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   BAG, 10.12.1986 - 4 AZR 384/86   

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BAG, 10.12.1986 - 4 AZR 384/86 (https://dejure.org/1986,1313)
BAG, Entscheidung vom 10.12.1986 - 4 AZR 384/86 (https://dejure.org/1986,1313)
BAG, Entscheidung vom 10. Dezember 1986 - 4 AZR 384/86 (https://dejure.org/1986,1313)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 53, 396
  • MDR 1987, 523
  • NZA 1987, 358 (Ls.)
  • BB 1987, 552
  • JR 1987, 176
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 02.06.1954 - 2 AZR 170/54

    Arbeitsgerichtsverfahren: Zulässigkeit der Revision, Begriff der Divergenz

    Auszug aus BAG, 10.12.1986 - 4 AZR 384/86
    Damit folgt der Senat den Ausführungen des Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts in BAGE 1, 6 = AP Nr. 12 zu § 72 ArbGG 1953, die mit der entsprechenden Rechtsprechung schon des Reichsarbeitsgerichts übereinstimmen, wobei der Senat berücksichtigt, daß zwischenzeitlich weder § 547 ZPO geändert worden ist noch § 72 Abs. 1 ArbGG hinsichtlich seines erschöpfenden, speziellen Charakters durch das ArbGG 1979 eine Änderung erfahren hat.
  • BAG, 10.03.1955 - 2 AZR 508/54

    Rechtsmittelstreitwert: Auslegung des Streitwerbeschlusses anhand von Tatbestand

    Auszug aus BAG, 10.12.1986 - 4 AZR 384/86
    Dagegen kann eine rechtsirrtümliche Rechtsmittelbelehrung, die mit § 72 Abs. 1 ArbGG nicht in Einklang steht, die Zulässigkeit des Rechtsmittels nicht begründen (vgl. BAGE 1, 289, 291 = AP Nr. 3 zu § 64 ArbGG 1953 auch Grunsky, aaO, § 9 Rz 28; Dietz/Nikisch, aaO, § 64 Anm. 23 sowie Dersch/Volkmar, aaO, § 64 Anm. 25).
  • BAG, 19.01.1973 - 2 AZR 551/72

    Statthaftigkeit der Revision - Zweites Versäumnisurteil des Landesarbeitsgerichts

    Auszug aus BAG, 10.12.1986 - 4 AZR 384/86
    Sie widerspricht auch der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAGE 25, 9, 11 = AP Nr. 2 zu § 566 ZPO).
  • BAG, 19.08.1986 - 4 AZB 15/86

    Urteilsverkündung - Verkündung eines Urteils - Arbeitsgerichtliches Verfahren -

    Auszug aus BAG, 10.12.1986 - 4 AZR 384/86
    Diese Gesetzesnorm regelt nämlich erschöpfend, unter welchen rechtlichen Voraussetzungen gegen ein landesarbeitsgerichtliches Urteil Revision eingelegt werden kann, wobei nach der Novellierung dieser Bestimmung durch das ArbGG 1979 nunmehr hierfür - abgesehen von dem besonderen Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren - zwingend und ausschließlich die der Mitverkündung bedürftige (vgl. Beschluß des erkennenden Senats vom 19. August 1986 - 4 AZB 15/86 -, BAGE 52, 375 mit weiteren Nachweisen) Zulassung des Rechtsmittels durch das Landesarbeitsgericht gefordert wird.
  • BGH, 11.10.1978 - IV ZR 101/77

    Statthaftigkeit der Revision gegen ein zweites Versäumnisurteil; Wert der

    Auszug aus BAG, 10.12.1986 - 4 AZR 384/86
    In seinem Urteil vom 11. Oktober 1978 - IV ZR 101/77 - (ZZP 92, S. 370, auch NJW 1979, 166) hat der Bundesgerichtshof für das Revisionsverfahren der ZPO aus dieser Gesetzesergänzung bedeutsame Konsequenzen gezogen.
  • BGH, 03.03.2008 - II ZR 251/06

    Zulässigkeit der Revision gegen ein zweites Versäumnisurteil; Verlegung eines

    Die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts, denen zufolge die Revision gegen ein zweites Versäumnisurteil des Berufungsgerichts nur nach Zulassung statthaft ist (BAGE 53, 396; NZA 2007, 944; NZA 2004, 871; DB 1994, 2556), stehen dieser Auslegung von § 565 ZPO nicht entgegen.
  • BAG, 22.04.2004 - 2 AZR 314/03

    Unstatthaftigkeit einer nicht zugelassenen Revision

    Zwar hat der Bundesgerichtshof im Einklang mit der überwiegenden Auffassung im Schrifttum für sog. Zweite Versäumnisurteile eines Oberlandesgerichts die Auffassung vertreten, nach § 566 ZPO (jetzt § 565 ZPO) seien im Revisionsverfahren die für die Berufung geltenden Vorschriften über die Anfechtbarkeit von Versäumnisurteilen anzuwenden und aus § 513 Abs. 2 ZPO folge die Statthaftigkeit der Berufung gegen ein Zweites Versäumnisurteil ohne Streitwertgrenze für den Fall, dass die Berufung darauf gestützt werde, ein Fall der Säumnis liege nicht vor (BGH 11. Oktober 1978 - IV ZR 101/77 - MDR 1979, 127; 24. Januar 1985 - I ZR 113/84 - VersR 1985, 542; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO § 565 Rn. 2; ebenso: Bepler in: Düwell/Lipke ArbGV ArbGG § 72 Rn. 4 mwN; Grunsky ZZP 1993, 371; Hannich in: Hannich/Meyer-Seitz ZPO-Reform 2002 mit Zustellungsreformgesetz § 543 ZPO Rn. 4; Walchshöfer Anm. zu BAG 10. Dezember 1986 - 4 AZR 384/86 - AP ZPO § 566 Nr. 3).

    Dem entsprechend gelte auch § 547 ZPO (aF) im arbeitsgerichtlichen Verfahren nicht (vgl. BAG 22. Juni 1994 - 2 AZR 276/94 - AP ArbGG 1979 § 72 Nr. 24 = EzA ArbGG 1979 § 72 Nr. 16; 12. Dezember 1991 - 8 AZR 43/91 - nv.; 10. Dezember 1986 - 4 AZR 384/86 - BAGE 53, 396).

    Daran hält der Senat trotz der zum Teil zurückhaltenden Aufnahme der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in der Literatur (vgl. Bepler in: Düwell/Lipke ArbGV ArbGG § 72 Rn. 4 mwN; Müller-Glöge in: Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge ArbGG § 72 Rn. 4; Grunsky ZZP 1993, 371; Walchshöfer Anm. zu BAG 10. Dezember 1986 - 4 AZR 384/86 - AP ZPO § 566 Nr. 3) fest, zumal der Gesetzgeber nunmehr in § 64 Abs. 2 Buchst. d ArbGG für den entsprechenden Fall die zulassungsfreie Berufung ausdrücklich vorsieht, eine vergleichbare Regelung für die Revision jedoch nicht getroffen hat; außerdem habe er für den Bereich der ZPO das bisher schon im arbeitsgerichtlichen Verfahren geltende System der Zulassungsrevision auf die ordentliche Gerichtsbarkeit in Zivilsachen übertragen (vgl. Ascheid in GK-ArbGG § 72 Rn. 11).

  • BAG, 04.04.1989 - 5 AZB 9/88

    Vereinfachung und Beschleunigung gerichtlicher Verfahren - Statthaftigkeit der

    Durch eine falsche Rechtsmittelbelehrung wird die Anfechtbarkeit eines Urteils nicht begründet (BAGE 53, 396, 397 f. = AP Nr. 3 zu § 566 ZPO mit insoweit zustimmender Anm. von Walchshöfer).

    Soweit im arbeitsrechtlichen Schrifttum mit unterschiedlichen Begründungswegen die gegenteilige Auffassung vertreten wird, werden die bestehenden Aussagen des Gesetzgebers unter Berücksichtigung der vorstehend dargelegten Umstände in ihrer Gewichtung verkannt (vgl. zu den abweichenden Meinungen Grunsky, ArbGG, 5. Aufl., § 59 Rz 7; Rohlfing/Rewolle/Bader, ArbGG, Stand Juli 1987, § 64 Anm. 1; Dütz, RdA 1980, 91; Vollkommer, Anm. zu BAG AP Nr. 2 zu § 566 ZPO; Walchshöfer, Anm. zu BAG AP Nr. 3 zu § 566 ZPO; Stahlhacke, ArbGG, 2. Aufl., § 64 Rz 15, jeweils m. w. N.).

    Hinzu kommt, daß die Frage der Berufungsfähigkeit der im arbeitsgerichtlichen Verfahren ergangenen Urteile im Arbeitsgerichtsgesetz selbst geregelt ist und auch deshalb eine ergänzende Heranziehung der Vorschriften der Zivilprozeßordnung ausscheidet (ebenso zu der entsprechenden Frage für das Revisionsverfahren BAGE 53, 396 = AP Nr. 3 zu § 566 ZPO).

  • BAG, 22.06.1994 - 2 AZR 276/94

    Zulässigkeit der Revision gegen ein zweites Versäumnisurteil

    Auch gegen ein zweites Versäumnisurteil eines Landesarbeitsgerichts ist deshalb keine zulassungsfreie Revision entsprechend §§ 566, 513 Abs. 2 Satz 2 ZPO statthaft (im Anschluß an BAG Urteil vom 10. Dezember 1986 - 4 AZR 384/86 - BAGE 53, 396 = AP Nr. 3 zu § 566 ZPO).

    § 72 Abs. 1 ArbGG regelt insoweit abschließend, unter welchen Voraussetzungen gegen ein landesarbeitsgerichtliches Urteil Revision eingelegt werden kann (vgl. BAG Urteil vom 10. Dezember 1986 - 4 AZR 384/86 - BAGE 53, 396 = AP Nr. 3 zu § 566 ZPO, m.w.N.; ferner Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, § 72 Rz 4; Michels-Holl in Festschrift zum 100jährigen Bestehen des Deutschen Arbeitsgerichtsverbandes S. 357, 358).

    Wie bereits der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts (Beschluß vom 4. April 1989 - 5 AZB 9/88 - BAGE 61, 237 = AP Nr. 13 zu § 64 ArbGG 1979) für die gleichartige Problematik im Berufungsverfahren und in Auseinandersetzung mit den gegenteiligen Auffassungen im arbeitsrechtlichen Schrifttum - einschließlich der von der Klägerin zitierten Anmerkung von Walchshöfer zum Urteil des BAG in AP Nr. 3 zu § 566 ZPO - dargelegt hat, spricht der Verlauf der Gesetzgebung dafür, daß der Gesetzgeber von einer Übernahme der mit § 513 Abs. 2 Satz 2 ZPO angestrebten Erleichterung einer Rechtsmitteleinlegung in das Arbeitsgerichtsgesetz bewußt abgesehen hat.

  • BAG, 12.12.1991 - 8 AZR 43/91

    Revision gegen zweites Versäumnisurteil

    Zudem könnte eine rechtsirrtümliche Rechtsmittelbelehrung, die mit § 72 Abs. 1 ArbGG nicht im Einklang steht, die Zulässigkeit des Rechtsmittels nicht begründen (vgl. BAGE 1, 289, 291 = AP Nr. 3 zu § 64 ArbGG 1953; BAGE 53, 396 = AP Nr. 3 zu § 566 ZPO; Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, § 72 Rz 28).

    Während der Bundesgerichtshof (Urteil vom 11. Oktober 1978 - IV ZR 101/77 - ZZP 1979, 370 = NJW 1979, 166) angenommen hat, nach der Neufassung des § 513 Abs. 2 ZPO könne an dem Erfordernis der Revisionszulassung gem. § 546 Abs. 1 ZPO für die Revision gegen ein zweites Versäumnisurteil nicht festgehalten werden, hat das Bundesarbeitsgericht (BAGE 53, 396 = AP, a.a.O.) die Auffassung vertreten, § 72 Abs. 1 ArbGG 1979 regele erschöpfend, unter welchen rechtlichen Voraussetzungen gegen ein Urteil eines Landesarbeitsgerichts Revision eingelegt werden könne.

    Zum Verfahren gehören jedoch die allgemeinen Zulässigkeitsvoraussetzungen für Rechtsmittel, die das ArbGG abweichend von der ZPO in § 72 Abs. 1 ArbGG regelt, nicht (vgl. BAGE 53, 396 = AP, a.a.O.; ebenso zu der entsprechenden Frage für das Berufungsverfahren BAG Urteil vom 4. April 1989, BAGE 61, 237 = AP Nr. 13 zu § 64 ArbGG 1979).

  • BAG, 23.06.1993 - 2 AZR 56/93

    Kündigungsschutzprozeß; beiderseitiger Auflösungsantrag; Beschwer

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann eine fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung kein Rechtsmittel eröffnen, das gesetzlich nicht vorgesehen ist (BAGE 38, 52, 55 = AP Nr. 3 zu § 64 ArbGG 1979; BAGE 53, 396 = AP Nr. 3 zu § 566 ZPO, jeweils m.w.N.).
  • BAG, 20.09.2000 - 2 AZR 345/00

    Rechtsmittelbelehrung - Revisionszulassung

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann eine Rechtsmittelbelehrung, die im Widerspruch zu § 72 Abs. 1 ArbGG ein Rechtsmittel für statthaft erklärt, dessen Anfechtbarkeit für sich allein nicht begründen (BAG 10. Dezember 1986 - 4 AZR 384/86 - BAGE 53, 396, 401 f.; BAG 24. Februar 1988 - 4 AZR 614/87 - BAGE 57, 334, 338 mwN; BAG 10. März 1955 - 2 AZR 508/54 - BAGE 1, 289, 291; vgl. Senatsbeschluß 6. August 1997 - 2 AZB 17/97 - AP ZPO § 516 Nr. 8 = EzA ArbGG 1979 § 9 Nr. 12).
  • BAG, 24.02.1988 - 4 AZR 614/87

    Revision - Rechtsmittelbelehrung - Schuhindustrie - Schlichtungsspruch -

    Demgemäß hat der erkennende Senat bereits in Übereinstimmung mit der früheren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und der Rechtslehre entschieden, daß - bei der umgekehrten Fallgestaltung - eine rechtsirrtümliche Rechtsmittelbelehrung des Inhalts, daß gegen das berufungsgerichtliche Urteil Revision beim Bundesarbeitsgericht eingelegt werden könne, die Zulässigkeit des Rechtsmittels für sich allein nicht begründen könne, wenn die Zulassung im Urteil selbst unterblieben ist (vgl. das Urteil des Senats vom 10. Dezember 1986, BAGE 53, 396, im Anschluß an BAGE 1, 289, 291 = AP Nr. 3 zu § 64 ArbGG 1953, auch Grunsky, ArbGG, 5. Aufl., § 9 Rz 28; Dietz/Nikisch, ArbGG, § 64 Anm. 23 und Dersch/Volkmar, ArbGG, § 64 Anm. 25).
  • BVerfG, 04.08.1995 - 1 BvR 606/94

    Beginn der Frist zur erhebung der Verfassungsbeschwerde bei offensichtlich

    Seit der Neufassung des § 72 ArbGG im Jahre 1979 ist im arbeitsgerichtlichen Verfahren eine Revision oder Nichtzulassungsbeschwerde wegen Verfahrensmängeln - auch soweit absolute Revisionsgründe im Sinne von § 551 ZPO geltend gemacht werden - nicht mehr vorgesehen (vgl. dazu BAG, AP Nr. 2 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz; AP Nr. 28 zu § 72 a ArbGG 1979; BAG, AP Nr. 3 zu § 566 ZPO ; Nr. 24 zu § 72 ArbGG 1979).
  • LAG Hamm, 18.03.2014 - 7 Ta 73/14

    Gegenstandswert im Verfahren über Einrichtung einer Einigungsstelle

    Nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann eine Rechtsmittelbelehrung, die mit den gesetzlich geregelten Erfordernissen des Rechtsmittels nicht im Einklang steht, die Anfechtbarkeit der ergangenen Entscheidung für sich allein nicht begründen (vgl. BAG vom 20.09.2000, 2 AZR 345/00 bei juris; BAG 10. Dezember 1986 - 4 AZR 384/86 - BAGE 53, 396, 401 f.; BAG 24. Februar 1988 - 4 AZR 614/87 - BAGE 57, 334, 338 m.w.N; BAG 10. März 1955 - 2 AZR 508/54 - BAGE 1, 289, 291).
  • LAG Thüringen, 29.12.1997 - 9 Ta 135/97
  • BAG, 29.06.1992 - 5 AS 7/92

    Zuständigkeit - Verweisungsbeschluß - Bindungswirkung

  • LAG Hessen, 13.02.2012 - 4 Ta 52/12

    Beteiligtenstellung im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren - keine

  • LAG Thüringen, 11.12.2000 - 9 Ta 137/00

    Zwangsvollstreckung: Einstellung - Beschwerde

  • LAG Berlin, 21.06.1989 - 9 Ta 7/89

    Anfechtung; Einstellung; Vollstreckungsgegenklage; Rechtsmittel

  • LAG Hessen, 30.04.1992 - 12 TaBVGa 38/92

    Rechtmittel gegen eine einstweilige Verfügung im Eilbeschlussverfahren;

  • BAG, 13.01.1987 - 4 ABN 53/86
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