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   BAG, 10.09.2002 - 3 AZR 594/01   

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BAG, 10.09.2002 - 3 AZR 594/01 (https://dejure.org/2002,27807)
BAG, Entscheidung vom 10.09.2002 - 3 AZR 594/01 (https://dejure.org/2002,27807)
BAG, Entscheidung vom 10. September 2002 - 3 AZR 594/01 (https://dejure.org/2002,27807)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anwendungen der richtigen Versorgungsrichtlinien auf betriebliche Versorgungsleistungen - Anspruch auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung - Folgen der Inbezugnahme außerhalb eines Arbeitsvertrages liegender Regelwerke - Vertrauensschutz in bestehende ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 11.12.2001 - 3 AZR 512/00

    Teilwiderruf einer Unterstützungskassenversorgung

    Auszug aus BAG, 10.09.2002 - 3 AZR 594/01
    Werden außerhalb des Arbeitsvertrages liegende Regelwerke wie Richtlinien einer Unterstützungskasse ausdrücklich oder stillschweigend in Bezug genommen, liegt hierin üblicherweise und regelmäßig keine statische, sondern eine dynamische Verweisung auf die Richtlinien in ihrer jeweiligen Fassung ( BAG 11. Dezember 2001 - 3 AZR 512/00 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 36, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu I 1 der Gründe mwN).

    Das Vertrauen der Arbeitnehmer in den Fortbestand der bisherigen Regelung darf nicht über Gebühr beeinträchtigt werden ( ständige Rechtsprechung, zB 8. Dezember 1981 - 3 ABR 53/80 - BAGE 36, 327, 337 f.; 22. Mai 1990 - 3 AZR 128/89 - BAGE 65, 157, 161; 11. Dezember 2001 - 3 AZR 512/00 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 36, zu II 1 der Gründe mwN ).

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 11. Dezember 2001 ( - 3 AZR 512/00 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 36, zu II 2 a der Gründe ) entschieden hat, kann ein Versorgungsbesitzstand, in den nur aus zwingendem Grund eingegriffen werden kann, nur erworben werden, wenn der Arbeitnehmer Beschäftigungszeiten im schützenswerten Vertrauen auf den ungeschmälerten Fortbestand der bisherigen Versorgungszusage zurücklegt.

    Hierfür bedarf es einer sachkundig erstellten Prognose auf der Grundlage der Entwicklung bis zum Ablösungsstichtag ( BAG 11. Dezember 2001 - 3 AZR 512/00 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 36, zu II 3 b aa der Gründe mwN ).

  • BAG, 17.11.1992 - 3 AZR 76/92

    Kürzung der erdienten Dynamik, triftiger Grund

    Auszug aus BAG, 10.09.2002 - 3 AZR 594/01
    In seinem Urteil vom 17. November 1992 ( - 3 AZR 76/92 - BAGE 71, 372 ) hat der Senat deshalb auch bei der verschlechternden Neuregelung einer Unterstützungskassen-Versorgung in einem Übergangsfall - allerdings ohne nähere Begründung - sein dreistufiges Prüfungsschema angewendet.

    Der Senat hat lediglich die bereits zuvor mehrfach angesprochenen Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit näher konkretisiert und für die Praxis handhabbar gemacht ( 11. September 1990 - 3 AZR 380/89 - BAGE 66, 39, 43 f. [BAG 11.09.1990 - 3 AZR 380/89]; 17. November 1992 - 3 AZR 76/92 - BAGE 71, 372, 380 ).

    Mit einer Anwendung der konkretisierten Eingriffsregeln auf einen Ablösungsvorgang im Jahre 1985 ist damit keine rechtsstaatswidrige Rückwirkung grundlegend neuen Rechts verbunden ( BAG 17. November 1992 - 3 AZR 76/92 - aaO ).

  • BVerfG, 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Widerruf von Leistungen einer

    Auszug aus BAG, 10.09.2002 - 3 AZR 594/01
    Diese Rechtsprechung des Senats hat das Bundesverfassungsgericht mehrfach gebilligt ( 19. Oktober 1983 - 2 BvR 298/81 - BVerfGE 65, 196 [BVerfG 19.10.1983 - 2 BvR 298/81], zu C II 1 der Gründe; 14. Januar 1987 - 1 BvR 1052/79 - BVerfGE 74, 129 [BVerfG 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79]; 16. Februar 1987 - 1 BvR 957/79 - AP BetrAVG § 1 Unterstützungskassen Nr. 12 ).

    In seinen Beschlüssen vom 19. Oktober 1983 (- 2 BvR 298/81 - BVerfGE 65, 196 [BVerfG 19.10.1983 - 2 BvR 298/81]) , 14. Januar 1987 ( - 1 BvR 1052/79 - BVerfGE 74, 129 [BVerfG 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79] ) und vom 16. Februar 1987 ( - 1 BvR 957/79 - AP BetrAVG § 1 Unterstützungskassen Nr. 12 ) hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, der Widerruf von Leistungen einer Unterstützungskasse in Versorgungsfällen, die zwar unter der Geltung des Betriebsrentengesetzes eingetreten seien, deren rechtliche und tatsächliche Grundlagen aber vor Inkrafttreten des Gesetzes gelegt worden seien, setze nicht notwendig eine wirtschaftliche Notlage im Sinne von § 7 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 BetrAVG aF voraus.

  • BVerfG, 19.10.1983 - 2 BvR 298/81

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Rechtsprechung zum Versorgungsanspruch eines

    Auszug aus BAG, 10.09.2002 - 3 AZR 594/01
    Diese Rechtsprechung des Senats hat das Bundesverfassungsgericht mehrfach gebilligt ( 19. Oktober 1983 - 2 BvR 298/81 - BVerfGE 65, 196 [BVerfG 19.10.1983 - 2 BvR 298/81], zu C II 1 der Gründe; 14. Januar 1987 - 1 BvR 1052/79 - BVerfGE 74, 129 [BVerfG 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79]; 16. Februar 1987 - 1 BvR 957/79 - AP BetrAVG § 1 Unterstützungskassen Nr. 12 ).

    In seinen Beschlüssen vom 19. Oktober 1983 (- 2 BvR 298/81 - BVerfGE 65, 196 [BVerfG 19.10.1983 - 2 BvR 298/81]) , 14. Januar 1987 ( - 1 BvR 1052/79 - BVerfGE 74, 129 [BVerfG 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79] ) und vom 16. Februar 1987 ( - 1 BvR 957/79 - AP BetrAVG § 1 Unterstützungskassen Nr. 12 ) hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, der Widerruf von Leistungen einer Unterstützungskasse in Versorgungsfällen, die zwar unter der Geltung des Betriebsrentengesetzes eingetreten seien, deren rechtliche und tatsächliche Grundlagen aber vor Inkrafttreten des Gesetzes gelegt worden seien, setze nicht notwendig eine wirtschaftliche Notlage im Sinne von § 7 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 BetrAVG aF voraus.

  • BAG, 27.08.1996 - 3 ABR 38/95

    Betriebliche Altersversorgung: Änderung von Versorgungsrichtlinien

    Auszug aus BAG, 10.09.2002 - 3 AZR 594/01
    In seinem Beschluß vom 27. August 1996 ( - 3 ABR 38/95 - nv. ), in dem es im Rahmen eines arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahrens um die Wirksamkeit der Ablösung der RL 75 durch die RL 85 ging, hat der Senat im einzelnen ausgeführt, daß die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats der Beklagten bei der ablösenden Neuregelung gewahrt worden sind.

    Die Parteien des vorliegenden Rechtsstreits sind den Ausführungen des Senats im Beschluß vom 27. August 1996 ( - 3 ABR 38/95 - nv. ) nicht entgegengetreten.

  • BVerfG, 16.02.1987 - 1 BvR 957/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Widerruf von Leistungen einer

    Auszug aus BAG, 10.09.2002 - 3 AZR 594/01
    Diese Rechtsprechung des Senats hat das Bundesverfassungsgericht mehrfach gebilligt ( 19. Oktober 1983 - 2 BvR 298/81 - BVerfGE 65, 196 [BVerfG 19.10.1983 - 2 BvR 298/81], zu C II 1 der Gründe; 14. Januar 1987 - 1 BvR 1052/79 - BVerfGE 74, 129 [BVerfG 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79]; 16. Februar 1987 - 1 BvR 957/79 - AP BetrAVG § 1 Unterstützungskassen Nr. 12 ).

    In seinen Beschlüssen vom 19. Oktober 1983 (- 2 BvR 298/81 - BVerfGE 65, 196 [BVerfG 19.10.1983 - 2 BvR 298/81]) , 14. Januar 1987 ( - 1 BvR 1052/79 - BVerfGE 74, 129 [BVerfG 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79] ) und vom 16. Februar 1987 ( - 1 BvR 957/79 - AP BetrAVG § 1 Unterstützungskassen Nr. 12 ) hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, der Widerruf von Leistungen einer Unterstützungskasse in Versorgungsfällen, die zwar unter der Geltung des Betriebsrentengesetzes eingetreten seien, deren rechtliche und tatsächliche Grundlagen aber vor Inkrafttreten des Gesetzes gelegt worden seien, setze nicht notwendig eine wirtschaftliche Notlage im Sinne von § 7 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 BetrAVG aF voraus.

  • BAG, 17.04.1985 - 3 AZR 72/83

    Versorgungsregelung - Unterstützungskasse - Zusatzversorgung - Annahme des

    Auszug aus BAG, 10.09.2002 - 3 AZR 594/01
    Sie wurde erstmals im Urteil vom 17. April 1985 ( - 3 AZR 72/83 - BAGE 49, 57 ) entwickelt.
  • BAG, 11.12.2001 - 3 AZR 128/01

    Teilwiderruf einer Unterstützungskassenversorgung

    Auszug aus BAG, 10.09.2002 - 3 AZR 594/01
    Der Senat hat in seinem Urteil vom 11. Dezember 2001 ( - 3 AZR 128/01 - DB 2003, 214 ) im einzelnen begründet, warum eine solche ergebnisbezogene Betrachtung geboten ist:.
  • BAG, 11.09.1990 - 3 AZR 380/89

    Kürzung dienstzeitunabhängiger Rentensteigerung

    Auszug aus BAG, 10.09.2002 - 3 AZR 594/01
    Der Senat hat lediglich die bereits zuvor mehrfach angesprochenen Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit näher konkretisiert und für die Praxis handhabbar gemacht ( 11. September 1990 - 3 AZR 380/89 - BAGE 66, 39, 43 f. [BAG 11.09.1990 - 3 AZR 380/89]; 17. November 1992 - 3 AZR 76/92 - BAGE 71, 372, 380 ).
  • BAG, 18.09.2001 - 3 AZR 728/00

    Ablösende Betriebsvereinbarung in der betrieblichen Altersversorgung

    Auszug aus BAG, 10.09.2002 - 3 AZR 594/01
    Dies hat der Senat in seinem Urteil vom 18. September 2001 ( - 3 AZR 728/00 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 34 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 31, zu II 2 c bb (2) (c) der Gründe) noch einmal klargestellt.
  • BAG, 22.05.1990 - 3 AZR 128/89

    Schranken einer ablösenden Betriebsvereinbarung

  • BAG, 17.05.1973 - 3 AZR 381/72

    Betriebliche Altersversorgung - Kürzung des Anspruchs

  • LAG Baden-Württemberg, 20.09.2001 - 6 Sa 31/01

    Eingriffe in dienstzeitabhängige Steigerungsraten und in die zeitanteilig

  • BAG, 08.12.1981 - 3 ABR 53/80

    Ersetzung betrieblicher Versorgungsordnung in der Form einer vertraglichen

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