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   BAG, 11.02.1981 - 7 AZR 61/79   

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BAG, 11.02.1981 - 7 AZR 61/79 (https://dejure.org/1981,3482)
BAG, Entscheidung vom 11.02.1981 - 7 AZR 61/79 (https://dejure.org/1981,3482)
BAG, Entscheidung vom 11. Februar 1981 - 7 AZR 61/79 (https://dejure.org/1981,3482)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1981, 1528
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 06.10.1965 - 2 AZR 404/64

    Zulässigkeit der Revision - Revisionsbegründung - Aufhebung des angefochtenen

    Auszug aus BAG, 11.02.1981 - 7 AZR 61/79
    Wird das angefochtene Urteil antragsgemäß aufgehoben, so steht ohne weiteres der in der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht gestellte Sachantrag erneut zur Entscheidung (BAG 17, 313 [314] = AP Nr. 4 zu § 59 PersVG [zu I der Gründe]).
  • BAG, 06.12.1963 - 5 AZR 234/63

    Zeugin - Entscheidungserhebliche Aussage - Erneute Vernehmung - Persönlicher

    Auszug aus BAG, 11.02.1981 - 7 AZR 61/79
    Gemäß § 526 Abs. 1 ZPO kann das Berufungsgericht das erstinstanzliche Beweisergebnis seiner Beweiswürdigung zugrunde legen; gemäß § 398 Abs. 1 ZPO steht es im pflichtgemäßen Ermessen des Berufungsgerichts, ob es eine in der ersten Instanz durchgeführte Zeugenvernehmung wiederholen will (ständige Rechtsprechung: z.B. BAG vom 6.12.1963, AP Nr. 1 zu § 286 ZPO [zu I 2 der Gründe]; BAG vom 30.7.1964, AP Nr. 1 zu § 398 ZPO; BAG vom 7.6.1972, AP Nr. 18 zu § 611 BGB Faktisches Arbeitsverhältnis).
  • BAG, 03.11.1955 - 2 AZR 39/54

    Arbeitsverhältnis: Begriff des wichtigen Grundes bei außerordentlicher Kündigung

    Auszug aus BAG, 11.02.1981 - 7 AZR 61/79
    Das Revisionsgericht hat nur darüber zu befinden, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff des wichtigen Grundes im Sinne von § 626 Abs. 1 BGB verkannt bzw. bei der Subsumtion verlassen hat, ob es gegen Denkgesetze oder allgemeine Er fahrungssätze verstoßen und ob es bei der gebotenen Interessenabwägung alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat (ständige Rechtsprechung: z.B. BAG 2, 214 [215] = AP Nr. 4 zu § 626 BGB; BAG 2, 207 [212] = AP Nr..5 zu § 626 BGB [zu II der Gründe]; BAG 9, 263 [265] = AP Nr. 42 zu § 626 BGB [zu III 2 der Gründe]).
  • BAG, 03.11.1955 - 2 AZR 86/54

    Arbeitsverhältnis: Kündigung durch eine juristische Person, Fristlose Kündigung

    Auszug aus BAG, 11.02.1981 - 7 AZR 61/79
    Das Revisionsgericht hat nur darüber zu befinden, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff des wichtigen Grundes im Sinne von § 626 Abs. 1 BGB verkannt bzw. bei der Subsumtion verlassen hat, ob es gegen Denkgesetze oder allgemeine Er fahrungssätze verstoßen und ob es bei der gebotenen Interessenabwägung alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat (ständige Rechtsprechung: z.B. BAG 2, 214 [215] = AP Nr. 4 zu § 626 BGB; BAG 2, 207 [212] = AP Nr..5 zu § 626 BGB [zu II der Gründe]; BAG 9, 263 [265] = AP Nr. 42 zu § 626 BGB [zu III 2 der Gründe]).
  • BAG, 02.06.1960 - 2 AZR 91/58

    Fristlose Kündigung von Dienstverträgen

    Auszug aus BAG, 11.02.1981 - 7 AZR 61/79
    Das Revisionsgericht hat nur darüber zu befinden, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff des wichtigen Grundes im Sinne von § 626 Abs. 1 BGB verkannt bzw. bei der Subsumtion verlassen hat, ob es gegen Denkgesetze oder allgemeine Er fahrungssätze verstoßen und ob es bei der gebotenen Interessenabwägung alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat (ständige Rechtsprechung: z.B. BAG 2, 214 [215] = AP Nr. 4 zu § 626 BGB; BAG 2, 207 [212] = AP Nr..5 zu § 626 BGB [zu II der Gründe]; BAG 9, 263 [265] = AP Nr. 42 zu § 626 BGB [zu III 2 der Gründe]).
  • BAG, 10.05.1978 - 4 AZR 726/76

    Beweiswürdigung des Tatsachenrichters - Zeugenaussage - Wahrheitsgehalt -

    Auszug aus BAG, 11.02.1981 - 7 AZR 61/79
    Zwar steht, wie das Bundesarbeitsgericht bereits im Urteil vom 10. Mai 1978 (4 AZR 726/76, AP Nr. 8 zu § 286 ZPO) ausgeführt hat, jede Beweiswürdigung des Tatsachenrichters unter dem Gebot, die Aussage eines Zeugen objektiv und vorurteilsfrei auf ihren Wahrheitsgehalt hin zu überprüfen.
  • BAG, 07.06.1972 - 5 AZR 512/71

    Arbeitsverhältnis einer Stripteasetänzerin - Wiederholte Vernehmung eines bereits

    Auszug aus BAG, 11.02.1981 - 7 AZR 61/79
    Gemäß § 526 Abs. 1 ZPO kann das Berufungsgericht das erstinstanzliche Beweisergebnis seiner Beweiswürdigung zugrunde legen; gemäß § 398 Abs. 1 ZPO steht es im pflichtgemäßen Ermessen des Berufungsgerichts, ob es eine in der ersten Instanz durchgeführte Zeugenvernehmung wiederholen will (ständige Rechtsprechung: z.B. BAG vom 6.12.1963, AP Nr. 1 zu § 286 ZPO [zu I 2 der Gründe]; BAG vom 30.7.1964, AP Nr. 1 zu § 398 ZPO; BAG vom 7.6.1972, AP Nr. 18 zu § 611 BGB Faktisches Arbeitsverhältnis).
  • BAG, 24.04.2018 - 1 ABR 6/16

    Gegenwarts- und zukunftsbezogene Überwachungsaufgabe des Betriebsrats

    Es fehlt an der erforderlichen Angabe eines bestimmten Klagegrundes, sodass der Streitgegenstand nicht bestimmt werden kann (vgl. BAG 11. Februar 1981 - 7 AZR 61/79 - zu B II der Gründe) .
  • BAG, 24.04.2018 - 1 ABR 55/16

    Gegenwarts- und zukunftsbezogene Überwachungsaufgabe des Betriebsrats

    Es fehlt an der erforderlichen Angabe eines bestimmten Klagegrunds, sodass der Streitgegenstand nicht bestimmt werden kann (vgl. BAG 11. Februar 1981 - 7 AZR 61/79 - zu B II der Gründe) .
  • BAG, 20.07.2000 - 6 AZR 347/99

    Reisekostenvergütung - Monatliche Pauschale

    Eine ohne jeden Sachvortrag erhobene Klage ist daher unzulässig (BAG 11. Februar 1981 - 7 AZR 61/79 - AP ZPO § 261 Nr. 1 = EzA ZPO § 253 Nr. 4 mwN).
  • BAG, 24.04.2018 - 1 ABR 3/17

    Gegenwarts- und zukunftsbezogene Überwachungsaufgabe des Betriebsrats

    Es fehlt an der erforderlichen Angabe eines bestimmten Klagegrunds, sodass der Streitgegenstand nicht bestimmt werden kann (vgl. BAG 11. Februar 1981 - 7 AZR 61/79 - zu B II der Gründe) .
  • BGH, 06.05.1987 - IVb ZR 52/86

    Beschränkung der Zulassung der Revision; Begründung eines Folgesachenantrags

    Die Rechtshängigkeit des mündlich gestellten Antrages tritt dagegen auch bei Fehlen der Erfordernisse des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO sofort ein (BAG BB 1981, 1528, 1529; vgl. auch Stein/Jonas/Schumann a.a.O. 20. Aufl. § 261 Rdn. 36; Thomas/Putzo a.a.O. § 253 Anm. 2 d).
  • BAG, 24.04.2018 - 1 ABR 25/16

    Gegenwarts- und zukunftsbezogene Überwachungsaufgabe des Betriebsrats

    Es fehlt an der erforderlichen Angabe eines bestimmten Klagegrunds, sodass der Streitgegenstand nicht bestimmt werden kann (vgl. BAG 11. Februar 1981 - 7 AZR 61/79 - zu B II der Gründe) .
  • BAG, 24.04.2018 - 1 ABR 7/16

    Gegenwarts- und zukunftsbezogene Überwachungsaufgabe des Betriebsrats

    Es fehlt an der erforderlichen Angabe eines bestimmten Klagegrunds, sodass der Streitgegenstand nicht bestimmt werden kann (vgl. BAG 11. Februar 1981 - 7 AZR 61/79 - zu B II der Gründe) .
  • BAG, 08.02.1995 - 10 AZR 289/94

    Vorbeugender Brandschutz und Brandschutzsanierung als bauliche Leistungen -

    Eine solche nicht ordnungsgemäß erhobene Klage wäre als unzulässig abzuweisen (BAG Urteil vom 11. Februar 1981 - 7 AZR 61/79 - AP Nr. 1 zu § 261 ZPO).
  • OLG Dresden, 08.04.1998 - 7 U 2980/97

    Billigkeitskontrolle einer monopolistisch festgesetzten Vereinbarung über

    Dieser Antrag muß aber auch den Erfordernissen des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO , also den Klagegrund bezeichnen, um den Streitgegenstand festzulegen (Stein/Jonas, ZPO § 261 Rdn. 36; BAG BB 81, 1528).
  • LAG Thüringen, 09.08.2016 - 1 Sa 21/16

    Fehlerhafte Unterrichtung der Beschäftigten über Teilbetriebsübergang;

    Fehlen indes Tatsachen insgesamt, welche einem Rechtsschutzziel zugrunde gelegt werden, ist die Zulässigkeit des Rechtsschutzbegehrens betroffen (BAG 11.2.1981 BB 1981, 1528 ).
  • KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 23.06.2008 - KGH.EKD II-0124/N68
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