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   BAG, 10.08.1989 - 6 AZR 373/87   

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https://dejure.org/1989,4037
BAG, 10.08.1989 - 6 AZR 373/87 (https://dejure.org/1989,4037)
BAG, Entscheidung vom 10.08.1989 - 6 AZR 373/87 (https://dejure.org/1989,4037)
BAG, Entscheidung vom 10. August 1989 - 6 AZR 373/87 (https://dejure.org/1989,4037)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Entbindung eines Arbeitnehmers von der Schweigepflicht - Umfang der allgemeinen Fürsorgepflicht des Arbeitgebers - Voraussetzungen für einen Verstoß gegen die arbeitsvertragliche Geheimhaltungspflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BAT § 9; BayGO Art. 56a; BGB § 611 Abs. 1
    Fürsorgepflicht des Arbeitgebers: Entbindung des Arbeitnehmers von der Schweigepflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 25.08.1966 - 5 AZR 525/65

    Weigerung des Arbeitgebers - Entbindung von arbeitsvertraglicher Schweigepflicht

    Auszug aus BAG, 10.08.1989 - 6 AZR 373/87
    Ob der noch in zweiter Instanz anhängige Klageantrag auf Höhergruppierung begründet oder auch nur hinreichend substantiiert ist, ist für die Frage des Rechtsschutzinteresses an der Entbindung von der Schweigepflicht ohne Belang (BAGE 19, 55 = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Schweigepflicht).

    Daraus folgt, daß der Arbeitgeber auf die Belange der Arbeitnehmer Rücksicht zu nehmen und sie möglichst vor Schaden zu bewahren hat (BAGE 19, 55 = AP, aaO).

    Der Arbeitnehmer kann im Einzelfall eine Freistellung von der Schweigepflicht zur Durchsetzung eines Anspruches nur dann verlangen, wenn dies unter Beachtung der Besonderheiten erforderlich ist und gewichtigere Interessen des Arbeitgebers nicht entgegenstehen (BAGE 19, 55 = AP, aaO; BAG Urteil vom 13. Februar 1969, aaO).

  • BAG, 13.02.1969 - 5 AZR 199/68

    Nachwirkende Fürsorgepflicht - Erlöschen des Arbeitsverhältnisses - Freistellung

    Auszug aus BAG, 10.08.1989 - 6 AZR 373/87
    Dies gilt auch in solchen Fällen, in denen, wie vorliegend, der Arbeitnehmer auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zur Einhaltung der Schweigepflicht gehalten ist (BAG Urteil vom 13. Februar 1969 - 5 AZR 199/68 - AP Nr. 3 zu § 611 BGB Schweigepflicht).

    Der Arbeitnehmer kann im Einzelfall eine Freistellung von der Schweigepflicht zur Durchsetzung eines Anspruches nur dann verlangen, wenn dies unter Beachtung der Besonderheiten erforderlich ist und gewichtigere Interessen des Arbeitgebers nicht entgegenstehen (BAGE 19, 55 = AP, aaO; BAG Urteil vom 13. Februar 1969, aaO).

  • BAG, 09.02.1977 - 5 AZR 2/76

    Fürsorgepflicht - Strafurteil gegen Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst -

    Auszug aus BAG, 10.08.1989 - 6 AZR 373/87
    Er muß unter Umständen auch besondere Maßnahmen treffen, die die Entstehung eines Schadens und damit eine Beeinträchtigung des Fortkommens seines Arbeitnehmers verhindern können (BAG Urteil vom 9. Februar 1977 - 5 AZR 2/76 = AP Nr. 83 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht).

    Er muß unter Umständen auch besondere Maßnahmen treffen, die die Entstehung eines Schadens und damit eine Beeinträchtigung des Fortkommens seines Arbeitnehmers verhindern können (BAG Urteil vom 9. Februar 1977 - 5 AZR 2/76 - AP Nr. 83 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht).

  • BAG, 27.11.1985 - 5 AZR 101/84

    Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte

    Auszug aus BAG, 10.08.1989 - 6 AZR 373/87
    Der Umfang dieser Fürsorgepflicht ist im Einzelfall aufgrund einer eingehenden Abwägung der beiderseitigen Interessen zu bestimmen (BAGE 50, 202, 206 = AP Nr. 93 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht, m.w.N.).
  • VerfGH Bayern, 04.05.1960 - 157-VI-58
    Auszug aus BAG, 10.08.1989 - 6 AZR 373/87
    Der öffentliche Dienstherr betätigt sich dabei nicht anders als ein privater Arbeitgeber, den sein Arbeitnehmer darum ersucht, von der Verschwiegenheitspflicht entbunden zu werden (Urteil des Bayerischen VerfGH vom 4. Mai 1960 - Vf. 157-VI-58 - JR 1962, 391 ff.).
  • BAG, 05.11.1965 - 3 AZR 381/64

    Nachwirkende Fürsorgepflicht - Kündigung aus wichtigem Grund - Kriegsfolgen -

    Auszug aus BAG, 10.08.1989 - 6 AZR 373/87
    Mit dem Erlöschen des Arbeitsverhältnisses finden die hierdurch begründeten Rechte und Pflichten für die Zukunft zwar grundsätzlich ihr Ende, jedoch kann sich aufgrund besonderer Umstände eine Nachwirkung ergeben (BAGE 9, 85 = AP Nr. 50 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht; BAG Urteil vom 5. November 1965 - 3 AZR 381/64 - AP Nr. 103 zu § 242 BGB Ruhegehalt).
  • BAG, 25.02.1960 - 3 AZR 446/57

    Lange Betriebszugehörigkeit - Unkündbarkeit - Anwartschaft auf betriebliche

    Auszug aus BAG, 10.08.1989 - 6 AZR 373/87
    Mit dem Erlöschen des Arbeitsverhältnisses finden die hierdurch begründeten Rechte und Pflichten für die Zukunft zwar grundsätzlich ihr Ende, jedoch kann sich aufgrund besonderer Umstände eine Nachwirkung ergeben (BAGE 9, 85 = AP Nr. 50 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht; BAG Urteil vom 5. November 1965 - 3 AZR 381/64 - AP Nr. 103 zu § 242 BGB Ruhegehalt).
  • LAG Köln, 28.03.2013 - 6 Sa 577/12

    Korrektur der Tätigkeitsdarstellung - zutreffende tarifliche Bewertung - Anspruch

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hat der Arbeitgeber im Rahmen seiner allgemeinen Fürsorgepflicht auf das Wohl und die berechtigten Interessen des Arbeitnehmers Bedacht zu nehmen, wobei der Umfang dieser Fürsorgepflicht im Einzelfall aufgrund einer eingehenden Abwägung der beiderseitigen Interessen zu bestimmen ist (BAG, Urt. v. 10.08.1989 - 6 AZR 373/87, EzBAT BAT § 9 Nr. 1 m.w.N.).
  • LAG Niedersachsen, 14.04.2016 - 7 Sa 340/15

    Nachvertragliche Fürsorgepflicht des Arbeitgebers bei Weiterbeschäftigung des

    So hat das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil vom 10.08.1989 (6 AZR 373/87, Rn. 17) ausgeführt, dass der Arbeitgeber im Rahmen seiner allgemeinen Fürsorgepflicht, auch soweit er Rechte ausübt, auf das Wohl und die berechtigten Interessen des Arbeitnehmers bedacht nehmen muss.
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