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   BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 371/05   

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https://dejure.org/2006,8125
BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 371/05 (https://dejure.org/2006,8125)
BAG, Entscheidung vom 11.04.2006 - 9 AZR 371/05 (https://dejure.org/2006,8125)
BAG, Entscheidung vom 11. April 2006 - 9 AZR 371/05 (https://dejure.org/2006,8125)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Bemessung der Altersteilzeitvergütung bei Lehrkräften im Angestelltenverhältnis; Bestimmung des Umfangs der Unterrichtsverpflichtung vollbeschäftigter Lehrer im öffentlichen Dienst; Rechtmäßigkeit der Erhöhung des Pflichtdeputats für angestellte Lehrer in Folge der ...

  • Judicialis

    AltTZG § 3; ; AltTZG § ... 4; ; AltTZG § 5; ; BGB § 133; ; BGB § 157; ; BGB § 611; ; BAT § 15; ; BAT § 34; ; Sonderregelungen für Angestellte als Lehrkräfte (SR 2I I BAT) Nr. 3; ; TV ATZ vom 5. Mai 1998 § 2; ; TV ATZ vom 5. Mai 1998 § 3; ; TV ATZ vom 5. Mai 1998 § 4; ; TV ATZ vom 5. Mai 1998 § 5; ; SchFG vom 17. April 1970 (GVBl. NRW S. 288) § 5 Abs. 1 Satz 1; ; Zehntes Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften vom 17. Dezember 2003 (GVBl. NRW S. 814, 819) Art. 6; ; Zehntes Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften vom 17. Dezember 2003 (GVBl. NRW S. 814, 819) Art. 7 § 8; ; GG Art. 3 Abs. 1

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (22)

  • BAG, 09.09.2003 - 9 AZR 554/02

    Lohnsteuerklassenwechsel bei Altersteilzeit

    Auszug aus BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 371/05
    Er betrifft die Feststellung der vor Beginn der Altersteilzeit geltenden Arbeitszeit (9. September 2003 - 9 AZR 554/02 - BA-GE 107, 248).

    Er schlug (erfolglos) vor, ihn durch den Begriff "volles Arbeitsentgelt" zu ersetzen (Senat 9. September 2003 - 9 AZR 554/02 - BAGE 107, 248).

  • BAG, 17.05.2000 - 5 AZR 783/98

    Vergütung einer Teilzeitkraft nach Erhöhung der Pflichtstundenzahl für

    Auszug aus BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 371/05
    Die Tarifvertragsparteien haben ihre Normsetzungsbefugnis nicht unzulässig dem Arbeitgeber übertragen (BAG 21. April 1999 - 5 AZR 200/98 - BAGE 91, 262; 17. Mai 2000 - 5 AZR 783/98 - BAGE 94, 360).

    Das gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber dem Teilzeitbeschäftigten nicht anbietet, die Arbeitszeit zur Vermeidung der Entgeltminderung zu erhöhen (BAG 17. Mai 2000 - 5 AZR 783/98 - BAGE 94, 360).

  • BAG, 04.10.2005 - 9 AZR 449/04

    Vergütungsberechnung - Altersteilzeit - Blockmodell

    Auszug aus BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 371/05
    Die Besonderheit der im Blockmodell geführten Alterszeit wirkt sich nur insoweit aus, als der Arbeitnehmer trotz seiner (vollen) Arbeitsleistung während der Arbeitsphase lediglich das hälftige Entgelt erhält und die weitere Vergütung erst während der Freistellungsphase gezahlt wird (vgl. Senat 4. Oktober 2005 - 9 AZR 449/04 -NZA 2006, 506, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Diese sind zeitversetzt "spiegelbildlich" zu bemessen (24. Juni 2003 - 9 AZR 352/02 - BAGE 106, 353; zuletzt 4. Oktober 2005 - 9 AZR 449/04 - NZA 2006, 506, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

  • BAG, 20.08.2002 - 9 AZR 710/00

    Altersteilzeit - Aufstockung des Entgelts ohne Arbeitszeitverringerung -

    Auszug aus BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 371/05
    Altersteilzeit wird aus beschäftigungspolitischen Gründen staatlich gefördert (vgl. Senat 20. August 2002 - 9 AZR 710/00 - BAGE 102, 225).
  • BAG, 10.02.2004 - 9 AZR 401/02

    Schadenersatz bei "Altersteilzeitvereinbarung

    Auszug aus BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 371/05
    Das gilt auch hinsichtlich der für den Arbeitnehmer mit Altersteilzeit verbundenen sozialversicherungsrechtlichen Vergünstigungen, bestehend aus der Berücksichtigung der vom Arbeitgeber nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b AltTZG/§ 5 Abs. 4 TV ATZ zusätzlich abzuführenden Rentenversicherungsbeiträge und dem Anspruch auf vorzeitige Altersrente nach Altersteilzeit nach § 237 SGB VI. Sämtliche Leistungen hängen davon ab, dass die Altersteilzeitvereinbarung die Voraussetzungen von § 2 Abs. 1 Nr. 2 AltTZG erfüllt (vgl. Senat 10. Februar 2004 - 9 AZR 401/02 - BAGE 109, 294).
  • BAG, 21.04.1999 - 5 AZR 200/98

    Gleichbehandlung teilzeit- und vollbeschäftigter Lehrer

    Auszug aus BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 371/05
    Die Tarifvertragsparteien haben ihre Normsetzungsbefugnis nicht unzulässig dem Arbeitgeber übertragen (BAG 21. April 1999 - 5 AZR 200/98 - BAGE 91, 262; 17. Mai 2000 - 5 AZR 783/98 - BAGE 94, 360).
  • BAG, 15.11.1995 - 2 AZR 521/95

    Widerrufsvorbehalt, Änderungskündigung

    Auszug aus BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 371/05
    Richtet sich das Arbeitsverhältnis nach kollektivrechtlichen Bestimmungen, stehen dessen Bedingungen ebenso wie die der Arbeitnehmer im "Normalarbeitsverhältnis" unter dem immanenten Vorbehalt einer Änderung (st. Rspr., vgl. BAG 15. November 1995 - 2 AZR 521/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Lufthansa Nr. 20 = EzA BGB § 315 Nr. 45).
  • BAG, 24.06.2003 - 9 AZR 353/02

    Vorhandwerkerzulage - Weiterzahlung - Altersteilzeit

    Auszug aus BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 371/05
    Diese sind zeitversetzt "spiegelbildlich" zu bemessen (24. Juni 2003 - 9 AZR 352/02 - BAGE 106, 353; zuletzt 4. Oktober 2005 - 9 AZR 449/04 - NZA 2006, 506, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 23.02.2005 - 10 AZR 602/03

    Altersteilzeit in der Insolvenz

    Auszug aus BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 371/05
    Sie sind gleichwohl Entgelt iSv. §§ 611, 612 BGB, teilen deshalb auch das rechtliche Schicksal des Vergütungsanspruchs in der Insolvenz (vgl. Senat 19. Oktober 2004 - 9 AZR 647/03 - AP InsO § 55 Nr. 5 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 29, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; BAG 23. Februar 2005 - 10 AZR 602/03 - AP InsO § 55 Nr. 9 = EzA InsO § 209 Nr. 4, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) und sind gleichfalls "spiegelbildlich" nach dem Entgelt zu bemessen, das der Arbeitnehmer während der Arbeitsphase zu beanspruchen hatte.
  • BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 146/03

    Vergütung einer teilzeitbeschäftigten Lehrerin nach Erhöhung der

    Auszug aus BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 371/05
    Mit Hilfe der Arbeitgeberleistungen erhält er über das Teilzeitentgelt hinaus die finanziellen Mittel, die einen Übergang in den gleitenden Ruhestand attraktiv machen und gleichzeitig in etwa seinen bisherigen Lebensstandard sichern (vgl. Senat 14. Oktober 2003 - 9 AZR 146/03 - BAGE 108, 94).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2004 - 6 A 3962/02

    Auslegung einer Altersteilzeitentgeltvereinbarung - außertariflicher Angestellter

  • BAG, 22.08.2001 - 5 AZR 548/99

    Tarifauslegung - Höhe der Unterrichtsverpflichtung angestellter Lehrer

  • BAG, 15.03.2005 - 9 AZR 97/04

    Gleichbehandlung bei Gratifikationen

  • BAG, 15.12.2005 - 6 AZR 227/05
  • BAG, 17.11.1998 - 1 AZR 147/98
  • BAG, 19.10.2004 - 9 AZR 647/03
  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 258/05

    Altersteilzeit - Lehrkräfte - Pflichtstundenerhöhung

  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 429/05

    Altersteilzeit - Lehrkräfte - Pflichtstundenerhöhung

  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 369/05

    Altersteilzeit - Lehrkräfte - Pflichtstundenerhöhung

  • LAG Köln, 02.03.2005 - 7 (2) Sa 1139/04

    Altersteilzeit in der Insolvenz

  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 368/05
  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 420/05
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