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   BAG, 10.12.2013 - 9 AZR 279/12   

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BAG, 10.12.2013 - 9 AZR 279/12 (https://dejure.org/2013,48150)
BAG, Entscheidung vom 10.12.2013 - 9 AZR 279/12 (https://dejure.org/2013,48150)
BAG, Entscheidung vom 10. Dezember 2013 - 9 AZR 279/12 (https://dejure.org/2013,48150)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Tarifliche Berechnung der Urlaubsvergütung und der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

  • openjur.de

    Tarifliche Berechnung der Urlaubsvergütung und der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Tarifliche Berechnung der Urlaubsvergütung und der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mankogeld, VWL, Überstundenvergütung - und die Urlaubsvergütung und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Urlaubsvergütung für tarifliche Mehrurlaubstage

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Von Arbeitsleistung unabhängige Zahlungen des Arbeitgebers sind nicht in Urlaubsentgeltberechnung einzustellen

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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 24.03.2004 - 5 AZR 346/03

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Zeitfaktor

    Auszug aus BAG, 10.12.2013 - 9 AZR 279/12
    Sie betrifft Umfang und Bestandteile des der Entgeltfortzahlung zugrunde zu legenden Arbeitsentgelts sowie die Arbeitszeit des Arbeitnehmers (BAG 24. März 2004 - 5 AZR 346/03 - zu II 3 a der Gründe, BAGE 110, 90; 13. März 2002 - 5 AZR 648/00 - zu III 2 b der Gründe; 26. September 2001 - 5 AZR 539/00 - zu I 3 a aa der Gründe, BAGE 99, 112) .

    Es ist insbesondere zulässig, eine von der individuellen Arbeitszeit abweichende und auf die tarifliche Regelarbeitszeit abstellende Modifikation des Arbeitszeitfaktors vorzusehen (BAG 24. März 2004 - 5 AZR 346/03 - zu II 3 a bb der Gründe mwN, aaO) .

    Die Tarifvertragsparteien sind nur an den Grundsatz der vollen (100 %) Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gebunden, denn dieser Grundsatz folgt aus dem nicht tarifdispositiven § 3 Abs. 1 Satz 1 iVm. § 4 Abs. 1 EFZG (BAG 18. November 2009 - 5 AZR 975/08  - aaO; 24. März 2004 - 5 AZR 346/03 - zu II 3 b aa der Gründe, aaO) .

    Aufgrund der ihnen eingeräumten Gestaltungsmacht dürfen Tarifvertragsparteien auch einzelne Vergütungsbestandteile, insbesondere zusätzliche Leistungen des Arbeitgebers, wie Prämien oder tarifliche Zuschläge, aus der Entgeltfortzahlung herausnehmen (BAG 24. März 2004 - 5 AZR 346/03 - zu II 3 a aa der Gründe mwN, BAGE 110, 90) .

  • BAG, 18.11.2009 - 5 AZR 975/08

    Tarifvertragliche Regelung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

    Auszug aus BAG, 10.12.2013 - 9 AZR 279/12
    "Bemessungsgrundlage" im Sinne dieser Vorschrift ist die Grundlage für die Bestimmung der Höhe der Entgeltfortzahlung (BAG 18. November 2009 - 5 AZR 975/08 - Rn. 16) .

    Letztere setzt sich aus dem Geld- und Zeitfaktor zusammen (BAG 18. November 2009 - 5 AZR 975/08 - Rn. 16) .

    Die Tarifvertragsparteien sind nur an den Grundsatz der vollen (100 %) Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gebunden, denn dieser Grundsatz folgt aus dem nicht tarifdispositiven § 3 Abs. 1 Satz 1 iVm. § 4 Abs. 1 EFZG (BAG 18. November 2009 - 5 AZR 975/08  - aaO; 24. März 2004 - 5 AZR 346/03 - zu II 3 b aa der Gründe, aaO) .

  • BAG, 15.12.2009 - 9 AZR 887/08

    Urlaubsentgelt - Prämien - zusätzliches Urlaubsgeld

    Auszug aus BAG, 10.12.2013 - 9 AZR 279/12
    Das Landesarbeitsgericht hat unter Hinweis auf das Urteil des Senats vom 15. Dezember 2009 (- 9 AZR 887/08 - Rn. 14) für den Geldfaktor den während des Referenzzeitraums erzielten Stundenlohn ermittelt.

    Dies ergibt sich schon daraus, dass der Senat in der Entscheidung dazu ausführte: "Nur hinsichtlich des übergesetzlichen Mehrurlaubs sind die Arbeits- und Tarifvertragsparteien frei, weiter reichende Abweichungen von der Bemessungsabsicht des § 11 Abs. 1 BUrlG - wie hier - zu treffen" (BAG 21. September 2010 - 9 AZR 510/09 - Rn. 20, ua. unter Bezugnahme auf BAG 15. Dezember 2009 - 9 AZR 887/08 - Rn. 18) .

  • BAG, 24.03.2010 - 10 AZR 58/09

    Zulage wegen ständiger Wechselschichtarbeit

    Auszug aus BAG, 10.12.2013 - 9 AZR 279/12
    Der Arbeitnehmer erhält dann iSd. § 1 BUrlG ein Urlaubsentgelt, wie er es bei Weiterarbeit ohne Freistellung hätte erwarten können (vgl. zu § 26 iVm. § 21 Satz 1 TVöD: BAG 24. März 2010 - 10 AZR 58/09 - Rn. 30 mwN, BAGE   134, 34) .

    a) Zur Bemessungsgrundlage gehören sowohl die Berechnungsmethode (Ausfall- oder Referenzprinzip; sh. BAG 24. März 2010 - 10 AZR 58/09 - Rn. 26, BAGE 134, 34; ErfK/Reinhard § 4 EFZG Rn. 24) als auch die Berechnungsgrundlage.

  • BAG, 22.05.2012 - 9 AZR 618/10

    Verfall tariflichen Mehrurlaubs bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 10.12.2013 - 9 AZR 279/12
    Sie sind weder durch das BUrlG noch durch die Richtlinie 2003/88/EG, die nur den Mindesturlaub betreffen, eingeschränkt (vgl. EuGH 3. Mai 2012 - C-337/10 - [Neidel] Rn. 34 ff.; BAG 22. Mai 2012 - 9 AZR 618/10 - Rn. 11, BAGE 141, 374; 23. März 2010 - 9 AZR 128/09 - Rn. 19, BAGE 134, 1) .

    Für den vom gesetzlichen Mindesturlaub abtrennbaren Teil der einheitlich geregelten Gesamturlaubsdauer bleibt die tarifliche Regelung wirksam (vgl. BAG 22. Mai 2012 - 9 AZR 618/10 - Rn. 18, BAGE 141, 374; 12. April 2011 - 9 AZR 80/10 - Rn. 27, BAGE 137, 328) .

  • BAG, 21.09.2010 - 9 AZR 510/09

    Arbeitnehmerüberlassung - Urlaubsentgelt

    Auszug aus BAG, 10.12.2013 - 9 AZR 279/12
    Entgegen dem Verständnis des Klägers bezogen sich auch die Ausführungen des Senats in Rn. 19 des Urteils vom 21. September 2010 (- 9 AZR 510/09 - BAGE 135, 301) nur insoweit auf den tariflichen Urlaubsanspruch, als er mit dem gesetzlichen Mindesturlaub identisch ist.

    Dies ergibt sich schon daraus, dass der Senat in der Entscheidung dazu ausführte: "Nur hinsichtlich des übergesetzlichen Mehrurlaubs sind die Arbeits- und Tarifvertragsparteien frei, weiter reichende Abweichungen von der Bemessungsabsicht des § 11 Abs. 1 BUrlG - wie hier - zu treffen" (BAG 21. September 2010 - 9 AZR 510/09 - Rn. 20, ua. unter Bezugnahme auf BAG 15. Dezember 2009 - 9 AZR 887/08 - Rn. 18) .

  • BAG, 12.04.2011 - 9 AZR 80/10

    Mehrurlaub - Arbeitsunfähigkeit - Verfall

    Auszug aus BAG, 10.12.2013 - 9 AZR 279/12
    a) Die Tarifvertragsparteien können Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsansprüche, die den von Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG gewährleisteten und von §§ 1, 3 Abs. 1 BUrlG begründeten Anspruch auf Mindestjahresurlaub von vier Wochen übersteigen, grundsätzlich frei regeln (BAG 12. April 2011 - 9 AZR 80/10 - Rn. 21, BAGE 137, 328) .

    Für den vom gesetzlichen Mindesturlaub abtrennbaren Teil der einheitlich geregelten Gesamturlaubsdauer bleibt die tarifliche Regelung wirksam (vgl. BAG 22. Mai 2012 - 9 AZR 618/10 - Rn. 18, BAGE 141, 374; 12. April 2011 - 9 AZR 80/10 - Rn. 27, BAGE 137, 328) .

  • BAG, 23.03.2010 - 9 AZR 128/09

    Mehrurlaub - Zusatzurlaub - Vertrauensschutz

    Auszug aus BAG, 10.12.2013 - 9 AZR 279/12
    Sie sind weder durch das BUrlG noch durch die Richtlinie 2003/88/EG, die nur den Mindesturlaub betreffen, eingeschränkt (vgl. EuGH 3. Mai 2012 - C-337/10 - [Neidel] Rn. 34 ff.; BAG 22. Mai 2012 - 9 AZR 618/10 - Rn. 11, BAGE 141, 374; 23. März 2010 - 9 AZR 128/09 - Rn. 19, BAGE 134, 1) .
  • BAG, 26.09.2001 - 5 AZR 539/00

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Unentgeltliche Nacharbeit; Kürzung des

    Auszug aus BAG, 10.12.2013 - 9 AZR 279/12
    Sie betrifft Umfang und Bestandteile des der Entgeltfortzahlung zugrunde zu legenden Arbeitsentgelts sowie die Arbeitszeit des Arbeitnehmers (BAG 24. März 2004 - 5 AZR 346/03 - zu II 3 a der Gründe, BAGE 110, 90; 13. März 2002 - 5 AZR 648/00 - zu III 2 b der Gründe; 26. September 2001 - 5 AZR 539/00 - zu I 3 a aa der Gründe, BAGE 99, 112) .
  • BAG, 19.09.2012 - 5 AZR 628/11

    Zweistufige tarifliche Ausschlussfrist - Annahmeverzugsvergütung -

    Auszug aus BAG, 10.12.2013 - 9 AZR 279/12
    bb) Auch dann, wenn vermögenswirksame Leistungen arbeitsrechtlich als Bestandteil der Vergütung eingeordnet werden (vgl. BAG 19. September 2012 - 5 AZR 628/11 - Rn. 33 mwN auch zum Sozialversicherungs- und Steuerrecht; vgl. allerdings EuGH 7. November 2013 - C-522/12 - [Isbir] Rn. 44, der davon ausgeht, dass vermögenwirksame Leistungen grds. keinen Arbeitslohn darstellen) , hat der Kläger keinen Anspruch darauf, dass diese bei der Berechnung seines durchschnittlichen Arbeitsverdienstes nach § 11 Abs. 1 Satz 1 BUrlG berücksichtigt werden (vgl. BAG 17. Januar 1991 - 8 AZR 644/89 - BAGE 67, 94; 14. März 1966 - 5 AZR 468/65 -; Schaub/Linck ArbR-HdB 15. Aufl. § 104 Rn. 123; ErfK/Gallner 14. Aufl. § 11 BUrlG Rn. 13; Arnold/Tillmanns/Thiel-Koch BUrlG 2. Aufl. § 11 Rn. 25) .
  • EuGH, 07.11.2013 - C-522/12

    Isbir - Vorabentscheidungsersuchen - Freier Dienstleistungsverkehr - Entsendung

  • BAG, 14.03.1966 - 5 AZR 468/65

    Umsatzprovisionen - Wegfall der Arbeitsleistung - Urlaub - Sonstige Fehlzeiten -

  • BAG, 25.09.2013 - 5 AZR 778/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Bezugnahme auf unwirksamen

  • BAG, 13.03.2002 - 5 AZR 648/00

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Nachtschichtzuschläge

  • BAG, 17.01.1991 - 8 AZR 644/89

    Urlaubsabgeltungsanspruch; Berechnung

  • EuGH, 03.05.2012 - C-337/10

    Bei Eintritt in den Ruhestand hat ein Beamter Anspruch auf eine finanzielle

  • BAG, 23.04.1996 - 9 AZR 856/94

    Berechnung des Urlaubsentgelts - Berücksichtigung einer gestaffelten Jahresprämie

  • LAG Schleswig-Holstein, 08.02.2012 - 6 Sa 37/11

    Urlaubsentgelt, Berechnung, Entgeltfortzahlung, Krankheitsfall, Öffnungsklausel

  • BAG, 08.11.2017 - 5 AZR 11/17

    Entgeltfortzahlung - Urlaubsentgelt - Betriebsratsarbeit

    Gleichwohl ist das Urlaubsentgelt nach der eindeutigen gesetzlichen Regelung in § 11 Abs. 1 Satz 1 BUrlG nicht ungeachtet des Beginns des Urlaubs anhand der letzten drei abgerechneten Monatsvergütungen zu ermitteln (BAG 10. Dezember 2013 - 9 AZR 279/12 - Rn. 13) .

    Wenn bei den Arbeitsstunden die Anzahl der geleisteten Überstunden und beim Arbeitsverdienst die dafür gleichbleibend gezahlte Grundvergütung ohne Zuschläge berücksichtigt werden (Arbeitsverdienst dividiert durch Anzahl der Arbeitsstunden), bleibt der Quotient gleich (vgl. zur Grundvergütung für Überstunden BAG 10. Dezember 2013 - 9 AZR 279/12 - Rn. 17) .

  • BAG, 27.04.2016 - 5 AZR 229/15

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Abweichende Bemessungsgrundlage

    Denn tariflich gewährte Zuschläge dürfen die Tarifvertragsparteien aus der Entgeltfortzahlung herausnehmen und den Geldfaktor auf die Grundvergütung reduzieren (vgl. BAG 10. Dezember 2013 - 9 AZR 279/12 - Rn. 27; 24. März 2004 - 5 AZR 346/03 - zu II 3 a aa der Gründe mwN, BAGE 110, 90) .
  • BAG, 22.10.2019 - 9 AZR 98/19

    Urlaub - Mitwirkungsobliegenheiten

    Ausgehend von dem in § 11 BUrlG geregelten Referenzprinzip (vgl. BAG 21. September 2010 - 9 AZR 510/09 - Rn. 16 mwN, BAGE 135, 301) ist als Geldfaktor für die Ermittlung der Höhe des Anspruchs - entgegen der Berechnung des Klägers - nicht auf seinen Durchschnittsverdienst in den letzten drei Abrechnungsmonaten abzustellen, sondern auf den durchschnittlichen Arbeitsverdienst, den der Kläger in den letzten 13 Wochen vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses - unter Außerachtlassung anderweitigen Verdienstes (vgl. BAG 9. November 1999 - 9 AZR 922/98 - zu I 3 b aa der Gründe) - beanspruchen konnte (vgl. BAG 10. Dezember 2013 - 9 AZR 279/12 - Rn. 13; zur Bemessung des gewöhnlichen Arbeitsentgelts vgl. BAG 20. September 2016 - 9 AZR 429/15 - Rn. 19 mwN) .
  • BAG, 27.02.2018 - 9 AZR 238/17

    Tarifliches Urlaubsentgelt - Berechnung

    Hierfür ist es zwingend erforderlich, das berücksichtigungsfähige Entgelt im Referenzzeitraum durch die gesamte Anzahl der Arbeitsstunden zu teilen, in denen dieses Entgelt erzielt wurde (vgl. BAG 10. Dezember 2013 - 9 AZR 279/12 - Rn. 17) .

    Denn wenn das für die Mehrarbeit gezahlte Entgelt (ohne Zuschläge) berücksichtigt und bei der Arbeitszeit die Mehrarbeit ebenso einbezogen wird, ändert sich der Quotient nicht (vgl. BAG 10. Dezember 2013 - 9 AZR 279/12 - Rn. 17 mwN; Hk-BUrlG/Oppermann 3. Aufl. § 11 Rn. 42) .

  • LAG Düsseldorf, 01.07.2014 - 16 Sa 214/14

    Berechnung von Urlaubsentgelt und Entgeltfortzahlung nach Rahmentarifvertrag für

    Zum anderen sind dauerhafte Verdiensterhöhungen nach Satz 2 der Vorschrift als Berechnungsgrundlage zugrunde zu legen und zwar auch dann, wenn sie erst innerhalb des Referenzzeitraumes gewährt wurden (BAG v. 10. Dezember 2013 - 9 AZR 279/12, ArbR 2014, 294; 15. Januar 2013 - 9 AZR 465/11, AP Nr. 70 zu § 11 BurlG; 21. September 2010 - 9 AZR 510/09, AP Nr. 68 zu § 11 BurlG).
  • BAG, 08.11.2017 - 5 AZR 613/16

    Entgeltfortzahlung - Urlaubsentgelt - Betriebsratsarbeit

    Gleichwohl ist das Urlaubsentgelt nach der eindeutigen gesetzlichen Regelung in § 11 Abs. 1 Satz 1 BUrlG nicht ungeachtet des Beginns des Urlaubs anhand der letzten drei abgerechneten Monatsvergütungen zu ermitteln (BAG 10. Dezember 2013 - 9 AZR 279/12 - Rn. 13) .

    Wenn bei den Arbeitsstunden die Anzahl der geleisteten Überstunden und beim Arbeitsverdienst die dafür gleichbleibend gezahlte Grundvergütung ohne Zuschläge berücksichtigt werden (Arbeitsverdienst dividiert durch Anzahl der Arbeitsstunden), bleibt der Quotient gleich (vgl. zur Grundvergütung für Überstunden BAG 10. Dezember 2013 - 9 AZR 279/12 - Rn. 17) .

  • LAG Baden-Württemberg, 11.10.2023 - 10 Sa 23/23

    Urlaub - Verfall - Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers - Betriebsferien

    Ausgehend von dem in § 11 BUrlG geregelten Referenzprinzip (vgl. BAG 21. September 2010 - 9 AZR 510/09 - Rn. 16 m.w.N.) ist als Geldfaktor für die Ermittlung der Höhe des Anspruchs nicht auf den Durchschnittsverdienst in den letzten drei Abrechnungsmonaten abzustellen, sondern auf den durchschnittlichen Arbeitsverdienst, den die Klägerin in den letzten 13 Wochen vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses - unter Außerachtlassung anderweitigen Verdienstes (vgl. BAG 9. November 1999 - 9 AZR 922/98 - zu I. 3. b aa der Gründe) - beanspruchen konnte (vgl. 22. Oktober 2019 - 9 AZR 98/19 - Rn. 29 m.V.a. BAG 10. Dezember 2013 - 9 AZR 279/12 - Rn. 13; zur Bemessung des gewöhnlichen Arbeitsentgelts vgl. BAG 20. September 2016 - 9 AZR 429/15 - Rn. 19 m.w.N.).
  • BAG, 27.04.2016 - 5 AZR 78/16

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Abweichende Bemessungsgrundlage

    Denn tariflich gewährte Zuschläge dürfen die Tarifvertragsparteien aus der Entgeltfortzahlung herausnehmen und den Geldfaktor auf die Grundvergütung reduzieren (vgl. BAG 10. Dezember 2013 - 9 AZR 279/12 - Rn. 27; 24. März 2004 - 5 AZR 346/03 - zu II 3 a aa der Gründe mwN, BAGE 110, 90) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 25.11.2014 - 11 Sa 1551/14

    Einbeziehung einer tariflichen Besitzstandszulage bei der Berechnung der

    Das Gesetz erlaubt damit den Tarifvertragsparteien, sämtliche Elemente zu gestalten, die diese beiden Faktoren bestimmen (BAG 9 AZR 279/12 vom 10.12.2013, ArbR 2014, S. 294).

    Allerdings sind die Tarifvertragsparteien an den Grundsatz der vollen (100 %) Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gebunden; denn dieser Grundsatz folgt aus dem nicht tarifdispositiven § 3 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 4 Abs. 1 EFZG (BAG 9 AZR 279/12 vom 10.12.2013, ArbR 2014, S. 294; BAG 5 AZR 975/08 vom 18.11.2009; BAG 5 AZR 346/03 vom 24.03.2004, BAGE 110, S. 90).

  • BAG, 27.04.2016 - 5 AZR 275/15

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Abweichende Bemessungsgrundlage

    Denn tariflich gewährte Zuschläge dürfen die Tarifvertragsparteien aus der Entgeltfortzahlung herausnehmen und den Geldfaktor auf die Grundvergütung reduzieren (vgl. BAG 10. Dezember 2013 - 9 AZR 279/12 - Rn. 27; 24. März 2004 - 5 AZR 346/03 - zu II 3 a aa der Gründe mwN, BAGE 110, 90) .
  • BAG, 27.04.2016 - 5 AZR 247/15

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Abweichende Bemessungsgrundlage

  • BAG, 27.04.2016 - 5 AZR 276/15

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Abweichende Bemessungsgrundlage

  • BAG, 27.04.2016 - 5 AZR 373/15

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Abweichende Bemessungsgrundlage

  • BAG, 27.04.2016 - 5 AZR 231/15

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Abweichende Bemessungsgrundlage

  • SG Osnabrück, 03.07.2018 - S 10 R 475/16

    Rentenversicherung

  • BAG, 27.04.2016 - 5 AZR 246/15

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Abweichende Bemessungsgrundlage

  • BAG, 27.04.2016 - 5 AZR 230/15

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Abweichende Bemessungsgrundlage

  • LAG Köln, 15.11.2022 - 4 Sa 71/22
  • BAG, 27.04.2016 - 5 AZR 232/15

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Abweichende Bemessungsgrundlage

  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.10.2014 - 6 Sa 955/14

    Einbeziehung einer tariflichen Besitzstandszulage bei der Berechnung der

  • LAG Berlin-Brandenburg, 25.02.2016 - 18 Sa 1849/15

    Massenentlassungen im Bereich der Fluggastabfertigung

  • ArbG Bochum, 03.05.2017 - 3 Ca 2048/16

    Anspruch auf Zahlung von Sonntagszuschlägen im Falle der Entgeltfortzahlung;

  • LAG Köln, 29.01.2021 - 10 Sa 138/20

    Wesen des Auslandszuschlags; Einbeziehung des Auslandszuschlags bei Berechnung

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