Rechtsprechung
BAG, 10.10.2017 - 9 AS 5/17 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- openjur.de
- Bundesarbeitsgericht
Rechtsweg - Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 17a Abs 2 S 3 GVG, § 48 Abs 1 ArbGG, § 36 Abs 1 Nr 6 ZPO, § 53 Abs 1 S 1 ArbGG
Rechtsweg - Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses
- IWW
§ 17a Abs. 2 Satz 3 GVG, § 48 Abs. 1 ArbGG, § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO, § 17b Abs. 1 GVG, § 53 Abs. 1 Satz 1 ArbGG, § 17a Abs. 2 Satz 1 GVG, § 348 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 2 Abs. 1 Nr. 3 ArbGG
- Wolters Kluwer
Rechtsweg für Ansprüche des Vorstands einer Aktiengesellschaft; Bindungswirkung einer Verweisung
- bag-urteil.com
Rechtsweg - Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses
- rewis.io
Rechtsweg - Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtsweg; Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses
- rechtsportal.de
Rechtsweg für Ansprüche des Vorstands einer Aktiengesellschaft
- datenbank.nwb.de
Rechtsweg - Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der Streit um den Rechtsweg - und die Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses
Verfahrensgang
- ArbG München, 28.07.2017 - 24 Ca 676/17
- BAG, 10.10.2017 - 9 AS 5/17
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 16.08.2016 - 9 AS 4/16
Rechtsweg - Alleinentscheidung des Vorsitzenden
Auszug aus BAG, 10.10.2017 - 9 AS 5/17
Zuständig für die Zuständigkeitsbestimmung ist derjenige oberste Gerichtshof des Bundes, der zuerst angegangen wird (vgl. BAG 16. August 2016 - 9 AS 4/16 - Rn. 5 f.) .Die die Rechtswegzuständigkeit leugnende Entscheidung des Arbeitsgerichts konnte gemäß § 53 Abs. 1 Satz 1 ArbGG durch Alleinentscheidung der Vorsitzenden ergehen (vgl. BAG 16. August 2016 - 9 AS 4/16 - Rn. 7 f.) .
Willkür liegt nur vor, wenn dem Verweisungsbeschluss jede rechtliche Grundlage fehlt und er bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BAG 16. August 2016 - 9 AS 4/16 - Rn. 10) .
- BAG, 11.08.2015 - 9 AZR 98/14
Arbeitnehmerstatus einer Artistengruppe
Auszug aus BAG, 10.10.2017 - 9 AS 5/17
Das Landgericht hat seiner Entscheidung die vom Bundesarbeitsgericht entwickelten Rechtsgrundsätze, anhand deren ein Arbeitsverhältnis von einem freien Dienstverhältnis abzugrenzen ist (vgl. BAG 11. August 2015 - 9 AZR 98/14 - Rn. 16 mwN) - wenn auch verkürzt - zugrunde gelegt.
- BAG, 14.05.2018 - 9 AS 2/18
Rechtswegbestimmung - Mindestanforderungen an eine ordnungsgemäße Begründung des …
Zuständig für die Zuständigkeitsbestimmung ist derjenige oberste Gerichtshof des Bundes, der zuerst angegangen wird (BAG 10. Oktober 2017 - 9 AS 5/17 - Rn. 5 mwN) .Die Verweisung des Rechtsstreits durch das Sozialgericht an das Arbeitsgericht Regensburg ist für dieses nicht bindend (vgl. allgemein zum Entfall der Bindungswirkung BAG 10. Oktober 2017 - 9 AS 5/17 - Rn. 9) .
- BAG, 05.09.2018 - 9 AS 3/18
Bestimmung des zuständigen Gerichts - Zusammenhangsklage nach § 2 Abs. 3 ArbGG
Willkür liegt nur vor, wenn dem Verweisungsbeschluss jede rechtliche Grundlage fehlt und er bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (BAG 10. Oktober 2017 - 9 AS 5/17 - Rn. 9) . - LAG Hamm, 04.01.2024 - 1 SHa 21/23
Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts; einheitlicher Erfüllungsort, …
In einem solchen Fall wäre der Beschluss unter Berücksichtigung elementarer rechtstaatlicher Grundsätze nicht mehr verständlich, damit offensichtlich unhaltbar und als Beleg willkürlicher Rechtsfindung nicht mehr hinnehmbar (…BVerfG 30.06.1970, 2 BvR 48/70 Rn. 17; BAG 05.09.2018 - 9 AS 3/18; 10.10.2017 - 9 AS 5/17; 19.03.2003 - 5 AS 1/03; LAG Hamm 23.08.2023 - 1 SHa 16/23; 11.04.2018 1 SHa 11/18; 21.04.2017 - 1 SHa 3/17; 12.08.2003 - 1 Ta 397/13; LAG München 08.02.2010 - 1 SHa 4/10;… G/M/P Germelmann/Künzl, ArbGG, 10. Aufl. 2022, § 48 Rn. 94a) .
- BAG, 14.11.2017 - 9 AS 8/17
Bestimmung des zuständigen Gerichts nach § 36 Abs 1 Nr 6 ZPO
Zuständig für die Zuständigkeitsbestimmung ist derjenige oberste Gerichtshof des Bundes, der zuerst angegangen wird (vgl. BAG 10. Oktober 2017 - 9 AS 5/17 - Rn. 5) . - LAG Hamm, 06.12.2018 - 1 SHa 36/18
Zuständigkeitsbestimmung
Das ist gegeben, wenn er auf einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör beruht, nicht durch den gesetzlichen Richter erlassen wurde oder jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und deshalb als willkürlich betrachtet werden muss, wobei von einem willkürlichem Erlass nur dann ausgegangen werden kann, wenn dem Verweisungsbeschluss jede rechtliche Grundlage fehlt und er bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BAG 10.10.2017 - 9 AS 5/17; 16.08.2016 - 9 AS 4/16; LAG Hamm 11.04.2018 - 1 SHa 11/1). - ArbG Hamm, 06.12.2018 - 1 SHa 36/18 Das ist gegeben, wenn er auf einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör beruht, nicht durch den gesetzlichen Richter erlassen wurde oder jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und deshalb als willkürlich betrachtet werden muss, wobei von einem willkürlichem Erlass nur dann ausgegangen werden kann, wenn dem Verweisungsbeschluss jede rechtliche Grundlage fehlt und er bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BAG 10.10.2017 - 9 AS 5/17; 16.08.2016 - 9 AS 4/16; LAG Hamm 11.04.2018 - 1 SHa 11/1).