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BAG, 10.11.1988 - 2 AZR 192/88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Kündigung eines Arbeitnehmers wegen einer Verlegung der Büroräume - Genaue Bezeichnung des Betriebs und ungenaue Darlegung arbeitstechnischer Zwecke als Geltendmachung eines Betriebsübergangs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Düsseldorf, 02.09.1987 - 4 Ca 3248/87
- LAG Düsseldorf, 22.03.1988 - 11 (17) Sa 1515/87
- BAG, 10.11.1988 - 2 AZR 192/88
Wird zitiert von ... (4)
- BAG, 18.10.1990 - 2 AZR 172/90
Betriebsübergang im Dienstleistungsgewerbe (Reinigungsarbeiten)
cc) Es braucht deshalb nicht mehr erörtert zu werden, ob die Klägerin als die für die Umstände des Betriebsübergangs darlegungs- und beweispflichtige Partei (BAGE 48, 345, 349 f. = AP Nr. 41 zu § 613 a BGB, zu II 2 der Gründe; BAG Urteil vom 10. November 1988 - 2 AZR 192/88 - unveröffentlicht;… KR-Wolf, 3. Aufl., § 613 a BGB Rz 55), überhaupt ausreichend dazu vorgetragen hat, die Nebenintervenientin habe außer dem originär vom ZKH abgeleiteten Nutzungsrecht an den Räumlichkeiten, der Bandspül- und der Spülmitteldosieranlage irgendwelche Betriebsmittel unmittelbar von der Beklagten übernommen. - ArbG Berlin, 01.11.2018 - 41 Ca 1674/18
Betriebs(teil)übergang - Zeitpunkt - Zuordnung des Arbeitsverhältnisses - …
Dieser kommt zwar auch im Bereich des § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB zum Zuge (…Palandt/Weidenkaff, BGB, 77. Aufl. 2018, § 613a Rn. 12 m.w.N.), nach dem BAG aber vornehmlich für die Frage der Rechtsgeschäftlichkeit (…BAG [03.07.1986] - 2 AZR 68/85 - Rn. 49, 62 = NZA 1987, 123 = EzA § 613a BGB Nr. 53 = AP Nr. 53 zu § 613a BGB; BAG [02.11.1988] - 2 AZR 192/88 - juris Rn. 26). - BAG, 08.10.1990 - 2 AZR 29/90 cc) Es braucht deshalb nicht mehr erörtert zu werden, ob der Kläger als die für die Umstände des Betriebsübergangs darlegungs- und beweispflichtige Partei ( BAGE 48, 345, 349 f. = AP Nr. 41 zu § 613 a BGB, zu II 2 der Gründe; BAG Urteil vom 10. November 1988 - 2 AZR 192/88 - unveröffentlicht;… KR-Wolf, 3. Aufl., § 613 a BGB Rz 55) überhaupt ausreichend dazu vorgetragen hat, die Nebenintervenientin habe außer dem originär vom ZKH abgeleiteten Nutzungsrecht an den Räumlichkeiten, der Bandspül- und der Spülmitteldosieranlage irgendwelche Betriebsmittel unmittelbar von der Beklagten übernommen.
- ArbG Berlin, 17.02.2000 - 4 Ca 32471/99
Unwirksamkeit einer betriebsbedingten ordentlichen Kündigung; Überprüfung der …
Wesentlich ist nicht die Kundenkartei als solche, sondern die erst und dadurch ermöglichte Kenntnis des Kundenkreises, also ein immaterielles Betriebsmittel (BAG, 19.11.1988 - Az: 2 AZR 192/88 -).