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   BAG, 10.07.2013 - 10 AZR 898/11   

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BAG, 10.07.2013 - 10 AZR 898/11 (https://dejure.org/2013,23785)
BAG, Entscheidung vom 10.07.2013 - 10 AZR 898/11 (https://dejure.org/2013,23785)
BAG, Entscheidung vom 10. Juli 2013 - 10 AZR 898/11 (https://dejure.org/2013,23785)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Umfang der Wochenarbeitszeit - Vertragsauslegung

  • openjur.de

    Umfang der Wochenarbeitszeit; Bezugnahmeklausel; Vertragsauslegung

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Umfang der Wochenarbeitszeit - Bezugnahmeklausel - Vertragsauslegung

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Umfang der wöchentlichen Arbeitszeit - Vertragsauslegung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2014, 392
  • BB 2013, 2356
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 25.08.2010 - 10 AZR 275/09

    Allgemeine Geschäftsbedingungen - Versetzungsvorbehalt

    Auszug aus BAG, 10.07.2013 - 10 AZR 898/11
    Von Bedeutung für das Auslegungsergebnis sind ferner der von den Vertragsparteien verfolgte Regelungszweck sowie die der jeweils anderen Seite erkennbare Interessenlage der Beteiligten (BAG 25. August 2010 - 10 AZR 275/09 - Rn. 19, BAGE 135, 239) .

    Die entfernte Möglichkeit, zu einem anderen Ergebnis zu kommen, genügt für die Anwendung der Bestimmung nicht (BAG 25. August 2010 - 10 AZR 275/09 - Rn. 20, BAGE 135, 239) .

    Bei Berücksichtigung der anerkannten Auslegungsmethoden bestehen im Entscheidungsfall keine erheblichen Zweifel (vgl. BAG 25. August 2010 - 10 AZR 275/09 - Rn. 20, BAGE 135, 239; 10. Dezember 2008 - 10 AZR 1/08 - Rn. 15) .

  • BAG, 23.03.2011 - 10 AZR 831/09

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf den BAT und Tarifsukzession - ergänzende

    Auszug aus BAG, 10.07.2013 - 10 AZR 898/11
    Es fehlt in dem Arbeitsvertrag der Parteien die Formulierung, wonach auch ersetzende Tarifverträge Anwendung finden sollen (vgl. zu der Problematik im Verhältnis zwischen BAT und TVöD: zB BAG 23. März 2011 - 10 AZR 831/09 - Rn. 16 f.) .

    (1) Die Vertragsergänzung stellt eine allgemeine Lösung zur Verfügung, die die Parteien bei einer angemessenen Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragsparteien vereinbart hätten, wenn ihnen die Unvollständigkeit ihrer Regelung bekannt gewesen wäre (zu diesem Erfordernis: BAG 23. März 2011 - 10 AZR 831/09 - Rn. 21 mwN) .

  • BAG, 10.02.2005 - 6 AZR 182/04

    Tarifliche Wochenarbeitszeit für Hausmeister - Feststellungsklage

    Auszug aus BAG, 10.07.2013 - 10 AZR 898/11
    Der Feststellungsantrag, mit dem der Kläger die Feststellung einer bestimmten Dauer der Wochenarbeitszeit begehrt, ist zulässig (vgl. zB BAG 10. Februar 2005 - 6 AZR 182/04 - zu I der Gründe) .
  • BAG, 12.09.2006 - 9 AZR 675/05

    Lehrkräfte - Anzahl der Unterrichtspflichtstunden

    Auszug aus BAG, 10.07.2013 - 10 AZR 898/11
    b) Zieht man die Systematik der vertraglichen Regelungen und das Gesamtbild des Vertrags heran, lassen diese unter Berücksichtigung der beteiligten Verkehrskreise nur die Auslegung zu, dass das Arbeitsverhältnis insgesamt - einschließlich der Dauer der Wochenarbeitszeit - den tariflichen Regelungen dynamisch unterworfen werden sollte (vgl. zu einer ähnlichen Fallkonstellation: BAG 12. September 2006 - 9 AZR 675/05 - BAGE 119, 248) .
  • BAG, 12.12.2007 - 4 AZR 998/06

    Vertragsauslegung - Tarifvertrag - zwingende Wirkung - Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 10.07.2013 - 10 AZR 898/11
    Ohne besondere Anhaltspunkte gab es keinen Anlass, von einer Besser- oder Schlechterstellung gegenüber diesen Regelungen auszugehen (vgl. zum Vorliegen entsprechender Anhaltspunkte: zB BAG 12. Dezember 2007 - 4 AZR 998/06 - BAGE 125, 179) .
  • BAG, 10.12.2008 - 10 AZR 1/08

    Anspruch auf Weihnachtsgeld - Freiwilligkeitsvorbehalt - AGB-Kontrolle - sog.

    Auszug aus BAG, 10.07.2013 - 10 AZR 898/11
    Bei Berücksichtigung der anerkannten Auslegungsmethoden bestehen im Entscheidungsfall keine erheblichen Zweifel (vgl. BAG 25. August 2010 - 10 AZR 275/09 - Rn. 20, BAGE 135, 239; 10. Dezember 2008 - 10 AZR 1/08 - Rn. 15) .
  • BAG, 08.12.2010 - 10 AZR 671/09

    Weihnachtsgeld - betriebliche Übung - Freiwilligkeitsvorbehalt -

    Auszug aus BAG, 10.07.2013 - 10 AZR 898/11
    Die Auslegung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch das Berufungsgericht unterliegt einer vollen revisionsrechtlichen Nachprüfung (st. Rspr., zB BAG 8. Dezember 2010 - 10 AZR 671/09 - Rn. 15, BAGE 136, 294) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.10.2011 - 6 Sa 185/11

    Kollision von arbeitsvertraglicher und tarifvertraglicher Arbeitszeitregelung - §

    Auszug aus BAG, 10.07.2013 - 10 AZR 898/11
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 28. Oktober 2011 - 6 Sa 185/11 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 22.07.2014 - 9 AZR 981/12

    Urlaubsgeld - gekündigtes Arbeitsverhältnis - AGB-Kontrolle

    Von Bedeutung für das Auslegungsergebnis sind ferner der von den Vertragsparteien verfolgte Regelungszweck sowie die der jeweils anderen Seite erkennbare Interessenlage der Beteiligten (BAG 10. Juli 2013 - 10 AZR 898/11 - Rn. 17) .
  • BAG, 12.09.2013 - 6 AZR 907/11

    Kein Ausschluss nicht angemeldeter Forderungen durch rechtskräftig bestätigten

    Eine Ergänzung des Regelwerks kommt in Betracht, wenn die Parteien sie bei einer angemessenen Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben als redlich Handelnde vereinbart hätten, wäre ihnen die Unvollständigkeit ihrer Regelung bekannt gewesen (vgl. für die ergänzende Vertragsauslegung BAG 10. Juli 2013 - 10 AZR 898/11 - Rn. 29 f.) .
  • BAG, 28.06.2023 - 5 AZR 9/23

    Vertraglicher Anspruch auf ein 13. Monatsgehalt

    Dann bedarf es für die Annahme, mit weiteren Regelungen des Arbeitsvertrags solle eine - konstitutive - Besser- oder Schlechterstellung gegenüber diesen tariflichen Regelungen vereinbart werden, besonderer Anhaltspunkte (vgl. BAG 10. Juli 2013 - 10 AZR 898/11 - Rn. 21, 23) .

    Ausgehend hiervon wäre in einem solchen Vertrag die Vereinbarung von nicht in den Tarifverträgen vorgesehenen Leistungen oder deren einzelvertragliche Garantie sehr ungewöhnlich ( vgl. BAG 10. Juli 2013 - 10 AZR 898/11 - Rn. 23) .Diese Rahmenbedingungen des Arbeitsverhältnisses waren und sind für die beteiligten Verkehrskreise erkennbar.

    Bei Berücksichtigung der anerkannten Auslegungsmethoden bestehen im Entscheidungsfall keine erheblichen Zweifel (vgl. zu einem ähnlich gelagerten Fall BAG 10. Juli 2013 - 10 AZR 898/11 - Rn. 24) .

  • ArbG München, 18.03.2022 - 23 Ca 9984/21

    Unbegründeter Anspruch auf Zahlung eines "13. Monatsgehalts"

    Im Übrigen ist eine Klausel in einem Vertrag auch dann nicht "überflüssig", wenn sie zumindest (nur) der Klarstellung dient (vgl. BAG, Urteil vom 10.07.2013 - 10 AZR 898/11, BeckRS 2013, 72096).

    Dies hätte allerdings bei einem entsprechenden Vertragsaufbau mit vorangestellter Bezugnahmeklausel nahe gelegen, wenn vom in Bezug genommenen Tarifwerk abweichende Einzelregelungen im Arbeitsvertrag aufgenommen werden sollen (so für eine dem vorliegenden Fall entsprechende vertragliche Regelung: Arbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 21.01.2022 (14 Ca 65/21, Anlage K9, Bl. 391 ff. d.A. unter Bezugnahme auf eine ähnliche Fallkonstellation in: BAG, Urteil vom 10.07.2013 - 10 AZR 898/11 - juris).

    Ist für die beteiligten Verkehrskreise erkennbar, dass das Arbeitsverhältnis umfassend nach den entsprechenden tariflichen Regelungen gestaltet werden soll, gibt es ohne besondere Anhaltspunkte keinen Anlass, von einer Besser- oder Schlechterstellung gegenüber den in Bezug genommenen tariflichen Regelungen durch den Arbeitsvertrag auszugehen (vgl. BAG, Urteil vom 10.07.2013 - 10 AZR 898/11 - juris).

    Die entfernte Möglichkeit, zu einem anderen Ergebnis zu kommen, genügt für die Anwendung von § 305c Abs. 2 BGB nicht (BAG, Urteil vom 10.07.2013 - 10 AZR 898/11, BeckRS 2013, 72096; BAG, Urt. v. 16.6.2021 - 10 AZR 31/20, NZA 1478).

    Eine Klausel ist in einem Vertrag auch nicht "überflüssig", wenn sie zumindest (nur) der Klarstellung dient (vgl. BAG, Urteil vom 10.07.2013 - 10 AZR 898/11, BeckRS 2013, 72096) .

  • LAG Hamm, 25.11.2014 - 14 Sa 463/14

    Formularmäßige Fälligstellung eines Arbeitgeberdarlehens bei Beendigung des

    Von Bedeutung für das Auslegungsergebnis sind ferner der von den Vertragsparteien verfolgte Regelungszweck sowie die der jeweils anderen Seite erkennbare Interessenlage der Beteiligten ( vgl. BAG, 12. Dezember 2012, 4 AZR 65/11, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 121, Rn. 18; 10. Juli 2013, 10 AZR 898/11, AP BGB § 305c Nr. 16, Rn. 17; 21. August 2013, 5 AZR 581/11, NZA 2014, 271, Rn. 19; 10. Dezember 2013, 3 AZR 796/11, BetrAV 2014, 319, Rn. 11; 22. Juli 2014, 9 AZR 981/12, juris Rn. 21 ).
  • LAG Hessen, 19.02.2021 - 14 Sa 306/20

    Fahrradlieferanten, die Speisen und Getränke an Kunden ausliefern, haben gegen

    Juli 2013 -10 AZR 898/11- AP Nr. 16 zu § 305c BGB).
  • BAG, 03.07.2019 - 4 AZR 312/18

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf Tarifvertrag - rechtsgeschäftlicher Inhalt

    Aufgrund der darin liegenden ausdrücklichen Abweichung von den zum Abschlusszeitpunkt geltenden tarifvertraglichen Arbeitszeitregelungen in der Metall- und Elektroindustrie (35 Stunden/Woche, vgl. § 3 EA 2016) handelt es sich um eine konstitutive Arbeitszeitregelung (vgl. zur Auslegung bei Vereinbarung der tariflichen Arbeitszeit BAG 10. Juli 2013 - 10 AZR 898/11 - Rn. 19 ff.) .
  • LAG Hamm, 09.09.2014 - 14 Sa 389/13

    AGB; Auslegung; Ausschlussfrist; Schadensersatz; unerlaubte Handlung;

    Von Bedeutung für das Auslegungsergebnis sind ferner der von den Vertragsparteien verfolgte Regelungszweck sowie die der jeweils anderen Seite erkennbare Interessenlage der Beteiligten ( vgl. BAG, 12. Dezember 2012, 4 AZR 65/11, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 121, Rn. 18; 10. Juli 2013, 10 AZR 898/11, AP BGB § 305c Nr. 16, Rn. 17; 21. August 2013, 5 AZR 581/11, NZA 2014, 271, Rn. 19; 10. Dezember 2013, 3 AZR 796/11, BetrAV 2014, 319, Rn. 11; 22. Juli 2014, 9 AZR 981/12, juris Rn. 21 ).
  • LAG Baden-Württemberg, 17.09.2020 - 17 Sa 6/20

    Auslegung Bezugnahmeklausel - AGB-Kontrolle - Reichweite einer Bezugnahmeklausel

    Will ein Arbeitnehmer den Umfang seiner wöchentlichen Leistungsverpflichtung festgestellt haben, muss jedenfalls eine aktuelle Meinungsverschiedenheit mit dem Arbeitgeber über die wöchentliche Arbeitszeit bestehen (vgl. BAG 10. Juli 2013 - 10 AZR 898/11 - Rn. 14, AP BGB § 305c Nr. 16 = EzA BGB 2002 § 305c Nr. 24; 10. Februar 2005 - 6 AZR 182/04 - Rn. 14, EZBAT BAT SR 2r Nr. 3 Nr. 4) .
  • ArbG Duisburg, 16.11.2023 - 1 Ca 1190/23

    Dienstwagenentziehung wegen Änderung der Arbeitsaufgaben

    Von Bedeutung für das Auslegungsergebnis sind ferner der von den Vertragsparteien verfolgte Regelungszweck sowie die der jeweils anderen Seite erkennbare Interessenlage (BAG 10.07.2013 - 10 AZR 898/11; Roloff in: Henssler/Willemsen/Kalb, Arbeitsrecht Kommentar, 10. Auflage 2022, § 305c BGB, Rn. 6 mwNachw.).
  • LAG Köln, 15.12.2015 - 4 Sa 848/15

    Voraussetzungen der Bewilligung der Prozesskostenhilfe für eine noch einzulegende

  • LAG München, 27.10.2022 - 5 Sa 221/22

    Auslegung von AGB, Einbeziehung von Tarifverträgen

  • LAG Hessen, 12.03.2021 - 14 Sa 1158/20

    Fahrradlieferanten, die Speisen und Getränke an Kunden ausliefern, haben gegen

  • ArbG Hamburg, 07.06.2022 - 14 Ca 22/22
  • LAG Hessen, 08.02.2019 - 14 Sa 1188/17

    Auslegung; Inhaltskontrolle; Provision

  • LAG Hamm, 20.05.2015 - 17 Sa 1746/14

    Auslegung eines Arbeitsvertrages hinsichtlich der Höhe der Vergütung

  • ArbG München, 29.03.2022 - 20 Ca 11062/21

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Tarifvertrag, Arbeitsvertrag, Arbeitnehmer,

  • ArbG Köln, 07.04.2022 - 8 Ca 6685/21
  • LAG Hamm, 31.01.2017 - 14 Sa 638/16

    AGB; Auslegung; Provision; Bestandspflegeprovision; Versicherungsvertreter

  • LAG Hamm, 16.10.2014 - 17 Sa 896/14
  • LAG München, 22.11.2022 - 6 Sa 275/22

    13. Monatsgehalt

  • LAG Hamm, 26.02.2015 - 17 Sa 1659/14

    Auslegung eines Arbeitsvertrages hinsichtlich der Höhe der Vergütung

  • ArbG Solingen, 14.11.2013 - 3 Ca 1041/13

    Altersbefristung, Altersgrenze, Regelaltersgrenze, Auslegung

  • ArbG Herne, 19.03.2021 - 5 Ca 1216/20
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