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   BAG, 10.07.2013 - 7 ABR 91/11   

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https://dejure.org/2013,15606
BAG, 10.07.2013 - 7 ABR 91/11 (https://dejure.org/2013,15606)
BAG, Entscheidung vom 10.07.2013 - 7 ABR 91/11 (https://dejure.org/2013,15606)
BAG, Entscheidung vom 10. Juli 2013 - 7 ABR 91/11 (https://dejure.org/2013,15606)
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Volltextveröffentlichungen (20)

Kurzfassungen/Presse (38)

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Zeitarbeit: vorübergehende Unklarheit geklärt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats zum Einsatz von Leiharbeitnehmern

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mitbestimmung bei der Beschäftigung von Leiharbeitern

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Einsatz von Leiharbeitnehmern - Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats

  • lto.de (Kurzinformation)

    Dauerhafte Einstellung von Leiharbeitern

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Einsatz von Leiharbeitnehmern - Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Nicht vorübergehender Einsatz von Leiharbeitnehmern verboten - Zustimmungsverweigerungsrecht des BR

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Einsatz von Leiharbeitnehmern - Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Betriebsrat kann Zustimmung zum Einsatz von Leiharbeitnehmern verweigern

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Einsatz von Leiharbeitnehmern - Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats

  • ra-hundertmark.de (Kurzinformation)

    Dauereinsatz von Leiharbeitnehmern, Zustimmungsverweigerungsrecht des Betriebsrats

  • kanzlei-zink.de (Kurzinformation)

    Einsatz von Leiharbeitnehmern-Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats

  • przytulla.de (Kurzinformation)

    Wie darf der Arbeitgeber versetzen?

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Zustimmungsverweigerung zur nicht vorübergehenden Leiharbeit

  • lachner-vonlaufenberg.de (Kurzinformation)

    BAG erschwert Einstellung von Leiharbeitnehmern in Betrieben mit Betriebsrat

  • kanzlei-nickert.de (Kurzinformation)

    Leiharbeit und Zustimmung des Betriebsrats

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Betriebsrat kann Zustimmung zu dauerhafter Leiharbeit verweigern

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Betriebsräte werden Leiharbeit künftig kritischer prüfen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Einsatz von Leiharbeitnehmern - Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Einsatz von Leiharbeitnehmern statt Stammkraft

  • arbrb.de (Kurzinformation)

    Einsatz von Leiharbeitnehmern - Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Einsatz von Leiharbeitnehmern - Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Einsatz von Leiharbeitnehmern statt Stammkraft

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Verweigerungsrecht des Betriebsrats zu nicht nur vorübergehender Entleihung

  • templin-thiess.de (Kurzinformation)

    Aufklärung Fehlanzeige - Bundesagentur ignoriert Rechtsprechung zur Dauerleihe

  • templin-thiess.de (Kurzinformation)

    Verbot der nicht-vorübergehenden Überlassung und Zustimmungsverweigerungsrecht des Betriebsrats

  • templin-thiess.de (Kurzinformation)

    Unbefristetes Entleihen von Arbeitnehmern ist verboten

  • templin-thiess.de (Kurzinformation)

    Arbeitsagentur ignoriert Urteil zur Dauerleihe

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Betriebsrat kann dauerhafte Leiharbeit verhindern

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Betriebsrat kann Zustimmung verweigern, wenn Leiharbeiter dauerhaft eingesetzt werden sollen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Einsatz von Leiharbeitnehmern - Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Einsatz von Leiharbeitnehmern statt Stammkraft

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vetorecht des Betriebsrates gem. § 99 Abs. II Ziffer 1 BetrVG bei lang dauerndem Fremdpersonaleinsatz

  • sh-recht.de (Kurzinformation)

    Keine automatische Festanstellung beim Entleiher bei dauerhafter Arbeitnehmerüberlassung

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Betriebsrat kann den dauerhaften Einsatz von Leiharbeitern verhindern

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zustimmung zum Einsatz von Leiharbeitern durch den Betriebsrat

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats bei Einsatz von Leiharbeitnehmern

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Einsatz von Leiharbeitnehmern statt Stammkraft ohne jegliche zeitliche Begrenzung unzulässig - BAG zur Zustimmungsverweigerung des Betriebsrates beim Einsatz von Leiharbeitnehmern

Besprechungen u.ä. (10)

  • beck-blog (Kurzanmerkung)

    Zum "vorübergehenden" Einsatz von Leiharbeitnehmern

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zustimmungsverweigerungsrecht des Betriebsrats bei nicht mehr vorübergehender Arbeitnehmerüberlassung

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Betriebsräte können die Zustimmung zu dauerhafter Leiharbeit verweigern

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    Dauerhafte Arbeitnehmerüberlassung ist verboten

  • osborneclarke.com (Entscheidungsbesprechung)

    Zustimmungsverweigerungsrecht des Betriebsrats bei nicht vorübergehendem Einsatz von Leiharbeitnehmern

  • derenergieblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Dauerhaft überlassene Arbeitnehmer werden keine Angestellten des Entleihers - endgültige Entwarnung oder vorübergehendes Durchatmen?

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Leiharbeitnehmer: Nicht nur vorübergehender Einsatz führt zu Zustimmungsverweigerungsrecht des Betriebsrats

  • arbrb.de (Entscheidungsanmerkung)

    Unglaublich: BAG glaubt an Gestaltungswillen des Gesetzgebers

  • deloitte-tax-news.de (Entscheidungsbesprechung)

    Dauerhafter Einsatz von Leiharbeitnehmern verstößt gegen Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und kann vom Betriebsrat verhindert werden

  • anwalt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Leiharbeitnehmer: Betriebsräte und Leiharbeitnehmer gestärkt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 145, 355
  • NJW 2014, 331
  • ZIP 2013, 2275
  • ZIP 2013, 56
  • MDR 2014, 39
  • NZA 2013, 1296
  • BB 2013, 2739
  • BB 2013, 3071
  • DB 2013, 16
  • DB 2013, 2629
 
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Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 10.10.2012 - 7 ABR 42/11

    Postpersonalrechtsgesetz - Versetzung - Beamte

    Auszug aus BAG, 10.07.2013 - 7 ABR 91/11
    a) Das Rechtsschutzbedürfnis für einen Zustimmungsersetzungsantrag nach § 99 Abs. 4 BetrVG setzt voraus, dass der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht nach § 99 Abs. 1 BetrVG bei der vom Arbeitgeber beabsichtigten endgültigen personellen Einzelmaßnahme hat und der Arbeitgeber für die Maßnahme daher der Zustimmung des Betriebsrats bedarf (vgl. BAG 10. Oktober 2012 - 7 ABR 42/11 - Rn. 18 mwN) .

    Konkrete Tatsachen und Gründe müssen nur für die auf § 99 Abs. 2 Nr. 3 und Nr. 6 BetrVG gestützte Verweigerung angegeben werden (vgl. BAG 10. Oktober 2012 - 7 ABR 42/11 - Rn. 50) .

    Das gerichtliche Prüfprogramm im Zustimmungsersetzungsverfahren ist auf die vom Betriebsrat geltend gemachten Zustimmungsverweigerungsgründe beschränkt (vgl. BAG 10. Oktober 2012 - 7 ABR 42/11 - Rn. 59 mwN) .

    Der Zustimmungsverweigerungsgrund des § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG ist bei Einstellungen lediglich dann gegeben, wenn der Zweck der Verbotsnorm nur dadurch erreicht werden kann, dass die Einstellung insgesamt unterbleibt (BAG 21. Juli 2009 - 1 ABR 35/08 - Rn. 21 mwN, BAGE 131, 250; 23. Juni 2010 - 7 ABR 3/09 - Rn. 23, BAGE 135, 57; 1. Juni 2011 - 7 ABR 117/09 - Rn. 42; 10. Oktober 2012 - 7 ABR 42/11 - Rn. 65 mwN) .

  • BAG, 28.09.1988 - 1 ABR 85/87

    Leiharbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 10.07.2013 - 7 ABR 91/11
    Zugleich begrenzt es im kollektiven Interesse der Belegschaft des Entleiherbetriebs deren Spaltung (vgl. zur Unterscheidung von volkswirtschaftlich sinnvoller kurzfristiger und unerwünschter langfristiger Arbeitnehmerüberlassung schon BVerfG 4. April 1967 - 1 BvR 84/65 - BVerfGE 21, 221 und BAG 28. September 1988 - 1 ABR 85/87 - zu B II 2 b bb der Gründe, BAGE 59, 380) .

    Dementsprechend kommt das Zustimmungsverweigerungsrecht insbesondere dann in Betracht, wenn mit der betreffenden Rechtsnorm auch die kollektiven Interessen der betroffenen Belegschaft gewahrt werden sollen (vgl. BAG 28. September 1988 - 1 ABR 85/87 - zu B II 2 c der Gründe, BAGE 59, 380) .

    Demgemäß war in der Rechtsprechung des BAG bereits für die früher geltende zeitliche Höchstbegrenzung der Arbeitnehmerüberlassung anerkannt, dass ein Verstoß dagegen das Zustimmungsverweigerungsrecht des Betriebsrats nach § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG auslöste (grundlegend: BAG 28. September 1988 - 1 ABR 85/87 - zu B II 2 c der Gründe, BAGE 59, 380) .

  • BAG, 01.06.2011 - 7 ABR 117/09

    Mitbestimmung bei Einstellung eines Leiharbeitnehmers - ordnungsgemäße

    Auszug aus BAG, 10.07.2013 - 7 ABR 91/11
    Sie hat daher nach § 14 Abs. 3 Satz 1 AÜG iVm. § 99 BetrVG den Betriebsrat vor der Übernahme eines Leiharbeitnehmers zur Arbeitsleistung zu beteiligen (BAG 1. Juni 2011 - 7 ABR 117/09 - Rn. 15) .

    Wenn die vom Arbeitgeber gemachten Angaben nicht offenkundig unvollständig sind, kann der Arbeitgeber davon ausgehen, den Betriebsrat vollständig unterrichtet zu haben, soweit der Betriebsrat keine weitergehende Unterrichtung verlangt (vgl. BAG 1. Juni 2011 - 7 ABR 117/09 - Rn. 17 ff.) .

    Der Zustimmungsverweigerungsgrund des § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG ist bei Einstellungen lediglich dann gegeben, wenn der Zweck der Verbotsnorm nur dadurch erreicht werden kann, dass die Einstellung insgesamt unterbleibt (BAG 21. Juli 2009 - 1 ABR 35/08 - Rn. 21 mwN, BAGE 131, 250; 23. Juni 2010 - 7 ABR 3/09 - Rn. 23, BAGE 135, 57; 1. Juni 2011 - 7 ABR 117/09 - Rn. 42; 10. Oktober 2012 - 7 ABR 42/11 - Rn. 65 mwN) .

  • BAG, 28.06.1994 - 1 ABR 59/93

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei befristeter Einstellung

    Auszug aus BAG, 10.07.2013 - 7 ABR 91/11
    Bei Einstellungen ist das der Fall, wenn durch die betreffende Norm im Sinne einer "Absperrtechnik" verhindert werden soll, dass bestimmte Arbeitnehmer überhaupt in den Betrieb aufgenommen werden (BAG 28. Juni 1994 - 1 ABR 59/93 - zu B II 1 c und 2 a der Gründe, BAGE 77, 165) .

    Das in Betracht kommende Gesetz muss den Zweck haben, die Organisationsgewalt des Arbeitgebers im Hinblick auf eine bestimmte Zusammensetzung der Belegschaft zu beschränken (vgl. BAG 28. Juni 1994 - 1 ABR 59/93 - zu B II 2 a der Gründe, aaO) .

  • BAG, 25.01.2005 - 1 ABR 61/03

    Mitbestimmung bei der Übernahme von Leiharbeitnehmern

    Auszug aus BAG, 10.07.2013 - 7 ABR 91/11
    Wenn und soweit darin eine Änderung des Streitgegenstandes und damit - trotz gleichbleibenden Antragswortlauts - eine Antragsänderung liegt, ist diese in der Rechtsbeschwerdeinstanz zulässig, wenn der festgestellte Sachverhalt die rechtliche Beurteilung nach der neuen Rechtslage ermöglicht, der Streitstoff nicht erweitert wird und die Rechte der Beteiligten nicht verkürzt werden (zum Ganzen BAG 25. Januar 2005 - 1 ABR 61/03 - zu B I der Gründe, BAGE 113, 218) .
  • BVerfG, 04.04.1967 - 1 BvR 84/65

    Arbeitsvermittlungsmonopol

    Auszug aus BAG, 10.07.2013 - 7 ABR 91/11
    Zugleich begrenzt es im kollektiven Interesse der Belegschaft des Entleiherbetriebs deren Spaltung (vgl. zur Unterscheidung von volkswirtschaftlich sinnvoller kurzfristiger und unerwünschter langfristiger Arbeitnehmerüberlassung schon BVerfG 4. April 1967 - 1 BvR 84/65 - BVerfGE 21, 221 und BAG 28. September 1988 - 1 ABR 85/87 - zu B II 2 b bb der Gründe, BAGE 59, 380) .
  • BVerfG, 21.12.2009 - 1 BvR 2738/08

    Verfassungsbeschwerde gegen Abschöpfung übergangsbedingter Mehrerlöse im Bereich

    Auszug aus BAG, 10.07.2013 - 7 ABR 91/11
    (aaaa) Regelungen der Berufsausübung sind zulässig, wenn sie durch hinreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt werden, das gewählte Mittel zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und auch erforderlich ist sowie wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze des Zumutbaren noch gewahrt ist (BVerfG 21. Dezember 2009 - 1 BvR 2738/08 - Rn. 37 mwN, BVerfGK 16, 449) .
  • BVerfG, 11.01.1994 - 1 BvR 434/87

    Jugendgefährdende Schriften III

    Auszug aus BAG, 10.07.2013 - 7 ABR 91/11
    Der Gesetzgeber ist jedenfalls dann berechtigt, unbestimmte Rechtsbegriffe zu verwenden, wenn sich die Voraussetzungen der Anwendbarkeit einer Norm nicht genauer bestimmen lassen und der Begriff mit Hilfe der herkömmlichen juristischen Methoden zu konkretisieren ist (vgl. BVerfG 11. Januar 1994 - 1 BvR 434/87 - zu C II 2 a der Gründe, BVerfGE 90, 1) .
  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BAG, 10.07.2013 - 7 ABR 91/11
    Soweit der Senat vorstehend Ausführungen zum Unionsrecht gemacht hat, ist dessen Auslegung aufgrund von Wortlaut und Systematik der maßgeblichen Regelungen des Unionsrechts hinreichend klar (vgl. EuGH 6. Oktober 1982 - Rs. 283/81 - [C.I.L.F.I.T.] Slg. 1982, 3415) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.01.2013 - 15 Sa 1635/12

    Dauerverleih - institutioneller Rechtsmissbrauch bei konzerninterner

    Auszug aus BAG, 10.07.2013 - 7 ABR 91/11
    (cc) Unerheblich ist, ob in Fällen der nicht mehr nur vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Entleiher und dem Leiharbeitnehmer entsteht (bejahend insoweit zB LAG Berlin-Brandenburg 9. Januar 2013 - 15 Sa 1635/12 -; verneinend zB LAG Berlin-Brandenburg 16. Oktober 2012 - 7 Sa 1182/12 -) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.10.2012 - 7 Sa 1182/12

    Nicht nur vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung - keine Begründung eines

  • BAG, 21.07.2009 - 1 ABR 35/08

    Mitbestimmung bei Übernahme von Leiharbeitnehmern - Verstoß gegen das

  • BAG, 23.06.2010 - 7 ABR 3/09

    Mitbestimmung - Einstellung eines Leiharbeitnehmers

  • BAG, 23.01.2008 - 1 ABR 74/06

    Mitbestimmung bei Übernahme von Leiharbeitnehmern

  • LAG Niedersachsen, 16.11.2011 - 17 TaBV 99/11
  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.08.2020 - 21 Sa 1900/19

    24-Stunden-Betreuung - Arbeitnehmerentsendung - gesetzlicher Mindestlohn - orde

    Artikel 31 Absatz 1 der GR-Charta garantiert Arbeitnehmer*innen ein Recht auf gesunde, sichere und würdige Arbeitsbedingungen (vergleiche zu dieser Bestimmung BAG 30. September 2014 - 1 ABR 79/12 - Rn. 29; BAG 10. Juli 2013 - 7 ABR 91/11 - Rn. 47).
  • BAG, 21.02.2017 - 1 ABR 62/12

    DRK-Schwestern sind als Leiharbeitnehmerinnen zu qualifizieren

    Der Arbeitgeberin steht für ihren auf § 99 Abs. 4 BetrVG gestützten Zustimmungsersetzungsantrag das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis (dazu BAG 10. Juli 2013 - 7 ABR 91/11 - Rn. 15, BAGE 145, 355) zu.

    Sofern die vom Arbeitgeber gemachten Angaben nicht offenkundig unvollständig sind, kann dieser davon ausgehen, den Betriebsrat vollständig unterrichtet zu haben (vgl. BAG 10. Juli 2013 - 7 ABR 91/11 - Rn. 19 mwN, BAGE 145, 355) .

  • FG Niedersachsen, 30.11.2016 - 9 K 130/16

    Einkommensteuerliche Zuordnung der betrieblichen Einrichtung des Entleihers die

    Aus der Rechtsprechung des BAG ergebe sich, dass eine dauerhafte Überlassung von Leiharbeitnehmern an Entleiher unzulässig sei (BAG-Urteil vom 10. Juli 2013, 7 ABR 91/11).
  • BAG, 10.12.2013 - 9 AZR 51/13

    Nicht vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung - Rechtsfolge

    eine noch oder eine nicht mehr vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung iSv. § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG (zur möglichen Auslegung des Begriffs "vorübergehend": vgl. BAG 10. Juli 2013 - 7 ABR 91/11 - Rn. 53 mwN) anzunehmen wäre.

    b) Ein Verstoß gegen das Verbot der nicht nur vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung in § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG (zu diesem Verbot: vgl. BAG 10. Juli 2013 - 7 ABR 91/11 - Rn. 32 mwN) führt entgegen der Annahme des Landesarbeitsgerichts nicht zum Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses zwischen dem Entleiher und dem Leiharbeitnehmer, wenn der Verleiher die nach § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG erforderliche Erlaubnis hat, seine Arbeitnehmer Dritten zur Arbeitsleistung zu überlassen.

    (b) Der Gesetzgeber hat mit der Regelung in § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG, nach der die Überlassung von Arbeitnehmern an Entleiher vorübergehend erfolgt, eine nicht nur vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung wieder verboten (vgl. BAG 10. Juli 2013 - 7 ABR 91/11 - Rn. 32) , ohne in einer § 13 AÜG in der bis zum 31. März 1997 geltenden Fassung nachgebildeten Bestimmung oder in einer anderen Vorschrift zu regeln, dass eine nicht nur vorübergehende Überlassung des Leiharbeitnehmers an einen Entleiher das Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses bewirkt.

    Dies gilt auch dann, wenn die Leiharbeitsrichtlinie bezüglich einer nicht nur vorübergehenden Überlassung eines Leiharbeitnehmers an einen Entleiher (Art. 1 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1 Buchst. b bis e der Leiharbeitsrichtlinie) mangels einer wirksamen, angemessenen und abschreckenden Sanktion unzureichend umgesetzt worden sein sollte (zum Recht des Betriebsrats, bei einer beabsichtigten mehr als vorübergehenden Beschäftigung die Zustimmung nach § 14 Abs. 3 Satz 1 AÜG, § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG zu verweigern: vgl. BAG 10. Juli 2013 - 7 ABR 91/11 - Rn. 48 ff.) .

    Ein mehr als vorübergehender Einsatz eines Leiharbeitnehmers bei einem Entleiher ist seitdem verboten (vgl. hierzu BAG 10. Juli 2013 - 7 ABR 91/11 - Rn. 32 mwN) .

  • BAG, 30.09.2014 - 1 ABR 79/12

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Übernahme eines Leiharbeitnehmers - nicht

    Wenn und soweit darin eine Änderung des Verfahrensgegenstandes und damit - trotz gleichbleibenden Antragswortlauts - eine Antragsänderung liegt, ist diese in der Rechtsbeschwerdeinstanz zulässig, wenn der festgestellte Sachverhalt die rechtliche Beurteilung nach der neuen Rechtslage ermöglicht, der Streitstoff nicht erweitert wird und die Rechte der Beteiligten nicht verkürzt werden (BAG 10. Juli 2013 - 7 ABR 91/11 - Rn. 30 mwN, BAGE 145, 355) .

    Das folgt aus einer Auslegung der Norm (BAG 10. Juli 2013 - 7 ABR 91/11 - Rn. 32 ff., BAGE 145, 355; 10. Dezember 2013 - 9 AZR 51/13 - Rn. 17, BAGE 146, 384) .

    (a) Der Wortlaut des § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG gebietet kein bestimmtes Ergebnis (vgl. BAG 10. Juli 2013 - 7 ABR 91/11 - Rn. 33, BAGE 145, 355) .

    (b) Gesetzessystematische Erwägungen streiten für einen obligatorischen Inhalt des § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG (vgl. BAG 10. Juli 2013 - 7 ABR 91/11 - Rn. 34, BAGE 145, 355; 10. Dezember 2013 - 9 AZR 51/13 - Rn. 26, BAGE 146, 384) .

    Wenn aber davon auszugehen ist, dass mit § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG - wie auch sonst bei Gesetzen, die über Definitionen oder Fiktionen hinausgehen - überhaupt etwas geregelt werden soll, so besteht der Regelungsinhalt darin, die nicht vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung auszuschließen (vgl. BAG 10. Juli 2013 - 7 ABR 91/11 - Rn. 35, BAGE 145, 355) .

    Wäre durch § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG in der Neufassung keine von der vormaligen Rechtslage abweichende geregelt worden, erklärte es sich vor dem verlautbarten "Anpassungsbedarf für Entleiher und Verleiher" kaum, das Inkrafttreten der Bestimmung zeitlich hinauszuschieben (vgl. BAG 10. Juli 2013 - 7 ABR 91/11 - Rn. 37, BAGE 145, 355) .

    Hiernach ist der deutsche Gesetzgeber befugt, die nicht vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung zu unterbinden (BAG 10. Juli 2013 - 7 ABR 91/11 - Rn. 47, BAGE 145, 355) .

    (aaa) Sollte nach der Richtlinie 2008/104 die nicht vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung verboten sein, müsste § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG bereits wegen des Gebots der unionsrechtskonformen Auslegung in diesem Sinn ausgelegt werden (BAG 10. Juli 2013 - 7 ABR 91/11 - Rn. 46, BAGE 145, 355) .

    Ginge man hiervon aus, hinderten die Richtlinienvorgaben jedenfalls keine Untersagung der nicht vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung (im Ergebnis ebenso BAG 10. Juli 2013 - 7 ABR 91/11 - Rn. 46, BAGE 145, 355) .

    Dementsprechend kommt das Zustimmungsverweigerungsrecht insbesondere dann in Betracht, wenn mit der betreffenden Rechtsnorm auch die kollektiven Interessen der betroffenen Belegschaft gewahrt werden sollen (BAG 10. Juli 2013 - 7 ABR 91/11 - Rn. 49 mwN, BAGE 145, 355) .

    Demgemäß war in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bereits für die früher geltende zeitliche Höchstbegrenzung der Arbeitnehmerüberlassung anerkannt, dass ein Verstoß dagegen das Zustimmungsverweigerungsrecht des Betriebsrats nach § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG auslöste (grundlegend: BAG 28. September 1988 - 1 ABR 85/87 - zu B II 2 c der Gründe, BAGE 59, 380; vgl. BAG 10. Juli 2013 - 7 ABR 91/11 - Rn. 50, BAGE 145, 355) .

  • BAG, 02.08.2017 - 7 ABR 51/15

    Anzahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder - Schwellenwerte -

    Die streitgegenständliche Frage ist deshalb nach Maßgabe der Rechtslage zu beantworten, die im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung in Kraft ist (vgl. BAG 10. Juli 2013 - 7 ABR 91/11 - Rn. 30, BAGE 145, 355; 12. November 2002 - 1 ABR 1/02 - zu B I 2 der Gründe, BAGE 103, 304) .

    Wenn und soweit darin eine Änderung des Streitgegenstandes und damit eine Antragsänderung liegt, ist diese in der Rechtsbeschwerdeinstanz zulässig, wenn der festgestellte Sachverhalt die rechtliche Beurteilung nach der neuen Rechtslage ermöglicht, der Streitstoff nicht erweitert wird und die Rechte der Beteiligten nicht verkürzt werden (BAG 10. Juli 2013 - 7 ABR 91/11 - aaO; 25. Januar 2005 - 1 ABR 61/03 - zu B I 1 der Gründe, BAGE 113, 218) .

  • BAG, 20.01.2016 - 7 AZR 535/13

    Arbeitnehmerüberlassung - fehlende Erlaubnis - Unwirksamkeit des Arbeitsvertrags

    Zwar verbietet § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG die mehr als nur vorübergehende Überlassung von Arbeitnehmern an Entleiher (BAG 10. Juli 2013 - 7 ABR 91/11 - Rn. 32, BAGE 145, 355) .
  • LAG Schleswig-Holstein, 08.01.2014 - 3 TaBV 43/13

    Leiharbeitnehmer, Arbeitnehmerüberlassung, vorübergehende Überlassung,

    Da die betreffende Leiharbeitnehmerin im Betrieb schon tätig war, konnte die Beteiligte zu 1 davon ausgehen, den Betriebsrat vollständig unterrichtet zu haben, zumal er keine weitergehende Unterrichtung verlangt hat (BAG vom 10.07.2013 - 7 ABR 91/11 - juris, Rz. 19 f m.w.N.).

    Der Zustimmungsverweigerungsgrund des § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG ist bei Einstellungen lediglich dann gegeben, wenn der Zweck der Verbotsnorm nur dadurch erreicht werden kann, dass die Einstellung insgesamt unterbleibt (BAG vom 10.07.2013 - 7 ABR 91/11 - zitiert nach Juris, m.w.N.; BAG vom 01.06.2011 - 7 ABR 117/09 - zitiert nach juris, Rz. 42 m.w.N.).

    Der Zweck der Regelung, die mehr als nur vorübergehende Überlassung von Leiharbeitnehmern zu verbieten, kann nur erreicht werden, wenn die Einstellung insgesamt unterbleibt (BAG vom 10.07.2013 - 7 ABR 91/11 - Rz. 48 mit einer Vielzahl von Nachweisen; LAG Niedersachsen v. 19.09.2012 - 17 TaBV 124/11, Rz. 33 ff; LAG Berlin-Brandenburg vom 1.3.2013 - 9 TaBV 2112/12, Rz. 45; vom 09.01.2013 - 24 TaBV 1869/12 - und vom 19.12.2012 - 4 TaBV 1163/12, jeweils zitiert nach juris; Fitting, BetrVG, 26. Aufl. § 99 Rn. 192a; Hamann, NZA 2011, 70, 75).

    cc) Es kann hier dahingestellt werden, dass eine "vorübergehende Überlassung eines Leiharbeitnehmers" im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG in Verbindung mit der Leiharbeitsrichtlinie dann nicht mehr vorliegt, wenn dieser beim Entleiher - befristet oder unbefristet beschäftigt - Daueraufgaben wahrnimmt, beispielsweise in Form einer unbefristeten Beschäftigung auf einem Stammarbeitsplatz (so BAG vom 10.7.2013 - 7 ABR 91/11 zur Frage des unbefristeten Einsatzes auf einem Stammarbeitsplatz).

    Der deutsche Gesetzgeber wollte das Unionsrecht "vollständig, eins zu eins" umsetzen (vgl. die BAG-Entscheidung vom 10.07.2013, a.a.O, Rz. 36 f, die das BT-Plenarprotokoll 17. Wahlperiode S. 11366 (B) zitiert).

  • LAG Baden-Württemberg, 11.02.2016 - 3 TaBV 2/14

    Unzulässige dauerhafte Personalgestellung - Unwirksamkeit des § 4 Abs 3 TVöD -

    Ungeachtet der noch offenen Frage, wie der Begriff "vorübergehend" im Einzelnen zu konkretisieren ist, liegt jedenfalls dann keine "vorübergehende" Arbeitnehmerüberlassung mehr vor, wenn sie ohne jegliche zeitliche Begrenzung erfolgt (BAG 10. Juli 2013 - 7 ABR 91/11 - BAGE 145, 355).

    Ein mehr als vorübergehender Einsatz eines Leiharbeitnehmers bei einem Entleiher ist seitdem verboten (BAG 10. Juli 2013 - 7 ABR 91/11 - BAGE 145, 355).

  • BAG, 14.10.2020 - 7 AZR 286/18

    Betriebsratsmitglied - Personalgestellung - equal-pay

    Da die Personalgestellung zudem grundsätzlich auf Dauer angelegt ist und eine Rückkehr auf den (durch die Aufgabenverlagerung weggefallenen) Stammarbeitsplatz zumeist nicht erfolgt, stellt sich auch die ungeklärte unionsrechtliche Frage, ob die Leiharbeitsrichtlinie nicht nur vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung verbietet oder mit diesen Regelungen lediglich der Anwendungsbereich der Richtlinie festgelegt wird (vgl. dazu bereits BAG 10. Juli 2013 - 7 ABR 91/11 - Rn. 46, BAGE 145, 355; für ein Verbot zB: EuArbRK/Rebhahn/Schörghofer/Kolbe 3. Aufl. RL 2008/104/EG Art. 1 Rn. 17; Hamann EuZA 2009, 287, 311; Zimmer AuR 2012, 422, 423; Düwell ZESAR 2011, 449, 450 f.; gegen ein Verbot zB: Rieble/Vielmeier EuZA 2011, 474, 487 ff.; Thüsing/Stiebert DB 2012, 632, 633 f.; Boemke RIW 2009, 177, 179) .
  • LAG Schleswig-Holstein, 06.07.2016 - 3 TaBV 9/16

    Leiharbeitnehmer, Einstellung (befristete), Betriebsrats, Zustimmungsersetzung,

  • LAG Düsseldorf, 02.08.2023 - 12 TaBV 46/22

    Personelle Einzelmaßnahme; Personalfragebögen; Beurteilungsgrundsätze

  • LAG Berlin-Brandenburg, 13.05.2020 - 15 Sa 1991/19

    Vorabentscheidungsersuchen - vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung - Ausdehnung

  • LAG Hessen, 20.11.2014 - 9 TaBV 108/14

    Arbeitnehmerüberlassung - Entleihhöchstdauer - Betriebsvereinbarung - Auslegung -

  • BAG, 24.05.2022 - 9 AZR 337/21

    Arbeitnehmerüberlassung - gemeinschaftlicher Betrieb

  • LAG Berlin-Brandenburg, 22.05.2014 - 14 TaBV 184/14

    "Vorübergehender" Einsatz von Leiharbeitnehmern

  • BAG, 25.10.2023 - 7 ABR 25/22

    Antragsänderung im Rechtsbeschwerdeverfahren

  • LAG Saarland, 18.12.2013 - 2 TaBV 2/13

    Rechtsfolgen bei nicht nur vorübergehender Arbeitnehmerüberlassung

  • BAG, 24.05.2022 - 9 AZR 339/21

    Arbeitnehmerüberlassung - gemeinschaftlicher Betrieb

  • LAG Baden-Württemberg, 31.07.2013 - 4 Sa 18/13

    Unzulässigkeit dauerhafter Arbeitnehmerüberlassung - Streikbruch durch

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.03.2016 - 3 Sa 476/15

    Arbeitnehmerüberlassung - Scheinwerkvertrag - Beweislast

  • BAG, 20.07.2022 - 7 AZR 247/21

    Sachgrundlose Befristung - Tarifvertrag - Auslegung

  • LAG Hessen, 02.06.2016 - 5 TaBV 200/15

    Der in § 1 Abs. 1 S. 2 AÜG aufgenommene Begriff "vorübergehend' ist dahingehend

  • BAG, 24.05.2022 - 9 AZR 338/21

    Arbeitnehmerüberlassung - gemeinschaftlicher Betrieb

  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.08.2014 - 10 TaBV 671/14

    Aufgabenübertragung - Betriebsausschuss - unzureichende Unterrichtung -

  • LAG Köln, 14.08.2020 - 9 TaBV 11/20

    Telearbeit - Widerruf - Ermessen - Tarifvertrag

  • LAG Nürnberg, 29.10.2013 - 7 TaBV 15/13

    Leiharbeitnehmer - Einstellung - Zustimmungsverweigerung - MTV Bay.

  • BAG, 23.07.2014 - 7 AZR 853/12

    Befristungskontrollklage - Arbeitnehmerüberlassung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.08.2013 - 11 Sa 112/13

    Rechtsmissbräuchliche Arbeitnehmerüberlassung

  • LAG Hessen, 02.06.2016 - 5 TaBV 204/15

    Der in § 1 Abs. 1 S. 2 AÜG aufgenommene Begriff "vorübergehend' ist dahingehend

  • LAG Nürnberg, 09.05.2014 - 3 TaBV 29/13

    Einstellung - Mitbestimmung - Leiharbeitnehmer - Widerspruchsgrund -

  • SG Kassel, 04.09.2013 - S 12 KR 246/12

    Betriebsprüfung - Arbeitnehmerüberlassung - equal pay - Beitragsnachforderung -

  • LAG Hamburg, 04.09.2013 - 5 TaBV 6/13

    Arbeitnehmerüberlassung - Begriff "vorübergehend" iSd. § 1 Abs 1 S 2 AÜG

  • BAG, 17.03.2015 - 1 ABR 59/13

    Mitbestimmung der Gruppenvertretung der Copiloten bei personellen Einzelmaßnahmen

  • LAG Hamburg, 29.08.2013 - 1 TaBV 3/13

    Einstellung einer Leiharbeitskraft - Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats -

  • ArbG Frankfurt/Oder, 07.08.2013 - 6 Ca 154/13

    Vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung - Pflicht der Behörde zum

  • LAG Thüringen, 12.12.2013 - 3 TaBV 7/12

    Eingruppierung von "Mitarbeitern Reklamationsbearbeitung" in das

  • LAG Hessen, 25.10.2016 - 15 TaBV 251/15

    Arbeitnehmerüberlassung

  • LAG Hessen, 25.10.2016 - 15 TaBV 243/15

    Beschäftigung von Leiharbeitnehmern

  • LAG Hessen, 25.10.2016 - 15 TaBV 51/16

    Arbeitnehmerüberlassung

  • LAG Hessen, 25.10.2016 - 15 TaBV 47/16

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur befristeten Beschäftigung eines

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.10.2014 - 14 TaBV 940/14

    Eingruppierung dauerhaft beschäftigter Leiharbeitnehmer

  • LAG Hessen, 25.10.2016 - 15 TaBV 250/15

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur befristeten Beschäftigung eines

  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.07.2013 - 9 TaBV 749/13

    Zustimmungsersetzungsverfahren - Einstellung von Leiharbeitern - Auslegung des

  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.04.2014 - 7 TaBV 2194/13

    Einstellung Leiharbeitnehmer, nicht nur vorübergehend -

  • LAG Niedersachsen, 15.10.2021 - 16 Sa 142/21

    Vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung Verlängerung der Höchstüberlassungsdauer

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.09.2018 - 21 Sa 27/18

    Verfassungsmäßigkeit des SokaSiG

  • LAG Hamburg, 23.09.2014 - 2 TaBV 6/14

    Nicht nur vorübergehende Überlassung von Leiharbeitnehmern - befristete

  • LAG Schleswig-Holstein, 24.10.2013 - 4 TaBV 8/13

    Beschlussverfahren, Betriebsrat, Zustimmungsersetzung, Leiharbeitnehmer,

  • ArbG Stuttgart, 12.08.2014 - 5 Ca 751/14
  • ArbG Paderborn, 05.02.2015 - 5 Ca 1390/14

    Anspruch eines Leiharbeitnehmers auf Begründung eines Arbeitsverhältnisses nach

  • ArbG Offenbach, 17.09.2014 - 10 BV 10/14

    1. Jedenfalls dann, wenn durch Tatsachen begründete Zweifel daran bestehen, dass

  • ArbG München, 17.09.2013 - 21 BV 131/13

    Einstellung von Leiharbeitnehmern

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