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   BAG, 10.09.2014 - 10 AZR 651/12   

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https://dejure.org/2014,27598
BAG, 10.09.2014 - 10 AZR 651/12 (https://dejure.org/2014,27598)
BAG, Entscheidung vom 10.09.2014 - 10 AZR 651/12 (https://dejure.org/2014,27598)
BAG, Entscheidung vom 10. September 2014 - 10 AZR 651/12 (https://dejure.org/2014,27598)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • lexetius.com

    Vorsorgekur - Arbeitsunfähigkeit - Fortsetzungserkrankung

  • openjur.de

    Vorsorgekur; Arbeitsunfähigkeit; Fortsetzungserkrankung

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Vorsorgekur - Arbeitsunfähigkeit - Fortsetzungserkrankung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 Abs 1 EntgFG, § 9 Abs 1 EntgFG, § 23 Abs 1 SGB 5, § 24 Abs 1 SGB 5
    Vorsorgekur - Arbeitsunfähigkeit - Fortsetzungserkrankung

  • IWW

    § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § ... 3 Abs. 1 EFZG, § 3 Abs. 1 Satz 2 EFZG, § 9 Abs. 1 Satz 1 EFZG, §§ 3 bis 4a, 6 bis 8 EFZG, § 24 SGB V, § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG, § 133c GewO, §§ 320 ff. BGB, § 2 Abs. 1 EFZG, § 9 Abs. 1 Satz 2 EFZG, § 9 Abs. 1 EFZG, § 24 Abs. 1, § 23 Abs. 1 SGB V, § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und Nr. 2 EFZG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Entgeltfortzahlungsansprüche während der Dauer einer Vorsorgekur

  • Betriebs-Berater

    Vorsorgekur - Arbeitsunfähigkeit - Fortsetzungserkrankung

  • bag-urteil.com

    Vorsorgekur - Arbeitsunfähigkeit - Fortsetzungserkrankung

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Vorsorgekur - Arbeitsunfähigkeit - Fortsetzungserkrankung

  • ra.de
  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Erneuter Entgeltfortzahlungsanspruch: Muss der Arbeitnehmer seinen Arzt von der Schweigepflicht entbinden?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Vorsorgekur; Arbeitsunfähigkeit; Einheit des Verhinderungsfalls; Fortsetzungserkrankung

  • rechtsportal.de

    Entgeltfortzahlungsansprüche während der Dauer einer Vorsorgekur

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Lohnfortzahlung bei Zusammentreffen von Arbeitsunfähigkeit und Vorsorgekur

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fortsetzungserkrankung - Entgeltfortzahlung und die Darlegungslast

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeitsunfähigkeit während der Vorsorgekur

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Vorsorgekur - Arbeitsunfähigkeit - Fortsetzungserkrankung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Keine Anwendung der sog. Einheit des Verhinderungsfalls beim Zusammentreffen einer Maßnahme der medizinischen Vorsorge und einer Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Entgeltfortzahlung bei Zusammentreffen von Maßnahme der medizinischen Vorsorge und krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Vorsorgekur - Arbeitsunfähigkeit und Fortsetzungserkrankung

  • wordpress.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Lohnfortzahlung im Krankheitsfall auch über 6 Wochen hinaus bei Krankheit mit anschließender Reha

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Beim Zusammentreffen von Kuraufenthalt und Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit sind die Grundsätze zur Einheit des Verhinderungsfalls nicht anwendbar

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 149, 101
  • NJW 2014, 3326
  • MDR 2014, 1452
  • NZA 2014, 1139
  • NZS 2015, 65
  • BB 2014, 2612
  • DB 2014, 2419
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 13.07.2005 - 5 AZR 389/04

    Entgeltfortzahlung - Fortsetzungserkrankung

    Auszug aus BAG, 10.09.2014 - 10 AZR 651/12
    Eine weitere Vergütungsfortzahlung kann er nur dann verlangen, wenn die erste Arbeitsunfähigkeit bereits in dem Zeitpunkt beendet war, in welchem eine weitere Erkrankung zu einer neuen Arbeitsunfähigkeit führt (BAG 13. Juli 2005 - 5 AZR 389/04 - zu I 4 der Gründe, BAGE 115, 206) .

    dd) Ist ein Arbeitnehmer unverschuldet durch Arbeitsunfähigkeit infolge mehrerer nacheinander eintretenden Krankheiten an seiner Arbeitsleistung verhindert, hat er daher unter Zugrundelegung dieser Grundsätze - vorbehaltlich § 3 Abs. 1 Satz 2 EFZG - nur dann einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn die erste krankheitsbedingte Arbeitsverhinderung bereits in dem Zeitpunkt beendet war, in dem eine weitere Erkrankung zu einer neuen Arbeitsverhinderung führt (BAG 13. Juli 2005 - 5 AZR 389/04 - zu I 4 der Gründe, BAGE 115, 206) .

    Die Folgen der Nichterweislichkeit einer Fortsetzungserkrankung hat der Arbeitgeber zu tragen (BAG 13. Juli 2005 - 5 AZR 389/04 - zu I 6 der Gründe, BAGE 115, 206) .

    Die Beklagte ist deshalb auch nicht in der Lage, diese Wertung der Krankenkasse zu überprüfen (BAG 13. Juli 2005 - 5 AZR 389/04 - zu I 5 der Gründe, BAGE 115, 206) .

    Sodann obliegt der Nachweis, dass beide Verhinderungsfälle auf einem gemeinsamen Grundleiden beruhen, der Beklagten (BAG 13. Juli 2005 - 5 AZR 389/04 - zu I 6 der Gründe, aaO) .

  • BAG, 12.09.1967 - 1 AZR 367/66

    Gehaltsfortzahlungsanspruch - Arbeitsverhinderung - Sechs-Wochenfrist

    Auszug aus BAG, 10.09.2014 - 10 AZR 651/12
    aa) Den Grundsatz der Einheit des Verhinderungsfalls hat das Bundesarbeitsgericht zunächst für Gehaltsansprüche der technischen Angestellten während einer Erkrankung nach § 133c GewO aF entwickelt (BAG 12. September 1967 - 1 AZR 367/66 - BAGE 20, 90) .

    In einem solchen Fall handele es sich vielmehr um eine Fortdauer der bereits bestehenden Arbeitsverhinderung, weshalb die Vergütungsfortzahlung insgesamt auf sechs Wochen begrenzt sei (BAG 12. September 1967 - 1 AZR 367/66 - BAGE 20, 90, 92 ff.) .

    dd) Soweit der Erste Senat in seiner Entscheidung vom 12. September 1967 (- 1 AZR 367/66 - BAGE 20, 90) unter der Geltung des § 133c GewO aF den Grundsatz der Einheit des Verhinderungsfalls in einem Fall angewandt hat, in dem während einer laufenden Schonzeit nach einer Kur eine Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit hinzugetreten ist, kann dahinstehen, ob der Charakter der nach heutigem Recht nicht mehr vorgesehenen Schonzeit eine solche Annahme rechtfertigte.

  • BAG, 14.09.1983 - 5 AZR 70/81

    Lohnfortzahlung und Ende des Verhinderungsfalles

    Auszug aus BAG, 10.09.2014 - 10 AZR 651/12
    Auf den zufälligen nahen zeitlichen Zusammenhang kam es dabei nicht an (BAG 14. September 1983 - 5 AZR 70/81 - zu 2 a der Gründe, BAGE 43, 291) .

    Möglich sei danach aber auch die Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit bis zum Ende eines (auch arbeitsfreien) Kalendertags oder die Feststellung der Arbeitsfähigkeit zu einem näher bestimmten anderen Zeitpunkt (BAG 14. September 1983 - 5 AZR 70/81 - BAGE 43, 291; 11. Oktober 1966 - 2 AZR 464/65 -) .

  • BAG, 12.07.1989 - 5 AZR 377/88

    Lohnfortzahlung: Arbeitsunfähigkeit - Entscheidungskompetenz des Arztes

    Auszug aus BAG, 10.09.2014 - 10 AZR 651/12
    Hiervon ist das Bundesarbeitsgericht in der Vergangenheit ausgegangen, wenn der Arbeitnehmer zwischen zwei Krankheiten tatsächlich gearbeitet hat oder jedenfalls arbeitsfähig war, sei es auch nur für wenige außerhalb der Arbeitszeit liegende Stunden (BAG 12. Juli 1989 - 5 AZR 377/88 - zu II 2 der Gründe mwN) .

    Dabei hat das Bundesarbeitsgericht angenommen, dass dann, wenn die ärztliche Bescheinigung lediglich einen Kalendertag angibt, in der Regel Arbeitsunfähigkeit bis zum Ende der (betriebs-)üblichen Arbeitszeit des Arbeitnehmers an diesem Kalendertag bescheinigt werde (BAG 12. Juli 1989 - 5 AZR 377/88 - zu III 1 der Gründe mwN) .

  • BAG, 18.01.1995 - 5 AZR 818/93

    Lohnfortzahlung für Kur - Wiederholungserkrankung

    Auszug aus BAG, 10.09.2014 - 10 AZR 651/12
    Diese, auf einer besonderen Zumutbarkeitserwägung des Gesetzgebers beruhende Regelung, die den Arbeitgeber entlasten soll, gilt auch im Verhältnis einer Maßnahme der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation nach § 9 Abs. 1 EFZG zu einer vorausgegangenen oder nachfolgenden Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit nach § 3 Abs. 1 EFZG (vgl. zu § 7 Abs. 1 aF LFZG: BAG 18. Januar 1995 - 5 AZR 818/93 - zu 2 der Gründe mwN, BAGE 79, 122; Bericht des Ausschusses für Arbeit zu BT-Drs. 5/4285 S. 3) .

    Ist ein solches Grundleiden maßgeblicher Anlass für die Bewilligung einer Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation (vgl. dazu BAG 26. Februar 1992 - 5 AZR 120/91 - zu 2 der Gründe) und führt es später zu einer Arbeitsunfähigkeit oder umgekehrt, ist die Entgeltfortzahlung nach § 3 Abs. 1 Satz 2 EFZG auf sechs Wochen begrenzt, außer der Fortsetzungszusammenhang ist nach Ablauf der Fristen nach § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und Nr. 2 EFZG als gelöst anzusehen (vgl. dazu BAG 18. Januar 1995 - 5 AZR 818/93 - BAGE 79, 122) .

  • BAG, 06.05.1965 - 2 AZR 409/64

    Krankheit - Kur - Handlungsgehilfe

    Auszug aus BAG, 10.09.2014 - 10 AZR 651/12
    Das Gesetz trägt damit dem Umstand Rechnung, dass sich eine Arbeitsverhinderung wegen einer Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit und eine Arbeitsverhinderung infolge einer Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation nicht unerheblich unterscheiden (vgl. zu den Unterschieden schon BAG 6. Mai 1965 - 2 AZR 409/64 -) .
  • BAG, 11.10.1966 - 2 AZR 464/65

    Krankengeldzuschuß - Krankheit

    Auszug aus BAG, 10.09.2014 - 10 AZR 651/12
    Möglich sei danach aber auch die Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit bis zum Ende eines (auch arbeitsfreien) Kalendertags oder die Feststellung der Arbeitsfähigkeit zu einem näher bestimmten anderen Zeitpunkt (BAG 14. September 1983 - 5 AZR 70/81 - BAGE 43, 291; 11. Oktober 1966 - 2 AZR 464/65 -) .
  • BAG, 02.12.1981 - 5 AZR 89/80

    Lohnfortzahlungsanspruch - Anspruch auf Lohnfortzahlung - Arbeitsunfähigkeit -

    Auszug aus BAG, 10.09.2014 - 10 AZR 651/12
    bb) Nach dem Inkrafttreten des Lohnfortzahlungsgesetzes zum 1. Januar 1970 ist dieser Grundsatz mit der Begründung einheitlich auf Arbeiter und Angestellte angewandt worden, alle Regelungen über die Lohn- oder Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall stellten auf die Arbeitsverhinderung und nicht auf die Krankheit ab (BAG 2. Dezember 1981 - 5 AZR 89/80 - zu II 1 der Gründe, BAGE 37, 172) .
  • BAG, 26.02.1992 - 5 AZR 120/91

    Klage einer Landesversicherungsanstalt gegen den Arbeitgeber auf Lohnfortzahlung

    Auszug aus BAG, 10.09.2014 - 10 AZR 651/12
    Ist ein solches Grundleiden maßgeblicher Anlass für die Bewilligung einer Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation (vgl. dazu BAG 26. Februar 1992 - 5 AZR 120/91 - zu 2 der Gründe) und führt es später zu einer Arbeitsunfähigkeit oder umgekehrt, ist die Entgeltfortzahlung nach § 3 Abs. 1 Satz 2 EFZG auf sechs Wochen begrenzt, außer der Fortsetzungszusammenhang ist nach Ablauf der Fristen nach § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und Nr. 2 EFZG als gelöst anzusehen (vgl. dazu BAG 18. Januar 1995 - 5 AZR 818/93 - BAGE 79, 122) .
  • LAG Köln, 27.04.2012 - 8 Sa 1460/11

    Zeitpunkt des Beginns des Verhinderungstatbestands Kur

    Auszug aus BAG, 10.09.2014 - 10 AZR 651/12
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 27. April 2012 - 8 Sa 1460/11 - aufgehoben.
  • BAG, 11.12.2019 - 5 AZR 505/18

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Einheit des Verhinderungsfalls

    Doch hat die Folgen der Nichterweislichkeit einer Fortsetzungserkrankung der Arbeitgeber zu tragen, weil nach der sprachlichen Fassung des § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und Nr. 2 EFZG ihn und nicht den Arbeitnehmer die objektive Beweislast trifft (BAG 10. September 2014 - 10 AZR 651/12 - Rn. 27, BAGE 149, 101; 13. Juli 2005 - 5 AZR 389/04 - zu I 5 und 6 der Gründe, BAGE 115, 206; Schaub ArbR-HdB/Linck 18. Aufl. § 98 Rn. 61; BeckOK ArbR/Ricken 1. Dezember 2019 EFZG § 3 Rn. 73) .
  • BAG, 08.09.2021 - 5 AZR 149/21

    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - Beweiswert

    In Anbetracht dieser Schwierigkeiten hat das Bundesarbeitsgericht bereits erkannt, dass dem Arbeitgeber, der sich auf eine Fortsetzungserkrankung iSd. § 3 Abs. 1 Satz 2 EFZG beruft, hinsichtlich der ihn insoweit treffenden Darlegungs- und Beweislast Erleichterungen zuzubilligen sind (vgl. BAG 13. Juli 2005 - 5 AZR 389/04 - zu I 6 der Gründe, BAGE 115, 206; im Anschluss hieran BAG 10. September 2014 - 10 AZR 651/12 - Rn.  27 , BAGE 149, 101) .
  • BAG, 25.05.2016 - 5 AZR 318/15

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Einheit des Verhinderungsfalls

    Ein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch entsteht nur, wenn die erste krankheitsbedingte Arbeitsverhinderung bereits in dem Zeitpunkt beendet war, in dem die weitere Erkrankung zu einer erneuten Arbeitsverhinderung führt (BAG 10. September 2014 - 10 AZR 651/12 - Rn. 13, BAGE 149, 101; 13. Juli 2005 - 5 AZR 389/04 - zu I 4 der Gründe, BAGE 115, 206) .

    Dabei ist es unerheblich, ob das Ende der Arbeitsunfähigkeit auf einen Arbeits- oder arbeitsfreien Tag fällt (vgl. BAG 10. September 2014 - 10 AZR 651/12 - Rn. 17 mwN, BAGE 149, 101; 14. September 1983 - 5 AZR 70/81 - zu 2 b der Gründe, BAGE 43, 291) .

    Ihm liegt die Erwägung zugrunde, dass die Sechs-Wochen-Frist, innerhalb derer der Arbeitnehmer in Abweichung vom allgemeinen Schuldrecht aus sozialen Gründen das Arbeitsentgelt trotz Nichtleistung der Arbeit erhalten soll, nicht an die Krankheit (in der früheren Begrifflichkeit: das Unglück), sondern an die Arbeitsverhinderung anknüpft und es deshalb nicht darauf ankommt, ob den Arbeitnehmer während einer krankheitsbedingten Arbeitsverhinderung "ein neues Unglück trifft", das seinerseits zu einer Arbeitsverhinderung geführt hätte, wenn eine solche nicht bereits aufgrund des früheren Unglücks (der früheren Krankheit) bestanden hätte (BAG 12. September 1967 - 1 AZR 367/66 - BAGE 20, 90; vgl. zur Entwicklung im Einzelnen BAG 10. September 2014 - 10 AZR 651/12 - Rn. 14 - 17, BAGE 149, 101) .

  • BAG, 26.10.2016 - 5 AZR 167/16

    In-vitro-Fertilisation - Entgeltfortzahlung - Mutterschutzlohn

    Vor Ablauf dieser Frist entsteht ein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch für die Dauer von sechs Wochen daher nur dann, wenn die Arbeitsunfähigkeit auf einer anderen Krankheit beruht (BAG 10. September 2014 - 10 AZR 651/12 - Rn. 25, BAGE 149, 101) .

    Die Folgen der Nichterweislichkeit einer Fortsetzungserkrankung hat der Arbeitgeber zu tragen (BAG 13. Juli 2005 - 5 AZR 389/04 - zu I 6 der Gründe, BAGE 115, 206; 10. September 2014 - 10 AZR 651/12 - Rn. 27, BAGE 149, 101) .

  • LAG Niedersachsen, 08.03.2023 - 8 Sa 859/22

    Arbeitgeberkündigung; arbeitgeberseitige Kündigung;

    In Anbetracht dieser Schwierigkeiten hat das Bundesarbeitsgericht bereits erkannt, dass dem Arbeitgeber, der sich auf eine Fortsetzungserkrankung iSd. § 3 Abs. 1 Satz 2 EFZG beruft, hinsichtlich der ihn insoweit treffenden Darlegungs- und Beweislast Erleichterungen zuzubilligen sind (vgl. BAG 13. Juli 2005 - 5 AZR 389/04 - zu I 6 der Gründe, BAGE 115, 206; im Anschluss hieran BAG 10. September 2014 - 10 AZR 651/12 - Rn. 27, BAGE 149, 101 [BAG 10.09.2014 - 10 AZR 651/12] ).
  • LAG Schleswig-Holstein, 02.05.2023 - 2 Sa 203/22

    Entgeltfortzahlung während der Kündigungsfrist - Erschütterung des Beweiswertes

    In Anbetracht dieser Schwierigkeiten hat das Bundesarbeitsgericht bereits erkannt, dass dem Arbeitgeber, der sich auf eine Fortsetzungserkrankung iSd. § 3 Abs. 1 Satz 2 EFZG beruft, hinsichtlich der ihn insoweit treffenden Darlegungs- und Beweislast Erleichterungen zuzubilligen sind (vgl. BAG 13. Juli 2005 - 5 AZR 389/04 - zu I 6 der Gründe, BAGE 115, 206; im Anschluss hieran BAG 10. September 2014 - 10 AZR 651/12 - Rn. 27, BAGE 149, 101).
  • BAG, 18.01.2023 - 5 AZR 93/22

    Darlegungslast bei Fortsetzungserkrankungen

    Ist der Arbeitnehmer innerhalb der Zeiträume des § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und Nr. 2 EFZG länger als sechs Wochen an der Erbringung der Arbeitsleistung verhindert, gilt eine abgestufte Darlegungslast (vgl. grundlegend BAG 13. Juli 2005 - 5 AZR 389/04 - zu I 6 der Gründe, BAGE 115, 206; ebenso 31. März 2021 - 5 AZR 197/20 - Rn. 26; 10. September 2014 - 10 AZR 651/12 - Rn. 27, BAGE 149, 101) .

    Bestreitet der Arbeitgeber, dass eine neue Erkrankung vorliegt, hat der Arbeitnehmer Tatsachen vorzutragen, die den Schluss erlauben, es habe keine Fortsetzungserkrankung bestanden (BAG 31. März 2021 - 5 AZR 197/20 - Rn. 26; 10. September 2014 - 10 AZR 651/12 - Rn. 27, aaO; ErfK/Reinhard 23. Aufl. EFZG § 3 Rn. 44; MüKoBGB/Müller-Glöge 9. Aufl. EFZG § 3 Rn. 87; BeckOK ArbR/Ricken Stand 1. Dezember 2022 EFZG § 3 Rn. 73; Joussen SAE 2006, 147, 151 f.) .

    (1) Die Mitteilung der Krankenkasse zum (Nicht-)Vorliegen von Fortsetzungserkrankungen ermöglicht keine dem Justizgewährungsanspruch genügende Kontrolle (vgl. BAG 10. September 2014 - 10 AZR 651/12 - Rn. 28, BAGE 149, 101; 13. Juli 2005 - 5 AZR 389/04 - zu I 5 der Gründe, BAGE 115, 206) .

  • LAG Baden-Württemberg, 08.06.2016 - 4 Sa 70/15

    Darlegungslast bei Fortsetzungserkrankung

    Der Arbeitnehmer muss vielmehr tatsächliche Angaben machen, die es dem Arbeitgeber ermöglichen, die Wertung der Krankenkasse zu überprüfen (BAG 10. September 2014 - 10 AZR 651/12 - AP EntgeltfortzG § 9 Nr. 3).
  • LAG Köln, 15.11.2016 - 12 Sa 453/16

    Entgeltfortzahlung; Vor-Erkrankung; Beginn und Ende der Arbeitsunfähigkeit;

    Insofern entsteht ein erneuter Entgeltfortzahlungsanspruch nur dann, wenn die erste krankheitsbedingte Arbeitsverhinderung bereits in dem Zeitpunkt beendet war, in dem die weitere Erkrankung zur erneuten Arbeitsverhinderung führt (z. B. BAG, Urteil vom 10.09.2014, 10 AZR 651/12, Rn. 13; BAG, Urteil vom 13. Juli 2005, 5 AZR 389/04; BAG, Urteil vom 25.05.2016, 5 AZR 318/15,Rn 13).
  • ArbG Siegburg, 27.04.2016 - 2 Ca 2137/15

    Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers infolge mehrerer

    Der Arbeitnehmer kann auch in diesem Fall die Sechswochenfrist nur einmal in Anspruch nehmen (Grundsatz der Einheit des Verhinderungsfalls - BAG, Urteil vom 10. September 2014 - 10 AZR 651/12 -, BAGE 149, 101-109, Rn. 13).

    Möglich sei aber auch die Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit bis zum Ende eines (auch arbeitsfreien) Kalendertags oder die Feststellung der Arbeitsfähigkeit zu einem näher bestimmten anderen Zeitpunkt (BAG, Urteil vom 10. September 2014 - 10 AZR 651/12 -, BAGE 149, 101-109, Rn. 17).

    Vor Ablauf dieser Frist entsteht ein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch für die Dauer von sechs Wochen daher nur dann, wenn die Arbeitsunfähigkeit auf einer anderen Krankheit beruht (BAG, Urteil vom 10. September 2014 - 10 AZR 651/12 -, BAGE 149, 101-109, Rn. 25).

    Die Folgen der Nichterweislichkeit einer Fortsetzungserkrankung hat der Arbeitgeber zu tragen (BAG, Urteil vom 10. September 2014 - 10 AZR 651/12 -, BAGE 149, 101-109, Rn. 27).

  • BAG, 31.03.2021 - 5 AZR 197/20

    Überzahltes Entgelt - Verfall des Rückzahlungsanspruchs

  • LAG Köln, 21.09.2023 - 8 Sa 184/23

    Entgeltfortzahlung; Fortsetzungserkrankung; Grundleiden; Schwangerschaft

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.03.2017 - 4 Sa 294/16

    Entgeltfortzahlung - Entschädigungsanspruch

  • LAG Hamm, 18.08.2023 - 1 Sa 127/23

    Fortsetzungserkrankung; Entgeltfortzahlung; Arbeitsunfähigkeit; Darlegungs- und

  • LAG Köln, 09.02.2015 - 5 Sa 831/14

    Zeitliche Dauer des Anspruchs auf Entgeltfortzahlung bei Auftreten einer neuen

  • ArbG Hamburg, 10.12.2014 - 27 Ca 300/14

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Grundsatz der Einheit des

  • LAG Rheinland-Pfalz, 31.10.2019 - 5 Sa 348/18

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Arbeitswilligkeit - Urlaub bei

  • LAG Berlin-Brandenburg, 27.09.2018 - 26 Sa 513/18

    Entgeltfortzahlungsanspruch - selbstständige Verhinderungsfälle auch bei

  • LAG Niedersachsen, 22.02.2023 - 8 Sa 713/22

    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung; befristet; Befristung; Entgeltfortzahlung;

  • LAG Köln, 17.02.2016 - 11 Sa 793/15

    Fortsetzungserkrankung; Einzelfall

  • VK Niedersachsen, 05.10.2015 - VgK-37/15

    Ausschreibung der Vergabe von Rettungsdienstleistungen als qualifizierter

  • ArbG Hamburg, 06.10.2022 - 9 Ca 119/22
  • LAG Schleswig-Holstein, 31.05.2017 - 6 Sa 33/17

    Erkrankung, Entgeltfortzahlung, Fortsetzungserkrankung, Darlegungs- und

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