Rechtsprechung
   BAG, 10.09.2002 - 3 AZR 454/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3757
BAG, 10.09.2002 - 3 AZR 454/01 (https://dejure.org/2002,3757)
BAG, Entscheidung vom 10.09.2002 - 3 AZR 454/01 (https://dejure.org/2002,3757)
BAG, Entscheidung vom 10. September 2002 - 3 AZR 454/01 (https://dejure.org/2002,3757)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,3757) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verschaffungsanspruch auf Zusatzversorgung ; Pflicht zur Versicherung bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) ; Mentor der Fernuniversität Hagen ; "Wissenschaftliche Hilfskraft" i.S.d. § 3 g) BAT ; Ausschluss von der Zusatzversorgung ; Vorübergehendes ...

  • Judicialis

    BAT § 46; ; BAT § 3 g); ; Versorgungs-TV § 2 Abs. 1 a; ; Versorgungs-TV § 5; ; HRG § 14; ; WissHG-NW § 112 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befristungsrecht; betriebliche Altersversorgung; Tarifauslegung; Tarifrecht öffentlicher Dienst; Gleichbehandlung - Zusatzversorgung für Mentoren der Fernuniversität Hagen; Sind unbefristet beschäftigte Mentoren als "wissenschaftliche Hilfskräfte" von der ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 102, 334
  • BB 2003, 1236
  • NZA-RR 2003, 498
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 26.01.1999 - 3 AZR 381/97

    Ausschluß der Lektoren von der Zusatzversorgung

    Auszug aus BAG, 10.09.2002 - 3 AZR 454/01
    Hinweis des Senats: Fortführung von BAG 26. Januar 1999 - 3 AZR 381/97 - BAGE 90, 377.

    Die Auslegung des Begriffs "wissenschaftliche Hilfskraft" iSv. § 3 g) BAT muß jedenfalls im Rahmen des Versorgungs-TV dem versorgungsrechtlichen Sinn und Zweck des Ausschlußtatbestandes Rechnung tragen (BAG 26. Januar 1999 - 3 AZR 381/97 - BAGE 90, 377, zu B II 2 b bb der Gründe).

    Auch für die in § 3 g) BAT erwähnten Lektoren war festzustellen, daß auf Grund der im Bereich der Zusatzversorgung gebotenen engen Auslegung Lektoren, die nicht typischerweise nur vorübergehend kurzfristig an der Hochschule tätig sind und später in Beschäftigungen außerhalb des öffentlichen Dienstes wechseln, sondern vielmehr als Arbeitnehmer in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis stehen, nicht unter den Ausschlußtatbestand des § 3 g) BAT fallen (BAG 26. Januar 1999 - 3 AZR 381/97 - BAGE 90, 377).

  • BAG, 12.01.1994 - 5 AZR 6/93

    Gleichbehandlung universitärer Lehrkräfte

    Auszug aus BAG, 10.09.2002 - 3 AZR 454/01
    Beim wissenschaftlichen oder künstlerischen Personal der Hochschulen, das nebenberuflich tätig ist, gilt der den Landesgesetzgebern rahmenrechtlich durch das HRG auferlegte "Typenzwang" nicht (BAG 12. Januar 1994 - 5 AZR 6/93 - BAGE 75, 236, zu B IV 3 a der Gründe).

    Anders als die Revision meint, hat der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinem Urteil vom 12. Januar 1994 (- 5 AZR 6/93 - aaO) nicht entschieden, daß im Studienzentrum Bremen der FU Hagen beschäftigte Mentoren "wissenschaftliche Hilfskräfte" iSv. § 3 g) BAT seien.

    Wie zuvor schon der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts (11. Februar 1987 - 4 AZR 145/86 - BAGE 55, 53, 64) hat sich der Fünfte Senat in der von der Revision angezogenen Entscheidung zunächst ebenfalls dagegen ausgesprochen, tarifliche Begriffe (dort: "Lehrkraft") mit hochschulrechtlichen des HRG und der Hochschulgesetze der Länder gleichzusetzen (12. Januar 1994 - 5 AZR 6/93 - BAGE 75, 236, 247).

  • BAG, 15.03.1989 - 7 AZR 579/87

    Arbeitsverhältnis: Befristung - Hochschulbereich - Arbeitnehmerbegriff - Mentorin

    Auszug aus BAG, 10.09.2002 - 3 AZR 454/01
    Kurz vor Ablauf des achten befristeten Arbeitsvertrages erhob die Klägerin im September 1985 eine Befristungskontrollklage, die in allen drei Instanzen, zuletzt am 15. März 1989 vor dem Siebten Senat des Bundesarbeitsgerichts (- 7 AZR 579/87 - nv.) erfolgreich war.

    Dies hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 15. März 1989 (- 7 AZR 579/87 - nv.) im Fall der Klägerin nochmals unterstrichen.

  • BAG, 28.07.1992 - 3 AZR 173/92

    Zusatzversorgung für Teilzeitbeschäftigte

    Auszug aus BAG, 10.09.2002 - 3 AZR 454/01
    Nach dem Bekanntwerden des Senatsurteils zur Gleichbehandlung unterhälftig Teilzeitbeschäftigter vom 28. Juli 1992 (- 3 AZR 173/92 - BAGE 71, 29) verlangte die Klägerin erstmalig im Dezember 1992 von der Beklagten Leistungen der betrieblichen Altersversorgung.

    Abgesehen davon, daß das Kriterium der unterhälftigen Nebentätigkeit unter Versorgungsaspekten gerade kein taugliches Differenzierungskriterium hergibt (Senat 28. Juli 1992 - 3 AZR 173/92 - BAGE 71, 29), sind Mentoren häufig tatsächlich mit mehr als der Hälfte der üblichen Wochenarbeitszeit beschäftigt.

  • BAG, 13.12.1994 - 3 AZR 367/94

    Altersversorgung für befristet beschäftigte Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 10.09.2002 - 3 AZR 454/01
    Bei nur vorübergehender Beschäftigung ist der Arbeitgeber nicht daran interessiert, den Arbeitnehmer an den Betrieb zu binden (BAG 13. Dezember 1994 - 3 AZR 367/94 - BAGE 79, 8, zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 16.10.1987 - 7 AZR 614/86

    Wirksamkeit eines befristeten Arbeitsvertrages mit einer Mentorin der

    Auszug aus BAG, 10.09.2002 - 3 AZR 454/01
    Bei der von der Fernuniversität Hagen in auswärtigen Studienzentren durchgeführten allgemeinen Studienberatung handelt es sich um eine universitäre Dienstleistung mit Dauercharakter, bei der kein sachlicher Grund besteht, die hiermit betrauten Mentoren im Rahmen von jeweils studienjahrbezogenen befristeten Arbeitsverhältnissen zu beschäftigen (BAG 16. Oktober 1987 - 7 AZR 614/86 - BAGE 56, 241).
  • BAG, 25.01.1979 - 3 AZR 363/77

    Wissenschaftlicher Mitarbeiter - Hochschule - Wissenschaftliche Assistenten -

    Auszug aus BAG, 10.09.2002 - 3 AZR 454/01
    Werden dagegen Dauerfunktionen von Arbeitnehmern mit unbefristeten Arbeitsverträgen wahrgenommen, kann für solche Beschäftigten unabhängig von ihrer arbeitsvertraglichen oder hochschulrechtlichen Bezeichnung die Geltung des BAT nicht in Zweifel gezogen werden (BAG 25. Januar 1979 - 3 AZR 363/77 - AP BGB § 242 Ruhegehalt-VBL Nr. 9, zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 282/94

    Zusatzversorgung Teilzeitbeschäftigter

    Auszug aus BAG, 10.09.2002 - 3 AZR 454/01
    Der Verschaffungsanspruch ist in ständiger Rechtsprechung des Senats anerkannt (BAG 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 - BAGE 79, 236) und ergibt sich nunmehr aus § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG nF.
  • LAG Bremen, 08.05.2001 - 1 Sa 231/00

    Anspruch auf betriebliche Altersversorgung; Verstoss von Tarifverträgen gegen

    Auszug aus BAG, 10.09.2002 - 3 AZR 454/01
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 8. Mai 2001 - 1 Sa 231/00 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 11.02.1987 - 4 AZR 145/86

    Eingruppierung: Laboringenieur in einer Fachhochschule

    Auszug aus BAG, 10.09.2002 - 3 AZR 454/01
    Wie zuvor schon der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts (11. Februar 1987 - 4 AZR 145/86 - BAGE 55, 53, 64) hat sich der Fünfte Senat in der von der Revision angezogenen Entscheidung zunächst ebenfalls dagegen ausgesprochen, tarifliche Begriffe (dort: "Lehrkraft") mit hochschulrechtlichen des HRG und der Hochschulgesetze der Länder gleichzusetzen (12. Januar 1994 - 5 AZR 6/93 - BAGE 75, 236, 247).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht