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   BAG, 11.03.1992 - 5 AS 6/91   

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https://dejure.org/1992,9291
BAG, 11.03.1992 - 5 AS 6/91 (https://dejure.org/1992,9291)
BAG, Entscheidung vom 11.03.1992 - 5 AS 6/91 (https://dejure.org/1992,9291)
BAG, Entscheidung vom 11. März 1992 - 5 AS 6/91 (https://dejure.org/1992,9291)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erfüllung der Voraussetzungen für die Durchführung eines Bestimmungsverfahrens - Bindungswirkung einer Verweisung wegen örtlicher Unzuständigkeit - Offensichtliche Gesetzeswidrigkeit eines Verweisungsbeschlusses - Auswirkungen einer späteren Gerichtsstandsvereinbarung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 15.03.1978 - IV ARZ 17/78

    Anforderungen an den Antrag des Klägers auf Bestimmung des zuständigen Gerichts;

    Auszug aus BAG, 11.03.1992 - 5 AS 6/91
    Offensichtlich gesetzwidrig ist ein Verweisungsbeschluß dann, wenn er jeder Rechtsgrundlage entbehrt, willkürlich gefaßt ist oder auf der Versagung rechtlichen Gehörs gegenüber den Verfahrensbeteiligten oder einem von ihnen beruht (BAG Beschluß vom 22. Januar 1992 - 5 AS 9/91 - n.v., zu II 3 a der Gründe; BGHZ 71, 69, 72 f. = NJW 1978, 1163, 1164).
  • BAG, 01.03.1984 - 5 AS 5/84

    Verweisungsbeschluß - Arbeitsgericht - Gerichtsbarkeit - Gerichtszuständigkeit

    Auszug aus BAG, 11.03.1992 - 5 AS 6/91
    Ein solcher Fall liegt nicht schon dann vor, wenn die Begründung des Verweisungsbeschlusses grob fehlerhaft ist (BAG Beschluß vom 1. März 1984 - 5 AS 5/84 - AP Nr. 35 zu § 36 ZPO).
  • BAG, 03.07.1974 - 5 AR 184/74

    Zahlungsbefehl - Widerspruch - Gütetermin - Zustellung des Zahlungsbefehls -

    Auszug aus BAG, 11.03.1992 - 5 AS 6/91
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist aber ein Verweisungsbeschluß des zuständigen Gerichts, der auf einer spätestens im Gütetermin abgeschlossenen Gerichtsstandsvereinbarung beruht, nicht offenbar gesetzwidrig (BAG Beschluß vom 3. Juli 1974 - 5 AR 184/74 - AP Nr. 18 zu § 36 ZPO; Beschluß vom 15. September 1986 - 5 AS 8/86 - n.v.; vgl. auch OLG Düsseldorf Beschluß vom 26. Januar 1976 - 19 Sa 2/76 - OLGZ 1976, 475; Zöller/Vollkommer, a.a.O.), zumal da in Rechtsprechung und Literatur auch die Auffassung vertreten wird, daß eine nachträgliche Zuständigkeitsvereinbarung eine Verweisung rechtfertigt (OLG Düsseldorf Beschluß vom 4. Oktober 1961 - 12 AR 29/61 - NJW 1961, 2355; OLG Oldenburg Beschluß vom 9. Mai 1961 - 1 AR 3/61 - MdR 1962, 60; Traub, NJW 1963, 842; Schneider, DRiZ 1962, 410).
  • BAG, 29.09.1976 - 5 AR 232/76

    Bindende Wirkung des Verweisungsbeschlusses - Sachliche Zuständigkeit

    Auszug aus BAG, 11.03.1992 - 5 AS 6/91
    Lediglich eine offensichtlich gesetzwidrige Verweisung kann diese Bindungswirkung nicht entfalten (BAG Beschluß vom 29. September 1976 - 5 AR 232/76 - AP Nr. 20 zu § 36 ZPO, zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 23.08.1989 - 5 AS 10/89

    Arbeitsgerichtsverfahren: Bindung an Verweisungsbeschluss

    Auszug aus BAG, 11.03.1992 - 5 AS 6/91
    Dies ist dann unschädlich, wenn sich aus der Akte der Verweisungsgrund ergibt (vgl. Senatsbeschluß vom 23. August 1989 - 5 AS 10/89 - n.v.).
  • BAG, 22.01.1992 - 5 AS 9/91

    Durchführung des Bestimmungsverfahrens bei negativem Kompetenzkonflikt von

    Auszug aus BAG, 11.03.1992 - 5 AS 6/91
    Offensichtlich gesetzwidrig ist ein Verweisungsbeschluß dann, wenn er jeder Rechtsgrundlage entbehrt, willkürlich gefaßt ist oder auf der Versagung rechtlichen Gehörs gegenüber den Verfahrensbeteiligten oder einem von ihnen beruht (BAG Beschluß vom 22. Januar 1992 - 5 AS 9/91 - n.v., zu II 3 a der Gründe; BGHZ 71, 69, 72 f. = NJW 1978, 1163, 1164).
  • BAG, 11.01.1982 - 5 AR 221/81

    Erlaß einer einstweiligen Verfügung - Verweisung an anderes Gericht - Bitten des

    Auszug aus BAG, 11.03.1992 - 5 AS 6/91
    Die bindende Wirkung ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats auch im Bestimmungsverfahren des § 36 Nr. 6 ZPO zu beachten (vgl. statt vieler BAG Beschluß vom 11. Januar 1982 - 5 AR 221/81 - AP Nr. 27 zu § 36 ZPO).
  • BAG, 06.07.1990 - 5 AS 3/90

    Ausnahmen von der Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses - Offensichtliche

    Auszug aus BAG, 11.03.1992 - 5 AS 6/91
    Derartige Verfahrensverstöße hat der Senat in ständiger Rechtsprechung aber nicht als so schwerwiegend angesehen, daß von einem offensichtlich gesetzwidrigen Verweisungsbeschluß gesprochen werden müßte (vgl. zuletzt Beschluß vom 6. Juli 1990 - 5 AS 3/90 - n.v.).
  • BGH, 16.11.1962 - III ARZ 123/62

    Gerichtliche Zuständigkeit bei nachträglicher Prorogation

    Auszug aus BAG, 11.03.1992 - 5 AS 6/91
    Schließlich hat das Arbeitsgericht Berlin verkannt, daß nach Wortlaut und Sinn des § 281 Abs. 1 ZPO und des § 48 Abs. 1 ArbGG n. F. in Verb. mit § 17 a Abs. 2 GVG n. F. nur ein unzuständiges Gericht den Rechtsstreit verweisen darf und ein ursprünglich zuständiges Gericht - wie sich aus § 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO ergibt - durch eine spätere Gerichtsstandsvereinbarung nicht unzuständig wird (BGH Beschluß vom 16. November 1962 - III ARZ 123/61 - NJW 1963, 585; Zöller/Vollkommer, ZPO, 17. Aufl., 1991, § 38 Rz 12).
  • BAG, 15.09.1986 - 5 AS 8/86
    Auszug aus BAG, 11.03.1992 - 5 AS 6/91
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist aber ein Verweisungsbeschluß des zuständigen Gerichts, der auf einer spätestens im Gütetermin abgeschlossenen Gerichtsstandsvereinbarung beruht, nicht offenbar gesetzwidrig (BAG Beschluß vom 3. Juli 1974 - 5 AR 184/74 - AP Nr. 18 zu § 36 ZPO; Beschluß vom 15. September 1986 - 5 AS 8/86 - n.v.; vgl. auch OLG Düsseldorf Beschluß vom 26. Januar 1976 - 19 Sa 2/76 - OLGZ 1976, 475; Zöller/Vollkommer, a.a.O.), zumal da in Rechtsprechung und Literatur auch die Auffassung vertreten wird, daß eine nachträgliche Zuständigkeitsvereinbarung eine Verweisung rechtfertigt (OLG Düsseldorf Beschluß vom 4. Oktober 1961 - 12 AR 29/61 - NJW 1961, 2355; OLG Oldenburg Beschluß vom 9. Mai 1961 - 1 AR 3/61 - MdR 1962, 60; Traub, NJW 1963, 842; Schneider, DRiZ 1962, 410).
  • OLG Düsseldorf, 26.01.1976 - 19 Sa 2/76
  • BAG, 09.10.1995 - 5 AS 23/95

    Beachtung der bindenden Wirkung eines Verweisungsbeschlusses im

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist aber ein Verweisungsbeschluß des zuständigen Gerichts, der auf einer spätestens im Gütetermin abgeschlossenen Gerichtsstandsvereinbarung beruht, nicht offenbar gesetzwidrig (BAG Beschluß vom 3. Juli 1974 - 5 AR 184/74 - AP Nr. 18 zu § 36 ZPO; BAG Beschlüsse vom 15. September 1986 - 5 AS 8/86 - und vom 11. März 1992 - 5 AS 6/91 -, beide n.v.; vgl. auch OLG Düsseldorf Beschluß vom 26. Januar 1976 - 19 Sa 2/76 - OLGZ 1976, 475; Zöller/Vollkommer, ZPO, a.a.O.), zumal da in Rechtsprechung und Literatur auch die Auffassung vertreten wird, daß eine nachträgliche Zuständigkeitsvereinbarung eine Verweisung rechtfertigt (OLG Düsseldorf Beschluß vom 4. Oktober 1961 - 12 AR 29/61 - NJW 1961, 2355; OLG Oldenburg Beschluß vom 9. Mai 1961 - 1 AR 3/61 - MDR 1962, 60; LG Waldshut-Tiengen Beschluß vom 31. August 1984 - 2 O 281/84 - MDR 1985, 941; Traub, NJW 1963, 842; Schneider, DRiZ 1962, 410).
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