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   BAG, 11.01.1983 - 3 AZR 433/80   

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https://dejure.org/1983,4243
BAG, 11.01.1983 - 3 AZR 433/80 (https://dejure.org/1983,4243)
BAG, Entscheidung vom 11.01.1983 - 3 AZR 433/80 (https://dejure.org/1983,4243)
BAG, Entscheidung vom 11. Januar 1983 - 3 AZR 433/80 (https://dejure.org/1983,4243)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erstattung von Kontoführungsgebühren - Bargeldlose Gehaltszahlung - Tragung der Kontoführungsgebühren

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 31.08.1982 - 1 ABR 8/81

    Bargeldloser Zahlunsgverkehr - Lohnabrechnung

    Auszug aus BAG, 11.01.1983 - 3 AZR 433/80
    Die Mitbe stimmungsbefugnis der Personalvertretung bei der Art der Auszahlung erstreckt sich auch auf die Regelung der Kontoführungsgebühren (BAG 29, 4-0 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Auszahlung m. zust. Anm. von Wiedemann/Moll = EzA Nr. 6 zu § 87 BetrVG 1972 Lohn und Arbeitsentgelt m. zust. Anm. von Klinkhammer = SAE 1978, 139 m. ablehnender Anm. von Peterek; BAG vom 31» August 1982 - 1 ABR 8/81 - auch zur Veröffentlichung vorgesehen, m. krit. Anm. v. Herschel(ArbuR 1983, 95; Engelhard/Ballerstedt, Personalvertretungsgesetz für das Land Niedersachsen, 3» Aufl., § 75 Rz 28; Dietz/Richardi, Betriebsverfassungsgesetz, 6. Aufl. 1982, § 87 Hz 281).

    Vielmehr ist denkbar, daß die Tarifvertragsparteien mit der Bestimmung des Kontos der Arbeitnehmer als Zahlstelle die Kosten der Überweisung abschließend haben regeln wollen (so Clemens/Scheuring/ Steingen/Wiese, BAT, Stand April 1983, § 36 Erl. 1 a und für einen anderen Tarifvertrag BAG Beschluß vom 31. August 1982 - 1 ABR 8/81 - kritisch dazu HerscheljArbuR 1983, 93 f.).

  • BAG, 15.12.1976 - 4 AZR 531/75

    Arbeitsentgelt: Zulässigkeit bargeldloser Auszahlung

    Auszug aus BAG, 11.01.1983 - 3 AZR 433/80
    Die Verpflichtung des Arbeitnehmers, Kontoführungsgebühren zu zahlen, bleibt unberührt (vgl. BAG 28, 260 = AP Nr. 1 zu § 36 BAT, Bl. 2 R; BVerwG vom 12. Dezember 1979 - 6 C 28.78 = AP Nr. 88 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht, Bl. 3 V).
  • BVerwG, 12.12.1979 - 6 C 28.78
    Auszug aus BAG, 11.01.1983 - 3 AZR 433/80
    Die Verpflichtung des Arbeitnehmers, Kontoführungsgebühren zu zahlen, bleibt unberührt (vgl. BAG 28, 260 = AP Nr. 1 zu § 36 BAT, Bl. 2 R; BVerwG vom 12. Dezember 1979 - 6 C 28.78 = AP Nr. 88 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht, Bl. 3 V).
  • LAG Hamm, 12.04.1985 - 16 (11) Sa 1689/84

    Erstattung der Kontoführungsgebühren; Nebenabrede; Schriftformerfordernis;

    Nachdem das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 11.01.1983 - 3 AZR 433/80 - = AP Nr. 5 zu § 36 BAT der Revision des dortigen Klägers stattgegeben hatte, ist der vorliegende Rechtsstreit auf Antrag des Klägers fortgeführt worden, da die Beklagte weiterhin nicht bereit war, dem Klageantrag nachzukommen.

    Sofern die Beklagte geltend mache, durch die Änderung des § 36 Abs. 1 BAT sei die betriebliche Übung unwirksam geworden, könne sie nicht durchdringen, da der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 11.01.1983 - 3 AZR 433/80 - zu folgen sei, daß nämlich die Tarifvertragsparteien bestehende günstigerere Regelungen nicht hätten beseitigen wollen.

    Ebenso wie der Dritte Senat das Problem hinsichtlich einer bestehenden abweichenden Regelung in Dienst- oder Betriebsvereinbarungen dahingestellt gelassen hat (BAG, Urteil vom 11.01.1983 - 3 AZR 433/80 -) brauchte die erkennende Kammer auch das Verhältnis eines nachfolgenden Tarifvertrages zu einer bestehenden abweichenden Betriebsübung nicht zu entscheiden.

    In der Niederschrift über die Redaktionsverhandlungen haben die Tarifvertragsparteien aber für den Bereich der VKA festgehalten, daß durch das Inkrafttreten der Neuregelung - vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Vorschriften - bestehende betriebliche, örtliche oder bezirkliche Regelungen nicht unmittelbar berührt werden (BAG, Urteil vom 11.01.1983 - 3 AZR 433/80 - a.a.O.).

  • BVerwG, 25.01.1985 - 6 P 7.84

    Erhebung von Kontoführungsgebühren - Erstattung der Kontoführungsgebühren durch

    Der vom Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 11. Januar 1983 - 3 AZR 433/80 -) zu der vergleichbaren Vorschrift des § 36 BAT vertretenen Auffassung, die Tarifvertragsparteien hätten sich darüber geeinigt, daß bestehende Dienstvereinbarungen fortgelten sollten, schließe sich das Beschwerdegericht nicht an.

    Das Bundesarbeitsgericht hat dies in seinem zu der inhaltsgleichen Vorschrift des § 36 BAT ergangenen Urteil vom 11. Januar 1983 - 3 AZR 433/80 - (DÖD 1984, 65 = PersV 1984, 118) mit der Begründung verneint, die Tarifvertragsparteien hätten davon ausgehen müssen, daß aufgrund der Öffnungsklausel, welche der Tarifvertrag zuvor enthalten habe, zahlreiche Dienstvereinbarungen abgeschlossen worden seien.

    Dieses Schweigen ist nicht "beredt"; aus ihm kann weder mit einer belegbaren Begründung geschlossen werden daß die Tarifvertragsparteien den gewachsenen Rechtszustand beseitigen wollten, noch, daß sie ihn aufrechterhalten wollten, zumal es umstritten ist, ob eine abschließende tarifliche Regelung bereits bestehende, aber abweichende Regelungen des gleichen Gegenstandes in Dienstvereinbarungen beseitigt (BAG, Urteil vom 11. Januar 1983 - 3 AZR 433/80 - m.w.Nachw.).

  • BAG, 05.05.1988 - 6 AZR 521/85

    Vergütung einer sog. Kontostunde für das Abheben bargeldlos gezahlter Vergütung -

    Dieses stärkste Beteiligungsrecht umfaßt die Einführung und Aufrechterhaltung der bargeldlosen Lohnzahlung als Annexregelung (vgl. BAG, aaO, und BAGE 29, 40 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Auszahlung; BAGE 39, 351, 355 [BAG 31.08.1982 - 1 ABR 8/81] = AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Auszahlung; BAG Urteil vom 11. Januar 1983 - 3 AZR 433/80 - AP Nr. 5 zu § 36 BAT; BAG Beschluß vom 24. November 1987 - 1 ABR 25/86 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Schon zuvor hatte er dies für den inhaltsähnlichen, am gleichen Tag geänderten § 36 BAT so festgestellt (Urteil vom 11. Januar 1983 - 3 AZR 433/80 - AP Nr. 5 zu § 36 BAT).

  • BAG, 20.12.1988 - 1 ABR 57/87

    Betriebsrat: Mitbestimmungsrecht über die Auszahlung des Arbeitsentgelts

    Aus der Protokollnotiz ergibt sich mit hinreichender Klarheit, daß bereits bestehende Regelungen aufrechterhalten werden sollten (BAG Urteil vom 11. Januar 1983 - 3 AZR 433/80 - AP Nr. 5 zu § 36 BAT; Urteil vom 31. Juli 1984 - 3 AZR 246/82 - AP Nr. 1 zu § 26 a BMT-G II; BVerwG Beschluß vom 25. Januar 1985 - 6 P 7.84, aa0).
  • BAG, 31.07.1984 - 3 AZR 246/82

    Dienstvereinbarung zur bargeldlosen Lohnzahlung - Arbeiter gemeindlicher

    Dies hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 11. Januar 1983 - 3 AZR 433/80 - für die vergleichbare Vorschrift des 5 36 BAT ausgeführt.
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