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   BAG, 10.11.2021 - 10 AZR 696/19   

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https://dejure.org/2021,45251
BAG, 10.11.2021 - 10 AZR 696/19 (https://dejure.org/2021,45251)
BAG, Entscheidung vom 10.11.2021 - 10 AZR 696/19 (https://dejure.org/2021,45251)
BAG, Entscheidung vom 10. November 2021 - 10 AZR 696/19 (https://dejure.org/2021,45251)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Rechtskrafterstreckung aus abgewiesenem Sachurteil nur auf den streitbefangenen Streitgegenstand; Rechtsfolge eines unterbliebenen Antrags auf Urteilsergänzung gem. § 321 ZPO; Geltung gesellschaftsrechtlicher Vorschriften bei Streitigkeiten gegen die ...

  • bag-urteil.com
  • rewis.io

    Gewinnanspruch aus indirekter Mitarbeiterbeteiligung

  • Betriebs-Berater

    Gewinnanspruch aus indirekter Mitarbeiterbeteiligung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unternehmensbeteiligung der Arbeitnehmer - Gewinnanspruch aus indirekter Mitarbeiterbeteiligung

  • rechtsportal.de

    Unternehmensbeteiligung der Arbeitnehmer - Gewinnanspruch aus indirekter Mitarbeiterbeteiligung

  • datenbank.nwb.de

    Gewinnanspruch aus indirekter Mitarbeiterbeteiligung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Der Arbeitgeber ist in der Regel nicht Schuldner von Ansprüchen aus einer indirekten Mitarbeiterbeteiligung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Indirekte Mitarbeiterbeteiligung - und der Gewinnanspruch

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gewinnansprüche aus einer Mitarbeiterbeteiligungsgesellschaft - und die Betriebsvereinbarung

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2022, 1477
  • MDR 2022, 577
  • NZA 2022, 345
  • DB 2022, 607
  • NZG 2022, 869
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (24)

  • BAG, 18.07.2006 - 1 AZR 578/05

    Kostenlast bei Lohnpfändungen

    Auszug aus BAG, 10.11.2021 - 10 AZR 696/19
    (b) Die Regelungskompetenz der Betriebsparteien im Rahmen von Mitarbeiterbeteiligungen findet ihre Grenze jedoch im verfassungsrechtlich geschützten Individualbereich der Arbeitnehmer (vgl. BAG 18. Juli 2006 - 1 AZR 578/05 - Rn. 30, BAGE 119, 122; 11. Juli 2000 - 1 AZR 551/99 - zu II 2 der Gründe, BAGE 95, 221) .

    Sie führen zu Einschränkungen der dem Arbeitnehmer zustehenden Freiheit, über sein Entgelt zu verfügen, und greifen auf diese Weise in seine außerbetriebliche Lebensgestaltung ein (BAG 18. Juli 2006 - 1 AZR 578/05 - Rn. 30, BAGE 119, 122) .

  • BGH, 21.08.2014 - VII ZR 24/12

    Gewährleistungsklage wegen Baumängeln an einem neu errichteten Mehrfamilienhaus:

    Auszug aus BAG, 10.11.2021 - 10 AZR 696/19
    Das gilt auch dann, wenn das Gericht nicht alle in Betracht kommenden Anspruchsgrundlagen geprüft hat (BGH 21. August 2014 - VII ZR 24/12 - Rn. 11 mwN; Zöller/Vollkommer ZPO 33. Aufl. Vorbemerkungen zu § 322 Rn. 41) .

    Beruhen die einzelnen Ansprüche - wie im Streitfall - auf unterschiedlichen Lebenssachverhalten und bilden damit verschiedene Streitgegenstände, entfaltet eine klageabweisende Entscheidung über einen Streitgegenstand keine Bindungs- oder Rechtskraftwirkung gegenüber dem anderen Streitgegenstand (BGH 21. August 2014 - VII ZR 24/12 - aaO) .

  • BAG, 24.03.2021 - 10 AZR 16/20

    Bestimmtheit einer Beschäftigungsklage

    Auszug aus BAG, 10.11.2021 - 10 AZR 696/19
    Vom Streitgegenstand werden damit alle materiell-rechtlichen Ansprüche erfasst, die sich im Rahmen des gestellten Antrags aus dem zur Entscheidung unterbreiteten Lebenssachverhalt herleiten lassen (BAG 24. März 2021 - 10 AZR 16/20 - Rn. 56; 15. Juli 2020 - 10 AZR 507/18 - Rn. 20; 20. November 2018 - 10 AZR 121/18 - Rn. 11, BAGE 164, 201) .

    Als Rechtsmittelführer war er in der Lage, die Klage zu erweitern (vgl. BAG 24. März 2021 - 10 AZR 16/20 - Rn. 22 mwN) .

  • BAG, 03.05.2006 - 10 AZR 310/05

    Erfolgsbeteiligung nach einem Carried-Interest-Plan

    Auszug aus BAG, 10.11.2021 - 10 AZR 696/19
    Arbeitsrecht betrifft damit lediglich das Arbeitsverhältnis und ist vor allem dann anzuwenden, wenn die Beteiligung Teil der arbeitsvertraglich geschuldeten Vergütung ist (zur Abgrenzung BAG 3. Mai 2006 - 10 AZR 310/05 - Rn. 44 ff.) .
  • BAG, 10.08.1994 - 10 ABR 61/93

    Abänderung von Sozialplänen

    Auszug aus BAG, 10.11.2021 - 10 AZR 696/19
    (bb) Eine Betriebsvereinbarung darf ferner grundsätzlich nicht in bereits entstandene Ansprüche eingreifen ( BAG 10. August 1994 - 10 ABR 61/93 - zu B II 2 der Gründe, BAGE 77, 313 ; vgl. zu dem Eingriff in Versorgungsanwartschaften durch ablösende Betriebsvereinbarungen BAG 19. März 2019 - 3 AZR 201/17 - Rn. 36 ff., BAGE 166, 136) .
  • BAG, 11.07.2000 - 1 AZR 551/99

    Betriebsvereinbarung über Beteiligung an Kantinenkosten

    Auszug aus BAG, 10.11.2021 - 10 AZR 696/19
    (b) Die Regelungskompetenz der Betriebsparteien im Rahmen von Mitarbeiterbeteiligungen findet ihre Grenze jedoch im verfassungsrechtlich geschützten Individualbereich der Arbeitnehmer (vgl. BAG 18. Juli 2006 - 1 AZR 578/05 - Rn. 30, BAGE 119, 122; 11. Juli 2000 - 1 AZR 551/99 - zu II 2 der Gründe, BAGE 95, 221) .
  • BAG, 28.11.1989 - 3 AZR 118/88

    Belegschaftsaktien: Verpflichtung zur Ausgabe in einer Betriebsvereinbarung -

    Auszug aus BAG, 10.11.2021 - 10 AZR 696/19
    Allerdings dürfen sie auch insoweit nicht in erdiente Besitzstände eingreifen (vgl. zu einem Anspruch auf Gewinnbeteiligung gegen den Arbeitgeber BAG 28. November 1989 - 3 AZR 118/88 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 63, 267) .
  • BAG, 12.06.2019 - 1 ABR 57/17

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Zuteilung von Aktienoptionen durch eine

    Auszug aus BAG, 10.11.2021 - 10 AZR 696/19
    Ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats besteht auf der Grundlage von § 87 Abs. 1 Nr. 8 und 10 BetrVG im Hinblick darauf, unter welchen Voraussetzungen, zu welchen Konditionen und in welchem Umfang die Arbeitnehmer am Beteiligungsmodell teilnehmen können (Tepass/Lenzen in Harrer Mitarbeiterbeteiligungen und Stock-Option-Pläne 2. Aufl. Rn. 441 ff.; Jungen aaO S. 140; Röder NZA 1987, 799, 804 f.; vgl. zu dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats im Fall gewährter Aktienoptionen durch die Konzernobergesellschaft BAG 12. Juni 2019 - 1 ABR 57/17 - Rn. 20) .
  • BAG, 19.03.2019 - 3 AZR 201/17

    Altersversorgung - Betriebsvereinbarung - mehrfache Ablösung

    Auszug aus BAG, 10.11.2021 - 10 AZR 696/19
    (bb) Eine Betriebsvereinbarung darf ferner grundsätzlich nicht in bereits entstandene Ansprüche eingreifen ( BAG 10. August 1994 - 10 ABR 61/93 - zu B II 2 der Gründe, BAGE 77, 313 ; vgl. zu dem Eingriff in Versorgungsanwartschaften durch ablösende Betriebsvereinbarungen BAG 19. März 2019 - 3 AZR 201/17 - Rn. 36 ff., BAGE 166, 136) .
  • BAG, 28.07.2020 - 1 ABR 41/18

    Mitbestimmung des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 10.11.2021 - 10 AZR 696/19
    (a) Arbeitgeber und Betriebsrat haben innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Grenzen von § 77 Abs. 3, § 75 BetrVG eine umfassende Regelungskompetenz für alle betrieblichen und betriebsverfassungsrechtlichen Fragen sowie den Inhalt, den Abschluss und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen (BAG 28. Juli 2020 - 1 ABR 41/18 - Rn. 15, BAGE 171, 340) .
  • BAG, 20.02.2018 - 1 AZR 787/16

    Streitgegenstand - Abfindungsanspruch

  • BGH, 19.05.2015 - X ARZ 61/15

    Zulässigkeit der Verfahrenstrennung bei Eventualverhältnis; Wirksamkeit der

  • BAG, 20.11.2018 - 10 AZR 121/18

    SokaSiG aus Sicht des Zehnten Senats verfassungsgemäß

  • BAG, 23.10.2019 - 7 ABR 7/18

    Betriebsrat - Zwangsvollstreckung - Klauselerteilung

  • LAG Niedersachsen, 26.09.2019 - 7 Sa 337/18

    Betriebsvereinbarung über Gewinnbeteiligung der Arbeitnehmer; Wirkung der

  • BAG, 18.11.2020 - 5 AZR 57/20

    Vergütung - Berücksichtigung von Zeiten einer Langzeiterkrankung bei den

  • BAG, 24.02.2021 - 10 AZR 8/19

    Beginn der Verjährung bei Wettbewerbsverstoß

  • BAG, 13.07.2021 - 3 AZR 298/20

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtschuld - Invalidität

  • BAG, 24.05.2018 - 6 AZR 215/17

    Höhe des Beilhilfeanspruchs nach Altersteilzeit

  • BGH, 14.05.2002 - X ZR 144/00

    "Abstreiferleiste"; Umfang der Rechtskraft eines einen Anspruch nicht

  • BAG, 23.02.2021 - 3 AZR 15/20

    Anpassungsentscheidung - gewerkschaftlicher Arbeitgeber

  • BAG, 15.06.2021 - 9 AZR 217/20

    Beschäftigungsanspruch - unternehmerische Entscheidung - Wegfall der

  • BAG, 15.07.2020 - 10 AZR 507/18

    Einseitige Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit - vergangenheitsbezogene

  • BGH, 11.07.2018 - IV ZR 243/17

    Passive Prozessführungsbefugnis des Schadensabwicklungsunternehmens eines

  • BAG, 01.03.2022 - 9 AZR 353/21

    Erfüllung bei Urlaubsgewährung ohne Tilgungsbestimmung

    Vom Streitgegenstand werden damit alle materiell-rechtlichen Ansprüche erfasst, die sich im Rahmen des gestellten Antrags aus dem zur Entscheidung unterbreiteten Lebenssachverhalt herleiten lassen (BAG 10. November 2021 - 10 AZR 696/19 - Rn. 17; 24. März 2021 - 10 AZR 16/20 - Rn. 56) .

    Das gilt auch dann, wenn das Gericht nicht alle in Betracht kommenden Anspruchsgrundlagen geprüft hat (BAG 10. November 2021 - 10 AZR 696/19 - Rn. 23; BGH 21. August 2014 - VII ZR 24/12 - Rn. 11 mwN; Zöller/Vollkommer ZPO 34. Aufl. Vorbemerkungen zu § 322 Rn. 41) .

  • BAG, 15.12.2021 - 7 AZR 530/20

    Sachgrundlose Befristung - Vorbeschäftigung - sehr kurze Dauer -

    In der Revisionsinstanz ist es wegen § 559 Abs. 1 Satz 1 ZPO jedoch grundsätzlich ausgeschlossen, neue Ansprüche im Weg der Klageerweiterung in den Rechtsstreit einzuführen (BAG 10. November 2021 - 10 AZR 696/19 - Rn. 26) .
  • BAG, 15.11.2023 - 10 AZR 288/22

    Betriebsvereinbarung Bonus - unterjähriges Ausscheiden - Stichtagsregelung -

    (aa) Arbeitgeber und Betriebsrat haben innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Grenzen von § 77 Abs. 3, § 75 BetrVG eine umfassende Regelungskompetenz für alle betrieblichen und betriebsverfassungsrechtlichen Fragen sowie den Inhalt, den Abschluss und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen (st. Rspr., zB BAG 8. November 2022 - 9 AZR 486/21 - Rn. 54; 10. November 2021 - 10 AZR 696/19 - Rn. 60, BAGE 176, 160; 28. Juli 2020 - 1 ABR 41/18 - Rn. 15, BAGE 171, 340) .
  • BAG, 25.01.2023 - 10 AZR 29/22

    Anteiliger Bonusanspruch - Ausscheiden in Anwendung eines Rahmensozialplans -

    Die Formulierung "Im Austrittsjahr erhalten Mitarbeiter" in § 12 Nr. 1 Abs. 1 Satz 1 RSP könnte zwar zunächst auf einen Anspruch hindeuten (vgl. BAG 10. November 2021 - 10 AZR 696/19 - Rn. 39) .
  • BAG, 25.08.2022 - 6 AZR 441/21

    Neumasseunzulänglichkeit - Auswirkung auf Rangfolge

    Darüber hinaus muss der gesetzlich ungeregelte Fall nach Maßgabe des Gleichheitssatzes und zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen nach der gleichen Rechtsfolge verlangen wie die gesetzessprachlich erfassten Fälle (vgl. BAG 30. Oktober 2019 - 6 AZR 465/18 - Rn. 53, BAGE 168, 254; zuletzt BAG 10. November 2021 - 10 AZR 696/19 - Rn. 50) .
  • BAG, 17.05.2022 - 1 ABR 37/20

    Der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts ersucht den Gerichtshof der

    Darüber hinaus muss der gesetzlich ungeregelte Fall nach Maßgabe des Gleichheitssatzes und um Wertungswidersprüche zu vermeiden dieselbe Rechtsfolge erfordern wie die gesetzessprachlich erfassten Fälle (vgl. BAG 10. November 2021 - 10 AZR 696/19 - Rn. 50; 23. Oktober 2019 - 7 ABR 7/18 - Rn. 20 mwN, BAGE 168, 204) .
  • BAG, 30.03.2022 - 10 AZR 419/19

    Beteiligung an Privatliquidationserlösen - nachgeordnete Ärzte - konkludenter

    Da Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht über den Antrag in der Sache entschieden haben, ist im Übrigen in entsprechender Anwendung von § 268 ZPO in der Revisionsinstanz nicht mehr zu prüfen, ob durch den Parteiwechsel eine Klageänderung gegeben und sie ggf. zulässig war (vgl. BAG 10. November 2021 - 10 AZR 696/19 - Rn. 28 mwN) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 27.10.2022 - 21 Sa 317/22

    Entschädigungsanspruch nach AGG - Stellenbesetzungsverfahren - Diskriminierung -

    Allerdings kann ein solcher Anspruch in der zweiten Instanz durch eine zulässige Klageerweiterung regelmäßig wieder neu in den Prozess eingeführt werden (vergleiche zum Ganzen BAG 10. November 2021 - 10 AZR 696/19 - Rn. 26; BAG 20. September 2019 - 3 AZR 561/17 - Rn. 40; BAG 29. Juni 2011 - 7 AZR 774/09 - Rn. 38 jeweils mwN; BeckOK (Beck´scher Online-Kommentar) ZPO/Elzer, Stand 1. September 2022, § 321 Rn. 31 f.).

    Beruhen die einzelnen Ansprüche auf unterschiedlichen Lebenssachverhalten und bilden damit verschiedene Streitgegenstände, entfaltet eine klageabweisende Entscheidung über einen Streitgegenstand keine Bindungs- oder Rechtskraftwirkung gegenüber dem anderen Streitgegenstand (BAG 10. November 2021 - 10 AZR 696/19 - Rn. 23 mwN).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.08.2023 - 10 Sa 171/23

    Nicht entschiedene Kündigung - Umfang der Rechtskraft - unzulässige Berufung

    Wenn es einer Ergänzung der arbeitsgerichtlichen Entscheidung entsprechend § 321 ZPO bedurft haben sollte (so wohl BAG vom 10. November 2021 - 10 AZR 696/19, RN 23 und RN 26), hätte dieses innerhalb der gesetzlich vorgesehenen 2-Wochen-Frist erfolgen müssen.

    Eine Einschränkung der Rechtskraft eines abweisenden Urteils ist danach auch dann geboten, wenn der Entscheidung unmissverständlich der Wille des Prozessgerichts zu entnehmen ist, über den zugrundeliegenden Sachverhalt nicht abschließend zu erkennen (so auch BAG vom 10. November 2021 - 10 AZR 696/19).

  • ArbG Frankfurt/Main, 30.06.2022 - 26 Ca 905/22
    Hierbei handelt es sich um unterschiedliche Streitgegenstände, denen unterschiedliche Lebenssachverhalte zugrunde liegen (vgl. hierzu BAG, Urteil vom 10. November 2021 - 10 AZR 696/19- Rn. 17, juris; BAG, Urteil vom 24. März 2021 - 10 AZR 16/20 - Rn. 56, juris; BAG, Urteil vom 15. Juli 2020 - 10 AZR 507/18 - Rn. 20, juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 31.03.2023 - 6 Sa 173/22

    Aufklärungspflicht; Gebot fairen Verhandelns; Wegfall der Geschäftsgrundlage;

  • LAG Köln, 16.02.2022 - 11 Sa 434/21

    Ansprüche eines Betriebsrentners auf Anpassung der Firmenrente in der Insolvenz

  • LAG Rheinland-Pfalz, 31.01.2023 - 6 Sa 173/22

    Sozialplanabfindung - Speed-Prämie - Aufhebungsvertrag - ergänzende

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