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   BAG, 10.12.2013 - 1 ABR 43/12   

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https://dejure.org/2013,43103
BAG, 10.12.2013 - 1 ABR 43/12 (https://dejure.org/2013,43103)
BAG, Entscheidung vom 10.12.2013 - 1 ABR 43/12 (https://dejure.org/2013,43103)
BAG, Entscheidung vom 10. Dezember 2013 - 1 ABR 43/12 (https://dejure.org/2013,43103)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • lexetius.com

    Mitbestimmung des Betriebsrats beim Einsatz eines Routenplaners zu Abrechnungszwecken

  • openjur.de

    Mitbestimmung des Betriebsrats beim Einsatz eines Routenplaners zu Abrechnungszwecken

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Mitbestimmung des Betriebsrats beim Einsatz eines Routenplaners zu Abrechnungszwecken

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 87 Abs 1 Nr 6 BetrVG, § 83 Abs 3 ArbGG
    Mitbestimmung des Betriebsrats beim Einsatz eines Routenplaners zu Abrechnungszwecken

  • JurPC

    Keine Mitbestimmung des Betriebsrats beim Einsatz eines Routenplaners zu Abrechnungszwecken

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer
  • kanzlei.biz

    Keine Mitbestimmung des Betriebsrats beim Einsatz von

  • bag-urteil.com

    Mitbestimmung des Betriebsrats beim Einsatz eines Routenplaners zu Abrechnungszwecken

  • Betriebs-Berater

    Keine Mitbestimmung des Betriebsrats beim Einsatz eines Routenplaners zu Abrechnungszwecken

  • rewis.io

    Mitbestimmung des Betriebsrats beim Einsatz eines Routenplaners zu Abrechnungszwecken

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 6; ArbGG § 83 Abs. 3
    Betriebsverfassungsrecht - Mitbestimmung des Betriebsrats beim Einsatz eines Routenplaners zu Abrechnungszwecken

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kein Mitbestimmungsrecht beim Einsatz eines Routenplaners für Abrechnungszwecke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (16)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Google Maps darf ohne Zustimmung des Betriebsrats zu Abrechnungszwecken eingesetzt werden

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Google Maps zur Prüfung von Fahrtkostenerstattung?

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Datenschutzrecht: Nutzung von Google Maps nicht mitbestimmungspflichtig

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Datenschutzrecht: Nutzung von Google Maps nicht mitbestimmungspflichtig

  • heise.de (Pressebericht, 31.03.2014)

    Arbeitgeber darf Kontrollmittel für Reisekostenabrechnung selbst bestimmen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats beim Einsatz von Routenplanern

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Einsatz von "Google Maps" zur Reisekostenabrechnung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Mitbestimmung des Betriebsrats beim Einsatz eines Routenplaners zu Abrechnungszwecken

  • osborneclarke.com (Kurzinformation)

    Betriebsrat darf beim Einsatz von Google Maps nicht mitbestimmen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber darf mit Google Maps die Reisekostenabrechnung prüfen

  • weka.de (Kurzinformation)

    Google Maps, der Betriebsrat und die Abrechnung von Reisekosten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Nicht immer hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei Entscheidungen der Geschäftsleitung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mitbestimmung des Betriebsrats beim Einsatz eines Routenplaners zu Abrechnungszwecken

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Betriebsrat darf bei Nutzung von Google Maps nicht mitbestimmen

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Mitbestimmung des Betriebsrats beim Einsatz eines Routenplaners

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber darf Reisekostenabrechnung mit Google-Maps überprüfen

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Mitbestimmung des Betriebsrats beim Einsatz eines Routenplaners zu Abrechnungszwecken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2014, 439
  • BB 2014, 563
  • DB 2014, 1025
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 27.01.2004 - 1 ABR 7/03

    Mitbestimmung bei Einsatz von Arbeitnehmern in Kundenbetrieb mit

    Auszug aus BAG, 10.12.2013 - 1 ABR 43/12
    Die Informationen müssen auf technische Weise ermittelt und dokumentiert werden, so dass sie zumindest für eine gewisse Dauer verfügbar bleiben und vom Arbeitgeber herangezogen werden können (BAG 27. Januar 2004 - 1 ABR 7/03 - Rn. 27, BAGE 109, 235) .

    (1) Sinn der Vorschrift ist es, Eingriffe in den Persönlichkeitsbereich der Arbeitnehmer durch Verwendung anonymer technischer Kontrolleinrichtungen nur bei gleichberechtigter Mitbestimmung des Betriebsrats zuzulassen (BAG 27. Januar 2004 - 1 ABR 7/03 - zu B II 1 c der Gründe, BAGE 109, 235) .

  • BAG, 08.11.1994 - 1 ABR 20/94

    Mitbestimmung bei Zeitmessungen

    Auszug aus BAG, 10.12.2013 - 1 ABR 43/12
    Das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG setzt daher voraus, dass die technische Einrichtung selbst und automatisch die Daten über bestimmte Vorgänge verarbeitet (BAG 8. November 1994 - 1 ABR 20/94 - zu B I 1 der Gründe) .

    Die Einbindung in eine von ihm nicht beeinflussbare Überwachungstechnik kann zu erhöhter Abhängigkeit führen und damit die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit hindern (BAG 8. November 1994 - 1 ABR 20/94 - zu B I 1 der Gründe) .

  • BAG, 09.07.2013 - 1 ABR 17/12

    Unbestimmter Leistungsantrag im Beschlussverfahren - Beteiligung

    Auszug aus BAG, 10.12.2013 - 1 ABR 43/12
    Die ordnungsgemäße Anhörung der Verfahrensbeteiligten ist von Amts wegen noch in der Rechtsbeschwerdeinstanz zu prüfen (BAG 9. Juli 2013 - 1 ABR 17/12 - Rn. 11) .
  • LAG Hamburg, 02.05.2012 - H 6 TaBV 103/11

    Mitbestimmung bei der Verwendung von "Google Maps"

    Auszug aus BAG, 10.12.2013 - 1 ABR 43/12
    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 2. Mai 2012 - H 6 TaBV 103/11 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 18.05.2010 - 1 ABR 6/09

    Anspruch auf Durchführung einer Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 10.12.2013 - 1 ABR 43/12
    Das Landesarbeitsgericht hat unter Bezugnahme auf den Senatsbeschluss vom 18. Mai 2010 (- 1 ABR 6/09 - BAGE 134, 249) einen Unterlassungsanspruch des Betriebsrats aus den vom Konzern- bzw. Gesamtbetriebsrat abgeschlossen Vereinbarungen mit der Begründung verneint, der Betriebsrat habe aus eigenem Recht grundsätzlich keinen Anspruch auf Durchführung einer von einer anderen Arbeitnehmervertretung in originärer Zuständigkeit abgeschlossenen Betriebsvereinbarung.
  • BAG, 15.12.1992 - 1 ABR 24/92

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Einführung einer Überwachungseinrichtung

    Auszug aus BAG, 10.12.2013 - 1 ABR 43/12
    Ausreichend ist, wenn lediglich ein Teil des Überwachungsvorgangs mittels einer technischen Einrichtung erfolgt (BAG 15. Dezember 1992 - 1 ABR 24/92 - zu B Il 1 b der Gründe) .
  • BAG, 18.02.1986 - 1 ABR 21/84

    Mitbestimmung bei technischer Überwachung - Kienzle-Schreiber

    Auszug aus BAG, 10.12.2013 - 1 ABR 43/12
    Die auf technischem Weg erfolgte Ermittlung und Aufzeichnung von Informationen über den Arbeitnehmer bergen die Gefahr in sich, dass in dessen Persönlichkeitsbereiche eingedrungen wird, die einer nicht technischen Überwachung nicht zugänglich sind, und dass der Arbeitnehmer zum Objekt einer Überwachungstechnik gemacht wird, der er sich nicht entziehen kann (BAG 18. Februar 1986 - 1 ABR 21/84 - zu B II 3 b der Gründe, BAGE 51, 143) .
  • BAG, 13.12.2016 - 1 ABR 7/15

    Mitbestimmung bei Einrichtung und Betrieb einer Facebookseite

    Den davon ausgehenden Gefährdungen des Persönlichkeitsrechts von Arbeitnehmern soll das Mitbestimmungsrecht entgegenwirken (BAG 10. Dezember 2013 - 1 ABR 43/12 - Rn. 27) .

    Zur Überwachung "bestimmt" sind technische Einrichtungen, wenn sie objektiv geeignet sind, Verhaltens- oder Leistungsinformationen über den Arbeitnehmer zu erheben und aufzuzeichnen; auf die subjektive Überwachungsabsicht des Arbeitgebers kommt es nicht an (BAG 10. Dezember 2013 - 1 ABR 43/12 - Rn. 20 mwN; 27. Januar 2004 - 1 ABR 7/03 - Rn. 27, BAGE 109, 235) .

  • ArbG Wesel, 24.04.2020 - 2 BVGa 4/20

    Unterlassungsverfügung gegen die Nutzung von Kameraaufnahmen zum Zwecke der

    Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass dem einzelnen Arbeitnehmer aufgrund der vielfältigen, oft nicht wahrnehmbaren Überwachungsmöglichkeiten ein Schutz seiner Rechte ohne kollektivrechtliche Verstärkung durch die Mitbestimmung oft nicht möglich sein wird (vgl. dazu BAG, Beschl. v. 10.12.2013, 1 ABR 43/12, NZA 2014, 439 Rn. 27; Fitting, § 87 Rn. 215).
  • LAG Düsseldorf, 12.01.2015 - 9 TaBV 51/14

    Keine facebook-Seite des Arbeitgebers ohne Mitbestimmung?

    Beteiligte in Angelegenheiten des Betriebsverfassungsgesetzes ist dabei nach herrschender Auffassung jede Stelle, die durch die begehrte Entscheidung in ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsstellung unmittelbar betroffen ist (BAG v. 10.12.2013 - 1 ABR 43/12, juris; BAG v. 09.07.2013 - 1 ABR 17/12, juris; BAG v. 28.03.2006 - 1 ABR 59/04, AP Nr. 128 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; BAG v. 16.05.2007 -7 ABR 63/06 Rz. 11, AP Nr. 3 zu § 96a ArbGG 1979 Rn. 11; LAG Düsseldorf v. 14.09.2010 - 16 TaBV 11/10, juris).

    Die Informationen müssen auf technische Weise ermittelt und dokumentiert werden, so dass sie zumindest für eine gewisse Dauer verfügbar bleiben und vom Arbeitgeber herangezogen werden können (BAG v. 10.12.2013 - 1 ABR 43/12, juris; BAG v. 27.01.2004 - 1 ABR 7/03 - juris).

    Das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG setzt daher voraus, dass die technische Einrichtung selbst und automatisch die Daten über bestimmte Vorgänge verarbeitet (BAG v. 10.12.2013 - 1 ABR 43/12, juris; BAG v. 08.11.1994 - 1 ABR 20/94, juris).

    Ausreichend ist, wenn lediglich ein Teil des Überwachungsvorgangs mittels einer technischen Einrichtung erfolgt (BAG v. 10.12.2013 - 1 ABR 43/12, juris; BAG v. 15.12.1992 - 1 ABR 24/92, juris).

    Zur Überwachung "bestimmt" sind technische Einrichtungen dann, wenn sie objektiv geeignet sind, Verhaltens- oder Leistungsinformationen der Arbeitnehmer zu erheben und aufzuzeichnen; auf die subjektive Überwachungsabsicht des Arbeitgebers kommt es nicht an (BAG v. 10.12.2013 - 1 ABR 43/12, juris).

    Sinn der Vorschrift ist es, Eingriffe in den Persönlichkeitsbereich der Arbeitnehmer durch Verwendung anonymer technischer Kontrolleinrichtungen nur bei gleichberechtigter Mitbestimmung des Betriebsrats zuzulassen (BAG v. 10.12.2013 - 1 ABR 43/12, juris; BAG v. 27.01.2004 - 1 ABR 7/03, juris).

    Die auf technischem Weg erfolgte Ermittlung und Aufzeichnung von Informationen über den Arbeitnehmer bergen die Gefahr in sich, dass in dessen Persönlichkeitsbereiche eingedrungen wird, die einer nicht technischen Überwachung nicht zugänglich sind, und dass der Arbeitnehmer zum Objekt einer Überwachungstechnik gemacht wird, der er sich nicht entziehen kann (BAG v. 10.12.2013 - 1 ABR 43/12, juris; BAG v. 18.02.1986 - 1 ABR 21/84, juris).

    Die Einbindung in eine von ihm nicht beeinflussbare Überwachungstechnik kann zu erhöhter Abhängigkeit führen und damit die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit hindern (BAG v. 10.12.2013 - 1 ABR 43/12, juris; BAG v. 08.11.1994 - 1 ABR 20/94, juris).

  • BAG, 17.03.2015 - 1 ABR 48/13

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Aufstellung allgemeiner

    Beteiligt in Angelegenheiten des Betriebsverfassungsgesetzes ist jede Stelle, die durch die begehrte Entscheidung in ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Stellung unmittelbar betroffen ist (BAG 10. Dezember 2013 - 1 ABR 43/12 - Rn. 17) .
  • LAG Nürnberg, 21.02.2017 - 7 Sa 441/16

    Gruppenkalender - Outlook - Abmahnung - Weisungsrecht - Mitbestimmung

    Zur Überwachung "bestimmt" sind technische Einrichtungen dann, wenn sie objektiv geeignet sind, Verhaltens- oder Leistungsinformationen der Arbeitnehmer zu erheben und aufzuzeichnen; auf die subjektive Überwachungsabsicht des Arbeitgebers kommt es nicht an (Bundesarbeitsgericht â?? Beschluss vom 10.12.2013 â?? 1 ABR 43/12; juris).
  • BAG, 23.10.2018 - 1 ABN 36/18

    Grundsatzbeschwerde - geklärte Rechtsfrage

    Soweit die Arbeitgeberin vorliegend den auf die Würdigung des Einzelfalls bezogenen Ausführungen im anzufechtenden Beschluss (vgl. S. 11 der Nichtzulassungsbeschwerdebegründung) die beiden von ihr behaupteten abstrakten Rechtssätze (vgl. S. 10 der Nichtzulassungsbeschwerdebegründung) entnimmt, welche ihrerseits von Rechtssätzen der angezogenen Senatsentscheidung vom 10. Dezember 2013 (- 1 ABR 43/12 -) abweichen sollen, legt sie die erforderliche Ableitung nicht dar.
  • BAG, 19.12.2017 - 1 ABR 32/16

    Mitbestimmung bei automatisiertem Namensabgleich

    Es handelt sich bei dem softwarebasierten ausschließlich namensbezogenen Datenabgleich nicht nur um ein Hilfsmittel für eine lediglich durch menschliches Handeln durchgeführte Überprüfung (so in BAG 10. Dezember 2013 - 1 ABR 43/12 - Rn. 24 f . ) .
  • ArbG Düsseldorf, 27.06.2014 - 14 BV 104/13

    Mitbestimmungspflicht des Betriebsrates bei der Einrichtung einer facebook-Seite

    Überwachung in diesem Sinne ist sowohl das Sammeln von Informationen als auch das Auswerten bereits vorliegender Informationen (st. Rspr. seit BAG v. 09.09.1975, 1 ABR 20/74, AP BetrVG 1972 § 87 Überwachung Nr. 2, BAG, v. 25.09.2012 - 1 ABR 45/11, juris Rz. 20; zuletzt BAG v. 10.12.2013 - 1 ABR 43/12, juris Rz. 20; Fitting, BetrVG, 27. Auflage 2014, § 87 Rn. 226 m.w.N.).

    Insoweit besteht auch ein Unterschied zu den Fällen, in denen der Arbeitgeber zur Überprüfung von Angaben sich bestimmter Programme bedient, bspw. von Google-Maps zur Nachprüfung von Entfernungsangaben (vgl. BAG v. 10.12.2013 - 1 ABR 43/12).

  • ArbG Heilbronn, 08.06.2017 - 8 BV 6/16

    Mitbestimmung - Einrichtung und Betrieb einer Smartphone-App mit

    Die Informationen müssen auf technische Weise ermittelt und dokumentiert werden, so dass sie zumindest für eine gewisse Dauer verfügbar bleiben und vom Arbeitgeber herangezogen werden können (BAG 27. Januar 2004 - 1 ABR 7/03 Rn. 27; BAG 10. Dezember 2013 - 1 ABR 43/12 Rn. 20).

    Das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG setzt daher voraus, dass die technische Einrichtung selbst und automatisch die Daten über bestimmte Vorgänge verarbeitet, wobei es jedoch ausreicht, wenn lediglich ein Teil des Überwachungsvorgangs mittels einer technischen Einrichtung erfolgt (BAG 15. Dezember 1992 - 1 ABR 24/92 Rn. 32; BAG 10. Dezember 2013 - 1 ABR 43/12 Rn. 20).

  • BVerwG, 04.05.2023 - 5 P 16.21

    Soziale Medien mit Kommentarfunktion können mitbestimmungspflichtige

    Soweit demnach eine spätere Auswertung nicht ausgeschlossen erscheint, hängt die objektive Überwachungseignung einer technischen Einrichtung, deren Einsatz in jeder Phase dieses Überwachungsvorgangs (BVerwG, Beschluss vom 31. August 1988 - 6 P 35.85 - BVerwGE 80, 143 ) und somit auch nur als ein Teil dieses Vorgangs (BAG, Beschlüsse vom 10. Dezember 2013 - 1 ABR 43/12 - juris Rn. 20 und vom 13. Dezember 2016 - 1 ABR 7/15 - BAGE 157, 220 Rn. 22) mitbestimmungsrelevant ist, nicht davon ab, ob eine Auswertung durch die technische Einrichtung selbst, eine andere technische Einrichtung oder sogar manuell durchgeführt werden könnte.
  • BAG, 18.11.2014 - 1 ABR 21/13

    Betriebsrat - Zuordnung der Beteiligungsrechte durch Tarifvertrag

  • VG Sigmaringen, 28.07.2020 - PL 11 K 4795/18

    Verletzung des Mitbestimmungsrechts des Personalrats; Weisung an einen

  • ArbG Hamburg, 06.12.2017 - 28 BV 6/17
  • BAG, 18.11.2014 - 1 ABR 22/13

    Betriebsrat - Zuordnung der Beteiligungsrechte durch Tarifvertrag

  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.08.2021 - 62 PV 5.20

    Mitbestimmungspflicht des Facebook-Auftritts der Behörde

  • BVerwG, 04.05.2023 - 5 P 2.22

    Mitbestimmungsrecht des Personalreates im Zusammenhang mit dem Betrieb einer

  • LAG Hamm, 02.02.2016 - 7 TaBV 83/15

    Anfechtung; Einigungsstellenspruch; Telefonie-Modell; abschließende Regelung;

  • ArbG Solingen, 21.05.2015 - 2 BVGa 2/15
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.05.2020 - 62 PV 5.20
  • ArbG Düsseldorf, 16.09.2016 - 14 BV 160/15

    Nichtigkeit, Aufsichtsratswahl, Gewerkschaftseigenschaft, formelle Rechtskraft

  • KAG Augsburg, 16.06.2015 - 2 MV 21/14
  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.08.2014 - 6 TaBV 11/14

    Zustimmungsersetzung - außerordentlichen Kündigung - Mitglied der

  • LAG Hamm, 04.04.2014 - 13 TaBVGa 8/14

    Wahl eines einheitlichen Betriebsrats

  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.03.2018 - 5 TaBV 1475/17

    Mitbestimmung bei der Anwendung eines Krankenhausinformationssystems - Auslegung

  • LAG Hamm, 04.04.2014 - 13 TaBVGa 9/14

    Auskunftspflicht Arbeitgeber für Wählerliste

  • LAG Düsseldorf, 25.08.2017 - 12 TaBV 42/17

    Einsetzung einer Einigungsstelle - Beweisaufnahme

  • ArbG Frankfurt/Main, 23.09.2020 - 17 BV 351/18

    Wahlanfechtungsverfahren einer Aufsichtsratwahl

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