Rechtsprechung
   BAG, 10.10.1989 - 3 AZR 28/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,752
BAG, 10.10.1989 - 3 AZR 28/88 (https://dejure.org/1989,752)
BAG, Entscheidung vom 10.10.1989 - 3 AZR 28/88 (https://dejure.org/1989,752)
BAG, Entscheidung vom 10. Oktober 1989 - 3 AZR 28/88 (https://dejure.org/1989,752)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,752) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer unechten Rückwirkung von Normen - Verfassungsrechtliche Grenzen einer rückwirkenden Rechtsnorm - Verschlechternde Abänderung eines Tarifvertrags - Erlöschen eines Anspruchs auf Vorruhestandsgeld wegen anderweitiger Leistungen - Zumutbarkeit einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VRG § 5; TVG § 1
    Vorruhestand: Erlöschen des Leistungsanspruchs bei Erhalt vorgezogenen Altersruhegelds oder ähnlichen - Vorruhestandstarifvertrag (hier: Baugewerbe) - Rückwirkung - Unzulässigkeit

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 20; BGB § 242; VRG § 2 Abs. 1 Nr. 1b; Vorruhestands-TV Bau vom 26.9.1984, § 8; Vorruhestandsänderungs-TV vom 27.10.1988 § 8
    Unwirksamkeit eines abändernden (verschlechternden) Tarifvertrages, soweit durch ihn bereits in den Vorruhestand getretene Arbeitnehmer betroffen sind

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 63, 111
  • NZA 1990, 346
  • BB 1989, 2042
  • BB 1990, 712
  • DB 1989, 2127
  • DB 1990, 1095
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 11.10.1962 - 1 BvL 22/57

    Selbstversicherung

    Auszug aus BAG, 10.10.1989 - 3 AZR 28/88
    Sie liegt dann vor, wenn die Rechtsnormen nachträglich ändernd in bereits abgewickelte, der Vergangenheit angehörende Tatbestände eingreifen (vgl. BVerfGE 11, 139, 145 f.; 14, 288, 297).

    Eine unechte Rückwirkung ist dann gegeben, wenn sich die Normen zwar unmittelbar auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte erstrecken, damit aber zugleich die betroffenen Rechtspositionen nachträglich im ganzen entwerten (BVerfGE 14, 288, 297; 55, 185, 203 f.; 75, 246, 279 f.).

    Der Vertrauensgrundsatz ist verletzt, wenn die Rechtsnorm einen entwertenden Eingriff vornimmt, mit dem der Tarifunterworfene nicht rechnen konnte (vgl. BVerfGE 1, 264, 280; 2, 237, 266; 8, 274, 304; 14, 288, 297 f.).

  • BAG, 28.11.1984 - 5 AZR 195/83

    Tarifliches Bestimmungsrecht und Arbeitszeitänderung

    Auszug aus BAG, 10.10.1989 - 3 AZR 28/88
    Die Tarifvertragsparteien können schließlich eine Tarifnorm sowohl zugunsten wie auch zum Nachteil der betroffenen Arbeitnehmer ändern (BAG Urteil vom 1. Juni 1970 - 3 AZR 166/69 - AP Nr. 143 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu II 3 c der Gründe; Urteil vom 28. November 1984 - 5 AZR 195/83 - AP Nr. 2 zu § 4 TVG Bestimmungsrecht, zu 1 a, 3 a der Gründe, mit weiterem Nachweis).

    Abändernde (verschlechternde) Tarifverträge sind von den Gerichten darauf zu überprüfen, ob sie gegen das Grundgesetz, gegen zwingendes Gesetzesrecht, gegen die guten Sitten oder gegen tragende Grundsätze des Arbeitsrechts verstoßen (BAGE 22, 252, 266 f. = AP Nr. 142 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu B IV 3 der Gründe; Urteil vom 28. November 1984 - 5 AZR 195/83 - AP Nr. 2 zu § 4 TVG Bestimmungsrecht, zu 3 der Gründe).

  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 724/81
    Auszug aus BAG, 10.10.1989 - 3 AZR 28/88
    Eine unechte Rückwirkung ist dann gegeben, wenn sich die Normen zwar unmittelbar auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte erstrecken, damit aber zugleich die betroffenen Rechtspositionen nachträglich im ganzen entwerten (BVerfGE 14, 288, 297; 55, 185, 203 f.; 75, 246, 279 f.).

    Zur Bestimmung der verfassungsrechtlichen Grenzen einer Rechtsnorm mit unechter Rückwirkung ist das Vertrauen des einzelnen auf den Fortbestand einer bestimmten Regelung mit der Bedeutung des mit dem Tarifvertrag verfolgten Anliegens, etwa das Wohl einer Branche, abzuwägen (vgl. BVerfGE 25, 142, 154; 75, 246, 280).

  • BAG, 11.10.1988 - 3 AZR 639/86

    Vorruhestandsgeld - Vorruhestand - Befreiende Lebensversicherung -

    Auszug aus BAG, 10.10.1989 - 3 AZR 28/88
    Zu den vergleichbaren Leistungen gehören Leistungen aus einer befreienden Lebensversicherung (BAG Urteil vom 11. Oktober 1988 - 3 AZR 639/86 - AP Nr. 1 zu § 5 VRG, zu III 1 der Gründe; Urteil vom 11. Oktober 1988 - 3 AZR 804/87 - AP Nr. 2 zu § 5 VRG, zu III 1 b der Gründe; beide Urteile zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).

    Dies ist am 1. Juli 1991 in Höhe von 331/558 der Fall (zur Berechnung des Teilbetrages vgl. Urteil des Senats vom 11. Oktober 1988 - 3 AZR 639/86 - AP Nr. 1 zu § 5 VRG, zu III 3 der Gründe).

  • BAG, 11.10.1988 - 3 AZR 804/87

    Anspruch auf die Gewährung von Vorruhestandsleistungen - Berücksichtigung der

    Auszug aus BAG, 10.10.1989 - 3 AZR 28/88
    Zu den vergleichbaren Leistungen gehören Leistungen aus einer befreienden Lebensversicherung (BAG Urteil vom 11. Oktober 1988 - 3 AZR 639/86 - AP Nr. 1 zu § 5 VRG, zu III 1 der Gründe; Urteil vom 11. Oktober 1988 - 3 AZR 804/87 - AP Nr. 2 zu § 5 VRG, zu III 1 b der Gründe; beide Urteile zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).

    Dies hat der Senat im einzelnen begründet (BAG Urteil vom 11. Oktober 1988 - 3 AZR 804/87 - AP Nr. 2 zu § 5 VRG, zu III 1 c der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).

  • BVerfG, 21.01.1969 - 2 BvL 11/64

    Beamtenwitwe

    Auszug aus BAG, 10.10.1989 - 3 AZR 28/88
    Zur Bestimmung der verfassungsrechtlichen Grenzen einer Rechtsnorm mit unechter Rückwirkung ist das Vertrauen des einzelnen auf den Fortbestand einer bestimmten Regelung mit der Bedeutung des mit dem Tarifvertrag verfolgten Anliegens, etwa das Wohl einer Branche, abzuwägen (vgl. BVerfGE 25, 142, 154; 75, 246, 280).
  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59

    Rückwirkende Steuern

    Auszug aus BAG, 10.10.1989 - 3 AZR 28/88
    Das Vertrauen auf den Fortbestand rechtlicher Regelungen setzen der Rückwirkung von Gesetzen und Tarifverträgen Grenzen (vgl. BVerfGE 13, 261, 271; 15, 313, 324) [BVerfG 14.03.1963 - 1 BvL 28/62].
  • BVerfG, 31.05.1960 - 2 BvL 4/59

    Kostenrechtsnovelle

    Auszug aus BAG, 10.10.1989 - 3 AZR 28/88
    Sie liegt dann vor, wenn die Rechtsnormen nachträglich ändernd in bereits abgewickelte, der Vergangenheit angehörende Tatbestände eingreifen (vgl. BVerfGE 11, 139, 145 f.; 14, 288, 297).
  • BVerfG, 24.04.1953 - 1 BvR 102/51

    Hypothekensicherungsgesetz

    Auszug aus BAG, 10.10.1989 - 3 AZR 28/88
    Der Vertrauensgrundsatz ist verletzt, wenn die Rechtsnorm einen entwertenden Eingriff vornimmt, mit dem der Tarifunterworfene nicht rechnen konnte (vgl. BVerfGE 1, 264, 280; 2, 237, 266; 8, 274, 304; 14, 288, 297 f.).
  • BAG, 30.01.1970 - 3 AZR 44/68

    Verdrängung einer Ruhegeldordnung durch spätere Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 10.10.1989 - 3 AZR 28/88
    Abändernde (verschlechternde) Tarifverträge sind von den Gerichten darauf zu überprüfen, ob sie gegen das Grundgesetz, gegen zwingendes Gesetzesrecht, gegen die guten Sitten oder gegen tragende Grundsätze des Arbeitsrechts verstoßen (BAGE 22, 252, 266 f. = AP Nr. 142 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu B IV 3 der Gründe; Urteil vom 28. November 1984 - 5 AZR 195/83 - AP Nr. 2 zu § 4 TVG Bestimmungsrecht, zu 3 der Gründe).
  • BVerfG, 14.03.1963 - 1 BvL 28/62

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Beschränkung einer rückwirkend begünstigenden

  • BVerfG, 18.11.1980 - 1 BvR 228/73

    Befreiung von der Steuerberaterprüfung - Beamte der Finanzverwaltung -

  • BAG, 10.10.1989 - 3 AZR 200/88

    Tarifvertrag: Funktionen - Schutz des Arbeitnehmers vor wirtschaftlicher

  • BAG, 01.06.1970 - 3 AZR 166/69

    Ruhestandsverhältnis - Feststellungsantrag - Elementenstreit - Tarifliche

  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

  • BVerfG, 30.04.1952 - 1 BvR 14/52

    Bezirksschornsteinfeger

  • BAG, 28.06.2001 - 6 AZR 114/00

    Arbeitsplatzsicherung - Vorübergehende Tarifabsenkung

    Sie können Tarifnormen zugunsten wie zum Nachteil der betroffenen Arbeitnehmer ändern (BAG 10. Oktober 1989 - 3 AZR 28/88 - BAGE 63, 111, 118 mwN).
  • BSG, 31.10.1991 - 7 RAr 84/90

    Erlöschen des Arbeitgeberanspruchs auf Zuschüsse zu den Vorruhestandsleistungen

    Im übrigen habe das BAG inzwischen zum Ausdruck gebracht, daß eine tarifliche Regelung, derzufolge in der befreienden Lebensversicherung Versicherte gehalten seien, mit Erreichen des 63. Lebensjahres Ruhestandsleistungen zu beantragen, wirksam sei (Urteil vom 10. Oktober 1989 - 3 AZR 28/88 - Betrieb 1989, 2127).

    Folgerichtig hat das BAG den Anspruch des Arbeitnehmers auf Vorruhestandsgeld gegen den Arbeitgeber auf die einschlägigen tariflichen Vorschriften gestützt und nur insoweit Vorschriften des VRG herangezogen, als die Tarifverträge auf das VRG verwiesen haben (vgl BAGE 60, 22, 26 f; 60, 38, 41 f; 63, 111, 113 f; BAG AP § 1 TVG-Vorruhestand Nr. 1).

    Das LSG hat im Anschluß an das BAG (BAGE 60, 38, 42; 63, 111, 114 f) darauf abgestellt, ob dem ausgeschiedenen Arbeitnehmer zuzumuten sei, die Lebensversicherung "vorzeitig fällig zu stellen", und dies verneint, weil eine Kürzung von 19 bis 21 % bei Kapitallebensversicherungen und eine solche von 23 bis 25 % bei verrenteten Versicherungen eintrete, wenn sie um zwei Jahre früher beansprucht würden, womit eine Jahre zurückliegende Versorgungsplanung zunichte gemacht werde.

  • LAG Hamburg, 26.09.2000 - 3 Sa 10/99

    Schadensersatzanspruches daus positiver Forderungsverletzung wegen Verletzung

    Der Umstand, dass hierbei ein nunmehr der Disposition der tarifunterworfenen unterzogene Sachverhalt angeknüpft wird, d. h. die tatbestandliche Rückanknüpfung ist Merkmal der sogenannten "unechten" Rückwirkung (Wiedemann, TVG, 6 Auflage Einl. Nr. 146; BAG vom 10. Oktober 1989 - 3 AZR 28/88 - EzA § 2 Vorruhestandsgesetz-Bauindustrie Nr. 5, zu III 2 b der Gründe).

    Denn das Vertrauen auf den Fortbestand rechtlicher Regelungen setzt der Rückwirkung von Gesetzen und von Tarifverträgen Grenzen (BAG vom 10. Oktober 1989 - 3 AZR 28/88 - a.a.O.; vom 23. November 1994 - 4 AZR 879/93 EzA § 1 TVG Rückwirkung Nr. 3, zu II 2 c dd der Gründe).

    Im Übrigen ist zur Bestimmung der verfassungsrechtlichen Grenzen einer Rechtsnorm mit unechter Rückwirkung das Vertrauen des Einzelnen auf den Fortbestand einer bestimmten Regelung mit der Bedeutung des mit dem Tarifvertrag verfolgten Anliegens abzuwägen (Bundesarbeitsgericht vom 10. Oktober 1989 - 3 AZR 28/88 - a.a.O., zu II 2 b der Gründe).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht