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   BAG, 10.12.1986 - 4 ABR 21/86   

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BAG, 10.12.1986 - 4 ABR 21/86 (https://dejure.org/1986,18794)
BAG, Entscheidung vom 10.12.1986 - 4 ABR 21/86 (https://dejure.org/1986,18794)
BAG, Entscheidung vom 10. Dezember 1986 - 4 ABR 21/86 (https://dejure.org/1986,18794)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 08.02.1984 - 4 AZR 158/83

    Vergütungsmerkmale: Beispiele - Kassierer an Verbrauchermarktkassen im

    Auszug aus BAG, 10.12.1986 - 4 ABR 21/86
    Dies entspricht auch den bei der Tarifauslegung besonders wichtigen Grundsätzen der Rechtsklarheit und Praktikabilität, denen die Tarifvertragsparteien bei der Abfassung von Tarifnormen im allgemeinen gerecht werden wollen (BAG 45, 121, 125 f. = AP Nr. 134 zu § 1 TVG Auslegung mit weiteren Nachweisen; Urteil vom 12. März 1986 - 4 AZR 53/84 - AP Nr. 7 zu § 1 TVG Tarifverträge: Druckindustrie).

    Auch hier entspricht es aber dem Willen der Tarifvertragsparteien , der mit der Verwendung der Bezeichnung "Auslegungshilfe" deutlich zum Ausdruck kommt, daß die Richtbeispiele bei der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe in den abstrakten Tätigkeitsmerkmalen und bei der tariflichen Bewertung von Tätigkeiten , die als Richtbeispiel nicht genannt sind, heranzuziehen sind (BAG 45, 121, 126 = AP Nr. 134 zu § 1 TVG Auslegung mit weiteren Nachweisen; Urteil vorn 12. März 1986 - 4 AZR 534/84 - AP Nr" 7 zu § 1 TVG Tarifverträge: Druckindustrie).

  • BAG, 28.01.1986 - 1 ABR 8/84

    Umgruppierung eines AT-Angestellten

    Auszug aus BAG, 10.12.1986 - 4 ABR 21/86
    Da dieser Lohnrahmentarifvertrag von der Antragstellerin auf die Arbeitsverhältnisse aller gewerblichen Arbeitnehmer im Betrieb angewendet wird, handelt es sich um die Anwendung abstrakter, allgemeiner "Eingruppierungsgrundsätze", die ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates aus § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG begründet (BAG Beschlüsse vom 3. Dezember 1985 - 4 ABR 7/85 -, - 4 ABR 60/85 -, - 4 ABR 80/83 -, zur Veröffentlichung bestimmt; Beschluß vom 28. Januar 1986 - 1 ABR 8/84 -, zur Veröffentlichung bestimmt).

    triebsrat kein Mitgestaltungsrecht, sondern übt er eine Richtigkeitskontrolle im Interesse der innerbetrieblichen Lohngerechtigkeit und des Schutzes des einzelnen Arbeitnehmers vor einer unzutreffenden Ein- oder Umgruppierung aus (BAG 42, 121, 127 = AP Nr. 6 zu § 101 BetrVG 1972; BAG 43, 35, 42 = AP Nr. 27 zu § 118 BetrVG 1972; BAG Beschluß vom 28. Januar 1986 - 1 ABR 8/84 - zur Veröffentlichung bestimmt).

  • BAG, 12.03.1986 - 4 AZR 534/84

    Tarifgerechte Eingruppierung eines Sachbearbeiters in der Druckindustrie -

    Auszug aus BAG, 10.12.1986 - 4 ABR 21/86
    Dies entspricht auch den bei der Tarifauslegung besonders wichtigen Grundsätzen der Rechtsklarheit und Praktikabilität, denen die Tarifvertragsparteien bei der Abfassung von Tarifnormen im allgemeinen gerecht werden wollen (BAG 45, 121, 125 f. = AP Nr. 134 zu § 1 TVG Auslegung mit weiteren Nachweisen; Urteil vom 12. März 1986 - 4 AZR 53/84 - AP Nr. 7 zu § 1 TVG Tarifverträge: Druckindustrie).

    Auch hier entspricht es aber dem Willen der Tarifvertragsparteien , der mit der Verwendung der Bezeichnung "Auslegungshilfe" deutlich zum Ausdruck kommt, daß die Richtbeispiele bei der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe in den abstrakten Tätigkeitsmerkmalen und bei der tariflichen Bewertung von Tätigkeiten , die als Richtbeispiel nicht genannt sind, heranzuziehen sind (BAG 45, 121, 126 = AP Nr. 134 zu § 1 TVG Auslegung mit weiteren Nachweisen; Urteil vorn 12. März 1986 - 4 AZR 534/84 - AP Nr" 7 zu § 1 TVG Tarifverträge: Druckindustrie).

  • BAG, 31.05.1983 - 1 ABR 57/80

    Eingruppierung - Betriebsratsmitbestimmung

    Auszug aus BAG, 10.12.1986 - 4 ABR 21/86
    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Sechsten und des Ersten Senats sind die betroffenen Arbeitnehmer zu Recht von den Vorinstanzen nicht am Verfahren beteiligt worden (BAG 39, 102, 103 = AP Nr. 3 zu § 80 ArbGG 1979; Beschluß vom 31 Mai 1983 - 1 ABR 57/80 - AP Nr. 27 zu § 118 BetrVG 1972).

    triebsrat kein Mitgestaltungsrecht, sondern übt er eine Richtigkeitskontrolle im Interesse der innerbetrieblichen Lohngerechtigkeit und des Schutzes des einzelnen Arbeitnehmers vor einer unzutreffenden Ein- oder Umgruppierung aus (BAG 42, 121, 127 = AP Nr. 6 zu § 101 BetrVG 1972; BAG 43, 35, 42 = AP Nr. 27 zu § 118 BetrVG 1972; BAG Beschluß vom 28. Januar 1986 - 1 ABR 8/84 - zur Veröffentlichung bestimmt).

  • BAG, 06.07.1962 - 1 ABR 16/60

    Mitwirkungsrecht - Betriebsrat - Gehaltsgruppeneinteilung

    Auszug aus BAG, 10.12.1986 - 4 ABR 21/86
    Die von der Antragstellerin geplanten Maßnahmen sind Umgruppierungen im Sinne von § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, da die Antragstellerin die betroffenen Arbeitnehmer, deren Tätigkeit unverändert geblieben ist, in eine Lohngruppe des neu in Kraft getretenen Lohnrahmentarifvertrages überführen will (BAG 13, 182, 188 = AP Nr. 2 zu § 63 BetrVG; BAG Beschluß vom 9. Oktober 1970 - 1 ABR 18/69 - AP Nr. 4 zu § 63 BetrVG).
  • BAG, 27.05.1982 - 6 ABR 105/79

    Versetzung

    Auszug aus BAG, 10.12.1986 - 4 ABR 21/86
    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Sechsten und des Ersten Senats sind die betroffenen Arbeitnehmer zu Recht von den Vorinstanzen nicht am Verfahren beteiligt worden (BAG 39, 102, 103 = AP Nr. 3 zu § 80 ArbGG 1979; Beschluß vom 31 Mai 1983 - 1 ABR 57/80 - AP Nr. 27 zu § 118 BetrVG 1972).
  • BAG, 22.03.1983 - 1 ABR 49/81

    Mitbestimmungssicherungsverfahren bei Eingruppierungen

    Auszug aus BAG, 10.12.1986 - 4 ABR 21/86
    triebsrat kein Mitgestaltungsrecht, sondern übt er eine Richtigkeitskontrolle im Interesse der innerbetrieblichen Lohngerechtigkeit und des Schutzes des einzelnen Arbeitnehmers vor einer unzutreffenden Ein- oder Umgruppierung aus (BAG 42, 121, 127 = AP Nr. 6 zu § 101 BetrVG 1972; BAG 43, 35, 42 = AP Nr. 27 zu § 118 BetrVG 1972; BAG Beschluß vom 28. Januar 1986 - 1 ABR 8/84 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BAG, 17.05.1983 - 1 ABR 5/80

    Betriebsratszustimmung - Personalmaßnahme

    Auszug aus BAG, 10.12.1986 - 4 ABR 21/86
    Den beabsichtigten Umgruppierungen in die Lohngruppe VI hat der Antragsgegner formgerecht und innerhalb der zulässigerweise einvernehmlich verlängerten Frist (§ 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG vgl. BAG Beschluß vom 17. Mai 1983 - 1 ABR 5/80 - AP Nr. 18 zu § 99 BetrVG 1972) mit der Begründung widersprochen, daß Umgruppierungen in die Lohngruppe VII tariflich geboten seien.
  • BAG, 03.12.1985 - 4 ABR 80/83

    Betriebsrat: Mitbestimmungsrecht bei der Eingruppierung, Erzieherin in einem Heim

    Auszug aus BAG, 10.12.1986 - 4 ABR 21/86
    Da dieser Lohnrahmentarifvertrag von der Antragstellerin auf die Arbeitsverhältnisse aller gewerblichen Arbeitnehmer im Betrieb angewendet wird, handelt es sich um die Anwendung abstrakter, allgemeiner "Eingruppierungsgrundsätze", die ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates aus § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG begründet (BAG Beschlüsse vom 3. Dezember 1985 - 4 ABR 7/85 -, - 4 ABR 60/85 -, - 4 ABR 80/83 -, zur Veröffentlichung bestimmt; Beschluß vom 28. Januar 1986 - 1 ABR 8/84 -, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BAG, 03.12.1985 - 4 ABR 7/85

    Vergütung - Tarifvertrag - Teilkündigung - Öffentlicher Dienst -

    Auszug aus BAG, 10.12.1986 - 4 ABR 21/86
    Da dieser Lohnrahmentarifvertrag von der Antragstellerin auf die Arbeitsverhältnisse aller gewerblichen Arbeitnehmer im Betrieb angewendet wird, handelt es sich um die Anwendung abstrakter, allgemeiner "Eingruppierungsgrundsätze", die ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates aus § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG begründet (BAG Beschlüsse vom 3. Dezember 1985 - 4 ABR 7/85 -, - 4 ABR 60/85 -, - 4 ABR 80/83 -, zur Veröffentlichung bestimmt; Beschluß vom 28. Januar 1986 - 1 ABR 8/84 -, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BAG, 09.10.1970 - 1 ABR 18/69

    Mitwirkungsrecht - Betriebsrat - Lohngruppeneinteilung

  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

  • BAG, 03.12.1985 - 4 ABR 60/85

    Tarifverträge: Zulässigkeit einer Teilkündigung, Nachwirkung - Betriebsrat:

  • BAG, 28.05.1986 - 4 AZR 53/84

    Anspruch eines Musikers auf grundsätzlich nur alternierende Beschäftigung und

  • BAG, 21.10.1987 - 4 AZR 49/87

    Eingruppierung: Bogenmontierer in der Druckindustrie, LRTV für die gewerblichen

    Dies gilt nach der Rechtsprechung des Senats (BAG Beschluß vom 10. Dezember 1986 - 4 ABR 20/86 - zur Veröffentlichung vorgesehen; Beschluß vom 10. Dezember 1986 - 4 ABR 21/86 - nicht zur Veröffentlichung vorgesehen) nicht nur dann, wenn der Arbeitnehmer mehrere Tätigkeiten ausübt, die verschiedenen Lohngruppen zuzuordnen sind, wie sich aus dem Wortlaut des § 4 Ziff. 2 LRTV ergibt.
  • BAG, 18.02.1987 - 4 ABR 35/86

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung von Arbeitnehmern -

    Diese Beurteilung des Landesarbeitsgerichts entspricht zugleich der des erkennenden Senats in mehreren Beschlüssen, die wie das vorliegende Beschlußverfahren die Entlohnungsgrundsätze des LRTV betreffen (vgl. den Beschluß des Senats vom 10. Dezember 1986 - 4 ABR 20/86 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, und die unveröffentlichten Beschlüsse vom 10. Dezember 1986 - 4 ABR 11/86 - und - 4 ABR 21/86 -).
  • BAG, 27.05.1987 - 4 AZR 568/86

    Erfüllung der Anforderungen des Merkmals "Tätigkeit" - Prüfung der

    Insbesondere haben die Tarifvertragsparteien vorliegend durch die Verwendung des Wortes "einschließlich" zum Ausdruck gebracht, daß die Anforderungen des Tätigkeitsmerkmals durch die Prüfung der Kassenzuständigkeit allein nicht erfüllt werden können, sondern zur Prüfung der Kassenzuständigkeit das Bearbeiten der Befreiungsanträge hinzutreten muß (vgl. BAG Beschluß vom 10. Dezember 1986 - 4 ABR 21/86 - nicht veröffentlicht).
  • BAG, 29.04.1987 - 4 AZR 499/86

    Eingruppierung in Lohngruppen - Lohngruupe von Korrekturlesern - Abstrakte

    Dies entspricht der nunmehr ständigen Rechtsprechung des Senats zum LRTV (vgl. BAG Beschluß vom 18. Februar 1987 - 4 ABR 35/86 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen; BAG Beschluß vom 10. Dezember 1986 - 4 ABR 20/86 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen; BAG Beschlüsse vom 10. Dezember 1986 - 4 ABR 11/86 und 4 ABR 21/86 -, nicht veröffentlicht).
  • BAG, 21.10.1987 - 4 AZR 50/87

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Lohn nach einer bestimmten Lohngruppe -

    Dies gilt nach der Rechtsprechung des Senats (BAG Beschluß vom 10. Dezember 1986 - 4 ABR 20/86 - zur Veröffentlichung vorgesehen; Beschluß vom 10. Dezember 1986 - 4 ABR 21/86 - nicht zur Veröffentlichung vorgesehen) nicht nur dann, wenn der Arbeitnehmer mehrere Tätigkeiten ausübt, die verschiedenen Lohngruppen zuzuordnen sind, wie sich aus dem Wortlaut des § 4 Ziff. 2 LRTV ergibt.
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