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   BAG, 10.10.1996 - 2 AZR 477/95   

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BAG, 10.10.1996 - 2 AZR 477/95 (https://dejure.org/1996,38)
BAG, Entscheidung vom 10.10.1996 - 2 AZR 477/95 (https://dejure.org/1996,38)
BAG, Entscheidung vom 10. Oktober 1996 - 2 AZR 477/95 (https://dejure.org/1996,38)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Klage eines Arbeitnehmers gegen die vom Arbeitgeber ausgesprochene betriebsbedingte Kündigung wegen der Betriebsstillegung - Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu einem Zeitpunkt, in dem der Arbeitgeber noch Verhandlungen über eine Fortführung des Betriebes mit einem ...

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Betriebsbedingte Kündigung - nicht durchgeführte Stillegung

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1 Abs. 2, §§ 9, 10
    Betriebsbedingte Kündigung - nicht durchgeführte Stillegung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    KSchG § 1 Abs. 2, §§ 9, 10
    Kündigung wegen geplanter Betriebsstillegung - Kein dringendes betriebliches Kündigungserfordernis vor Abschluß laufender Veräußerungsverhandlungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 1389
  • ZIP 1997, 122
  • NZA 1997, 251
  • BB 1997, 212
  • DB 1997, 279
  • DB 1997, 35
  • JR 1997, 352
 
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Wird zitiert von ... (129)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 19.05.1988 - 2 AZR 596/87

    Betriebsübergang im Sinne des § 613 a BGB; Eingreifen des Kündigungsverbots aus

    Auszug aus BAG, 10.10.1996 - 2 AZR 477/95
    Die Revision verkennt jedoch, daß die Wirksamkeit einer Kündigung nur nach den objektiven Verhältnissen zum Zeitpunkt des Kündigungszugangs zu beurteilen ist (vgl. u. a. BAG Urteil vom 19. Mai 1988 - 2 AZR 596/87 -, aaO, m.w.N.).
  • BAG, 07.03.1996 - 2 AZR 298/95

    Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstillegung im Konkurs - Ernsthafter und

    Auszug aus BAG, 10.10.1996 - 2 AZR 477/95
    Sie liegen dann vor, wenn im Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung aufgrund einer vernünftigen, betriebswirtschaftlichen Betrachtung davon auszugehen ist, zum Zeitpunkt des Kündigungstermins sei mit einiger Sicherheit der Eintritt eines die Entlassung erforderlich machenden betrieblichen Grundes gegeben (ständige Rechtsprechung: vgl. BAG Urteil vom 28. April 1988 - 2 AZR 623/87 - AP Nr. 74 zu § 613 a BGB und Urteil vom 19. Juni 1991 - 2 AZR 127/91 - AP Nr. 53 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, jeweils m.w.N.; zuletzt BAG Urteil vom 7. März 1996 - 2 AZR 298/95 - nicht veröffentlicht).
  • BAG, 28.04.1988 - 2 AZR 623/87

    Betriebsübergang im Großhandel

    Auszug aus BAG, 10.10.1996 - 2 AZR 477/95
    Sie liegen dann vor, wenn im Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung aufgrund einer vernünftigen, betriebswirtschaftlichen Betrachtung davon auszugehen ist, zum Zeitpunkt des Kündigungstermins sei mit einiger Sicherheit der Eintritt eines die Entlassung erforderlich machenden betrieblichen Grundes gegeben (ständige Rechtsprechung: vgl. BAG Urteil vom 28. April 1988 - 2 AZR 623/87 - AP Nr. 74 zu § 613 a BGB und Urteil vom 19. Juni 1991 - 2 AZR 127/91 - AP Nr. 53 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, jeweils m.w.N.; zuletzt BAG Urteil vom 7. März 1996 - 2 AZR 298/95 - nicht veröffentlicht).
  • BAG, 19.06.1991 - 2 AZR 127/91

    Betriebsbedingte Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstillegung (Schulbetrieb)

    Auszug aus BAG, 10.10.1996 - 2 AZR 477/95
    Sie liegen dann vor, wenn im Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung aufgrund einer vernünftigen, betriebswirtschaftlichen Betrachtung davon auszugehen ist, zum Zeitpunkt des Kündigungstermins sei mit einiger Sicherheit der Eintritt eines die Entlassung erforderlich machenden betrieblichen Grundes gegeben (ständige Rechtsprechung: vgl. BAG Urteil vom 28. April 1988 - 2 AZR 623/87 - AP Nr. 74 zu § 613 a BGB und Urteil vom 19. Juni 1991 - 2 AZR 127/91 - AP Nr. 53 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, jeweils m.w.N.; zuletzt BAG Urteil vom 7. März 1996 - 2 AZR 298/95 - nicht veröffentlicht).
  • BAG, 27.11.1991 - 2 AZR 255/91

    Betriebsbedingte Kündigung; Weiterbeschäftigung im Konzern

    Auszug aus BAG, 10.10.1996 - 2 AZR 477/95
    Bei der Frage der Sozialwidrigkeit einer Kündigung (§ 1 Abs. 2 KSchG) handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden kann, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob es in sich widerspruchsfrei ist (ständige Rechtsprechung: vgl. BAG Urteil vom 27. November 1991 - 2 AZR 255/91 - AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Konzern, zu B II 2 der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 16.03.1989 - 2 AZR 407/88

    Bestehen des Arbeitsverhältnisses "ohne Unterbrechung länger als sechs Monate" (§

    Auszug aus BAG, 10.10.1996 - 2 AZR 477/95
    Bei der Frage der Sozialwidrigkeit einer Kündigung (§ 1 Abs. 2 KSchG) handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden kann, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob es in sich widerspruchsfrei ist (ständige Rechtsprechung: vgl. BAG Urteil vom 27. November 1991 - 2 AZR 255/91 - AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Konzern, zu B II 2 der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 27.02.2020 - 8 AZR 215/19

    Kündigungen des Cockpit-Personals von Air Berlin wegen fehlerhafter

    (c) An einem endgültigen Entschluss zur Betriebsstilllegung fehlt es allerdings, wenn der Arbeitgeber im Zeitpunkt der Kündigung noch in ernsthaften Verhandlungen über eine Veräußerung des Betriebs steht oder sich noch um neue Aufträge bemüht (vgl. etwa BAG 21. Mai 2015 - 8 AZR 409/13 - Rn. 52; 13. Februar 2008 - 2 AZR 543/06 - Rn. 23 mwN) , wenn dem Arbeitgeber vor Ausspruch der Kündigung ein Konzept für die Übernahme des Betriebs(teils) vorliegt und er dieses nicht mit einer Absage wegen endgültiger Stilllegung beantwortet, sondern - womöglich auch erst nach Ausspruch der Kündigung - konkrete Verhandlungen aufnimmt, die zum Erfolg führen (vgl. BAG 29. September 2005 - 8 AZR 647/04 - zu II 2 a der Gründe) , oder wenn eine Weiterveräußerung von Geschäftsanteilen und damit ein Gesellschafterwechsel in Betracht kommt, der mit der Aussicht auf Betriebsfortführung verbunden ist (vgl. BAG 10. Oktober 1996 - 2 AZR 477/95 - zu II 1 b (2) (b) der Gründe) .
  • BAG, 26.05.2011 - 8 AZR 37/10

    Betriebsübergang - Betriebsverlagerung - neuer Betriebssitz im Ausland

    Sie liegen dann vor, wenn im Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung auf Grund einer vernünftigen, betriebswirtschaftlichen Betrachtung davon auszugehen ist, zum Zeitpunkt des Kündigungstermins sei mit einiger Sicherheit der Eintritt eines die Entlassung erforderlich machenden betrieblichen Grundes gegeben (BAG 16. Mai 2002 - 8 AZR 319/01 - zu B III 1 b bb (1) der Gründe, AP BGB § 613a Nr. 237 = EzA BGB § 613a Nr. 210; 10. Oktober 1996 - 2 AZR 477/95 - zu II 1 b (1) der Gründe, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 81 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 87) .
  • BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 693/10

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsstilllegung

    Allerdings liegt in der Regel ein starkes Indiz für einen ernstlichen und endgültigen Stilllegungsplan vor, wenn der Arbeitgeber den Stilllegungsbeschluss gegenüber Lieferanten, Kunden, Banken usw. bekannt gibt (vgl. APS/Kiel 4. Aufl. § 1 KSchG Rn. 489) , weil ein Arbeitgeber, der die Betriebsfortführung oder Veräußerung ernsthaft ins Auge fasst, die Geschäftsbeziehungen zu Lieferanten, Kunden, Banken etc. in der Regel nicht durch die Bekanntgabe einer Stilllegungsentscheidung gefährden will (vgl. BAG 10. Oktober 1996 - 2 AZR 477/95 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 81 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 87) .
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