Rechtsprechung
BAG, 11.01.2006 - 5 AZR 97/05 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
Zuschläge bei Sonn- und Feiertagsarbeit
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Zahlung von Sonn- und Feiertagszuschlägen; Anwendbarkeit des Tarifvertrags für das Tankstellen- und Garagengewerbe; Voraussetzungen für die Anrufung des großen Senats
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Sonn- und Feiertagsarbeit: Anspruch auf Arbeitsentgeltzuschläge
- Techniker Krankenkasse
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ArbZG § 11 Abs. 2
Zuschläge bei Sonn- und Feiertagsarbeit - datenbank.nwb.de
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Zuschläge bei Sonn- und Feiertagsarbeit: Kein gesetzlicher Anspruch aus § 11 Abs. 2 i.?V. mit § 6 Abs. 5 ArbZG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (11)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Kein gesetzlicher Zuschlag bei Sonn- und Feiertagsarbeit
- ra-staudte.de (Kurzinformation)
§ 11 ArbZG
Kein gesetzlicher Zuschlag bei Sonn- und Feiertagsarbeit; Allgemeines Zivilrecht - prot-in.de (Kurzinformation)
Kein gesetzlicher Zuschlag bei Sonn- und Feiertagsarbeit - Kein gesetzlicher Zuschlag bei Sonn- und Feiertagsarbeit
- schluender.info (Kurzinformation)
Keine gesetzlichen Zuschläge bei Sonn- und Feiertagsarbeit
- channelpartner.de (Kurzinformation)
Kein gesetzlicher Zuschlag bei Sonn- und Feiertagsarbeit
- prot-in.de (Kurzinformation)
Kein gesetzlicher Zuschlag bei Sonn- und Feiertagsarbeit
- wkblog.de (Rechtsprechungsübersicht)
Steuerfreie Lohnzuschläge nach § 3 b Einkommenssteuergesetz
- ar-law.de (Kurzinformation)
Kein gesetzlicher Anspruch auf Zuschläge bei Sonn- und Feiertagsarbeit
- juraforum.de (Kurzinformation)
Kein gesetzlicher Zuschlag bei Sonn- und Feiertagsarbeit
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Kein gesetzlicher Zuschlag bei Sonn- und Feiertagsarbeit
- 123recht.net (Pressemeldung, 11.1.2006)
Kein gesetzlicher Lohnzuschlag für Sonntagsarbeit // Ansprüche nur aus Tarif- oder Arbeitsvertrag
Verfahrensgang
- ArbG Naumburg, 29.10.2003 - 7 Ca 3912/02
- LAG Sachsen-Anhalt, 06.10.2004 - 3 Sa 749/03
- BAG, 11.01.2006 - 5 AZR 97/05
Papierfundstellen
- NJW 2006, 1229
- NZA 2006, 372
- BB 2006, 783
- DB 2006, 844
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 27.01.2000 - 6 AZR 471/98
Zeitzuschläge - Besitzstandswahrung
Auszug aus BAG, 11.01.2006 - 5 AZR 97/05
Der Senat weicht nicht entscheidungserheblich von dem vom Kläger angezogenen Urteil des Sechsten Senats vom 27. Januar 2000 (- 6 AZR 471/98 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Rundfunk Nr. 33 = EzA TVG § 4 Rundfunk Nr. 22) ab.Der Kläger jenes Verfahrens hatte seine im Ergebnis abgewiesene Klage nicht auf gesetzliche Sonn- und Feiertagszuschläge gestützt (27. Januar 2000 - 6 AZR 471/98 - aaO, zu II 1 d der Gründe).
- BSG, 07.05.2014 - B 12 R 18/11 R
Sozialversicherung - beitragsrechtliche Behandlung von steuerfreien Zuschlägen …
Zwar hat ein Arbeitgeber für die Arbeit an Sonn- und Feiertagen von Gesetzes wegen keine zusätzlichen finanziellen Leistungen zu gewähren (so BAG Urteil vom 11.1.2006 - 5 AZR 97/05 - AP Nr. 2 zu § 11 ArbZG;… Poeche in Küttner, Personalhandbuch, 21. Aufl 2014, Stichwort "Sonn- und Feiertagsarbeit" RdNr 15) , jedoch wurde vorliegend arbeitsvertraglich von der Möglichkeit einer zusätzlichen Leistungsgewährung Gebrauch gemacht. - BFH, 13.12.2006 - VIII R 31/05
Zuschläge für Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit, Mehrarbeit und Nachtarbeit an …
Überdies wird auch durch diese Regelung kein Anspruch auf eine "gesonderte" Zulage begründet (vgl. Urteil des Bundesarbeitsgerichts --BAG-- vom 11. Januar 2006 5 AZR 97/05, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2006, 1229). - LAG Schleswig-Holstein, 07.11.2013 - 4 Sa 254/13
Berufsausbildung, Bewachungsgewerbe, Auszubildender, Sonntagszuschlag, …
Dies folgt aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 11.01.2006 (5 AZR 97/05 - zitiert nach juris Rn. 9 ff.).
- FG München, 14.05.2018 - 7 K 1099/17
Zuschläge für Sonntagsarbeit und Feiertagsarbeit des …
Im Übrigen besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Sonn- und Feiertagszuschläge (Urteil des Bundesarbeitsgerichts - BAG - vom 11. Januar 2006 5 AZR 97/05, BB 2006, 783). - SG Osnabrück, 04.08.2009 - S 27 KG 19/07 Bei § 11 Abs. 2 ArbZG handelt es sich um eine Rechtsgrundverwei-sung mit der Folge, dass lediglich bei Nachtarbeit an einem Sonn- oder Feiertag ein An-spruch auf einen Zuschlag besteht (vgl. BAG, Urteil vom 11.1. 2006 - 5 AZR 97/05).
- SG Osnabrück, 04.08.2009 - S 27 KG 14/07 Bei § 11 Abs. 2 ArbZG handelt es sich um eine Rechtsgrundverwei-sung mit der Folge, dass lediglich bei Nachtarbeit an einem Sonn- oder Feiertag ein An-spruch auf einen Zuschlag besteht (vgl. BAG, Urteil vom 11.1. 2006 - 5 AZR 97/05).
- SG Potsdam, 10.02.2016 - S 35 KR 30/11 Zwar hat ein Arbeitgeber für die Arbeit an Sonn- und Feiertagen von Gesetzes wegen keine zusätzlichen finanziellen Leistungen zu gewähren (so BAG Urteil vom 11.1.2006 - 5 AZR 97/05 - AP Nr. 2 zu § 11 ArbZG), jedoch wurde vorliegend arbeitsvertraglich von der Möglichkeit einer zusätzlichen Leistungsgewährung Gebrauch gemacht.
- LG Potsdam, 10.02.2016 - S 35 KR 30/11 Zwar hat ein Arbeitgeber für die Arbeit an Sonn- und Feiertagen von Gesetzes wegen keine zusätzlichen finanziellen Leistungen zu gewähren (so BAG Urteil vom 11.1.2006 - 5 AZR 97/05 - AP Nr. 2 zu § 11 ArbZG), jedoch wurde vorliegend arbeitsvertraglich von der Möglichkeit einer zusätzlichen Leistungsgewährung Gebrauch gemacht.