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   BAG, 11.06.2013 - 9 AZR 855/11   

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https://dejure.org/2013,25535
BAG, 11.06.2013 - 9 AZR 855/11 (https://dejure.org/2013,25535)
BAG, Entscheidung vom 11.06.2013 - 9 AZR 855/11 (https://dejure.org/2013,25535)
BAG, Entscheidung vom 11. Juni 2013 - 9 AZR 855/11 (https://dejure.org/2013,25535)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Anforderungen an die Begründung eines Rechtsmittels - gesetzlicher Urlaub - Untergang des Urlaubsanspruchs trotz Krankheit

  • openjur.de

    Anforderungen an die Begründung eines Rechtsmittels; gesetzlicher Urlaub; Untergang des Urlaubsanspruchs trotz Krankheit

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Anforderungen an die Begründung eines Rechtsmittels - gesetzlicher Urlaub - Untergang des Urlaubsanspruchs trotz Krankheit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 7 EGRL 88/2003, § 72 Abs 5 ArbGG, § 551 Abs 3 S 1 Nr 2 ZPO, § 520 Abs 3 S 2 Nr 2 ZPO, Art 267 AEUV
    Anforderungen an die Begründung eines Rechtsmittels - gesetzlicher Urlaub - Untergang des Urlaubsanspruchs trotz Krankheit

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verfall des Urlaubs bei andauernder krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit

  • rewis.io

    Anforderungen an die Begründung eines Rechtsmittels - gesetzlicher Urlaub - Untergang des Urlaubsanspruchs trotz Krankheit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Begründung eines Rechtsmittels; gesetzlicher Urlaub; Untergang des Urlaubsanspruchs trotz Krankheit

  • rechtsportal.de

    Verfall des Urlaubs bei andauernder krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Untergang des Urlaubsanspruchs trotz Krankheit

  • Jurion (Kurzinformation)

    Urlaubsabgeltungsansprüche bei Arbeitsunfähigkeit verfallen 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres

  • vest-llp.de (Kurzinformation)

    Wann verfällt der Urlaub bei langer Krankheit?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 07.08.2012 - 9 AZR 353/10

    Urlaub - krankheitsbedingtes Ruhen des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 11.06.2013 - 9 AZR 855/11
    Der zunächst aufrechterhaltene Urlaubsanspruch erlischt somit zu diesem Zeitpunkt (vgl. BAG 7. August 2012 - 9 AZR 353/10 - Rn. 32 ff.) .

    a) Soweit der Kläger einwendet, aus dem Unionsrecht ergebe sich nicht die Notwendigkeit einer Begrenzung der Übertragung des Urlaubsanspruchs, steht dies in Einklang mit der Rechtsprechung des Senats ( BAG 7. August 2012 - 9 AZR 353/10 - Rn. 32; aA wohl BVerwG 31. Januar 2013 - 2 C 10.12 - Rn. 22) .

    Der Senat hat jedoch den Untergang des Urlaubsanspruchs am 31. März des zweiten auf das Urlaubsjahr folgenden Jahres aus dem nationalen Recht und nicht aus dem Unionsrecht abgeleitet (vgl. BAG 7. August 2012 - 9 AZR 353/10 - Rn. 40) .

    Der Senat hat seine Rechtsprechung zur beschränkten Übertragbarkeit des Urlaubsanspruchs nicht auf das IAO-Übereinkommen Nr. 132 gestützt (vgl. BAG 7. August 2012 - 9 AZR 353/10 - Rn. 38) .

  • EuGH, 22.11.2011 - C-214/10

    KHS - Zu Urlaubsansprüchen bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit: Verfall schon nach

    Auszug aus BAG, 11.06.2013 - 9 AZR 855/11
    Unter Bezugnahme auf die Entscheidung des EuGH vom 22. November 2011 (- C-214/10 - [KHS]) macht die Beklagte geltend, bei dem IAO-Übereinkommen Nr. 132 handele es sich um eine unionsrechtlich zu berücksichtigende Regelung, die damit auch bei der unionsrechtskonformen Auslegung von § 7 Abs. 3 BUrlG zu berücksichtigen sei.

    Besteht die Arbeitsunfähigkeit auch am 31. März des zweiten auf das Urlaubsjahr folgenden Jahres fort, so gebietet auch das Unionsrecht keine weitere Aufrechterhaltung des Urlaubsanspruchs (vgl. EuGH 22. November 2011 - C-214/10 - [KHS] Rn. 38) .

    Die Rechtslage ist insoweit seit der Entscheidung des EuGH vom 22. November 2011 geklärt (- C-214/10 - [KHS] Rn. 38; vgl. auch EuGH 3. Mai 2012 - C-337/10 - [Neidel] Rn. 41) .

  • BAG, 19.02.2013 - 9 AZR 543/11

    Gesetzliche Anforderungen an die Begründung der Berufung

    Auszug aus BAG, 11.06.2013 - 9 AZR 855/11
    Deshalb hat der Berufungskläger die Beurteilung des Streitfalls durch den Erstrichter zu überprüfen und darauf hinzuweisen, in welchen Punkten und aus welchen Gründen er das angefochtene Urteil für unrichtig hält (st. Rspr., vgl. BAG 19. Februar 2013 - 9 AZR 543/11 - Rn. 14 mwN) .

    Damit unterscheidet sich die Berufungsbegründung der Beklagten erheblich von jener Begründung, die der Senat im Urteil vom 19. Februar 2013 (- 9 AZR 543/11 - Rn. 19) zu beurteilen hatte.

  • BAG, 15.03.2006 - 4 AZR 73/05

    Eingruppierung eines technischen Sachbearbeiters im Stadtplanungsamt

    Auszug aus BAG, 11.06.2013 - 9 AZR 855/11
    Dies erfordert die konkrete Darlegung der Gründe, aus denen das angefochtene Urteil rechtsfehlerhaft sein soll (st. Rspr., zB BAG 15. März 2006 - 4 AZR 73/05 - Rn. 17; 6. Januar 2004 - 9 AZR 680/02 - zu II 2 a der Gründe mwN, BAGE 109, 145) .

    In der von dem Kläger in seiner Revisionserwiderung zitierten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 15. April 2006 (- 4 AZR 73/05 - Rn. 17) wurde der Rechtssatz zugrunde gelegt, dass bei mehreren Streitgegenständen für jeden eine ausreichende Begründung gegeben werden muss.

  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 11.06.2013 - 9 AZR 855/11
    Das Landesarbeitsgericht hat § 7 Abs. 3 BUrlG unter Bezugnahme auf das Urteil des Senats vom 24. März 2009 (- 9 AZR 983/07 -) so ausgelegt, dass ein Verfall des Urlaubs bei fortdauernder krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit ausscheide.

    Aufgrund der Vorgaben des Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung (im Folgenden: Arbeitszeitrichtlinie) ist § 7 Abs. 3 BUrlG zwar unionsrechtskonform so auszulegen, dass der gesetzliche Urlaub nicht erlischt, wenn der Arbeitnehmer bis zum Ende des Urlaubsjahres und/oder des Übertragungszeitraums erkrankt und deshalb arbeitsunfähig ist (BAG 24. März 2009 - 9 AZR 983/07 - Rn. 47 ff., BAGE 130, 119) .

  • BAG, 23.09.2010 - 6 AZR 174/09

    Berücksichtigung von Vorbeschäftigungszeiten im TV-L - Ermessen bei der

    Auszug aus BAG, 11.06.2013 - 9 AZR 855/11
    In einem solchen Fall ist die Zuvielforderung noch verhältnismäßig geringfügig iSd. § 92 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, sodass die Gegenseite die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat (st. Rspr. seit BAG 23. September 2010 - 6 AZR 174/09 - Rn. 26) .
  • BVerwG, 31.01.2013 - 2 C 10.12

    Urlaubsanspruch; Urlaubsabgeltungsanspruch; Krankheit; Dienstunfähigkeit;

    Auszug aus BAG, 11.06.2013 - 9 AZR 855/11
    a) Soweit der Kläger einwendet, aus dem Unionsrecht ergebe sich nicht die Notwendigkeit einer Begrenzung der Übertragung des Urlaubsanspruchs, steht dies in Einklang mit der Rechtsprechung des Senats ( BAG 7. August 2012 - 9 AZR 353/10 - Rn. 32; aA wohl BVerwG 31. Januar 2013 - 2 C 10.12 - Rn. 22) .
  • EuGH, 03.05.2012 - C-337/10

    Bei Eintritt in den Ruhestand hat ein Beamter Anspruch auf eine finanzielle

    Auszug aus BAG, 11.06.2013 - 9 AZR 855/11
    Die Rechtslage ist insoweit seit der Entscheidung des EuGH vom 22. November 2011 geklärt (- C-214/10 - [KHS] Rn. 38; vgl. auch EuGH 3. Mai 2012 - C-337/10 - [Neidel] Rn. 41) .
  • BAG, 28.01.2009 - 4 AZR 912/07

    Anforderungen an die Revisionsbegründung

    Auszug aus BAG, 11.06.2013 - 9 AZR 855/11
    Außerdem soll die Revisionsbegründung durch ihre Kritik des angefochtenen Urteils zur richtigen Rechtsfindung durch das Revisionsgericht beitragen (BAG 15. Januar 2013 - 9 AZR 276/11 - Rn. 9; 28. Januar 2009 - 4 AZR 912/07 - Rn. 11) .
  • BAG, 06.01.2004 - 9 AZR 680/02

    Anforderungen an Revisionsbegründung

    Auszug aus BAG, 11.06.2013 - 9 AZR 855/11
    Dies erfordert die konkrete Darlegung der Gründe, aus denen das angefochtene Urteil rechtsfehlerhaft sein soll (st. Rspr., zB BAG 15. März 2006 - 4 AZR 73/05 - Rn. 17; 6. Januar 2004 - 9 AZR 680/02 - zu II 2 a der Gründe mwN, BAGE 109, 145) .
  • LAG Niedersachsen, 16.09.2011 - 6 Sa 348/11

    Urlaubsabgeltung; Verfall und Verjährung von Urlaubsansprüchen bei

  • BAG, 16.10.2012 - 9 AZR 63/11

    Urlaubsanspruch - Untergang trotz Arbeitsunfähigkeit

  • BAG, 15.01.2013 - 9 AZR 276/11

    Unzulässige Revision - unzureichende Revisionsbegründung

  • BAG, 09.08.2011 - 9 AZR 425/10

    Verfall des Urlaubsanspruchs nach Genesung eines langfristig arbeits-unfähig

  • BAG, 17.10.2007 - 4 AZR 755/06

    Tarifauslegung

  • BAG, 10.12.2019 - 3 AZR 122/18

    Betriebsrentenanpassungsprüfung - Ausschluss bei Pensionskassenrente mit

    Deshalb hat der Berufungskläger die Beurteilung des Streitfalls durch den Erstrichter zu überprüfen und darauf hinzuweisen, in welchen Punkten und mit welchem Grund er das angefochtene Urteil für unrichtig hält (st. Rspr., zB BAG 11. Juni 2013 - 9 AZR 855/11 - Rn. 16; 18. Mai 2011 - 4 AZR 552/09 - Rn. 14; vgl. auch BAG 15. März 2011 - 9 AZR 813/09 - Rn. 11) .
  • BAG, 21.02.2017 - 1 ABR 12/15

    Mitbestimmung bei betrieblicher Lohngestaltung - Gehaltsanpassung

    Ob die Argumentation des Betriebsrats schlüssig ist, ist für die Zulässigkeit der Beschwerde unerheblich (vgl. BAG 11. Juni 2013 - 9 AZR 855/11 - Rn. 12) .
  • LAG Düsseldorf, 14.01.2021 - 5 Sa 483/20

    Entwendung von einem Liter Desinfektionsmittel - Kündigung

    Deshalb hat der Berufungskläger die Beurteilung des Streitfalls durch den Erstrichter zu überprüfen und darauf hinzuweisen, in welchen Punkten und mit welchem Grund er das angefochtene Urteil für unrichtig hält (BAG v. 24.10.2019 - 8 AZR 528/18 - juris; BAG v. 21.05.2019 - 2 AZR 574/18 - juris; BAG v. 23.11.2017 - 8 AZR 458/16 - juris; BAG v. 14.03.2017 - 9 AZR 54/16 - juris; BAG v. 14.03.2017 - 9 AZR 633/15 - juris; BAG v. 11.06.2013 - 9 AZR 855/11 - juris).
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