Rechtsprechung
   BAG, 10.12.1992 - 2 ABR 32/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,650
BAG, 10.12.1992 - 2 ABR 32/92 (https://dejure.org/1992,650)
BAG, Entscheidung vom 10.12.1992 - 2 ABR 32/92 (https://dejure.org/1992,650)
BAG, Entscheidung vom 10. Dezember 1992 - 2 ABR 32/92 (https://dejure.org/1992,650)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,650) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Befugnis des betroffenen Arbeitnehmers zur Einlegung einer Rechtsbeschwerde gegen die Entscheidung in einem Zustimmungsersetzungsverfahren - Fehlen von sachgerechter Behandlung und Nichteinhaltung von Umgangsformen bei einem Beliehenen als wichtiger Kündigungsgrund - ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds - Zustimmungsersetzungsverfahren

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG 1972 § 103; ArbGG 1979 §§ 83, 87, 94; BGB § 626
    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds: Recht zur Einlegung eines eigenen Rechtsmittels im Beschlußverfahren auch bei nachträglich erteilter Zustimmung zur Kündigung durch den Betriebsrat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1993, 501
  • BB 1993, 584
  • DB 1993, 889
  • JR 1993, 264
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 06.07.1972 - 2 AZR 386/71

    Verfassungsmäßigkeit der Ausschlussfrist des § 626 II BGB - Fristbeginn

    Auszug aus BAG, 10.12.1992 - 2 ABR 32/92
    Jedoch muß der Kündigungsgegner innerhalb einer kurz bemessenen Frist angehört werden, die regelmäßig nicht länger als eine Woche sein darf (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. BAGE 24, 341, 347 [BAG 06.07.1972 - 2 AZR 386/71] sowie Urteil vom 10. Juni 1988 - 2 AZR 25/88 - AP Nr. 3 und 27 zu § 626 BGB Ausschlußfrist, zu II 3 bzw. III 2 a bis c der Gründe).

    Hat der eine Vertragspartner die Voraussetzungen für eine außerordentliche Kündigung erfüllt, darf nicht auf unbestimmte Zeit ungewiß bleiben, ob der andere Vertragspartner daraus die Folgen zieht und kündigt (vgl. BAGE 23, 475, 478; 24, 341, 346 [BAG 06.07.1972 - 2 AZR 386/71]= AP Nr. 1 und 3 zu § 626 BGB Ausschlußfrist, zu II bzw. II 2 der Gründe).

  • BAG, 10.04.1975 - 2 AZR 113/74

    Arbeitsverhältnis: Darlegungs- und Beweislast für die Einhaltung der

    Auszug aus BAG, 10.12.1992 - 2 ABR 32/92
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAGE 24, 383, 396 sowie Senatsurteil vom 10. April 1975 - 2 AZR 113/74 - AP Nr. 4 und 7 zu § 626 BGB Ausschlußfrist, zu II 2 c bzw. zu 4 der Gründe) können verfristete Kündigungsgründe nur dann unterstützend herangezogen werden, wenn während der letzten beiden Wochen vor der Kündigung - im Rahmen des § 103 BetrVG vor der Stellung des Zustimmungsantrages - Vorfälle sich ereignet haben oder bekannt geworden sind, die ein weiteres und letztes Glied in der Kette der Ereignisse bilden, die zum Anlaß der Kündigung genommen worden sind.

    Diese Voraussetzung ist allerdings nur dann gegeben, wenn die nicht verfristeten Kündigungsgründe mit den verfristeten in einem solchen inneren Zusammenhang stehen, daß sie sich wie eine Kette zu einem Gesamtverhalten zusammenfassen lassen (Senatsurteil vom 10. April 1975, aaO).

  • BAG, 17.09.1981 - 2 AZR 402/79

    Kündigung - Betriebsratszustimmung

    Auszug aus BAG, 10.12.1992 - 2 ABR 32/92
    Wie das Landesarbeitsgericht Köln (aaO) zutreffend hervorgehoben hat, ergibt sich etwas anderes weder aus der Rechtslage im Zustimmungsersetzungsverfahren nach § 99 Abs. 4 BetrVG noch daraus, daß der Betriebsrat noch während des Zustimmungsersetzungsverfahrens die zunächst verweigerte Zustimmung erteilen kann (BAGE 37, 44 = AP Nr. 14 zu § 103 BetrVG 1972).

    Die Befugnis des Betriebsrats, auch noch während des Ersetzungsverfahrens die Zustimmung zur Kündigung zu erteilen, hat der Senat (BAGE 37, 44 = AP, aaO) unter anderem mit der Begründung bejaht, der Betriebsrat müsse Herr des vom Arbeitgeber eingeleitetes Beschlußverfahrens bis zur Ersetzung der Zustimmung bleiben.

  • BAG, 10.11.1988 - 2 AZR 215/88

    Kündigung - Verhältnis zur Abmahnung

    Auszug aus BAG, 10.12.1992 - 2 ABR 32/92
    Dies hat der Senat, entgegen der Interpretation der Rechtsbeschwerde, in dem vom Beschwerdegericht angezogenen Urteil vom 10. November 1988 (- 2 AZR 215/88 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 Abmahnung, zu II 2 d bb der Gründe) ausdrücklich entschieden.
  • BAG, 18.08.1977 - 2 ABR 19/77

    Geltung der Ausschlussfrist des § 626 Abs. 2 BGB im Sonderkündigungsschutz

    Auszug aus BAG, 10.12.1992 - 2 ABR 32/92
    Der Arbeitgeber muß deshalb innerhalb dieser Frist bei Verweigerung der Zustimmung das Verfahren auf ihre Ersetzung beim Arbeitsgericht einleiten (BAGE 29, 270, 273 f.; 52, 50, 60 f. = AP Nr. 10 und 18 zu § 103 BetrVG 1972, zu II 3 bzw. B II 3 a und b der Gründe).
  • BAG, 21.03.1991 - 2 ABR 64/90

    Möglichkeit einer Zustimmungsersetzung des Betriebsrates zur Kündigung einer

    Auszug aus BAG, 10.12.1992 - 2 ABR 32/92
    Hält sich das Beschwerdegericht in diesem Rahmen, kann das Rechtsbeschwerdegericht die angegriffene Würdigung nicht durch eine eigene ersetzen, es sei denn, das Beschwerdegericht hätte Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verkannt, der Beschluß wäre in sich widersprüchlich oder es läge eine zulässige und begründete Verfahrensrüge vor (vgl. Beschlüsse des Senats vom 16. Oktober 1986 - 2 ABR 71/85 - AP Nr. 95 zu § 626 BGB, zu B II 3 der Gründe; vom 16. Mai 1991 - 2 ABR 83/90 -, n. v., zu II 2 a der Gründe; vom 21. März 1991 - 2 ABR 64/90 -, n. v., zu II 2 c der Gründe; sowie vom 19. September 1991 - 2 ABR 14/91 -, n. v., zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 07.05.1986 - 2 ABR 27/85

    Antrag auf Zustimmung - Zustimmungsantrag - Betriebsrat - Außerordentliche

    Auszug aus BAG, 10.12.1992 - 2 ABR 32/92
    Der Arbeitgeber muß deshalb innerhalb dieser Frist bei Verweigerung der Zustimmung das Verfahren auf ihre Ersetzung beim Arbeitsgericht einleiten (BAGE 29, 270, 273 f.; 52, 50, 60 f. = AP Nr. 10 und 18 zu § 103 BetrVG 1972, zu II 3 bzw. B II 3 a und b der Gründe).
  • BAG, 19.09.1991 - 2 ABR 14/91

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes

    Auszug aus BAG, 10.12.1992 - 2 ABR 32/92
    Hält sich das Beschwerdegericht in diesem Rahmen, kann das Rechtsbeschwerdegericht die angegriffene Würdigung nicht durch eine eigene ersetzen, es sei denn, das Beschwerdegericht hätte Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verkannt, der Beschluß wäre in sich widersprüchlich oder es läge eine zulässige und begründete Verfahrensrüge vor (vgl. Beschlüsse des Senats vom 16. Oktober 1986 - 2 ABR 71/85 - AP Nr. 95 zu § 626 BGB, zu B II 3 der Gründe; vom 16. Mai 1991 - 2 ABR 83/90 -, n. v., zu II 2 a der Gründe; vom 21. März 1991 - 2 ABR 64/90 -, n. v., zu II 2 c der Gründe; sowie vom 19. September 1991 - 2 ABR 14/91 -, n. v., zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 28.10.1971 - 2 AZR 32/71

    Ausschlußfrist - Kündigung - Arbeitgeberkündigung

    Auszug aus BAG, 10.12.1992 - 2 ABR 32/92
    Hat der eine Vertragspartner die Voraussetzungen für eine außerordentliche Kündigung erfüllt, darf nicht auf unbestimmte Zeit ungewiß bleiben, ob der andere Vertragspartner daraus die Folgen zieht und kündigt (vgl. BAGE 23, 475, 478; 24, 341, 346 [BAG 06.07.1972 - 2 AZR 386/71]= AP Nr. 1 und 3 zu § 626 BGB Ausschlußfrist, zu II bzw. II 2 der Gründe).
  • BAG, 16.05.1991 - 2 ABR 83/90
    Auszug aus BAG, 10.12.1992 - 2 ABR 32/92
    Hält sich das Beschwerdegericht in diesem Rahmen, kann das Rechtsbeschwerdegericht die angegriffene Würdigung nicht durch eine eigene ersetzen, es sei denn, das Beschwerdegericht hätte Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verkannt, der Beschluß wäre in sich widersprüchlich oder es läge eine zulässige und begründete Verfahrensrüge vor (vgl. Beschlüsse des Senats vom 16. Oktober 1986 - 2 ABR 71/85 - AP Nr. 95 zu § 626 BGB, zu B II 3 der Gründe; vom 16. Mai 1991 - 2 ABR 83/90 -, n. v., zu II 2 a der Gründe; vom 21. März 1991 - 2 ABR 64/90 -, n. v., zu II 2 c der Gründe; sowie vom 19. September 1991 - 2 ABR 14/91 -, n. v., zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 10.06.1988 - 2 AZR 25/88

    Fristlose Kündigung - Ausschlußfrist - Berufung - Unechtes Versäumnisurteil

  • BAG, 24.04.1975 - 2 AZR 118/74

    Betriebsrat: Kündigung eines betriebsratsmitglieds

  • BAG, 17.05.1983 - 1 ABR 5/80

    Betriebsratszustimmung - Personalmaßnahme

  • BAG, 22.08.1974 - 2 ABR 17/74

    Treuepflicht - Ausschlußfrist - Zustimmung des Betriebsrats - Kündigung eines

  • BAG, 16.10.1986 - 2 ABR 71/85

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds; Verletzung von Amts- und

  • BAG, 17.08.1972 - 2 AZR 359/71

    Kündigung - Ausschlußfrist

  • OVG Schleswig-Holstein, 05.12.1991 - 3 L 21/91

    Widerruf der Anerkennung als amtlich anerkannter Sachverständiger für den

  • BAG, 31.01.1990 - 7 ABR 39/89

    Zustimmungsersetzungsverfahren - Kosten des Betriebsratsmitglieds

  • LAG Köln, 13.12.1984 - 8 TaBV 50/84

    Außerordentliche Kündigung; Zustimmung ; Betriebsrat; Beschluß ; Beschwerde;

  • BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 472/01

    Kündigung einer Verkäuferin wegen Tragens eines - islamischen - Kopftuchs

    Eine solche Pflicht kann, wenn eine ausdrückliche vertragliche Vereinbarung im Arbeitsvertrag oder eine Regelung in einer Betriebsvereinbarung nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG fehlt - vorbehaltlich von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats (vgl. zuletzt BAG 11. Juni 2002 - 1 ABR 46/01 - AP BetrVG 1972 § 87 Ordnung des Betriebes Nr. 38, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) - durch eine Weisung des Arbeitgebers begründet werden oder sich aus einer vertraglichen Rücksichtnahmepflicht (§ 242 BGB; jetzt ausdrücklich § 241 Abs. 2 BGB nF) ergeben (ErfK/Dieterich 3. Aufl. Art. 2 GG Rn. 88; BAG 10. Dezember 1992 - 2 ABR 32/92 - AP ArbGG 1979 § 87 Nr. 4 = EzA BetrVG 1972 § 103 Nr. 33).
  • ArbG Siegburg, 16.12.2022 - 5 Ca 1200/22

    "Krankfeiern" auf White Night Ibiza Party rechtfertigt fristlose Kündigung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts erlischt das Kündigungsrecht durch Verzicht insgesamt, wenn der Kündigungsberechtigte wegen des ihm bekannten Kündigungssachverhalts eine Abmahnung ausspricht und sich die für die Kündigung maßgebenden Umstände nicht später geändert haben (10.11.1988 - 2 AZR 215/88 - AP KSchG 1969 § 1 Abmahnung Nr. 3; 10.12.1992 - 2 ABR 32/92 - AP ArbGG 1979 § 87 Nr. 4 = EzA BetrVG 1972 § 103 Nr. 33).
  • BAG, 16.11.2017 - 2 AZR 14/17

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsrats-/Wahlvorstandsmitglied

    Einen wichtigen Grund iSd. § 626 BGB können nur Umstände bilden, hinsichtlich derer die Kündigungserklärungsfrist des § 626 Abs. 2 BGB nicht schon bei Einleitung des Zustimmungsersetzungsverfahrens verstrichen ist (BAG 10. Dezember 1992 - 2 ABR 32/92 - zu B II 2 und 3 der Gründe; 9. Januar 1986 - 2 ABR 24/85 - zu II 2 a der Gründe; 18. August 1977 - 2 ABR 19/77 - zu II 3 der Gründe, BAGE 29, 270) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht