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   BAG, 11.05.1994 - 5 AZR 660/93   

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BAG, 11.05.1994 - 5 AZR 660/93 (https://dejure.org/1994,7183)
BAG, Entscheidung vom 11.05.1994 - 5 AZR 660/93 (https://dejure.org/1994,7183)
BAG, Entscheidung vom 11. Mai 1994 - 5 AZR 660/93 (https://dejure.org/1994,7183)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus BAG, 11.05.1994 - 5 AZR 660/93
    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und der neueren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist dagegen anerkannt, daß die Grundrechte lediglich mittelbar auf das Privatrecht einwirken (BVerfGE 34, 269, 280; BAG Großer Senat BAGE 48, 122, 139 = AP Nr. 14 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht).

    Damit gewinnt der verfassungsrechtliche Persönlichkeitsschutz für das Arbeitsverhältnis und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten Bedeutung (BAGE 48, 122, 139 = AP, aaO).

  • BAG, 08.04.1992 - 5 AZR 101/91

    Personalakte: Begriff - Abgrenzung zur "Verfahrensakte - Einsichtsrecht

    Auszug aus BAG, 11.05.1994 - 5 AZR 660/93
    Nach überwiegender Auffassung, der sich der Senat mit Urteil vom 8. April 1992 (- 5 AZR 101/91 -, n.v., zu III 2 der Gründe) angeschlossen hat, besteht das Einsichtsrecht nach den genannten Vorschriften nur bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

    Aus nachwirkender Fürsorgepflicht kann sich auch ein Recht des Arbeitnehmers auf Einsicht in seine Personalakten nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ergeben (BAG Urteil vom 8. April 1992, aaO; LAG München - Vorinstanz zu BAG Urteil vom 8. April 1992 - Urteil vom 18. Dezember 1990 - 2 Sa 287/90 - ZTR 1991, 333; vgl. auch Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, BetrVG, 17. Aufl., § 83 Rz 8).

  • BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65

    Soraya

    Auszug aus BAG, 11.05.1994 - 5 AZR 660/93
    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und der neueren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist dagegen anerkannt, daß die Grundrechte lediglich mittelbar auf das Privatrecht einwirken (BVerfGE 34, 269, 280; BAG Großer Senat BAGE 48, 122, 139 = AP Nr. 14 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht).
  • BAG, 23.02.1983 - 5 AZR 515/80

    Zeugnisanspruch

    Auszug aus BAG, 11.05.1994 - 5 AZR 660/93
    Es sei ferner auf das Urteil des Senats vom 23. Februar 1983 (BAGE 42, 41 = AP Nr. 10 zu § 70 BAT) verwiesen, wonach der Anspruch auf Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses der Ausschlußfrist des § 70 BAT unterliegt.
  • BAG, 27.11.1985 - 5 AZR 101/84

    Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte

    Auszug aus BAG, 11.05.1994 - 5 AZR 660/93
    Das gilt insbesondere auch für den Inhalt der Fürsorgepflicht, die ihrerseits Ausfluß des Grundsatzes von Treu und Glauben - § 242 BGB - ist (BAGE 50, 202 = AP Nr. 93 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht, zu I 3 a der Gründe).
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BAG, 11.05.1994 - 5 AZR 660/93
    Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1983 (BVerfGE 65, 1) umfaßt das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG auch das informationelle Selbstbestimmungsrecht.
  • LAG München, 18.12.1990 - 2 Sa 287/90

    Einsichtnahme in Personalakte; Fürsorgepflicht

    Auszug aus BAG, 11.05.1994 - 5 AZR 660/93
    Aus nachwirkender Fürsorgepflicht kann sich auch ein Recht des Arbeitnehmers auf Einsicht in seine Personalakten nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ergeben (BAG Urteil vom 8. April 1992, aaO; LAG München - Vorinstanz zu BAG Urteil vom 8. April 1992 - Urteil vom 18. Dezember 1990 - 2 Sa 287/90 - ZTR 1991, 333; vgl. auch Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, BetrVG, 17. Aufl., § 83 Rz 8).
  • BAG, 17.01.1956 - 3 AZR 304/54

    Behörde - Fürsorgepflicht - Ausgeschiedener Arbeitnehmer - Entfernung eines

    Auszug aus BAG, 11.05.1994 - 5 AZR 660/93
    In der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist anerkannt, daß die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers auch noch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Rechte und Pflichten begründen kann (BAG Urteil vom 17. Januar 1956 - 3 AZR 304/54 - AP Nr. 1 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht; Urteil vom 2. Dezember 1986 - 3 AZR 323/86 - AP Nr. 9 zu § 611 BGB Deputat).
  • BVerfG, 07.02.1990 - 1 BvR 26/84

    Handelsvertreter

    Auszug aus BAG, 11.05.1994 - 5 AZR 660/93
    Die Gerichte haben den konkurrierenden Grundrechtspositionen ausgewogen Rechnung zu tragen (BVerfGE 81, 242, 255; BVerfG Beschluß vom 19. Oktober 1993, ZiP 1993, 1775, 1780).
  • BAG, 29.06.1962 - 1 AZR 343/61

    Grundrecht - Abwehrrecht - Arbeitsplatzwahl

    Auszug aus BAG, 11.05.1994 - 5 AZR 660/93
    Sie beruht auf der früher vom Bundesarbeitsgericht vertretenen Auffassung von der unmittelbaren Drittwirkung der Grundrechte im Privatrecht (vgl. z.B. BAGE 13, 168 = AP Nr. 25 zu Art. 12 GG).
  • BVerfG, 19.10.1993 - 1 BvR 567/89

    Bürgschaftsverträge

  • BAG, 15.07.1987 - 5 AZR 215/86

    Persönlichkeitsrecht - Ausschlußklausel

  • BAG, 14.11.1984 - 5 AZR 443/80

    Anspruch auf Abgeltung für drei Urlaubs- und sechs Hausarbeitstage

  • BAG, 16.11.2010 - 9 AZR 573/09

    Einsicht in Personalakte - beendetes Arbeitsverhältnis

    aa) § 83 Abs. 1 Satz 1 BetrVG vermittelt ausschließlich im bestehenden Arbeitsverhältnis einen Anspruch auf Personalakteneinsicht (vgl. BAG 11. Mai 1994 - 5 AZR 660/93 - zu III 1 der Gründe, EzBAT BAT § 13 Nr. 30) .

    Außerdem legt auch die Entstehungsgeschichte des Akteneinsichtsrechts die zeitliche Begrenzung des Anspruchs auf das noch bestehende Arbeitsverhältnis nahe, da die im öffentlichen Dienst für Beamte bestehende Regelung, welche das Einsichtsrecht ausdrücklich "auch nach Beendigung des Beamtenverhältnisses" (vgl. § 110 BBG nF) offenhält, in das BetrVG nicht übernommen wurde (vgl. BAG 11. Mai 1994 - 5 AZR 660/93 - zu III 1 der Gründe, aaO) .

    (1) Soweit das Bundesarbeitsgericht in seiner Rechtsprechung vor Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes durch das "Gesetz zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften" vom 14. August 2009 angenommen hat, der nachvertragliche Arbeitnehmeranspruch auf Personalakteneinsicht setze voraus, dass der Arbeitnehmer ein konkretes berechtigtes Interesse darlegt (so etwa BAG 11. Mai 1994 - 5 AZR 660/93 - zu III 2 a der Gründe, EzBAT BAT § 13 Nr. 30) , ist daran nicht festzuhalten.

  • LAG München, 14.01.2009 - 11 Sa 460/08

    Einsicht in Personalakte

    Angesichts der Anerkennung des informationellen Selbstbestimmungsrechts durch das Bundesverfassungsgericht dürfen dabei an die Darlegung des berechtigten Interesses allerdings keine zu hohen Anforderungen gestellt werden (vgl. BAG, Urteil vom 11.5.1994, Az.: 5 AZR 660/93, zit. n. Juris, m.w.N.).
  • LAG Sachsen, 14.01.2014 - 1 Sa 266/13

    Unbegründete Klage auf Entfernung von Abmahnungen aus der Personalakte nach

    Ein Entfernungsanspruch, ohne dass diese Voraussetzung vorliegen müsste, besteht nicht (so BAG vom 19. April 2012 - 2 AZR 233/11 - aaO.; so bereits BAG vom 11. Mai 1994 - 5 AZR 660/93 - EzBAT § 13 BAT Nr. 30; nicht richtig LAG Berlin-Brandenburg vom 18. Juli 2011 - 10 Ta 1325/11 -).
  • LAG Köln, 16.11.2006 - 4 Ta 410/06

    Zuständigkeit des Arbeitsgerichts

    In der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist anerkannt, dass die Fürsorgepflicht auch noch nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses Rechte und Pflichten begründen kann (vgl. z. B. BAG, 11.05.1994 - 5 AZR 660/93 - ).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 26.03.2012 - 6 Ta 402/12

    Vorgreiflichen Rechtsverhältnis i.S.d. § 148 ZPO - Klage auf Entfernung einer

    Dass er einen solchen Anspruch grundsätzlich nicht mehr hat, wenn sein Arbeitsverhältnis inzwischen durch die fristlose Kündigung aufgelöst worden ist (so BAG, Urteil vom 11.05.1994 - 5 AZR 660/93 - BAGE 77, 378 = AP BGB § 611 Abmahnung Nr. 13 zu III 2 der Gründe; a.A. LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18.07.2011 - 10 Ta 1325/11 - RDV 2011, 250 zu II 1 der Gründe), genügt dagegen nicht.
  • LAG Köln, 08.07.2002 - 2 Sa 240/02

    Werbung, Lohnabrechnung, Grundrechtsschutz

    Die Gerichte haben den konkurrierenden Grundrechtspositionen ausgewogen Rechnung zu tragen (vgl. BAG vom 11.05.1994 - 5 AZR 660/93 -).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 18.07.2011 - 10 Ta 1325/11

    Prozesskostenhilfe - Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte

    Soweit der Kläger die Entfernung einer Abmahnung aus seiner Personalakte begehrt, ist entgegen der früheren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (so etwa BAG, Urteil vom 11.5.1994 - 5 AZR 660/93 -) seit der Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes durch das "Gesetz zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften" vom 14. August 2009 ein besonderes Rechtsschutzinteresse dafür auch im beendeten Arbeitsverhältnis nicht mehr erforderlich.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.01.2011 - 8 Sa 425/10

    Arbeitnehmerhaftung - Bestätigung eines Zahlungseingangs ohne Prüfung -

    Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass die Klägerin auch in Ansehung ihrer arbeitgeberseitigen Fürsorgepflicht gegenüber dem Beklagten, die auch noch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Wirkung entfaltet (vgl. BAG v. 11.05.1994 - 5 AZR 660/93 -) gehalten war, zur Vermeidung einer Ersatzpflicht des Beklagten ihren Anspruch gegenüber dem Kunden gerichtlich durchzusetzen.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 29.03.2012 - 6 Ta 402/12

    Aussetzung eines Rechtsstreits wegen Vorgreiflichkeit - Für Vorgreiflichkeit ,

    Dass er einen solchen Anspruch grundsätzlich nicht mehr hat, wenn sein Arbeitsverhältnis inzwischen durch die fristlose Kündigung aufgelöst worden ist (so BAG, Urteil vom 11.05.1994 - 5 AZR 660/93 - BAGE 77, 378 = AP BGB § 611 Abmahnung Nr. 13 zu III 2 der Gründe; a.A. LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18.07.2011 - 10 Ta 1325/11 - RDV 2011, 250 zu II 1 der Gründe), genügt dagegen nicht.
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