BAG, 11.01.1982 - 5 AR 221/81

    Erlaß einer einstweiligen Verfügung - Verweisung an anderes Gericht - Bitten des

  • BAG, 09.10.2002 - 5 AZR 307/01

    Internationale Zuständigkeit der Arbeitsgerichte

    Dies ist der Ort, an dem der Arbeitnehmer die Arbeitsleistung zu erbringen hat (Senat 6. Januar 1998 - 5 AS 24/97 - nv.; 12. März 1992 - 5 AS 10/91 - nv.; 3. November 1993 - 5 AS 20/93 - AP GVG § 17 a Nr. 11 = EzA ZPO § 36 Nr. 18; 30. März 1994 - 5 AS 6/94 -, 10. Juli 1995 - 5 AS 12/95 -, 23. Oktober 1996 - 5 AS 6/96 - und 17. April 1997 - 5 AS 8/97 - nv.), also der tatsächliche Mittelpunkt seiner Berufstätigkeit liegt.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.01.2001 - 5 Ta 1491/00

    Beschwerde gegen einen Beschluss des Arbeitsgericht über die örtliche

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BAG, 06.01.1998 - 5 AS 24/97
    Allerdings hat der Senat mehrfach entschieden, daß im Hinblick auf den Gerichtsstand des Erfüllungsortes (§ 29 ZPO) bei Arbeitsverhältnissen i.d.R. von einem einheitlichen (gemeinsamen) Erfüllungsort auszugehen ist, und daß dies der Ort ist, an dem der Arbeitnehmer die Arbeitsleistung zu erbringen hat ( BAG Beschluß vom 12. März 1992 - 5 AS 10/91 -;, n.v.; BAG Beschluß vom 3. November 1993 - 5 AS 20/93 - a.a.O.; BAG Beschlüsse vom 30. März 1994 - 5 AS 6/94 - , vom 10. Juli 1995 - 5 AS 12/95 - , vom 23. Oktober 1996 - 5 AS 6/96 - und vom 17. April 1997 - 5 AS 8/97 -;, juris).

    Der Senat hat mehrfach ausgesprochen, daß von einer offensichtlichen Gesetzwidrigkeit nicht die Rede sein kann, wenn sich ein Arbeitsgericht dieser - vom Senat im Grundsatz nicht geteilten - Auffassung anschließt (Beschlüsse vom 8. März 1995 - 5 AS 1/95 - , vom 29. Mai 1995 - 5 AS 11/95 - , vom 10. Juli 1995 - 5 AS 12/95 - und vom 17. April 1997 - 5 AS 8/97 -;, alle juris).

  • BAG, 17.04.1997 - 5 AS 8/97
    Allerdings hat der Senat mehrfach entschieden, daß im Hinblick auf den Gerichtsstand des Erfüllungsortes (§ 29 ZPO) bei Arbeitsverhältnissen i.d.R. von einem einheitlichen (gemeinsamen) Erfüllungsort auszugehen ist und daß dies der Ort ist, an dem der Arbeitnehmer die Arbeitsleistung zu erbringen hat (BAG Beschluß vom 12. März 1992 - 5 AS 10/91 -;, n.v.; BAG Beschluß vom 3. November 1993 - 5 AS 20/93 -;, a.a.O.; BAG Beschlüsse vom 30. März 1994 - 5 AS 6/94 -;, vom 10. Juli 1995 - 5 AS 12/95 - und vom 23. Oktober 1996 - 5 AS 6/96 -;, juris).

    Der Senat hat mehrfach ausgesprochen, daß von einer offensichtlichen Gesetzwidrigkeit nicht die Rede sein kann, wenn sich ein Arbeitsgericht dieser - vom Senat im Grundsatz nicht geteilten - Auffassung anschließt (Beschlüsse vom 8. März 1995 - 5 AS 1/95 -;, vom 29. Mai 1995 - 5 AS 11/95 - und vom 10. Juli 1995 - 5 AS 12/95 -;, alle juris).

  • LAG Hessen, 09.06.2008 - 1 SHa 1/08

    Zur gerichtlichen Bestimmung der Zuständigkeit für die Klage eines

    Eine Partei muss auch ohne besonderen gerichtlichen Hinweis nicht damit rechnen, dass ein Gericht erster Instanz von einer ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung trotz entgegenstehender Bitten des Revisionsgerichts (insbesondere BAG Beschl. v. 06.01.1998 - 5 AS 24/97 - n. v., unter II 3; v. 10.07.1995 - 5 AS 12/95 - n. v., unter II 2 b) und auch obergerichtlichen Rechtsprechung abweicht, und in diesem Fall vor einer ihr nachteiligen Entscheidung ihr insoweit Gelegenheit zur Äußerung haben.
  • LAG Baden-Württemberg, 16.02.2005 - 3 AR 4/05

    Zuständigkeitskonflikt wegen örtlicher Zuständigkeit - Bindungswirkung eines

    Auch daran hält der Senat fest" (vgl. BAG, Beschluss vom 10. Juli 1995 - 5 AS 12/95, ebenso Beschluss vom 6. Januar 1998 - 5 AS 24/97 - nicht amtlich veröffentlicht).
  • LAG Hessen, 11.07.2006 - 1 SHa 25/06

    Bindungswirkung - Gerichtsstand des Erfüllungsortes - greifbare Gesetzwidrigkeit

    Etwas anderes ist auch dem von dem Arbeitsgericht Neuruppin angeführten Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 10.07.1995 - 5 AS 12/95 ( n. v.) - nicht zu entnehmen.
  • LAG Hessen, 14.08.2002 - 2 Ta 404/02

    Örtliche Zuständigkeit; Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses

    Auch wenn es der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts dabei nicht, gefolgt wäre, könnte der Kläger daraus keine greifbare Gesetzeswidrigkeit herleiten (BAG Beschl. v. 10.07.1995 - 5 AS 12/95 - n. v., unter II 2 b).
  • LAG Bremen, 03.09.2003 - 2 Ta 33/03

    Gerichtsstandsbestimmung bei allgemeinem und besonderem Gerichtsstand

    An dieser Rechtsprechung hält das BAG fest (BAG Beschluss vom 10. Juli 1995, Az: 5 AS 12/95 n.v. .; BAG Beschluss vom 23. Oktober 1996, Az: 5 AS 6/96 - n.v.).
  • ArbG Karlsruhe, 20.07.2001 - 6 Ca 220/00

    Örtliche Zuständigkeit des Arbeitsgerichts bei Außendienstmitarbeiter

    Das BAG hat die Frage, welche Bedeutung einer Erfüllungsortvereinbarung für die arbeitsgerichtliche Zuständigkeit zukommt, bisher offengelassen (vgl. BAG, Beschluß vom 10.07.1995 -- 5 AS 12/95 -- nicht amtlich veröffentlicht, zitiert nach juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht