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   BAG, 11.02.1992 - 3 AZR 117/91   

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https://dejure.org/1992,1085
BAG, 11.02.1992 - 3 AZR 117/91 (https://dejure.org/1992,1085)
BAG, Entscheidung vom 11.02.1992 - 3 AZR 117/91 (https://dejure.org/1992,1085)
BAG, Entscheidung vom 11. Februar 1992 - 3 AZR 117/91 (https://dejure.org/1992,1085)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Haftungsbeschränkung eines Betriebserwerbers im Konkurs auf unverfallbare Versorgungsanwartschaften von Arbeitnehmern - Voraussetzungen und Bemessung des Anspruchs auf betriebliche Altersversorgung - Eintritt von Invalidität als zulässige Voraussetzung eines Anspruchs ...

  • archive.org
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 1; BetrAVG § 4; BetrAVG § 7; BetrAVG § 9; KO § 117; KO § 149; KO § 204; BGB § 25; BGB § 33; BGB § 57; BGB § 58; BGB § 613 a
    Haftungsbeschränkung eines Betriebserwerbers im Konkurs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsbeschränkung eines Betriebserwerbers im Konkurs

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 1; BGB §§ 613a, 25, 33, 57, 58; BetrAVG § 4 Abs. 1 Satz 2, § 7, § 9 Abs. 2 und 3; KO § 117 Abs. 1, §§ 149, 204
    Beschränkung der Haftung des Betriebserwerbers für Versorgungsanspruch im Konkurs auch bei Einstellung des Konkurses mangels Masse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 157 (Ls.)
  • ZIP 1992, 1247
  • NZA 1993, 20
  • VersR 1993, 338
  • BB 1992, 1648
  • DB 1992, 2559
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 04.07.1989 - 3 AZR 756/87

    Eintritt des Betriebserwerbers in die Verpflichtungen aus Versorgungszusagen beim

    Auszug aus BAG, 11.02.1992 - 3 AZR 117/91
    Das bedeutet für Versorgungsansprüche, daß der Betriebserwerber nur den Teil der Leistung schuldet, den der Arbeitnehmer bei ihm erdient hat für die beim Veräußerer bis zum Insolvenzfall erdienten unverfallbaren Anwartschaften haftet der Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung (st. Rspr. des Senats seit dem Urteil vom 17.1.1980 VersR 80, 661 = BAGE 32, 326 [BAG 17.01.1980 - 3 AZR 160/79] = AP Nr. 18 zu § 613a BGB zuletzt BAGE 62, 224 = AP Nr. 10 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung).

    Das bedeutet für die betriebliche Altersversorgung, daß der Erwerber zwar in die Versorgungsanwartschaften der begünstigten Arbeitnehmer eintritt, daß er aber im Versorgungsfall nur die bei ihm erdiente Versorgungsleistung schuldet; für die beim Veräußerer bis zum Insolvenzfall erdienten unverfallbaren Anwartschaften haftet der Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung (ständige Rechtsprechung des Senats seit dem Urteil vom 17. Januar 1980, BAGE 32, 326 [BAG 17.01.1980 - 3 AZR 160/79] = AP Nr. 18 zu § 613 a BGB; zuletzt für das gerichtliche Vergleichsverfahren Urteil vom 4. Juli 1989, BAGE 62, 224 = AP Nr. 10 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung).

    Der Betriebserwerber hat nur die Leistung zu erbringen, die der Arbeitnehmer bei ihm erdient hat (BAGE 62, 224 = AP Nr. 10 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung).

  • BAG, 17.01.1980 - 3 AZR 160/79

    Versorgungsanwartschaften bei Betriebsübergang im Konkursverfahren

    Auszug aus BAG, 11.02.1992 - 3 AZR 117/91
    Das bedeutet für Versorgungsansprüche, daß der Betriebserwerber nur den Teil der Leistung schuldet, den der Arbeitnehmer bei ihm erdient hat für die beim Veräußerer bis zum Insolvenzfall erdienten unverfallbaren Anwartschaften haftet der Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung (st. Rspr. des Senats seit dem Urteil vom 17.1.1980 VersR 80, 661 = BAGE 32, 326 [BAG 17.01.1980 - 3 AZR 160/79] = AP Nr. 18 zu § 613a BGB zuletzt BAGE 62, 224 = AP Nr. 10 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung).

    Das bedeutet für die betriebliche Altersversorgung, daß der Erwerber zwar in die Versorgungsanwartschaften der begünstigten Arbeitnehmer eintritt, daß er aber im Versorgungsfall nur die bei ihm erdiente Versorgungsleistung schuldet; für die beim Veräußerer bis zum Insolvenzfall erdienten unverfallbaren Anwartschaften haftet der Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung (ständige Rechtsprechung des Senats seit dem Urteil vom 17. Januar 1980, BAGE 32, 326 [BAG 17.01.1980 - 3 AZR 160/79] = AP Nr. 18 zu § 613 a BGB; zuletzt für das gerichtliche Vergleichsverfahren Urteil vom 4. Juli 1989, BAGE 62, 224 = AP Nr. 10 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung).

    Zuzugeben ist dem Landesarbeitsgericht, daß für die einschränkende Anwendung des § 613 a BGB im Konkursverfahren der Grundsatz der gleichmäßigen Gläubigerbefriedigung maßgeblich war und nicht die Gewährleistung eines angemessenen Insolvenzschutzes der versorgungsberechtigten Arbeitnehmer (BAGE 32, 326 [BAG 17.01.1980 - 3 AZR 160/79] = AP Nr. 18 zu § 613 a BGB; BAGE 47, 206, 212 = AP Nr. 38 zu § 613 a BGB, zu 2 b der Gründe).

  • BAG, 20.11.1984 - 3 AZR 584/83

    Anspruch auf Zahlung einer Betriebsrente aus abgetretenem Recht

    Auszug aus BAG, 11.02.1992 - 3 AZR 117/91
    Das gilt auch in den Fällen der Übernahme eines schon konkursreifen Betriebs (BAG Urteil vom 15. November 1978 - 5 AZR 199/77 - AP Nr. 14 zu § 613 a BGB) und der Ablehnung der Konkurseröffnung mangels einer ausreichenden Masse (BAGE 47, 206 = AP Nr. 38 zu § 613 a BGB).

    Zuzugeben ist dem Landesarbeitsgericht, daß für die einschränkende Anwendung des § 613 a BGB im Konkursverfahren der Grundsatz der gleichmäßigen Gläubigerbefriedigung maßgeblich war und nicht die Gewährleistung eines angemessenen Insolvenzschutzes der versorgungsberechtigten Arbeitnehmer (BAGE 32, 326 [BAG 17.01.1980 - 3 AZR 160/79] = AP Nr. 18 zu § 613 a BGB; BAGE 47, 206, 212 = AP Nr. 38 zu § 613 a BGB, zu 2 b der Gründe).

    Der Senat hat dies damit begründet, daß außerhalb eines Konkursverfahrens der Grundsatz der gleichmäßigen Gläubigerbefriedigung nicht gelte (BAGE 47, 206, 213 = AP, aaO).

  • BAG, 23.07.1991 - 3 AZR 366/90

    Zeitpunkt des Betriebsübergangs

    Auszug aus BAG, 11.02.1992 - 3 AZR 117/91
    Das gilt auch, wenn der Arbeitgeber die Altersversorgung über eine rechtlich selbständige Unterstützungskasse erbringen will (BAG Beschluß vom 5. Mai 1977 -3 ABR 34/76 - AP Nr. 7 zu § 613 a BGB; Urteil vom 15. März 1979 - 3 AZR 859/77 - AP Nr. 15 zu § 613 a BGB; BAGE 50, 62 = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung; BAGE 60, 118, 125 = AP Nr. 6 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung, zu II 2 a der Gründe; Urteil vom 23. Juli 1991 - 3 AZR 366/90 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Maßgeblich für den Betriebsübergang ist der Zeitpunkt, in dem der Erwerber die Leitungsmacht im Betrieb im Einvernehmen mit dem Betriebsveräußerer ausüben kann (BAG Urteil vom 23. Juli 1991 - 3 AZR 366/90 - zur Veröffentlichung vorgesehen; BAG Urteil vom 16. Oktober 1987 - 7 AZR 519/86 - AP Nr. 69 zu § 613 a BGB).

  • BAG, 24.03.1977 - 3 AZR 649/76

    Ruhegehalt - Betriebsinhaberwechsel - Übernahme von Versorgungsanwartschaften -

    Auszug aus BAG, 11.02.1992 - 3 AZR 117/91
    Das gilt auch für die bestehenden Versorgungsanwartschaften (statt aller BAGE 29, 94, 98 [BAG 24.03.1977 - 3 AZR 649/76] = AP Nr. 6 zu § 613 a BGB, zu 1 der Gründe).
  • BAG, 05.05.1977 - 3 ABR 34/76

    Ruhegehalt - Unterstützungskassen - Betriebsübergang - Betriebliche

    Auszug aus BAG, 11.02.1992 - 3 AZR 117/91
    Das gilt auch, wenn der Arbeitgeber die Altersversorgung über eine rechtlich selbständige Unterstützungskasse erbringen will (BAG Beschluß vom 5. Mai 1977 -3 ABR 34/76 - AP Nr. 7 zu § 613 a BGB; Urteil vom 15. März 1979 - 3 AZR 859/77 - AP Nr. 15 zu § 613 a BGB; BAGE 50, 62 = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung; BAGE 60, 118, 125 = AP Nr. 6 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung, zu II 2 a der Gründe; Urteil vom 23. Juli 1991 - 3 AZR 366/90 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 16.10.1987 - 7 AZR 519/86

    Betriebsübergang-Mietshaus

    Auszug aus BAG, 11.02.1992 - 3 AZR 117/91
    Maßgeblich für den Betriebsübergang ist der Zeitpunkt, in dem der Erwerber die Leitungsmacht im Betrieb im Einvernehmen mit dem Betriebsveräußerer ausüben kann (BAG Urteil vom 23. Juli 1991 - 3 AZR 366/90 - zur Veröffentlichung vorgesehen; BAG Urteil vom 16. Oktober 1987 - 7 AZR 519/86 - AP Nr. 69 zu § 613 a BGB).
  • BAG, 11.02.1992 - 3 AZR 113/91

    Anrechnung einer ZVK-Rente auf Witwenrente

    Auszug aus BAG, 11.02.1992 - 3 AZR 117/91
    § 2 der Satzung bestimmt den Zweck des Vereins; § 10 sagt etwas über die Leistungen an die Begünstigten zum Verhältnis von Satzung und Leistungsrichtlinien bei einer Unterstützungskasse, die in der Rechtsform einer GmbH betrieben wird (vgl. Urteil des Senats vom 11. Februar 1992 - 3 AZR 113/91 -, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BAG, 15.11.1978 - 5 AZR 199/77

    Betriebsveräußerung - Betriebsübergang - Konkursverwalter - Vergleichsverwalter -

    Auszug aus BAG, 11.02.1992 - 3 AZR 117/91
    Das gilt auch in den Fällen der Übernahme eines schon konkursreifen Betriebs (BAG Urteil vom 15. November 1978 - 5 AZR 199/77 - AP Nr. 14 zu § 613 a BGB) und der Ablehnung der Konkurseröffnung mangels einer ausreichenden Masse (BAGE 47, 206 = AP Nr. 38 zu § 613 a BGB).
  • BAG, 12.04.1983 - 3 AZR 607/80

    Insolvenz - Versorgungsansprüche

    Auszug aus BAG, 11.02.1992 - 3 AZR 117/91
    Diese gewillkürte Prozeßstandschaft ist zulässig (vgl. BAGE 42, 188, 192 = AP Nr. 2 zu § 9 BetrAVG, zu 3 c der Gründe, mit zustimmender Anmerkung von Blomeyer).
  • BAG, 29.10.1985 - 3 AZR 485/83

    Konkurs - Betriebsrente - Unterstützungskasse - Betriebsübergang -

  • BAG, 28.04.1987 - 3 AZR 75/86

    Veräußerung von notleidendem Betrieb

  • BAG, 08.11.1988 - 3 AZR 85/87

    Betriebsteil - Betriebsübergabe - Konkurs - Versorgungszusage - Direktversorgung

  • BAG, 15.03.1979 - 3 AZR 859/77

    Erwerber eines Betriebes - Schuldner der Versorgungsansprüche - Übernommene

  • BAG, 26.01.2021 - 3 AZR 139/17

    Haftung des Betriebserwerbers in der Insolvenz

    Für die Berechnung des Umfangs der dem Arbeitnehmer vom Betriebserwerber zu zahlenden Betriebsrente ist dieser daher zunächst bei Eintritt des Versorgungsfalls nach den dann maßgebenden Bestimmungen der Versorgungsordnung zu ermitteln und - in einem zweiten Schritt - zeitanteilig aufzuteilen auf die im Rahmen des Arbeitsverhältnisses vor und nach der Insolvenzeröffnung erbrachte Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers (vgl. in diesem Sinne schon BAG 11. Februar 1992 - 3 AZR 117/91 - zu III 3 b der Gründe; wohl auch 6. März 1980 - 3 AZR 375/78 - zu B III 4 b der Gründe) .

    a) Für die Berechnung des Umfangs der dem Arbeitnehmer vom Betriebserwerber zu zahlenden Betriebsrente ist zunächst bei Eintritt des Versorgungsfalls nach den dann maßgebenden Bestimmungen der Versorgungsordnung der Gesamtanspruch zu ermitteln und dieser - in einem zweiten Schritt - zeitanteilig aufzuteilen auf die im Rahmen des Arbeitsverhältnisses vor und nach der Insolvenzeröffnung erbrachte Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers (vgl. oben Rn. 42; in diesem Sinne schon BAG 11. Februar 1992 - 3 AZR 117/91 - zu III 3 der Gründe; wohl auch 6. März 1980 - 3 AZR 375/78 - zu B III 4 b der Gründe) .

  • BAG, 26.01.2021 - 3 AZR 878/16

    Haftung des Betriebserwerbers in der Insolvenz

    Für die Berechnung des Umfangs der dem Arbeitnehmer vom Betriebserwerber zu zahlenden Betriebsrente ist dieser daher zunächst bei Eintritt des Versorgungsfalls nach den dann maßgebenden Bestimmungen der Versorgungsordnung zu ermitteln und - in einem zweiten Schritt - zeitanteilig aufzuteilen auf die im Rahmen des Arbeitsverhältnisses vor und nach der Insolvenzeröffnung erbrachte Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers (vgl. in diesem Sinne schon BAG 11. Februar 1992 - 3 AZR 117/91 - zu III 3 b der Gründe; wohl auch 6. März 1980 - 3 AZR 375/78 - zu B III 4 b der Gründe) .
  • BAG, 09.12.2008 - 3 AZR 384/07

    Teilwiderruf einer Unterstützungskassenversorgung - Mitbestimmung bei

    Die Beklagte als Rechtsnachfolgerin der D AG muss jedoch für den nach Konkurseröffnung erdienten und nicht vom Insolvenzschutz erfassten Teil der Versorgungsanwartschaft einstehen (vgl. BAG 17. Januar 1980 - 3 AZR 160/79 - zu III 1 der Gründe, BAGE 32, 326; 29. Oktober 1985 - 3 AZR 485/83 - zu B II 3 a der Gründe, BAGE 50, 62; 11. Februar 1992 - 3 AZR 117/91 - zu III 2 b der Gründe, AP BetrAVG § 1 Betriebsveräußerung Nr. 13 = EzA BGB § 613a Nr. 97).
  • LAG Düsseldorf, 20.01.2017 - 6 Sa 582/16

    Betriebsrente; Betriebsübergang; endgehaltsbezogene Dynamik; Insolvenz

    Soweit gesetzliche Unverfallbarkeit vorliegt, haftet der PSV (BAG v. 11.02.1992 - 3 AZR 117/91 -, ZIP 1992, 1247; BAG v. 19.05.2005 a.a.O.).

    Dies ändert aber nichts daran, dass anschließend der nach der Insolvenzeröffnung erdiente und vom Betriebserwerber geschuldete Anteil zeitratierlich ab dem Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung zu berechnen ist (vgl. für die zeitratierliche Berechnung: BAG v. 06.03.1980 a.a.O. Rn. 53 ff.; BAG v. 11.02.1992 - 3 AZR 117/91 -, NZA 1993, 20).

  • BAG, 19.05.2005 - 3 AZR 649/03

    Rentenanwartschaften bei Betriebsübergang in der Insolvenz

    Soweit der Senat in der Entscheidung vom 11. Februar 1992 (- 3 AZR 117/91 - AP BetrAVG § 1 Betriebsveräußerung Nr. 13 = EzA BGB § 613a Nr. 97) ausgesprochen hat, der Erwerber schulde im Versorgungsfall nur die bei ihm erdiente Versorgungsleistung, ist damit nichts anderes gemeint.
  • LAG Düsseldorf, 20.01.2017 - 6 Sa 581/16

    Betriebsrente; Betriebsübergang; endgehaltsbezogene Dynamik; Insolvenz

    Soweit gesetzliche Unverfallbarkeit vorliegt, haftet der PSV (BAG v. 11.02.1992 - 3 AZR 117/91 -, ZIP 1992, 1247; BAG v. 19.05.2005 a.a.O.).

    Dies ändert aber nichts daran, dass anschließend der nach der Insolvenzeröffnung erdiente und vom Betriebserwerber geschuldete Anteil zeitratierlich ab dem Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung zu berechnen ist (vgl. für die zeitratierliche Berechnung: BAG v. 06.03.1980 a.a.O. Rn. 53 ff.; BAG v. 11.02.1992 - 3 AZR 117/91 -, NZA 1993, 20).

  • LAG Düsseldorf, 07.12.2016 - 12 Sa 592/16

    Betriebsrente; Insolvenz; Betriebsübergang; endgehaltsbezogene Dynamik

    Soweit gesetzliche Unverfallbarkeit vorliegt, haftet der PSV (BAG 11.02.1992 - 3 AZR 117/91, ZIP 1992, 1247 Rn. 41; BAG 19.05.2005 a.a.O. Rn. 54).

    Dies ändert aber nichts daran, dass anschließend der nach der Insolvenzeröffnung erdiente und vom Betriebserwerber geschuldete Anteil zeitratierlich ab dem Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung zu berechnen ist (vgl. für die zeitratierliche Berechnung BAG 06.03.1980 a.a.O. Rn. 53 ff.; BAG 11.02.1992 - 3 AZR 117/91, NZA 1993, 20 Rn. 50).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.11.2016 - 1 Sa 118/16

    Haftungsbeschränkung des Betriebserwerbers in der Insolvenz - betriebliche

    Es ist also eine zeitanteilige Berechnung vorzunehmen (vgl. etwa BAG 11.2.1992 -3 AZR 117/91-, juris, Rz. 49, 50).

    Hierbei ist maßgeblich, welche Beschäftigungsdauer von der Insolvenzeröffnung bis zum Versorgungsfall angefallen ist und in welchem Verhältnis diese zur Gesamtbeschäftigungsdauer steht (vgl. BAG 11.2.1992 -3 AZR 117/91- , aaO.).

  • BAG, 26.03.1996 - 3 AZR 965/94

    Zeitpunkt des Betriebserwerbs - Betriebserwerb im Konkurs

    Es ist nicht entscheidend, daß die Betriebsleitungsmacht zu diesem Zeitpunkt bereits tatsächlich ausgeübt worden ist (BAG Urteil vom 16. Oktober 1987 - 7 AZR 519/86 - AP Nr. 69 zu § 613 a BGB, zu III 1 b und 2 der Gründe; BAGE 60, 118, 123 f. = AP Nr. 6 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung, zu I 2 der Gründe; BAGE 62, 224, 228 f. = AP Nr. 10 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung, zu II 2 der Gründe; BAGE 68, 160, 167 ff. = AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung, zu III 2 und 3 der Gründe; Senatsurteil vom 12. November 1991 - 3 AZR 559/90 - AP Nr. 12 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung, zu 3 der Gründe; Senatsurteil vom 11. Februar 1992 - 3 AZR 117/91 - AP Nr. 13 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung, zu III 2 b der Gründe).
  • BAG, 26.01.2021 - 3 AZR 869/16

    Versorgungszusage - Betriebsübergang - Insolvenz

    Für die Berechnung des Umfangs der dem Arbeitnehmer vom Betriebserwerber zu zahlenden Betriebsrente ist dieser daher zunächst bei Eintritt des Versorgungsfalls nach den dann maßgebenden Bestimmungen der Versorgungsordnung zu ermitteln und - in einem zweiten Schritt - zeitanteilig aufzuteilen auf die im Rahmen des Arbeitsverhältnisses vor und nach der Insolvenzeröffnung erbrachte Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers (vgl. in diesem Sinne schon BAG 11. Februar 1992 - 3 AZR 117/91 - zu III 3 b der Gründe; wohl auch 6. März 1980 - 3 AZR 375/78 - zu B III 4 b der Gründe) .
  • BAG, 26.01.2021 - 3 AZR 877/16

    Versorgungszusage - Betriebsübergang - Insolvenz

  • BAG, 09.12.2008 - 3 AZR 385/07

    Teilwiderruf einer Unterstützungskassenversorgung

  • LAG Niedersachsen, 12.09.2003 - 3 Sa 918/02

    Konkursrechtliche Behandlung der nach einer Konkurseröffnung entstandenen

  • BAG, 11.12.1997 - 8 AZR 654/95
  • ArbG Solingen, 24.05.2016 - 3 Ca 1072/15

    Berechnung der betrieblichen Altersversorgung nach einem Betriebsübergang in der

  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.12.2001 - 1 Sa 867/01

    Berücksichtigung einer Betriebszugehörigkeit; Rentenanwartschaft nach der

  • ArbG Solingen, 24.05.2016 - 2 Ca 1812/15

    Berechnung der betrieblichen Altersversorgung nach einem Betriebsübergang in der

  • BAG, 26.03.1996 - 3 AZR 966/94

    Anspruch auf betriebliche Alterversorgung bei Umwandlung der Arbeitgeberin in

  • LAG Baden-Württemberg, 22.04.2002 - 15 Sa 124/01

    Forderungsübergang nach § 9 BetrAVG

  • OVG Schleswig-Holstein, 02.12.1994 - 11 L 2/94

    Kündigung von Mitgliedern des Personalrats; Rechtfertigung einer

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