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   BAG, 11.02.1988 - 6 AZR 411/85   

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BAG, 11.02.1988 - 6 AZR 411/85 (https://dejure.org/1988,4062)
BAG, Entscheidung vom 11.02.1988 - 6 AZR 411/85 (https://dejure.org/1988,4062)
BAG, Entscheidung vom 11. Februar 1988 - 6 AZR 411/85 (https://dejure.org/1988,4062)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anrechnung von Rente auf Übergangsgeld - Anrechnung von Rentenleistungen der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) sowie der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) auf das tarifliche Übergangsgeld - Unwirksamkeit der Abtretung von Bezügen aus der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 13.07.1982 - 3 AZR 576/80

    Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente nach dem SchwbG

    Auszug aus BAG, 11.02.1988 - 6 AZR 411/85
    Zwar hat das Bundesarbeitsgericht die Vorschriften der §§ 62 ff. BAT insoweit für rechtsunwirksam gehalten, als sie sich auf das vorgezogene Altersruhegeld von Schwerbehinderten und die Anrechnung der VBL-Rente bezog (BAG Urteil vom 11. Dezember 1985 - 7 AZR 351/84 -, nicht veröffentlicht, mit weiteren Nachweisen; BAG Urteil vom 13. Juli 1982 - 3 AZR 576/80 - AP Nr. 3 zu § 42 SchwbG).

    Nach der Auffassung des Dritten Senates (Urteil vom 16. November 1982 - 3 AZR 177/82 - BAGE 40, 355 [BAG 16.11.1982 - 3 AZR 177/82] = AP Nr. 8 zu § 42 SchwbG; Urteil vom 13. Juli 1982 - 3 AZR 576/80 -, aa0) wollte der Gesetzgeber sicherstellen, daß die dem Schwerbehinderten zum Ausgleich seiner Leiden gewährten Sozialleistungen nicht mit dem vom Arbeitgeber geschuldeten Arbeitsentgelt verrechnet werden.

    Das Bundesarbeitsgericht ist daher davon ausgegangen, daß das Übergangsgeld nach §§ 62 bis 64 BAT zum Arbeitsentgelt zählt (BAG Urteil vom 13. Juli 1982 - 3 AZR 576/80 -, aaO).

  • BAG, 11.12.1985 - 7 AZR 254/84

    Anrechnung von Rente auf tarifliches Übergangsgeld

    Auszug aus BAG, 11.02.1988 - 6 AZR 411/85
    Gemäß § 63 Abs. 5 BAT sind aber auf das zu zahlende Übergangsgeld Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung ebenso anrechenbar wie Renten aus der Versorgungseinrichtung des Bundes und der Länder, weil der Arbeitgeber hierfür Beiträge leistet (vgl. Senatsurteil vom 18. Dezember 1986 - 6 AZR 36/85 -, nicht veröffentlicht; BAG Urteil vom 11. Dezember 1985 - 7 AZR 254/84 -, nicht veröffentlicht).

    In Anbetracht dessen konnte ein schutzwürdiges Vertrauen nicht entstehen, so daß es auch keiner gesetzlichen Übergangsregelung bedurfte (ebenso BAG Urteil vom 11. Dezember 1985 - 7 AZR 254/84 -, nicht veröffentlicht).

  • BAG, 27.11.1986 - 6 AZR 558/84

    Anrechnung von Rente auf tarifliches Übergangsgeld

    Auszug aus BAG, 11.02.1988 - 6 AZR 411/85
    Dies wollte der Gesetzgeber erreichen, als er sich für den Wortlaut in der ab 1. Januar 1982 gültigen Fassung des § 42 SchwbG entschied, um Doppelleistungen auszuschließen (vgl. auch Senatsurteil vom 27. November 1986 - 6 AZR 558/84 -, zur Veröffentlichung auch in der Amtlichen Sammlung und der Fachpresse vorgesehen).

    Denn eine Tarifnorm ist nicht schon deshalb nichtig, weil sie in Folge einer entgegenstehenden gesetzlichen Regelung nicht in vollem Umfang anwendbar ist (Senatsurteil vom 27. November 1986 - 6 AZR 558/84 -, aaO).

  • BVerfG, 11.10.1962 - 1 BvL 22/57

    Selbstversicherung

    Auszug aus BAG, 11.02.1988 - 6 AZR 411/85
    Eine unechte Rückwirkung ist dann gegeben, wenn auf nicht abgeschlossene Sachverhalte und Rechtsbeziehungen für die Zukunft eingewirkt wird (BVerfGE 11, 139, 145 f.; 14, 288, 297; 15, 313, 324 [BVerfG 14.03.1963 - 1 BvL 28/62]; 22, 241, 248 = AP Nr. 19 zu Art. 14 GG).

    Eine solche unechte Rückwirkung verletzt den verfassungsrechtlich gebotenen Vertrauensschutz, wenn das Gesetz einen entwertenden Eingriff vornimmt, mit dem der Staatsbürger nicht rechnen konnte, den er folglich bei seinen Dispositionen nicht zu berücksichtigen brauchte (BVerfGE 14, 288, 297 f.; 24, 260, 266) [BVerfG 17.10.1968 - 2 BvE 4/67]und der unter Abwägung der Interessen des Gemeinwohles nicht gerechtfertigt war (BVerfGE 14, 288, 299 f.; 25, 142, 154 = AP Nr. 1 zu § 164 BBG).

  • BAG, 16.11.1982 - 3 AZR 177/82

    Haushaltsstrukturgesetz nach dem Schwerbehindertengesetz

    Auszug aus BAG, 11.02.1988 - 6 AZR 411/85
    Nach der Auffassung des Dritten Senates (Urteil vom 16. November 1982 - 3 AZR 177/82 - BAGE 40, 355 [BAG 16.11.1982 - 3 AZR 177/82] = AP Nr. 8 zu § 42 SchwbG; Urteil vom 13. Juli 1982 - 3 AZR 576/80 -, aa0) wollte der Gesetzgeber sicherstellen, daß die dem Schwerbehinderten zum Ausgleich seiner Leiden gewährten Sozialleistungen nicht mit dem vom Arbeitgeber geschuldeten Arbeitsentgelt verrechnet werden.

    Tarifliches Übergangsgeld ist aber kein Arbeitsentgelt, obwohl es am letzten Tage vor dessen Beendigung als einheitlicher Kapitalanspruch entsteht (BAG Urteil vom 16. November 1982 - 3 AZR 177/82 -, aaO).

  • BAG, 10.05.1978 - 4 AZR 740/76

    Anrechnung von Renten - Schwerbehinderter - Behinderung - Arbeitsentgelt -

    Auszug aus BAG, 11.02.1988 - 6 AZR 411/85
    Es hat ferner entschieden, daß vorgezogenes Altersruhegeld für Schwerbehinderte zu den nicht anrechnungsfähigen Renten gehört (BAG Urteil vom 10. Mai 1978 - 4 AZR 740/76 - AP Nr. 1 zu § 42 SchwbG und vom 16. November 1982 - 3 AZR 454/80 - AP Nr. 6 zu § 42 SchwbG).
  • BAG, 16.11.1982 - 3 AZR 454/80

    Rentenansprüche im öffentlichen Dienst

    Auszug aus BAG, 11.02.1988 - 6 AZR 411/85
    Es hat ferner entschieden, daß vorgezogenes Altersruhegeld für Schwerbehinderte zu den nicht anrechnungsfähigen Renten gehört (BAG Urteil vom 10. Mai 1978 - 4 AZR 740/76 - AP Nr. 1 zu § 42 SchwbG und vom 16. November 1982 - 3 AZR 454/80 - AP Nr. 6 zu § 42 SchwbG).
  • BAG, 11.12.1985 - 7 AZR 351/84

    Anrechnung von Rente auf tarifliches Übergangsgeld

    Auszug aus BAG, 11.02.1988 - 6 AZR 411/85
    Zwar hat das Bundesarbeitsgericht die Vorschriften der §§ 62 ff. BAT insoweit für rechtsunwirksam gehalten, als sie sich auf das vorgezogene Altersruhegeld von Schwerbehinderten und die Anrechnung der VBL-Rente bezog (BAG Urteil vom 11. Dezember 1985 - 7 AZR 351/84 -, nicht veröffentlicht, mit weiteren Nachweisen; BAG Urteil vom 13. Juli 1982 - 3 AZR 576/80 - AP Nr. 3 zu § 42 SchwbG).
  • BVerfG, 14.03.1963 - 1 BvL 28/62

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Beschränkung einer rückwirkend begünstigenden

    Auszug aus BAG, 11.02.1988 - 6 AZR 411/85
    Eine unechte Rückwirkung ist dann gegeben, wenn auf nicht abgeschlossene Sachverhalte und Rechtsbeziehungen für die Zukunft eingewirkt wird (BVerfGE 11, 139, 145 f.; 14, 288, 297; 15, 313, 324 [BVerfG 14.03.1963 - 1 BvL 28/62]; 22, 241, 248 = AP Nr. 19 zu Art. 14 GG).
  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvL 1/65

    Zweites Rentenanpassungsgesetz

    Auszug aus BAG, 11.02.1988 - 6 AZR 411/85
    Eine unechte Rückwirkung ist dann gegeben, wenn auf nicht abgeschlossene Sachverhalte und Rechtsbeziehungen für die Zukunft eingewirkt wird (BVerfGE 11, 139, 145 f.; 14, 288, 297; 15, 313, 324 [BVerfG 14.03.1963 - 1 BvL 28/62]; 22, 241, 248 = AP Nr. 19 zu Art. 14 GG).
  • BAG, 18.12.1986 - 6 AZR 36/85

    Voraussetzungen für die Gewährung von Übergangsgeld nach BAT - Anrechnung von

  • BVerfG, 31.05.1960 - 2 BvL 4/59

    Kostenrechtsnovelle

  • BVerfG, 21.01.1969 - 2 BvL 11/64

    Beamtenwitwe

  • BAG, 31.01.1958 - 1 AZR 477/57

    Landesarbeitsgericht - Vorschriftsmäßige Besetzung - Mitwirkender Richter -

  • BVerfG, 17.10.1968 - 2 BvE 4/67

    Politische Partei

  • BAG, 24.01.2008 - 6 AZR 228/07

    Übergangsgeld nach BAT

    Unechte Rückwirkung ist demgegenüber gegeben, wenn der Normsetzer an Rechtssetzungen und Lebenssachverhalte anknüpft, die in der Vergangenheit begründet wurden, auf Dauer angelegt waren und noch nicht abgeschlossen sind (BVerfG 30. September 1987 - 2 BvR 933/82 - BVerfGE 76, 256; Senat 11. Februar 1988 - 6 AZR 411/85 - BAG 18. Mai 2004 - 9 AZR 250/03 - EzA TVG § 4 Luftfahrt Nr. 9).

    Die Klägerin besaß damit im Hinblick auf die Zahlung von Übergangsgeld eine Rechtsposition, die einer Anwartschaft weitestgehend angenähert war (vgl. Senat 11. Februar 1988 - 6 AZR 411/85 -).

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