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   BAG, 11.07.2000 - 1 ABR 39/99   

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BAG, 11.07.2000 - 1 ABR 39/99 (https://dejure.org/2000,711)
BAG, Entscheidung vom 11.07.2000 - 1 ABR 39/99 (https://dejure.org/2000,711)
BAG, Entscheidung vom 11. Juli 2000 - 1 ABR 39/99 (https://dejure.org/2000,711)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Versetzung - Betriebsratsmitglied - Betriebsrat - Direktionsrecht - Zustimmung

  • Judicialis

    BetrVG § 99; ; BetrVG § 103; ; BetrVG § 78

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG §§ 99, 103, 78
    Versetzung eines Betriebsratsmitglieds im Unternehmen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Versetzung eines Betriebsratsmitglieds

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Versetzung eines Betriebsratsmitglieds

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Versetzung eines Betriebsratsmitglieds

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 95, 240
  • NZA 2001, 516
  • BB 2000, 1521
  • BB 2001, 1042
  • DB 2000, 1522
  • DB 2001, 765
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 21.09.1989 - 1 ABR 32/89

    Zustimmungsverfahren: präjudizielle Wirkung der Entscheidung für ein neues

    Auszug aus BAG, 11.07.2000 - 1 ABR 39/99
    Aufgabe der entgegengesetzten Erwägungen des Senats in dem Beschluß vom 21. September 1989 - 1 ABR 32/89 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 72 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 76).

    aa) Allerdings hat der Senat in der Entscheidung vom 21. September 1989 (- 1 ABR 32/89 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 72 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 76) zur Diskussion gestellt, ob nicht im Interesse der Funktionsfähigkeit des Betriebsrats und der Kontinuität seiner Amtsführung bei Versetzungen von Betriebsratsmitgliedern § 103 BetrVG analog anzuwenden ist.

    Auf diesen Gesichtspunkt kann - wie auch der Senat in der Entscheidung vom 21. September 1989 (aaO) angedeutet hat - eine Analogie daher nicht gestützt werden, wenn sich aus der Gesetzgebungsgeschichte ergibt, daß ein besonderer Schutz des Betriebsratsmitglieds vor dem Amtsverlust sowie ein entsprechender Funktionsschutz gegen eine Beeinträchtigung durch Versetzungen auf Grund des Direktionsrechts nicht geregelt werden sollte.

    Die Gegenmeinung in der Literatur und wohl auch der Senat in der Entscheidung vom 21. September 1989 (aaO) stützen sich darauf, daß der Arbeitgeber durch eine einseitige Maßnahme - Versetzung kraft Direktionsrechts - die Zusammensetzung des Betriebsrats beeinflußt.

  • LAG München, 23.04.1999 - 10 TaBV 69/98

    Versetzung eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus BAG, 11.07.2000 - 1 ABR 39/99
    Landesarbeitsgericht München - 10 TaBV 69/98 - Beschluß vom 23. April 1999.

    1 ABR 39/99 10 TaBV 69/98.

    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluß des Landesarbeitsgerichts München vom 23. April 1999 - 10 TaBV 69/98 - wird zurückgewiesen.

  • BAG, 21.07.1993 - 7 ABR 25/92

    Nichtigkeitsantrag oder Gegenvorstellung wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BAG, 11.07.2000 - 1 ABR 39/99
    Eine analoge Anwendung kommt dann in Betracht, wenn zur Ausfüllung einer planwidrigen Lücke die Übertragung der Rechtsfolge eines gesetzlichen Tatbestands auf einen vergleichbaren, aber im Gesetz nicht geregelten Tatbestand erforderlich ist (BAG 21. Juli 1993 - 7 ABR 25/92 - BAGE 73, 378, 382 f.).
  • LAG Hamm, 01.04.1977 - 3 Sa 181/77

    Direktionsrecht des Arbeitgebers; Versetzung; Mitglied des Betriebsrates;

    Auszug aus BAG, 11.07.2000 - 1 ABR 39/99
    In Anlehnung an die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 1. April 1977 (- 3 Sa 181/77 - EzA BetrVG 1972 § 103 Nr. 19) hat der Senat die Frage aufgeworfen, ob das Ausscheiden aus dem Betrieb aufgrund einer Versetzung im Wege des Direktionsrechts des Arbeitgebers, das die Beendigung des betriebsverfassungsrechtlichen Amtes zur Folge hat, insoweit nicht einer außerordentlichen Kündigung vergleichbar sei, die nach § 103 BetrVG der Zustimmung des Betriebsrats bedürfe.
  • BAG, 26.01.1993 - 1 AZR 303/92

    Versetzung eines Betriebsratsmitglieds in einen anderen Betrieb; Zuständigkeit

    Auszug aus BAG, 11.07.2000 - 1 ABR 39/99
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats erfaßt der Versetzungsbegriff der §§ 95, 99 BetrVG auch die Zuweisung eines Arbeitsplatzes in einem anderen Betrieb desselben Unternehmens (BAG 26. Januar 1993 - 1 AZR 303/92 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 102 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 109; zuletzt 21. September 1999 - 1 ABR 40/98 - AP BetrVG 1972 § 99 Versetzung Nr. 21, mwN, zur Zuweisung einer Tätigkeit an einem anderen Arbeitsort).
  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 141/99

    Kündigung wegen Unternehmerentscheidung zur dauerhaften Personalreduzierung

    Auszug aus BAG, 11.07.2000 - 1 ABR 39/99
    Diese auf organisatorische sowie Kostengründe gestützte Entscheidung ist von den Gerichten nicht weiter zu überprüfen; es gibt keine Anhaltspunkte dafür, daß sie willkürlich wäre (vgl. BAG 17. Juni 1999 - 2 AZR 141/99 - und - 2 AZR 522/98 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 101 und 102).
  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 522/98

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung

    Auszug aus BAG, 11.07.2000 - 1 ABR 39/99
    Diese auf organisatorische sowie Kostengründe gestützte Entscheidung ist von den Gerichten nicht weiter zu überprüfen; es gibt keine Anhaltspunkte dafür, daß sie willkürlich wäre (vgl. BAG 17. Juni 1999 - 2 AZR 141/99 - und - 2 AZR 522/98 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 101 und 102).
  • BAG, 21.09.1999 - 1 ABR 40/98

    Auslandsdienstreisen als mitbestimmungspflichtige Versetzungen?

    Auszug aus BAG, 11.07.2000 - 1 ABR 39/99
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats erfaßt der Versetzungsbegriff der §§ 95, 99 BetrVG auch die Zuweisung eines Arbeitsplatzes in einem anderen Betrieb desselben Unternehmens (BAG 26. Januar 1993 - 1 AZR 303/92 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 102 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 109; zuletzt 21. September 1999 - 1 ABR 40/98 - AP BetrVG 1972 § 99 Versetzung Nr. 21, mwN, zur Zuweisung einer Tätigkeit an einem anderen Arbeitsort).
  • BAG, 11.11.1998 - 4 ABR 40/97

    Gesetzwidrige Zuständigkeitsverteilung - Rationalisierungsschutzabkommen

    Auszug aus BAG, 11.07.2000 - 1 ABR 39/99
    Die Beteiligungsbefugnis ist anhand jeden Antrags getrennt zu prüfen (BAG 11. November 1998 - 4 ABR 40/97 - BAGE 90, 135).
  • BAG, 13.02.2003 - 8 AZR 654/01

    Betriebsübergang

    Eine entsprechende Anwendung kommt regelmäßig nur in Betracht, wenn die gesetzliche Regelung planwidrig lückenhaft erscheint und zur Ausfüllung der Lücke die Übertragung der Rechtsfolge eines gesetzlichen Tatbestands auf einen vergleichbaren, aber im Gesetz nicht geregelten Tatbestand erforderlich ist (BAG 11. Juli 2000 - 1 ABR 39/99 - BAGE 95, 240 = AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 44); insbesondere der allgemeine Gleichheitssatz sie gebietet (vgl. BAG 12. November 1992 - 8 AZR 157/92 - BAGE 71, 355 = AP Einigungsvertrag Anl. I Kap. XIX Nr. 6; 9. November 1994 - 7 AZR 19/94 - BAGE 78, 244 = AP GG Art. 33 Abs. 2 Nr. 33; 24. Juni 1986 - 3 AZR 1/85 - BAGE 52, 238 = AP HAG § 29 Nr. 2; 24. März 1998 - 9 AZR 218/97 - AP BGB § 613 a Nr. 178 = EzA BGB § 613 a Nr. 165).
  • BAG, 23.11.2006 - 6 AZR 394/06

    Gerichtlicher Vergleich - Schriftform für Beendigungsvereinbarung - Anfechtung

    Die analoge Anwendung einer Norm ist möglich, wenn zur Ausfüllung einer planwidrigen Gesetzeslücke die Rechtsfolge eines gesetzlichen Tatbestands auf einen vergleichbaren, aber im Gesetz nicht geregelten Tatbestand übertragen werden kann (BAG 21. Juli 1993 - 7 ABR 25/92 - BAGE 73, 378; 11. Juli 2000 - 1 ABR 39/99 -BAGE 95, 240; 2. Juni 2005 - 2 AZR 296/04 - AP BGB § 622 Nr. 63 = EzA BGB 2002 § 622 Nr. 3, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 02.06.2005 - 2 AZR 296/04

    Folgen eines Verstoßes gegen § 622 Abs. 6 BGB

    a) Die analoge Anwendung einer Norm ist möglich, wenn zur Ausfüllung einer planwidrigen Gesetzeslücke die Rechtsfolge eines gesetzlichen Tatbestands auf einen vergleichbaren, aber im Gesetz nicht geregelten Tatbestand übertragen werden kann (BAG 21. Juli 1993 - 7 ABR 25/92 - BAGE 73, 378; 1. Juli 2000 - 1 ABR 39/99 - BAGE 95, 240; Larenz Methodenlehre der Rechtswissenschaft 6. Aufl. S. 381 ff.).
  • BAG, 25.11.2008 - 3 AZB 64/08

    Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde - Keine Anfechtbarkeit der gerichtlichen

    Voraussetzung ist die Feststellung einer planwidrigen Gesetzeslücke einerseits und einer Rechtsähnlichkeit zwischen dem bereits gesetzlich geregelten und dem nicht geregelten Tatbestand andererseits (vgl. BAG 11. Juli 2000 - 1 ABR 39/99 - zu B II 2 b bb der Gründe, BAGE 95, 240).
  • LAG Hessen, 03.05.2007 - 9 TaBVGa 72/07

    Behinderung der Betriebsratstätigkeit

    Auch individualrechtliche Maßnahmen, die sachlich nicht geboten sind, können gegen § 78 BetrVG verstoßen, z.B. Abmahnungen oder die Androhung einer Kündigung aus Anlass der Betriebsratstätigkeit oder eine sachlich nicht gebotene Versetzung (BAG Beschluss vom 11. Juli 2000 - 1 ABR 39/99 - NZA 2001, 516; Hess. LAG Beschluss vom 20. März 2006 - 9 TaBV 190/05 - n.v.; Hess. LAG Beschluss vom 3. Febr. 2005 - 9/3 TaBV 132/04 n.v.; LAG Hamm Beschluss vom 25. Nov. 2002 - 10 TaBV 121/02 - Juris; LAG München Beschluss vom 27. Febr. 1998 - 8 TaBV 98/97 - Juris).
  • LAG Hessen, 19.02.2008 - 4 TaBVGa 21/08

    Zur Störung der Betriebsratstätigkeit durch die unwirksame Kündigung gegenüber

    Dies gilt etwa für den besonderen Kündigungsschutz nach §§ 15 KSchG, 103 Abs. 1, Abs. 2 BetrVG verletzende Kündigungen (LAG Hamm 25.11.2002 - 10 TaBV 121/02 - Juris, zu B II 1 b; Hess. LAG 03.05.2007 - 9 TaBVGa 72/07 - AE 2007/331; GK-BetrVG-Kreutz a. a. O. § 78 Rn. 33; entsprechend für rechtswidrige Versetzungen BAG 11.07.2000 - 1 ABR 39/99 - BAGE 95/240, zu B II 1 c aa).

    Vielmehr dient ein derartiger Unterlassungsanspruch der Gewährleistung der insbesondere auch die Zusammensetzung und die Funktionsfähigkeit des gewählten Betriebsrats sichernden Kündigungsbeschränkungen der §§ 15 KSchG, 103 Abs. 1, Abs. 2 BetrVG (zum kollektiven Schutzzweck dieser Normen vgl. BAG 11.07.2000 - 1 ABR 39/99 - BAGE 95/240, zu II 2 b bb; 18.10.2000 - 2 AZR 494/99 - BAGE 96/78, zu B I 1 b; 02.03.2006 - 2 AZR 83/05 - BAGE 117/178, zu B III 1 c).

  • LAG Hessen, 10.04.2008 - 9 TaBV 236/07

    Kostentragungspflicht durch Betriebsratsmitglied

    Auch individualrechtliche Maßnahmen, die sachlich nicht geboten sind, können gegen § 78 Satz 2 BetrVG verstoßen, z.B. Abmahnungen oder die Androhung einer Kündigung aus Anlass der Betriebsratstätigkeit, eine sachlich nicht gebotene Versetzung (BAG Beschluss vom 11. Juli 2000 - 1 ABR 39/99 - NZA 2001, 516; Hess. LAG Beschluss vom 20. März 2006 - 9 TaBV 190/05 - n.v.; Hess. LAG Beschluss vom 3. Febr. 2005 - 9/3 TaBV 132/04 n.v.; LAG Hamm Beschluss vom 25. Nov. 2002 - 10 TaBV 121/02 - Juris; LAG München Beschluss vom 27. Febr. 1998 - 8 TaBV 98/97 - Juris) oder die Suspendierung ohne Vergütung während des Verfahrens nach § 103 BetrVG (Hess. LAG Beschluss vom 3. Mai 2007 - 9 TaBVGa 72/07 - Juris).
  • LAG Hamburg, 16.10.2003 - 8 Sa 63/03

    Keine kurzfristige Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch vorläufigen

    Die analoge Anwendung einer Rechtsnorm kommt dann in Betracht, wenn zur Ausfüllung einer planwidrigen Lücke die Übertragung der Rechtsfolge eines gesetzlichen Tatbestands auf einen vergleichbaren, aber im Gesetz nicht geregelten Tatbestand erforderlich ist (vgl. BAG, Urt v. 11.7.2000 - 1 ABR 32/89 - BAGE 95, 240 = NZA 01, 516; Urt. v. 21.7.1993 - 7 ABR 25/92 - BAGE 73, 378, 382f = MDR 94, 1044).
  • LAG Nürnberg, 31.01.2014 - 8 TaBVGa 1/14

    Betriebsratsmitglied - Versetzung - Zustimmungserfordernis - teleologsiche

    (2) Im Jahr 2000 lehnte das BAG unter Aufgabe dieser Erwägungen die analoge Anwendung des § 103 BetrVG auf Versetzungen eines Betriebsratsmitgliedes kraft Direktionsrechtes jedoch ausdrücklich ab (BAG Beschluss vom 11.07.2000, 1 ABR 39/99, in juris recherchiert).
  • ArbG Hamburg, 25.11.2020 - 16 Ca 211/20

    Schadensersatzansprüche in Folge eines Verstoßes des Arbeitgebers gegen das

    Eine Benachteiligung iSv. § 78 Satz 2 BetrVG ist jede Schlechterstellung im Vergleich zu anderen Arbeitnehmern, die nicht auf sachlichen Gründen, sondern auf der Tätigkeit als Betriebsratsmitglied beruht (BAG vom 11.07.2000 - 1 ABR 39/99, NZA 2001, 516; LAG Hamburg vom 19.09.2012 - H 6 TaBV 2/12, BeckRS 2013, 67957).

    c) Ob vor dem Hintergrund der als HR Business Partner wahrzunehmenden wesentlichen Arbeitgeberfunktionen die Stelle hinsichtlich der Wahrnehmung der Aufgaben der Klägerin als Betriebsratsvorsitzende grundsätzlich inkompatibel ist, mit der Folge, dass dringende sachliche, insbesondere betriebliche Gründe vorlägen, die gegen einen Verstoß des Arbeitgebers gegen § 78 BetrVG sprächen (vgl. LAG Köln vom 09.09.2011 - 10 TaBV 104/10, a.a.O; BAG vom 11.07.2000 - 1 ABR 39/99, a.a.O.), kann somit dahinstehen.

  • LAG Köln, 09.09.2011 - 10 TaBV 104/10

    Zustimmungsersetzung; Betriebsrat; Versetzung

  • LAG Hessen, 17.05.2018 - 9 Sa 294/17

    Die nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts geltenden Prüfungsmaßstäbe

  • LAG Baden-Württemberg, 05.06.2007 - 4 TaBV 5/06

    Familienrechtlicher Prozesskostenhilfevorschuss - Zustimmungsersetzungsverfahren

  • LAG Köln, 09.06.2004 - 3 Ta 185/04

    PKH, Untätigkeit, Beschwerdemöglichkeit, Verfahrensverzögerung, Gebot der

  • LAG Schleswig-Holstein, 03.03.2004 - 3 Sa 476/03

    Deutsche Telekom, Feststellungsantrag, Versetzung, Bezugnahmeklausel, Verweisung,

  • LAG Baden-Württemberg, 20.05.2005 - 4 Sa 51/04

    Kündigung Betriebsratsmitglied - § 125 Abs 1 Nr 1 InsO

  • LAG Baden-Württemberg, 17.06.2008 - 18 Ta 6/08

    Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - Beschwerde gegen

  • LAG Hamburg, 28.02.2008 - 8 Sa 2/08

    Zum Rückkehrrecht in den öffentlichen Dienst der Hansestadt Hamburg nach

  • LAG Schleswig-Holstein, 11.08.2004 - 2 Sa 475/03

    Beschäftigungsanspruch, Deutsche Telekom, Versetzung, Gleichstellungsabrede,

  • LAG Niedersachsen, 01.09.2006 - 16 Sa 20/06

    Zulässigkeit einer außerordentlichen fristlosen Kündigung wegen betriebsbedingtem

  • LAG Hessen, 11.02.2004 - 16 Ta 15/04

    Rubrumsberichtigung

  • LAG Hessen, 08.05.2003 - 16 Ta 172/03

    Zwangsvollstreckung

  • LAG Köln, 30.01.2002 - 8 Sa 684/01

    Berechnung des Anspruchs eines Verkehrsflugzeugführers auf Flugstundenvergütung;

  • LAG Hamburg, 07.05.2004 - 8 Ta 10/04

    Eingeschränkte Überprüfbarkeit der Entscheidung des ArbG gemäß § 769 ZPO

  • LAG Baden-Württemberg, 03.05.2002 - 5 Sa 95/01

    Betriebsratsanhörung und Kündigung und Abordnung und anderer Betrieb

  • LAG Niedersachsen, 26.07.2001 - 7 Sa 426/01

    Anspruch auf Urlaubsabgeltung, wenn ein Arbeitnehmer, dem Altersteilzeit nach dem

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