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   BAG, 10.11.2021 - 10 AZR 261/20   

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https://dejure.org/2021,45246
BAG, 10.11.2021 - 10 AZR 261/20 (https://dejure.org/2021,45246)
BAG, Entscheidung vom 10.11.2021 - 10 AZR 261/20 (https://dejure.org/2021,45246)
BAG, Entscheidung vom 10. November 2021 - 10 AZR 261/20 (https://dejure.org/2021,45246)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW

    § 260 ZPO, § ... 6 Abs. 5 ArbZG, § 2 Abs. 3 Halbs. 1 ArbZG, § 2 Abs. 4 ArbZG, § 2 Abs. 5 Nr. 2 ArbZG, § 262 BGB, Richtlinie 2003/88/EG, Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, § 6 ArbZG, Art. 153 Abs. 5 AEUV, Art. 12 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1 GG, Art. 12 Abs. 1 GG, Art. 19 Abs. 3 GG, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 2 GG, Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG, § 2 Abs. 2, 5 ArbZG, § 2 Abs. 3 ArbZG, § 561 ZPO, Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG, Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, Art. 5 Abs. 1 GG, § 10 Abs. 1 ArbZG, § 24 Abs. 2 MiLoG, § 10 Abs. 1 Nr. 8 ArbZG, § 9 ArbZG, Art. 140 GG, Art. 139 WRV, §§ 291, 288 Abs. 1 Satz 2, § 187 Abs. 1 BGB, § 92 Abs. 2 Nr. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Ausgleich für Dauernachtarbeit nach § 6 Abs. 5 ArbZG mit einem Zuschlag von 30 % auf das Bruttoarbeitsentgelt; Zuschlagshöhe bei täglicher, nur teilweise in den Nachtarbeitszeitraum fallender Arbeitsleistung; Abwägung zwischen Medienfreiheit des Arbeitgebers und ...

  • bag-urteil.com
  • rewis.io

    Zuschlag für Dauernachtarbeit von Zeitungszustellern

  • Betriebs-Berater

    Zeitungszusteller - Dauernachtarbeit - Ausgleich nach § 6 Abs. 5 ArbZG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuschlag für Dauernachtarbeit von Zeitungszustellern - Zeitungszusteller; Dauernachtarbeit; Ausgleich nach § 6 Abs. 5 ArbZG

  • rechtsportal.de

    Zuschlag für Dauernachtarbeit von Zeitungszustellern - Zeitungszusteller; Dauernachtarbeit; Ausgleich nach § 6 Abs. 5 ArbZG

  • datenbank.nwb.de

    Zuschlag für Dauernachtarbeit von Zeitungszustellern

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ausgleich für Nachtarbeit nach § 6 Abs. 5 ArbZG für Zeitungszusteller

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zeitungszusteller - und der Zuschlag für Dauernachtarbeit

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Zuschlag für Dauernachtarbeit von Zeitungszustellern

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zuschläge bei Dauernachtarbeit - was ist angemessen ausreichend oder unwirksam?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Nachtzuschläge für Zeitungsausträger

Sonstiges

  • Bundesarbeitsgericht (Verfahrensmitteilung)

    Höhe des zu zahlenden gesetzlichen Nachtarbeitszuschlags

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2022, 1558
  • MDR 2022, 966
  • NZA 2022, 707
  • DB 2022, 1523
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (48)

  • BAG, 15.07.2020 - 10 AZR 123/19

    Nachtarbeitszuschläge nach § 6 Abs. 5 ArbZG

    Auszug aus BAG, 10.11.2021 - 10 AZR 261/20
    Auf diese Weise hat sich die durch § 6 Abs. 5 ArbZG begründete Wahlschuld iSv. § 262 BGB auf eine Geldleistung konkretisiert (vgl. BAG 15. Juli 2020 - 10 AZR 123/19 - Rn. 26 mwN, BAGE 171, 280) .

    a) Nachtarbeit ist schädlich (BVerfG 28. Januar 1992 - 1 BvR 1025/82 ua. - zu C I 2 a der Gründe, BVerfGE 85, 191; BAG 9. Dezember 2020 - 10 AZR 332/20 (A) - Rn. 37; 9. Dezember 2020 - 10 AZR 334/20 - Rn. 70; 15. Juli 2020 - 10 AZR 123/19 - Rn. 27, BAGE 171, 280; Schlachter/Heinig/Bayreuther Europäisches Arbeits- und Sozialrecht [EnzEuR Bd. 7] 2. Aufl. § 11 Rn. 33; EuArbRK/Gallner 3. Aufl. RL 2003/88/EG Art. 8 Rn. 3 mwN) .

    Anerkannt ist, dass Nachtarbeit umso schädlicher ist, in je größerem Umfang sie geleistet wird (BAG 9. Dezember 2020 - 10 AZR 332/20 (A) - Rn. 38; 9. Dezember 2020 - 10 AZR 334/20 - Rn. 71; 15. Juli 2020 - 10 AZR 123/19 - aaO mwN; 9. Dezember 2015 - 10 AZR 423/14 - Rn. 17 mwN, BAGE 153, 378; vgl. auch den siebten Erwägungsgrund der Richtlinie 2003/88/EG; Mitteilung der Europäischen Kommission zu Auslegungsfragen in Bezug auf die Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung, ABl. EU C 165 vom 24. Mai 2017 S. 42) .

    Soweit ein Nachtarbeitszuschlag vorgesehen ist, soll er den Arbeitnehmer in einem gewissen Umfang für die erschwerte Teilhabe am sozialen Leben entschädigen (BAG 15. Juli 2020 - 10 AZR 123/19 - Rn. 28 mwN, BAGE 171, 280) .

    Vielmehr müssen sich die jeweiligen Leistungen nach ihrem Wert grundsätzlich entsprechen (BAG 15. Juli 2020 - 10 AZR 123/19 - Rn. 29 mwN, aaO, auch zu den abweichenden Auffassungen in der Literatur) .

    aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts stellt ein Zuschlag in Höhe von 25 % auf das jeweilige Bruttostundenentgelt oder die Gewährung einer entsprechenden Zahl von bezahlten freien Tagen regelmäßig einen angemessenen Ausgleich für geleistete Nachtarbeit iSv. § 6 Abs. 5 ArbZG dar (vgl. BAG 15. Juli 2020 - 10 AZR 123/19 - Rn. 30 mwN, BAGE 171, 280) .

    (1) Eine Verringerung des Zuschlags mit der Begründung, dass Nachtarbeit unvermeidbar ist, kann in Betracht kommen, wenn die Nachtarbeit aus zwingenden technischen Gründen oder aus zwingend mit der Art der Tätigkeit verbundenen Gründen bei wertender Betrachtung vor dem Hintergrund des Schutzzwecks des § 6 Abs. 5 ArbZG unvermeidbar ist (BAG 15. Juli 2020 - 10 AZR 123/19 - Rn. 34, BAGE 171, 280; 9. Dezember 2015 - 10 AZR 423/14 - Rn. 29, BAGE 153, 378) .

    Nächtliche Bereitschaftszeiten oder auch Bereitschaftsdienste sind daher nach § 6 Abs. 5 ArbZG ausgleichspflichtig (BAG 15. Juli 2020 - 10 AZR 123/19 - Rn. 33, BAGE 171, 280; Anzinger/Koberski ArbZG 5. Aufl. § 6 Rn. 78a; NK-GA/Wichert § 6 ArbZG Rn. 44) .

    m. Prahy] Rn. 42; 9. März 2021 - C-344/19 - [Radiotelevizija Slovenija] Rn. 58; 9. März 2021 - C-580/19 - [Stadt Offenbach am Main] Rn. 57; BAG 15. Juli 2020 - 10 AZR 123/19 - Rn. 55, aaO; 18. März 2020 - 5 AZR 36/19 - Rn. 18, BAGE 170, 172) .

    Ein solcher Fall ist typischerweise bei einer Arbeitsleistung in Dauernachtarbeit gegeben (vgl. BAG 15. Juli 2020 - 10 AZR 123/19 - Rn. 32, BAGE 171, 280; 25. April 2018 - 5 AZR 25/17 - Rn. 50 mwN, BAGE 162, 340; 9. Dezember 2015 - 10 AZR 423/14 - Rn. 28 mwN, BAGE 153, 378; Schaub/Linck ArbR-HdB 19. Aufl. § 69 Rn. 35) .

    Mit Nachtarbeitszuschlägen kann jedenfalls der mit dieser Arbeitsform verbundenen sozialen Desynchronisation entgegengewirkt werden (vgl. BAG 15. Juli 2020 - 10 AZR 123/19 - Rn. 28 mwN, BAGE 171, 280) .

    Die Höhe des angemessenen Zuschlags richtet sich nach der Gegenleistung, für die sie bestimmt ist (BAG 15. Juli 2020 - 10 AZR 123/19 - Rn. 31 ff., BAGE 171, 280; 9. Dezember 2015 - 10 AZR 423/14 - Rn. 27, BAGE 153, 378) .

    Eine Absenkung der grundsätzlich als angemessen angesehenen Zuschlagshöhe von 25 % kann im Fall von Nachtarbeit in Betracht kommen, die aus überragend wichtigen Gründen des Gemeinwohls unvermeidbar ist (BAG 15. Juli 2020 - 10 AZR 123/19 - Rn. 39 ff., aaO; 25. April 2018 - 5 AZR 25/17 - Rn. 56, BAGE 162, 340) .

    Bei der Anwendung des Merkmals "angemessen" kommt dem Tatsachengericht ein Beurteilungsspielraum zu (BAG 15. Juli 2020 - 10 AZR 123/19 - Rn. 36 mwN, BAGE 171, 280 ; 25. April 2018 - 5 AZR 25/17 - Rn. 37, BAGE 162, 340) .

    Er ist vom Revisionsgericht nur darauf zu überprüfen, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob das Urteil in sich widerspruchsfrei ist (BAG 15. Oktober 2021 - 6 AZR 268/20 - Rn. 16; 15. Juli 2020 - 10 AZR 123/19 - aaO) .

    Feste höchstrichterliche Werte über Richtwerte hinaus lässt der tatrichterliche Beurteilungsspielraum nicht zu (BAG 15. Juli 2020 - 10 AZR 123/19 - aaO) .

    Die Höhe des Zuschlags richtet sich nach der Gegenleistung, für die sie bestimmt ist (vgl. BAG 15. Juli 2020 - 10 AZR 123/19 - Rn. 31 mwN, BAGE 171, 280) .

    Ein Nachtarbeitszuschlag wirkt sich zwar unabhängig von seiner Höhe nicht auf die Gesundheit des betroffenen Arbeitnehmers aus (BAG 15. Juli 2020 - 10 AZR 123/19 - Rn. 43 mwN, BAGE 171, 280) .

    Diese Zwecke lassen sich auch bei unvermeidbarer Nachtarbeit erreichen (BAG 15. Juli 2020 - 10 AZR 123/19 - Rn. 44 mwN, aaO) .

    Er hat die Angemessenheit des Zuschlags für das regelmäßig in Nachtarbeit erfolgende Austragen von Zeitungen weder selbst bestimmt noch die Branche von der Zuschlagspflicht nach § 6 Abs. 5 ArbZG ausgenommen (vgl. BAG 15. Juli 2020 - 10 AZR 123/19 - Rn. 28, 48 mwN, BAGE 171, 280) .

  • BAG, 25.04.2018 - 5 AZR 25/17

    Übergangsregelung zum Mindestlohn für Zeitungszusteller verfassungsgemäß -

    Auszug aus BAG, 10.11.2021 - 10 AZR 261/20
    Zuletzt ist in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts einschränkend angenommen worden, dass eine Verminderung des Zuschlags jedenfalls dann möglich ist, wenn überragend wichtige Gründe des Gemeinwohls die Nachtarbeit zwingend erfordern, wie das etwa im Rettungswesen der Fall sein kann (BAG 25. April 2018 - 5 AZR 25/17 - Rn. 56, BAGE 162, 340; kritisch zu diesem Kriterium Polzin SR 2019, 303, 310 f.) .

    Während der nächtlichen Bereitschaftszeit ist typischerweise davon auszugehen, dass es zu inaktiven Zeiten der Entspannung und einer geringeren Arbeitsbelastung kommt (vgl. BAG 25. April 2018 - 5 AZR 25/17 - Rn. 44, BAGE 162, 340; 18. Mai 2011 - 10 AZR 369/10 - Rn. 25) .

    Ein solcher Fall ist typischerweise bei einer Arbeitsleistung in Dauernachtarbeit gegeben (vgl. BAG 15. Juli 2020 - 10 AZR 123/19 - Rn. 32, BAGE 171, 280; 25. April 2018 - 5 AZR 25/17 - Rn. 50 mwN, BAGE 162, 340; 9. Dezember 2015 - 10 AZR 423/14 - Rn. 28 mwN, BAGE 153, 378; Schaub/Linck ArbR-HdB 19. Aufl. § 69 Rn. 35) .

    Eine Absenkung der grundsätzlich als angemessen angesehenen Zuschlagshöhe von 25 % kann im Fall von Nachtarbeit in Betracht kommen, die aus überragend wichtigen Gründen des Gemeinwohls unvermeidbar ist (BAG 15. Juli 2020 - 10 AZR 123/19 - Rn. 39 ff., aaO; 25. April 2018 - 5 AZR 25/17 - Rn. 56, BAGE 162, 340) .

    Entsprechendes gilt für Zeiten mit geringerer Arbeitsbelastung (vgl. BAG 25. April 2018 - 5 AZR 25/17 - Rn. 44, aaO; 18. Mai 2011 - 10 AZR 369/10 - Rn. 25) .

    Bei der Anwendung des Merkmals "angemessen" kommt dem Tatsachengericht ein Beurteilungsspielraum zu (BAG 15. Juli 2020 - 10 AZR 123/19 - Rn. 36 mwN, BAGE 171, 280 ; 25. April 2018 - 5 AZR 25/17 - Rn. 37, BAGE 162, 340) .

    Der Zuschlag knüpft an das dem Nachtarbeitnehmer für die Nachtarbeit "zustehende" Bruttoarbeitsentgelt an (BAG 25. April 2018 - 5 AZR 25/17 - Rn. 39, BAGE 162, 340) .

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hängt es von der Art der Arbeitsleistung ab, ob der vom Gesetzgeber mit dem Entgeltzuschlag verfolgte Zweck, im Interesse der Gesundheit des Arbeitnehmers Nachtarbeit zu verteuern und auf diesem Weg einzuschränken, zum Tragen kommen oder nur die mit der Nachtarbeit verbundene Erschwernis ausgeglichen werden kann (BAG 25. April 2018 - 5 AZR 25/17 - Rn. 44, BAGE 162, 340; 31. August 2005 - 5 AZR 545/04 - zu I 4 a, b der Gründe, BAGE 115, 372) .

    Ihnen darf der mit § 6 Abs. 5 ArbZG verfolgte Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer nicht untergeordnet werden (BAG 25. April 2018 - 5 AZR 25/17 - Rn. 48, BAGE 162, 340; vgl. den vierten Erwägungsgrund der Richtlinie 2003/88/EG) .

  • BAG, 09.12.2020 - 10 AZR 334/20

    Halbierter Nachtarbeitszuschlag für Schichtarbeit

    Auszug aus BAG, 10.11.2021 - 10 AZR 261/20
    Sie entfalten ihre Wirkung als verfassungsrechtliche Wertentscheidungen und strahlen als "Richtlinien" in das Zivilrecht ein (BVerfG 11. April 2018 - 1 BvR 3080/09 - Rn. 32, BVerfGE 148, 267; BAG 9. Dezember 2020 - 10 AZR 332/20 (A) - Rn. 52 mwN; 9. Dezember 2020 - 10 AZR 334/20 - Rn. 28) .

    Kollidierende Grundrechtspositionen sind in ihrer Wechselwirkung zu erfassen und nach dem Grundsatz der praktischen Konkordanz so in Ausgleich zu bringen, dass sie für alle Beteiligten möglichst weitgehend wirksam werden (BVerfG 6. November 2019 - 1 BvR 16/13 - Rn. 76 mwN, BVerfGE 152, 152; BAG 9. Dezember 2020 - 10 AZR 332/20 (A) - aaO; 9. Dezember 2020 - 10 AZR 334/20 - aaO; 30. Januar 2019 - 10 AZR 299/18 (A) - Rn. 36, BAGE 165, 233) .

    a) Nachtarbeit ist schädlich (BVerfG 28. Januar 1992 - 1 BvR 1025/82 ua. - zu C I 2 a der Gründe, BVerfGE 85, 191; BAG 9. Dezember 2020 - 10 AZR 332/20 (A) - Rn. 37; 9. Dezember 2020 - 10 AZR 334/20 - Rn. 70; 15. Juli 2020 - 10 AZR 123/19 - Rn. 27, BAGE 171, 280; Schlachter/Heinig/Bayreuther Europäisches Arbeits- und Sozialrecht [EnzEuR Bd. 7] 2. Aufl. § 11 Rn. 33; EuArbRK/Gallner 3. Aufl. RL 2003/88/EG Art. 8 Rn. 3 mwN) .

    Anerkannt ist, dass Nachtarbeit umso schädlicher ist, in je größerem Umfang sie geleistet wird (BAG 9. Dezember 2020 - 10 AZR 332/20 (A) - Rn. 38; 9. Dezember 2020 - 10 AZR 334/20 - Rn. 71; 15. Juli 2020 - 10 AZR 123/19 - aaO mwN; 9. Dezember 2015 - 10 AZR 423/14 - Rn. 17 mwN, BAGE 153, 378; vgl. auch den siebten Erwägungsgrund der Richtlinie 2003/88/EG; Mitteilung der Europäischen Kommission zu Auslegungsfragen in Bezug auf die Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung, ABl. EU C 165 vom 24. Mai 2017 S. 42) .

    Eine solche Regelung war notwendig, um dem objektiven Gehalt der Grundrechte, insbesondere dem Recht auf körperliche Unversehrtheit aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, zu genügen (BAG 9. Dezember 2020 - 10 AZR 332/20 (A) - Rn. 36 ff.; 9. Dezember 2020 - 10 AZR 334/20 - Rn. 44) .

  • BAG, 09.12.2020 - 10 AZR 332/20

    Gleichbehandlung bei Nachtarbeit

    Auszug aus BAG, 10.11.2021 - 10 AZR 261/20
    Sie entfalten ihre Wirkung als verfassungsrechtliche Wertentscheidungen und strahlen als "Richtlinien" in das Zivilrecht ein (BVerfG 11. April 2018 - 1 BvR 3080/09 - Rn. 32, BVerfGE 148, 267; BAG 9. Dezember 2020 - 10 AZR 332/20 (A) - Rn. 52 mwN; 9. Dezember 2020 - 10 AZR 334/20 - Rn. 28) .

    Kollidierende Grundrechtspositionen sind in ihrer Wechselwirkung zu erfassen und nach dem Grundsatz der praktischen Konkordanz so in Ausgleich zu bringen, dass sie für alle Beteiligten möglichst weitgehend wirksam werden (BVerfG 6. November 2019 - 1 BvR 16/13 - Rn. 76 mwN, BVerfGE 152, 152; BAG 9. Dezember 2020 - 10 AZR 332/20 (A) - aaO; 9. Dezember 2020 - 10 AZR 334/20 - aaO; 30. Januar 2019 - 10 AZR 299/18 (A) - Rn. 36, BAGE 165, 233) .

    a) Nachtarbeit ist schädlich (BVerfG 28. Januar 1992 - 1 BvR 1025/82 ua. - zu C I 2 a der Gründe, BVerfGE 85, 191; BAG 9. Dezember 2020 - 10 AZR 332/20 (A) - Rn. 37; 9. Dezember 2020 - 10 AZR 334/20 - Rn. 70; 15. Juli 2020 - 10 AZR 123/19 - Rn. 27, BAGE 171, 280; Schlachter/Heinig/Bayreuther Europäisches Arbeits- und Sozialrecht [EnzEuR Bd. 7] 2. Aufl. § 11 Rn. 33; EuArbRK/Gallner 3. Aufl. RL 2003/88/EG Art. 8 Rn. 3 mwN) .

    Anerkannt ist, dass Nachtarbeit umso schädlicher ist, in je größerem Umfang sie geleistet wird (BAG 9. Dezember 2020 - 10 AZR 332/20 (A) - Rn. 38; 9. Dezember 2020 - 10 AZR 334/20 - Rn. 71; 15. Juli 2020 - 10 AZR 123/19 - aaO mwN; 9. Dezember 2015 - 10 AZR 423/14 - Rn. 17 mwN, BAGE 153, 378; vgl. auch den siebten Erwägungsgrund der Richtlinie 2003/88/EG; Mitteilung der Europäischen Kommission zu Auslegungsfragen in Bezug auf die Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung, ABl. EU C 165 vom 24. Mai 2017 S. 42) .

    Eine solche Regelung war notwendig, um dem objektiven Gehalt der Grundrechte, insbesondere dem Recht auf körperliche Unversehrtheit aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, zu genügen (BAG 9. Dezember 2020 - 10 AZR 332/20 (A) - Rn. 36 ff.; 9. Dezember 2020 - 10 AZR 334/20 - Rn. 44) .

  • BAG, 09.12.2015 - 10 AZR 423/14

    Angemessener Ausgleich für Dauernachtarbeit

    Auszug aus BAG, 10.11.2021 - 10 AZR 261/20
    Anerkannt ist, dass Nachtarbeit umso schädlicher ist, in je größerem Umfang sie geleistet wird (BAG 9. Dezember 2020 - 10 AZR 332/20 (A) - Rn. 38; 9. Dezember 2020 - 10 AZR 334/20 - Rn. 71; 15. Juli 2020 - 10 AZR 123/19 - aaO mwN; 9. Dezember 2015 - 10 AZR 423/14 - Rn. 17 mwN, BAGE 153, 378; vgl. auch den siebten Erwägungsgrund der Richtlinie 2003/88/EG; Mitteilung der Europäischen Kommission zu Auslegungsfragen in Bezug auf die Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung, ABl. EU C 165 vom 24. Mai 2017 S. 42) .

    (1) Eine Verringerung des Zuschlags mit der Begründung, dass Nachtarbeit unvermeidbar ist, kann in Betracht kommen, wenn die Nachtarbeit aus zwingenden technischen Gründen oder aus zwingend mit der Art der Tätigkeit verbundenen Gründen bei wertender Betrachtung vor dem Hintergrund des Schutzzwecks des § 6 Abs. 5 ArbZG unvermeidbar ist (BAG 15. Juli 2020 - 10 AZR 123/19 - Rn. 34, BAGE 171, 280; 9. Dezember 2015 - 10 AZR 423/14 - Rn. 29, BAGE 153, 378) .

    Ein solcher Fall ist typischerweise bei einer Arbeitsleistung in Dauernachtarbeit gegeben (vgl. BAG 15. Juli 2020 - 10 AZR 123/19 - Rn. 32, BAGE 171, 280; 25. April 2018 - 5 AZR 25/17 - Rn. 50 mwN, BAGE 162, 340; 9. Dezember 2015 - 10 AZR 423/14 - Rn. 28 mwN, BAGE 153, 378; Schaub/Linck ArbR-HdB 19. Aufl. § 69 Rn. 35) .

    Die Höhe des angemessenen Zuschlags richtet sich nach der Gegenleistung, für die sie bestimmt ist (BAG 15. Juli 2020 - 10 AZR 123/19 - Rn. 31 ff., BAGE 171, 280; 9. Dezember 2015 - 10 AZR 423/14 - Rn. 27, BAGE 153, 378) .

  • BVerfG, 30.06.2020 - 1 BvR 1679/17

    Verfassungsbeschwerden gegen Windenergie-auf-See-Gesetz wegen fehlender

    Auszug aus BAG, 10.11.2021 - 10 AZR 261/20
    Da nahezu jede Norm oder deren Anwendung unter bestimmten Voraussetzungen Rückwirkungen auf die Berufstätigkeit haben kann, drohte das Grundrecht sonst, konturlos zu werden (BVerfG 30. Juni 2020 - 1 BvR 1679/17 ua. - Rn. 96 mwN, BVerfGE 155, 238) .

    Das genügt für die Eignung im Rahmen des Art. 12 Abs. 1 GG (vgl. BVerfG 30. Juni 2020 - 1 BvR 1679/17 ua. - Rn. 102, BVerfGE 155, 238) .

    Bloße Umsatz- und Gewinnchancen oder tatsächliche Gegebenheiten werden auch unter dem Gesichtspunkt des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs nicht von der Eigentumsgarantie erfasst (BVerfG 30. Juni 2020 - 1 BvR 1679/17 ua. - Rn. 86, BVerfGE 155, 238; 6. Dezember 2016 - 1 BvR 2821/11 ua. - Rn. 240, BVerfGE 143, 246) .

  • BVerfG, 18.05.2016 - 1 BvR 895/16

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen einzelne

    Auszug aus BAG, 10.11.2021 - 10 AZR 261/20
    Die Förderung des Gesundheitsschutzes stellt ein überragend wichtiges Gemeinwohlziel von Verfassungsrang dar (Art. 2 Abs. 2 GG; BVerfG 18. Mai 2016 - 1 BvR 895/16 - Rn. 47) .

    Dabei handelt es sich um ein überragend wichtiges Gemeinwohlziel von Verfassungsrang (BVerfG 18. Mai 2016 - 1 BvR 895/16 - Rn. 47) .

    Die Zeitungszustellung während der Nachtzeit dient für sich genommen auch nicht einem überragend wichtigen Gemeinwohlziel von Verfassungsrang, während das für den Gesundheitsschutz und die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems zutrifft (vgl. BVerfG 18. Mai 2016 - 1 BvR 895/16 - Rn. 47; 8. Juni 2010 - 1 BvR 2011/07 ua. - Rn. 95, 99, BVerfGE 126, 112) .

  • BVerfG, 08.06.2010 - 1 BvR 2011/07

    Verfassungsbeschwerden gegen die Eingliederung privater Unternehmen in den

    Auszug aus BAG, 10.11.2021 - 10 AZR 261/20
    Mit Blick darauf darf ihr Schutz auch mit Mitteln angestrebt werden, die das Grundrecht der Berufsfreiheit empfindlich betreffen (vgl. BVerfG 8. Juni 2010 - 1 BvR 2011/07 ua. - Rn. 95, BVerfGE 126, 112; 30. Juli 2008 - 1 BvR 3262/07 ua. - Rn. 119, 122, BVerfGE 121, 317) .

    In der Wertordnung des Grundgesetzes kommt ihm ein hohes Gewicht zu (vgl. BVerfG 8. Juni 2010 - 1 BvR 2011/07 ua. - Rn. 95, BVerfGE 126, 112; 30. Juli 2008 - 1 BvR 3262/07 ua. - Rn. 119, 122, BVerfGE 121, 317) .

    Die Zeitungszustellung während der Nachtzeit dient für sich genommen auch nicht einem überragend wichtigen Gemeinwohlziel von Verfassungsrang, während das für den Gesundheitsschutz und die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems zutrifft (vgl. BVerfG 18. Mai 2016 - 1 BvR 895/16 - Rn. 47; 8. Juni 2010 - 1 BvR 2011/07 ua. - Rn. 95, 99, BVerfGE 126, 112) .

  • BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1025/82

    Nachtarbeitsverbot

    Auszug aus BAG, 10.11.2021 - 10 AZR 261/20
    a) Nachtarbeit ist schädlich (BVerfG 28. Januar 1992 - 1 BvR 1025/82 ua. - zu C I 2 a der Gründe, BVerfGE 85, 191; BAG 9. Dezember 2020 - 10 AZR 332/20 (A) - Rn. 37; 9. Dezember 2020 - 10 AZR 334/20 - Rn. 70; 15. Juli 2020 - 10 AZR 123/19 - Rn. 27, BAGE 171, 280; Schlachter/Heinig/Bayreuther Europäisches Arbeits- und Sozialrecht [EnzEuR Bd. 7] 2. Aufl. § 11 Rn. 33; EuArbRK/Gallner 3. Aufl. RL 2003/88/EG Art. 8 Rn. 3 mwN) .

    Sie hat nach gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen für jeden Menschen negative gesundheitliche Auswirkungen (BVerfG 28. Januar 1992 - 1 BvR 1025/82 ua. - aaO) .

    b) Das Bundesverfassungsgericht hat für den Bereich der Nachtarbeit erkannt, dass der Gesetzgeber verpflichtet ist, den Schutz der Arbeitnehmer vor den schädlichen Folgen der Nachtarbeit zu regeln (BVerfG 28. Januar 1992 - 1 BvR 1025/82 ua. - zu C III 3 der Gründe, BVerfGE 85, 191) .

  • EuGH, 09.03.2021 - C-344/19

    Eine Bereitschaftszeit in Form von Rufbereitschaft stellt nur dann in vollem

    Auszug aus BAG, 10.11.2021 - 10 AZR 261/20
    Sie ist auch in ihren inaktiven Teilen arbeitsschutzrechtlich Arbeitszeit und keine Ruhezeit (vgl. EuGH 9. September 2021 - C-107/19 - [Dopravní podnik hl. m. Prahy] Rn. 28 f.; 15. Juli 2021 - C-742/19 - [Ministrstvo za obrambo] Rn. 93 ff.; 9. März 2021 - C-344/19 - [Radiotelevizija Slovenija] Rn.  28 ff.; 9. März 2021 - C-580/19 - [Stadt Offenbach am Main] Rn. 29 ff.; grundlegend EuGH 9. September 2003 - C-151/02 - [Jaeger] Rn. 48 ff.; 3. Oktober 2000 - C-303/98 - [Simap] Rn. 48 ff.; BAG 27. Juli 2021 - 9 AZR 448/20 - Rn. 45; 24. Juni 2021 - 5 AZR 505/20 - Rn. 35) .

    m. Prahy] Rn. 42; 9. März 2021 - C-344/19 - [Radiotelevizija Slovenija] Rn. 58; 9. März 2021 - C-580/19 - [Stadt Offenbach am Main] Rn. 57; BAG 15. Juli 2020 - 10 AZR 123/19 - Rn. 55, aaO; 18. März 2020 - 5 AZR 36/19 - Rn. 18, BAGE 170, 172) .

  • EuGH, 09.09.2021 - C-107/19

    Dopravní podnik hl. m. Prahy - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik -

  • BVerfG, 29.04.2003 - 1 BvR 62/99

    Keine Erstreckung des Tendenzschutzes von Tendenzunternehmen auf

  • BVerfG, 24.05.2005 - 1 BvR 1072/01

    Junge Freiheit

  • BVerfG, 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07

    Rauchverbot in Gaststätten

  • BAG, 18.05.2011 - 10 AZR 369/10

    Ausgleich für Nachtarbeit - Stewardess mit Zugschaffnerfunktion

  • BVerfG, 06.11.2019 - 1 BvR 16/13

    Recht auf Vergessen I - Auch bei gleichzeitiger Geltung der Unionsgrundrechte

  • BVerfG, 11.04.2018 - 1 BvR 3080/09

    Stadionverbot - Zur Ausstrahlungswirkung des allgemeinen Gleichheitssatzes in das

  • BAG, 18.03.2020 - 5 AZR 36/19

    Vergütung von Fahrtzeiten - Außendienstmitarbeiter

  • BAG, 24.06.2021 - 5 AZR 505/20

    Gesetzlicher Mindestlohn für entsandte ausländische Betreuungskräfte in

  • EuGH, 15.07.2021 - C-742/19

    Ministrstvo za obrambo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz der Sicherheit

  • BVerfG, 27.07.1971 - 2 BvF 1/68

    2. Rundfunkentscheidung

  • BVerfG, 20.04.1999 - 1 BvQ 2/99

    Erfolgloser Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung gegen das "630

  • BVerfG, 28.05.1999 - 1 BvR 77/99

    "Heidemörder"

  • BAG, 31.08.2005 - 5 AZR 545/04

    Höhe und pauschale Abgeltung von Nachtarbeitszuschlägen - AGB-Kontrolle von

  • BAG, 11.12.2019 - 5 AZR 579/18

    Vergütung von Pausenzeiten im Atommülllager unter Tage

  • BVerfG, 23.06.2020 - 1 BvR 1240/14

    Zulässigkeit einer Berichterstattung über lange zurückliegende Fehltritte

  • BVerfG, 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11

    Die Dreizehnte Novelle des Atomgesetzes ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz

  • EuGH, 03.10.2000 - C-303/98

    DIE GEMEINSCHAFTSRECHTLICHEN VORSCHRIFTEN ÜBER BESTIMMTE ASPEKTE DER

  • BAG, 11.02.2009 - 5 AZR 148/08

    Angemessener Zuschlag für Nachtarbeit

  • BVerfG, 13.07.2004 - 1 BvR 1298/94

    Notarkassen

  • BVerfG, 11.07.2006 - 1 BvL 4/00

    Verlangen nach Abgabe einer Tariftreueerklärung bei der Vergabe öffentlicher

  • BAG, 27.07.2021 - 9 AZR 448/20

    Anspruch eines schwerbehinderten Arbeitnehmers auf Freistellung von als

  • BVerfG, 13.01.1988 - 1 BvR 1548/82

    Presse-Grosso

  • BVerfG, 14.01.2008 - 1 BvR 273/03

    Abwägung zwischen Pressefreiheit und Kündigungsschutz - Außerordentliche

  • BVerfG, 12.04.2007 - 1 BvR 78/02

    Erlaubnisvorbehalt für Straßenverkauf von Sonntagszeitungen wegen Sondernutzung

  • BAG, 15.10.2021 - 6 AZR 268/20

    Berücksichtigung einschlägiger Berufserfahrung

  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

  • EuGH, 09.09.2003 - C-151/02

    BEI EINEM BEREITSCHAFTSDIENST, DER AN EINEM VOM ARBEITGEBER BESTIMMTEN ORT

  • BVerfG, 16.07.2012 - 1 BvR 2983/10

    Insolvenzsicherungsabgabe gem § 10 Abs 1, Abs 3 BetrAVG verfassungsgemäß - keine

  • BVerfG, 13.07.2015 - 1 BvR 2480/13

    Durchsuchung bei Medienorganen darf nicht vorrangig der Aufklärung möglicher

  • LAG Hamm, 04.02.2020 - 14 Sa 755/19

    Nachtarbeitszuschlag, Zeitungszusteller

  • ArbG Paderborn, 10.05.2019 - 3 Ca 123/19
  • BAG, 27.07.2021 - 9 AZR 449/20

    Spesenanspruch - Auslegung von § 18 Nr. 3 MTV des Speditions-, Transport- und

  • BAG, 14.07.2021 - 10 AZR 190/20

    Angestellte und Bauwirtschaft - Bauträgerbetrieb

  • BAG, 12.12.2018 - 5 AZR 588/17

    Mindestentgelt in der Pflegebranche - Bereitschaftsdienst

  • BVerfG, 24.03.2021 - 1 BvR 2656/18

    Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz teilweise erfolgreich

  • BAG, 30.01.2019 - 10 AZR 299/18

    Wirksamkeit eines Kopftuchverbots?

  • BAG, 10.11.2021 - 10 AZR 256/20

    Zuschlag für Dauernachtarbeit von Zeitungszustellern

  • BAG, 04.05.2022 - 5 AZR 359/21

    Überstundenvergütung

    Die vergütungsrechtliche Arbeitszeit bestimmt sich unabhängig davon, ob es sich um Arbeitszeit im arbeitsschutzrechtlichen Sinne handelt (vgl. auch BAG 10. November 2021 - 10 AZR 261/20 - Rn. 24) .
  • BAG, 25.05.2022 - 10 AZR 230/19

    Angemessener Nachtarbeitszuschlag - Dauernachtarbeit - Vermeidbarkeit

    a) Bei mehreren im Weg einer objektiven Klagehäufung nach § 260 ZPO in einer Klage verfolgten Ansprüchen muss erkennbar sein, aus welchen Einzelforderungen sich die sog. Gesamtklage zusammensetzt (vgl. BAG 11. November 2021 - 10 AZR 261/20 - Rn. 11 mwN) .

    Die Klage ist dementsprechend für den streitbefangenen Zeitraum als abschließende Gesamtklage zu verstehen (vgl. BAG 11. November 2021 - 10 AZR 261/20 - Rn. 12; 27. Juli 2021 - 9 AZR 449/20 - Rn. 13) .

    Infolgedessen hat sich diese Wahlschuld iSv. § 262 BGB auf eine Geldleistung konkretisiert (vgl. BAG 10. November 2021 - 10 AZR 261/20 - Rn. 16) .

    Bei dem Merkmal "angemessen" handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, bei dessen Anwendung dem Tatsachengericht ein Beurteilungsspielraum zukommt (BAG 10. November 2021 - 10 AZR 261/20 - Rn. 34; 15. Juli 2020 - 10 AZR 123/19 - Rn. 36 mwN, BAGE 171, 280) .

    Es ist anerkannt, dass Nachtarbeit umso schädlicher ist, in je größerem Umfang sie geleistet wird (BAG 10. November 2021 - 10 AZR 261/20 - Rn. 18; 15. Juli 2020 - 10 AZR 123/19 - Rn. 27 mwN, BAGE 171, 280) .

    Vielmehr müssen sich die jeweiligen Leistungen ihrem Wert nach grundsätzlich entsprechen (BAG 10. November 2021 - 10 AZR 261/20 - Rn. 20; 15. Juli 2020 - 10 AZR 123/19 - Rn. 29 mwN, aaO, auch zu abw. Auffassungen in der Lit.) .

    c) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts stellt ein Zuschlag iHv. 25 % auf das jeweilige Bruttostundenentgelt bzw. die Gewährung einer entsprechenden Zahl von bezahlten freien Tagen regelmäßig einen angemessenen Ausgleich für geleistete Nachtarbeit iSv. § 6 Abs. 5 ArbZG dar (BAG 10. November 2021 - 10 AZR 261/20 - Rn. 21; 15. Juli 2020 - 10 AZR 123/19 - Rn. 30 mwN, BAGE 171, 280) .

    Bei einer Arbeitsleistung in Dauernachtarbeit erhöht sich der Anspruch in der Regel auf 30 % (BAG 10. November 2021 - 10 AZR 261/20 - Rn. 25; 15. Juli 2020 - 10 AZR 123/19 - Rn. 32 mwN, BAGE 171, 280) .

    Das Unionsrecht steht dem nicht entgegen (vgl. dazu BAG 10. November 2021 - 10 AZR 261/20 - Rn. 24 mwN) .

    Relevanz kann diese zuletzt genannte Erwägung aber allenfalls in den Fällen haben, in denen die Nachtarbeit aus überragend wichtigen Gründen des Gemeinwohls unvermeidbar ist (BAG 10. November 2021 - 10 AZR 261/20 - Rn. 31; 25. April 2018 - 5 AZR 25/17 - aaO) .

    Feste höchstrichterliche Werte über Richtwerte hinaus lässt der tatrichterliche Beurteilungsspielraum nicht zu (BAG 10. November 2021 - 10 AZR 261/20 - Rn. 34) .

    Diese Zwecke lassen sich auch bei unvermeidbarer Nachtarbeit erreichen (BAG 10. November 2021 - 10 AZR 261/20 - Rn. 39; 15. Juli 2020 - 10 AZR 123/19 - Rn. 44 mwN, BAGE 171, 280) .

  • BAG, 14.12.2022 - 10 AZR 541/20

    Angemessener Nachtarbeitszuschlag - Dauernachtarbeit - Zeitungszusteller -

    Der Zahlungsantrag ist als abschließende Gesamtklage hinreichend bestimmt (vgl. zu den Voraussetzungen BAG 10. November 2021 - 10 AZR 261/20 - Rn. 11) .

    Die Beklagte hat das ihr im Rahmen von § 6 Abs. 5 ArbZG zustehende Wahlrecht für den streitgegenständlichen Zeitraum dahin ausgeübt, den Ausgleichsanspruch allein durch Zahlung von Geld zu erfüllen (vgl. hierzu BAG 10. November 2021 - 10 AZR 261/20 - Rn. 16) .

    Der Senat hat dabei insbesondere umfangreich begründet, dass der Schutz der Pressefreiheit nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG in Abwägung mit dem Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG nicht dazu führen kann, die Zuschläge nach § 6 Abs. 5 ArbZG gegenüber der regelmäßig anfallenden Höhe abzusenken (BAG 10. November 2021 - 10 AZR 261/20 - Rn. 41 ff.; zustimmend Freyler Anm. AP ArbZG § 6 Nr. 22; Kohte jurisPR-ArbR 42/2022 Anm. 3) .

    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Entscheidung des Senats vom 10. November 2021 (- 10 AZR 261/20 -) verwiesen.

    aa) Soweit die Beklagte einwendet, es handle sich bei der Zeitungszustellung um eine leichte Tätigkeit, hat der Senat hierzu in der vorgenannten Entscheidung bereits klargestellt, dass dies keine andere Beurteilung rechtfertigt, da der Zuschlag an das geschuldete Bruttoarbeitsentgelt anknüpft (BAG 10. November 2021 - 10 AZR 261/20 - Rn. 35) .

    Auch wurde der Einwand behandelt, der Wegfall des sog. Lenkungszwecks müsse zu einer Absenkung des Zuschlags führen (BAG 10. November 2021 - 10 AZR 261/20 - Rn. 36, 38 f.) .

    dd) Soweit die Beklagte auch vorliegend geltend macht, die durch Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG garantierte Pressefreiheit stehe einem höheren Nachtarbeitszuschlag entgegen, hat sich der Senat damit bereits ausführlich auseinandergesetzt (BAG 10. November 2021 - 10 AZR 261/20 - Rn. 42 ff.) .

    Insbesondere ist berücksichtigt worden, dass die Pressefreiheit für das freiheitlich-demokratische Gemeinwesen von hoher und wertsetzender Bedeutung ist (BAG 10. November 2021 - 10 AZR 261/20 - Rn. 45) .

    ee) Gleiches gilt für den Einwand, der Regelung in § 24 Abs. 2 MiLoG könne entnommen werden, dass eine Anhebung des Zuschlags für die in Dauernachtarbeit versehene Zeitungszustellung auf 30 % ausgeschlossen sei (BAG 10. November 2021 - 10 AZR 261/20 - Rn. 54 ff.) .

    Die Verzinsungspflicht beginnt ab dem auf den Zustellungstag folgenden Tag (BAG 10. November 2021 - 10 AZR 261/20 - Rn. 58) .

  • BAG, 14.12.2022 - 10 AZR 536/20

    Angemessener Nachtarbeitszuschlag - Dauernachtarbeit - Zeitungszusteller -

    Sie ist insbesondere als abschließende Gesamtklage hinreichend bestimmt (vgl. zu den Voraussetzungen BAG 10. November 2021 - 10 AZR 261/20 - Rn. 11) .

    Die Beklagte hat das ihr im Rahmen von § 6 Abs. 5 ArbZG zustehende Wahlrecht für den streitgegenständlichen Zeitraum dahin ausgeübt, den Ausgleichsanspruch allein durch Zahlung von Geld zu erfüllen (vgl. hierzu BAG 10. November 2021 - 10 AZR 261/20 - Rn. 16) .

    Der Senat hat dabei insbesondere umfangreich begründet, dass der Schutz der Pressefreiheit nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG in Abwägung mit dem Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG nicht dazu führen kann, die Zuschläge nach § 6 Abs. 5 ArbZG gegenüber der regelmäßig anfallenden Höhe abzusenken (BAG 10. November 2021 - 10 AZR 261/20 - Rn. 41 ff.; zustimmend Freyler Anm. AP ArbZG § 6 Nr. 22; Kohte jurisPR-ArbR 42/2022 Anm. 3) .

    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Entscheidung des Senats vom 10. November 2021 (- 10 AZR 261/20 -) verwiesen.

    aa) Soweit die Beklagte einwendet, es handle sich bei der Zeitungszustellung um eine leichte Tätigkeit, hat der Senat hierzu in der vorgenannten Entscheidung bereits klargestellt, dass dies keine andere Beurteilung rechtfertigt, da der Zuschlag an das geschuldete Bruttoarbeitsentgelt anknüpft (BAG 10. November 2021 - 10 AZR 261/20 - Rn. 35) .

    Auch wurde der Einwand behandelt, der Wegfall des sog. Lenkungszwecks müsse zu einer Absenkung des Zuschlags führen (BAG 10. November 2021 - 10 AZR 261/20 - Rn. 36, 38 f.) .

    dd) Soweit die Beklagte auch vorliegend geltend macht, die durch Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG garantierte Pressefreiheit stehe einem höheren Nachtarbeitszuschlag entgegen, hat sich der Senat damit bereits ausführlich auseinandergesetzt (BAG 10. November 2021 - 10 AZR 261/20 - Rn. 42 ff.) .

    Insbesondere ist berücksichtigt worden, dass die Pressefreiheit für das freiheitlich-demokratische Gemeinwesen von hoher und wertsetzender Bedeutung ist (BAG 10. November 2021 - 10 AZR 261/20 - Rn. 45) .

    ee) Gleiches gilt für den Einwand, der Regelung in § 24 Abs. 2 MiLoG könne entnommen werden, dass eine Anhebung des Zuschlags für die in Dauernachtarbeit versehene Zeitungszustellung auf 30 % ausgeschlossen sei (BAG 10. November 2021 - 10 AZR 261/20 - Rn. 54 ff.) .

    Ein Anspruch auf Prozesszinsen besteht nach § 291 iVm. § 288 Abs. 1 Satz 2 BGB ab dem auf den Zustellungstag folgenden Tag (BAG 10. November 2021 - 10 AZR 261/20 - Rn. 58 mwN) .

  • BAG, 14.12.2022 - 10 AZR 8/21

    Angemessener Nachtarbeitszuschlag - Dauernachtarbeit - Zeitungszusteller -

    Der Zahlungsantrag ist als abschließende Gesamtklage hinreichend bestimmt (vgl. zu den Voraussetzungen BAG 10. November 2021 - 10 AZR 261/20 - Rn. 11) .

    Die Beklagte hat das ihr im Rahmen von § 6 Abs. 5 ArbZG zustehende Wahlrecht für den streitgegenständlichen Zeitraum dahin ausgeübt, den Ausgleichsanspruch allein durch Zahlung von Geld zu erfüllen (vgl. hierzu BAG 10. November 2021 - 10 AZR 261/20 - Rn. 16) .

    Der Senat hat dabei insbesondere umfangreich begründet, dass der Schutz der Pressefreiheit nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG in Abwägung mit dem Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG nicht dazu führen kann, die Zuschläge nach § 6 Abs. 5 ArbZG gegenüber der regelmäßig anfallenden Höhe abzusenken (BAG 10. November 2021 - 10 AZR 261/20 - Rn. 41 ff.; zustimmend Freyler Anm. AP ArbZG § 6 Nr. 22; Kohte jurisPR-ArbR 42/2022 Anm. 3) .

    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Entscheidung des Senats vom 10. November 2021 (- 10 AZR 261/20 -) verwiesen.

    aa) Soweit die Beklagte einwendet, es handle sich bei der Zeitungszustellung um eine leichte Tätigkeit, hat der Senat hierzu in der vorgenannten Entscheidung bereits klargestellt, dass dies keine andere Beurteilung rechtfertigt, da der Zuschlag an das geschuldete Bruttoarbeitsentgelt anknüpft (BAG 10. November 2021 - 10 AZR 261/20 - Rn. 35) .

    Auch wurde der Einwand behandelt, der Wegfall des sog. Lenkungszwecks müsse zu einer Absenkung des Zuschlags führen (BAG 10. November 2021 - 10 AZR 261/20 - Rn. 36, 38 f.) .

    dd) Soweit die Beklagte auch vorliegend geltend macht, die durch Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG garantierte Pressefreiheit stehe einem höheren Nachtarbeitszuschlag entgegen, hat sich der Senat damit bereits ausführlich auseinandergesetzt (BAG 10. November 2021 - 10 AZR 261/20 - Rn. 42 ff.) .

    Insbesondere ist berücksichtigt worden, dass die Pressefreiheit für das freiheitlich-demokratische Gemeinwesen von hoher und wertsetzender Bedeutung ist (BAG 10. November 2021 - 10 AZR 261/20 - Rn. 45) .

    ee) Gleiches gilt für den Einwand, der Regelung in § 24 Abs. 2 MiLoG könne entnommen werden, dass eine Anhebung des Zuschlags für die in Dauernachtarbeit versehene Zeitungszustellung auf 30 % ausgeschlossen sei (BAG 10. November 2021 - 10 AZR 261/20 - Rn. 54 ff.) .

  • BAG, 14.12.2022 - 10 AZR 531/20

    Angemessener Nachtarbeitszuschlag - Dauernachtarbeit - Zeitungszusteller -

    Sie ist insbesondere als abschließende Gesamtklage hinreichend bestimmt (vgl. zu den Voraussetzungen BAG 10. November 2021 - 10 AZR 261/20 - Rn. 11) .

    Die Beklagte hat das ihr im Rahmen von § 6 Abs. 5 ArbZG zustehende Wahlrecht für den streitgegenständlichen Zeitraum dahin ausgeübt, den Ausgleichsanspruch allein durch Zahlung von Geld zu erfüllen (vgl. hierzu BAG 10. November 2021 - 10 AZR 261/20 - Rn. 16) .

    Der Senat hat dabei insbesondere umfangreich begründet, dass der Schutz der Pressefreiheit nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG in Abwägung mit dem Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG nicht dazu führen kann, die Zuschläge nach § 6 Abs. 5 ArbZG gegenüber der regelmäßig anfallenden Höhe abzusenken (BAG 10. November 2021 - 10 AZR 261/20 - Rn. 41 ff.; zustimmend Freyler Anm. AP ArbZG § 6 Nr. 22; Kohte jurisPR-ArbR 42/2022 Anm. 3) .

    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Entscheidung des Senats vom 10. November 2021 (- 10 AZR 261/20 -) verwiesen.

    aa) Soweit die Beklagte einwendet, es handle sich bei der Zeitungszustellung um eine leichte Tätigkeit, hat der Senat hierzu in der vorgenannten Entscheidung bereits klargestellt, dass dies keine andere Beurteilung rechtfertigt, da der Zuschlag an das geschuldete Bruttoarbeitsentgelt anknüpft (BAG 10. November 2021 - 10 AZR 261/20 - Rn. 35) .

    Auch wurde der Einwand behandelt, der Wegfall des sog. Lenkungszwecks müsse zu einer Absenkung des Zuschlags führen (BAG 10. November 2021 - 10 AZR 261/20 - Rn. 36, 38 f.) .

    dd) Soweit die Beklagte auch vorliegend geltend macht, die durch Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG garantierte Pressefreiheit stehe einem höheren Nachtarbeitszuschlag entgegen, hat sich der Senat damit bereits ausführlich auseinandergesetzt (BAG 10. November 2021 - 10 AZR 261/20 - Rn. 42 ff.) .

    Insbesondere ist berücksichtigt worden, dass die Pressefreiheit für das freiheitlich-demokratische Gemeinwesen von hoher und wertsetzender Bedeutung ist (BAG 10. November 2021 - 10 AZR 261/20 - Rn. 45) .

    ee) Gleiches gilt für den Einwand, der Regelung in § 24 Abs. 2 MiLoG könne entnommen werden, dass eine Anhebung des Zuschlags für die in Dauernachtarbeit versehene Zeitungszustellung auf 30 % ausgeschlossen sei (BAG 10. November 2021 - 10 AZR 261/20 - Rn. 54 ff.) .

  • BAG, 14.12.2022 - 10 AZR 542/20

    Angemessener Nachtarbeitszuschlag - Dauernachtarbeit - Zeitungszusteller -

    Der Zahlungsantrag ist als abschließende Gesamtklage hinreichend bestimmt (vgl. zu den Voraussetzungen BAG 10. November 2021 - 10 AZR 261/20 - Rn. 11) .

    Die Beklagte hat das ihr im Rahmen von § 6 Abs. 5 ArbZG zustehende Wahlrecht für den streitgegenständlichen Zeitraum dahin ausgeübt, den Ausgleichsanspruch allein durch Zahlung von Geld zu erfüllen (vgl. hierzu BAG 10. November 2021 - 10 AZR 261/20 - Rn. 16) .

    Der Senat hat dabei insbesondere umfangreich begründet, dass der Schutz der Pressefreiheit nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG in Abwägung mit dem Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG nicht dazu führen kann, die Zuschläge nach § 6 Abs. 5 ArbZG gegenüber der regelmäßig anfallenden Höhe abzusenken (BAG 10. November 2021 - 10 AZR 261/20 - Rn. 41 ff.; zustimmend Freyler Anm. AP ArbZG § 6 Nr. 22; Kohte jurisPR-ArbR 42/2022 Anm. 3) .

    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Entscheidung des Senats vom 10. November 2021 (- 10 AZR 261/20 -) verwiesen.

    aa) Soweit die Beklagte einwendet, es handle sich bei der Zeitungszustellung um eine leichte Tätigkeit, hat der Senat hierzu in der vorgenannten Entscheidung bereits klargestellt, dass dies keine andere Beurteilung rechtfertigt, da der Zuschlag an das geschuldete Bruttoarbeitsentgelt anknüpft (BAG 10. November 2021 - 10 AZR 261/20 - Rn. 35) .

    Auch wurde der Einwand behandelt, der Wegfall des sog. Lenkungszwecks müsse zu einer Absenkung des Zuschlags führen (BAG 10. November 2021 - 10 AZR 261/20 - Rn. 36, 38 f.) .

    dd) Soweit die Beklagte auch vorliegend geltend macht, die durch Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG garantierte Pressefreiheit stehe einem höheren Nachtarbeitszuschlag entgegen, hat sich der Senat damit bereits ausführlich auseinandergesetzt (BAG 10. November 2021 - 10 AZR 261/20 - Rn. 42 ff.) .

    Insbesondere ist berücksichtigt worden, dass die Pressefreiheit für das freiheitlich-demokratische Gemeinwesen von hoher und wertsetzender Bedeutung ist (BAG 10. November 2021 - 10 AZR 261/20 - Rn. 45) .

    ee) Gleiches gilt für den Einwand, der Regelung in § 24 Abs. 2 MiLoG könne entnommen werden, dass eine Anhebung des Zuschlags für die in Dauernachtarbeit versehene Zeitungszustellung auf 30 % ausgeschlossen sei (BAG 10. November 2021 - 10 AZR 261/20 - Rn. 54 ff.) .

  • BAG, 14.12.2022 - 10 AZR 539/20

    Angemessener Nachtarbeitszuschlag - Dauernachtarbeit - Zeitungszusteller -

    Sie ist insbesondere als abschließende Gesamtklage hinreichend bestimmt (vgl. zu den Voraussetzungen BAG 10. November 2021 - 10 AZR 261/20 - Rn. 11) .

    Die Beklagte hat das ihr im Rahmen von § 6 Abs. 5 ArbZG zustehende Wahlrecht für den streitgegenständlichen Zeitraum dahin ausgeübt, den Ausgleichsanspruch allein durch Zahlung von Geld zu erfüllen (vgl. hierzu BAG 10. November 2021 - 10 AZR 261/20 - Rn. 16) .

    Der Senat hat dabei insbesondere umfangreich begründet, dass der Schutz der Pressefreiheit nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG in Abwägung mit dem Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG nicht dazu führen kann, die Zuschläge nach § 6 Abs. 5 ArbZG gegenüber der regelmäßig anfallenden Höhe abzusenken (BAG 10. November 2021 - 10 AZR 261/20 - Rn. 41 ff.; zustimmend Freyler Anm. AP ArbZG § 6 Nr. 22; Kohte jurisPR-ArbR 42/2022 Anm. 3) .

    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Entscheidung des Senats vom 10. November 2021 (- 10 AZR 261/20 -) verwiesen.

    aa) Soweit die Beklagte einwendet, es handle sich bei der Zeitungszustellung um eine leichte Tätigkeit, hat der Senat hierzu in der vorgenannten Entscheidung bereits klargestellt, dass dies keine andere Beurteilung rechtfertigt, da der Zuschlag an das geschuldete Bruttoarbeitsentgelt anknüpft (BAG 10. November 2021 - 10 AZR 261/20 - Rn. 35) .

    Auch wurde der Einwand behandelt, der Wegfall des sog. Lenkungszwecks müsse zu einer Absenkung des Zuschlags führen (BAG 10. November 2021 - 10 AZR 261/20 - Rn. 36, 38 f.) .

    dd) Soweit die Beklagte auch vorliegend geltend macht, die durch Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG garantierte Pressefreiheit stehe einem höheren Nachtarbeitszuschlag entgegen, hat sich der Senat damit bereits ausführlich auseinandergesetzt (BAG 10. November 2021 - 10 AZR 261/20 - Rn. 42 ff.) .

    Insbesondere ist berücksichtigt worden, dass die Pressefreiheit für das freiheitlich-demokratische Gemeinwesen von hoher und wertsetzender Bedeutung ist (BAG 10. November 2021 - 10 AZR 261/20 - Rn. 45) .

    ee) Gleiches gilt für den Einwand, der Regelung in § 24 Abs. 2 MiLoG könne entnommen werden, dass eine Anhebung des Zuschlags für die in Dauernachtarbeit versehene Zeitungszustellung auf 30 % ausgeschlossen sei (BAG 10. November 2021 - 10 AZR 261/20 - Rn. 54 ff.) .

    Die Verzinsungspflicht beginnt ab dem auf den Zustellungstag folgenden Tag (BAG 10. November 2021 - 10 AZR 261/20 - Rn. 58) .

  • BAG, 14.12.2022 - 10 AZR 538/20

    Angemessener Nachtarbeitszuschlag - Dauernachtarbeit - Zeitungszusteller -

    Sie ist insbesondere als abschließende Gesamtklage hinreichend bestimmt (vgl. zu den Voraussetzungen BAG 10. November 2021 - 10 AZR 261/20 - Rn. 11) .

    Die Beklagte hat das ihr im Rahmen von § 6 Abs. 5 ArbZG zustehende Wahlrecht für den streitgegenständlichen Zeitraum dahin ausgeübt, den Ausgleichsanspruch allein durch Zahlung von Geld zu erfüllen (vgl. hierzu BAG 10. November 2021 - 10 AZR 261/20 - Rn. 16) .

    Der Senat hat dabei insbesondere umfangreich begründet, dass der Schutz der Pressefreiheit nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG in Abwägung mit dem Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG nicht dazu führen kann, die Zuschläge nach § 6 Abs. 5 ArbZG gegenüber der regelmäßig anfallenden Höhe abzusenken (BAG 10. November 2021 - 10 AZR 261/20 - Rn. 41 ff.; zustimmend Freyler Anm. AP ArbZG § 6 Nr. 22; Kohte jurisPR-ArbR 42/2022 Anm. 3) .

    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Entscheidung des Senats vom 10. November 2021 (- 10 AZR 261/20 -) verwiesen.

    aa) Soweit die Beklagte einwendet, es handle sich bei der Zeitungszustellung um eine leichte Tätigkeit, hat der Senat hierzu in der vorgenannten Entscheidung bereits klargestellt, dass dies keine andere Beurteilung rechtfertigt, da der Zuschlag an das geschuldete Bruttoarbeitsentgelt anknüpft (BAG 10. November 2021 - 10 AZR 261/20 - Rn. 35) .

    Auch wurde der Einwand behandelt, der Wegfall des sog. Lenkungszwecks müsse zu einer Absenkung des Zuschlags führen (BAG 10. November 2021 - 10 AZR 261/20 - Rn. 36, 38 f.) .

    dd) Soweit die Beklagte auch vorliegend geltend macht, die durch Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG garantierte Pressefreiheit stehe einem höheren Nachtarbeitszuschlag entgegen, hat sich der Senat damit bereits ausführlich auseinandergesetzt (BAG 10. November 2021 - 10 AZR 261/20 - Rn. 42 ff.) .

    Insbesondere ist berücksichtigt worden, dass die Pressefreiheit für das freiheitlich-demokratische Gemeinwesen von hoher und wertsetzender Bedeutung ist (BAG 10. November 2021 - 10 AZR 261/20 - Rn. 45) .

    ee) Gleiches gilt für den Einwand, der Regelung in § 24 Abs. 2 MiLoG könne entnommen werden, dass eine Anhebung des Zuschlags für die in Dauernachtarbeit versehene Zeitungszustellung auf 30 % ausgeschlossen sei (BAG 10. November 2021 - 10 AZR 261/20 - Rn. 54 ff.) .

  • BAG, 14.12.2022 - 10 AZR 534/20

    Angemessener Nachtarbeitszuschlag - Dauernachtarbeit - Zeitungszusteller -

    Sie ist insbesondere als abschließende Gesamtklage hinreichend bestimmt (vgl. zu den Voraussetzungen BAG 10. November 2021 - 10 AZR 261/20 - Rn. 11) .

    Die Beklagte hat das ihr im Rahmen von § 6 Abs. 5 ArbZG zustehende Wahlrecht für den streitgegenständlichen Zeitraum dahin ausgeübt, den Ausgleichsanspruch allein durch Zahlung von Geld zu erfüllen (vgl. hierzu BAG 10. November 2021 - 10 AZR 261/20 - Rn. 16) .

    Der Senat hat dabei insbesondere umfangreich begründet, dass der Schutz der Pressefreiheit nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG in Abwägung mit dem Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG nicht dazu führen kann, die Zuschläge nach § 6 Abs. 5 ArbZG gegenüber der regelmäßig anfallenden Höhe abzusenken (BAG 10. November 2021- 10 AZR 261/20 - Rn. 41 ff.; zustimmend Freyler Anm. AP ArbZG § 6 Nr. 22; Kohte jurisPR-ArbR 42/2022 Anm. 3) .

    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Entscheidung des Senats vom 10. November 2021 (- 10 AZR 261/20 -) verwiesen.

    aa) Soweit die Beklagte einwendet, es handle sich bei der Zeitungszustellung um eine leichte Tätigkeit, hat der Senat hierzu in der vorgenannten Entscheidung bereits klargestellt, dass dies keine andere Beurteilung rechtfertigt, da der Zuschlag an das geschuldete Bruttoarbeitsentgelt anknüpft (BAG 10. November 2021 - 10 AZR 261/20 - Rn. 35) .

    Auch wurde der Einwand behandelt, der Wegfall des sog. Lenkungszwecks müsse zu einer Absenkung des Zuschlags führen (BAG 10. November 2021 - 10 AZR 261/20 - Rn. 36, 38 f.) .

    dd) Soweit die Beklagte auch vorliegend geltend macht, die durch Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG garantierte Pressefreiheit stehe einem höheren Nachtarbeitszuschlag entgegen, hat sich der Senat damit bereits ausführlich auseinandergesetzt (BAG 10. November 2021 - 10 AZR 261/20 - Rn. 42 ff.) .

    Insbesondere ist berücksichtigt worden, dass die Pressefreiheit für das freiheitlich-demokratische Gemeinwesen von hoher und wertsetzender Bedeutung ist (BAG 10. November 2021 - 10 AZR 261/20 - Rn. 45) .

    ee) Gleiches gilt für den Einwand, der Regelung in § 24 Abs. 2 MiLoG könne entnommen werden, dass eine Anhebung des Zuschlags für die in Dauernachtarbeit versehene Zeitungszustellung auf 30 % ausgeschlossen sei (BAG 10. November 2021 - 10 AZR 261/20 - Rn. 54 ff.) .

  • BAG, 14.12.2022 - 10 AZR 535/20

    Angemessener Nachtarbeitszuschlag - Dauernachtarbeit - Zeitungszusteller -

  • BAG, 14.12.2022 - 10 AZR 532/20

    Angemessener Nachtarbeitszuschlag - Dauernachtarbeit - Zeitungszusteller -

  • BAG, 14.12.2022 - 10 AZR 533/20

    Angemessener Nachtarbeitszuschlag - Dauernachtarbeit - Zeitungszusteller -

  • BAG, 14.12.2022 - 10 AZR 101/21

    Angemessener Nachtarbeitszuschlag - Dauernachtarbeit - Zeitungszusteller -

  • BAG, 14.12.2022 - 10 AZR 537/20

    Angemessener Nachtarbeitszuschlag - Dauernachtarbeit - Zeitungszusteller -

  • BAG, 14.12.2022 - 10 AZR 102/21

    Angemessener Nachtarbeitszuschlag - Dauernachtarbeit - Zeitungszusteller -

  • LAG Hessen, 10.11.2023 - 10 Sa 674/23
  • BAG, 24.05.2023 - 10 AZR 369/20

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz - Ausschlussfrist

  • BAG, 14.12.2023 - 10 AZR 373/20

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz - Aussetzung

  • BAG, 14.12.2023 - 10 AZR 391/20

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz - Aussetzung

  • BAG, 14.12.2023 - 10 AZR 407/20

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz - Aussetzung

  • BAG, 14.12.2023 - 10 AZR 374/20

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz - Aussetzung

  • BAG, 14.12.2023 - 10 AZR 392/20

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz - Aussetzung

  • BAG, 14.12.2023 - 10 AZR 395/20

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz - Aussetzung

  • BAG, 14.12.2023 - 10 AZR 394/20

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz - Aussetzung

  • BAG, 14.12.2023 - 10 AZR 410/20

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz - Aussetzung

  • BAG, 14.12.2023 - 10 AZR 405/20

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz - Aussetzung

  • BAG, 14.12.2023 - 10 AZR 408/20

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz - Aussetzung

  • BAG, 14.12.2023 - 10 AZR 406/20

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz - Aussetzung

  • BAG, 14.12.2023 - 10 AZR 412/20

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz - Aussetzung

  • BAG, 14.12.2023 - 10 AZR 413/20

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz - Aussetzung

  • BAG, 14.12.2023 - 10 AZR 416/20

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz - Aussetzung

  • BAG, 14.12.2023 - 10 AZR 414/20

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz - Aussetzung

  • BAG, 14.12.2023 - 10 AZR 411/20

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz - Aussetzung

  • BAG, 14.12.2023 - 10 AZR 415/20

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz - Aussetzung

  • BAG, 14.12.2023 - 10 AZR 409/20

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz - Aussetzung

  • BAG, 14.12.2023 - 10 AZR 375/20

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz - Aussetzung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.05.2023 - 2 Sa 7/23

    Reduzierte Arbeitszeit - Mutterschaftsgeld/-zuschuss - gesicherter

  • LAG Köln, 05.01.2022 - 5 Sa 121/21

    Angemessener Nachtarbeitszuschlag gem. § 6 Abs. 5 ArbZG

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