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   BAG, 10.08.2020 - 9 AZB 52/20   

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https://dejure.org/2020,37778
BAG, 10.08.2020 - 9 AZB 52/20 (https://dejure.org/2020,37778)
BAG, Entscheidung vom 10.08.2020 - 9 AZB 52/20 (https://dejure.org/2020,37778)
BAG, Entscheidung vom 10. August 2020 - 9 AZB 52/20 (https://dejure.org/2020,37778)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • bag-urteil.com

    Rechtswegbestimmungsverfahren

  • rewis.io

    Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde - Unzulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de

    Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde - Unzulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 11.06.2009 - 9 AZA 8/09

    Rechtsbeschwerde im Prozesskostenhilfeverfahren

    Auszug aus BAG, 10.08.2020 - 9 AZB 52/20
    Die Zulassung durch das Bundesarbeitsgericht aufgrund einer Nichtzulassungsbeschwerde ist gesetzlich nicht vorgesehen (vgl. BAG 3. Juni 2015 - 2 AZB 116/14 - Rn. 7; 11. Juni 2009 - 9 AZA 8/09 - Rn. 6) .

    § 78 Satz 2 ArbGG und § 17a Abs. 4 Satz 5 GVG verweisen ausschließlich auf die vom Landesarbeitsgericht zu beachtenden Zulassungsgründe, die in § 72 Abs. 2 ArbGG und in § 17a Abs. 4 Satz 5 GVG geregelt sind (vgl. BAG 11. Juni 2009 - 9 AZA 8/09 - aaO) .

    Da der Gesetzgeber das Rechtsmittelrecht durch das Gesetz zur Reform des Zivilprozesses vom 27. Juli 2001 (BGBl. I S. 1887) und das Anhörungsrügengesetz vom 9. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3220) umfassend neu geregelt hat, ist davon auszugehen, dass dieser Ausschluss des Zugangs zum Rechtsbeschwerdegericht bewusst und gewollt ist (BAG 11. Juni 2009 - 9 AZA 8/09 - aaO) .

  • BAG, 03.06.2015 - 2 AZB 116/14

    Beschlussverfahren - einseitige Erledigterklärung - Verfahrenseinstellung

    Auszug aus BAG, 10.08.2020 - 9 AZB 52/20
    Die Zulassung durch das Bundesarbeitsgericht aufgrund einer Nichtzulassungsbeschwerde ist gesetzlich nicht vorgesehen (vgl. BAG 3. Juni 2015 - 2 AZB 116/14 - Rn. 7; 11. Juni 2009 - 9 AZA 8/09 - Rn. 6) .
  • LAG München, 16.04.2020 - 5 Ta 29/20

    Verneinung des Rechtsweges zum Arbeitsgericht wegen fehlender

    Auszug aus BAG, 10.08.2020 - 9 AZB 52/20
    Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde in dem Beschluss des Landesarbeitsgerichts München vom 16. April 2020 - 5 Ta 29/20 - wird als unzulässig verworfen.
  • ArbG München, 07.11.2019 - 32 Ca 8286/19

    Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen

    Auszug aus BAG, 10.08.2020 - 9 AZB 52/20
    Das Landesarbeitsgericht hat in dem Rechtswegbestimmungsverfahren mit Beschluss vom 16. April 2020 die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts München vom 7. November 2019 - 32 Ca 8286/19 - zurückgewiesen.
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