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   BAG, 11.07.1995 - 1 AZR 160/95   

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https://dejure.org/1995,14252
BAG, 11.07.1995 - 1 AZR 160/95 (https://dejure.org/1995,14252)
BAG, Entscheidung vom 11.07.1995 - 1 AZR 160/95 (https://dejure.org/1995,14252)
BAG, Entscheidung vom 11. Juli 1995 - 1 AZR 160/95 (https://dejure.org/1995,14252)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechte und Pflichten des Arbeitgebers eines bestreikten Betriebes oder Betriebsteils - Erforderlichkeit einer eindeutigen Suspendierungserklärung des Arbeitgebers - Voraussetzungen des Lohnfortzahlungsanspruchs im Streikfall - Befugnisse von "Streikposten"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 11.07.1995 - 1 AZR 63/95

    Beschäftigung Arbeitswilliger im Arbeitskampf (Stadt Dortmund)

    Auszug aus BAG, 11.07.1995 - 1 AZR 160/95
    Diese Mitteilung war verbunden mit dem ausdrücklichen Hinweis an Arbeitswillige, sich bei der von ihrem Amt oder Betrieb genannten Stelle zu melden (anders der dem Senatsurteil vom selben Tage - 1 AZR 63/95 - zugrunde liegende Sachverhalt, bei dem das vergleichbare Rundschreiben der dort beklagten Stadt einen entsprechenden Hinweis nicht enthielt, s. zu III 2 a der Gründe).

    Sollte es allerdings weitergehend zu Blockademaßnahmen gekommen sein, könnte der Beklagten dennoch kein Vorwurf daraus gemacht werden, daß sie nicht im Interesse der arbeitswilligen Arbeitnehmer versucht hätte, gegen diese rechtswidrigen Maßnahmen vorzugehen und den Zugang zum Betrieb etwa durch gerichtliche oder sonstige Maßnahmen zu erzwingen (vgl. auch Senatsurteil vom selben Tage - 1 AZR 63/95 -, zu III 2 c der Gründe).

    Er hat seine Arbeitsleistung an den Streiktagen ordnungsgemäß angeboten, indem er sich an der vom Arbeitgeber benannten Stelle meldete (s. dazu auch Senatsurteil vom selben Tage - 1 AZR 63/95 -, zu IV der Gründe).

  • BAG, 22.03.1994 - 1 AZR 622/93

    Arbeitskampf - Pflicht zur Beschäftigung arbeitswilliger Arbeitnehmer im

    Auszug aus BAG, 11.07.1995 - 1 AZR 160/95
    Er kann ihn vielmehr für die Dauer und im Umfange des Streiks ganz stillegen mit der Folge, daß die beiderseitigen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis suspendiert werden und auch arbeitswillige Arbeitnehmer ihren Lohnanspruch verlieren (Senatsurteil vom 22. März 1994 - 1 AZR 622/93 - AP Nr. 130 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; bestätigt durch Senatsurteil vom 31. Januar 1995 - 1 AZR 142/94 - und Senatsurteil vom 27. Juni 1995 - 1 AZR 1016/94 -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Eine solche Erklärung ist erforderlich, wenn der Arbeitgeber sich dem gegen ihn geführten Streik beugen und den Betrieb im Umfang des Streikbeschlusses stillegen will (vgl. schon Senatsurteil vom 22. März 1994, a.a.O., zu II 3 c der Gründe; insoweit zustimmend auch Löwisch, Festschrift für Gitter, 1995, S. 533, 535).

  • BAG, 31.01.1995 - 1 AZR 142/94

    Arbeitskampf - Beschäftigung im Notdienst

    Auszug aus BAG, 11.07.1995 - 1 AZR 160/95
    Er kann ihn vielmehr für die Dauer und im Umfange des Streiks ganz stillegen mit der Folge, daß die beiderseitigen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis suspendiert werden und auch arbeitswillige Arbeitnehmer ihren Lohnanspruch verlieren (Senatsurteil vom 22. März 1994 - 1 AZR 622/93 - AP Nr. 130 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; bestätigt durch Senatsurteil vom 31. Januar 1995 - 1 AZR 142/94 - und Senatsurteil vom 27. Juni 1995 - 1 AZR 1016/94 -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Er dient nicht dazu, Beschäftigungsmöglichkeiten für arbeitswillige Arbeitnehmer zu schaffen (Senatsurteil vom 31. Januar 1995 - 1 AZR 142/94 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BAG, 27.06.1995 - 1 AZR 1016/94

    Eindeutigkeit einer Aussperrungserklärung

    Auszug aus BAG, 11.07.1995 - 1 AZR 160/95
    Er kann ihn vielmehr für die Dauer und im Umfange des Streiks ganz stillegen mit der Folge, daß die beiderseitigen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis suspendiert werden und auch arbeitswillige Arbeitnehmer ihren Lohnanspruch verlieren (Senatsurteil vom 22. März 1994 - 1 AZR 622/93 - AP Nr. 130 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; bestätigt durch Senatsurteil vom 31. Januar 1995 - 1 AZR 142/94 - und Senatsurteil vom 27. Juni 1995 - 1 AZR 1016/94 -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 14.12.1993 - 1 AZR 550/93

    Arbeitskampf - Unzumutbarkeit der Beschäftigung arbeitswilliger Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 11.07.1995 - 1 AZR 160/95
    Beugt sich der Arbeitgeber dem Streik nicht, sind diese Grundsätze auch für unmittelbar streikbetroffene Betriebe oder Betriebsteile maßgebend (Senatsurteil vom 14. Dezember 1993 - 1 AZR 550/93 - AP Nr. 129 zu Art. 9 GG Arbeitskampf).
  • BAG, 20.12.1963 - 1 AZR 157/63

    Streik - Absperrungsmaßnahmen - Boykott - Arbeitskampf

    Auszug aus BAG, 11.07.1995 - 1 AZR 160/95
    Streikposten dürfen den Zugang zum Betrieb allerdings nicht im Sinne einer Blockade sperren, sondern nur versuchen, arbeitswillige Arbeitnehmer durch geeignete Mittel zu überzeugen, vom "Streikbruch" abzulassen (vgl. schon Senatsurteil vom 29. März 1957 - 1 AZR 547/55 - BAGE 4, 41 = AP Nr. 5 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, m. Anm. von Schnorr von Carolsfeld; Senatsurteil vom 20. Dezember 1963 - 1 AZR 157/63 - BAGE 15, 211 = AP Nr. 34 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, m. Anm. von Mayer-Maly; MünchArbR/Otto, § 280 Rz 3 ff.).
  • LAG Hessen, 10.11.1994 - 9 Sa 911/93

    Ausgleich für Arbeitswillige im Arbeitskampf; Pflicht eines unmittelbar

    Auszug aus BAG, 11.07.1995 - 1 AZR 160/95
    Auf die Revision der Beklagten und die Anschlußrevision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 10. November 1994 - 12/9 Sa 911/93 - aufgehoben.
  • BAG, 29.03.1957 - 1 AZR 547/55

    Teilnahme an Arbeitsniederlegung - Streik - Zurückweisung eines Beweismittels -

    Auszug aus BAG, 11.07.1995 - 1 AZR 160/95
    Streikposten dürfen den Zugang zum Betrieb allerdings nicht im Sinne einer Blockade sperren, sondern nur versuchen, arbeitswillige Arbeitnehmer durch geeignete Mittel zu überzeugen, vom "Streikbruch" abzulassen (vgl. schon Senatsurteil vom 29. März 1957 - 1 AZR 547/55 - BAGE 4, 41 = AP Nr. 5 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, m. Anm. von Schnorr von Carolsfeld; Senatsurteil vom 20. Dezember 1963 - 1 AZR 157/63 - BAGE 15, 211 = AP Nr. 34 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, m. Anm. von Mayer-Maly; MünchArbR/Otto, § 280 Rz 3 ff.).
  • LAG Hamm, 09.09.1999 - 16 Sa 1751/98

    Arbeitsvertrag - Inhaltskontrolle des durch den Arbeitgeber vorformulierten

    Richtig ist allerdings, dass zu kurz bemessene Ausschlussfristen, selbst wenn sie in einem Tarifvertrag vereinbart sind, unwirksam sein können (vgl. BAG vom 16.11.1965 - 1 AZR 160/95 -, EZA § 4 TVG Nr. 9; ArbG Hamburg vom 05.03.1997 - 21 Ca 89/97 -, EzA § 4 TVG Ausschlussfristen Nr. 126).
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