Rechtsprechung
   BAG, 11.07.2017 - 3 AZR 513/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,23274
BAG, 11.07.2017 - 3 AZR 513/16 (https://dejure.org/2017,23274)
BAG, Entscheidung vom 11.07.2017 - 3 AZR 513/16 (https://dejure.org/2017,23274)
BAG, Entscheidung vom 11. Juli 2017 - 3 AZR 513/16 (https://dejure.org/2017,23274)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,23274) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 82 Abs 1 AktG, § 111 Abs 4 S 2 AktG, § 77 Abs 3 BetrVG, § 16 BetrAVG, § 1 BetrAVG
    Betriebliche Altersversorgung - Änderung einer Anpassungsregelung

  • IWW

    § 256 Abs. 2 ZPO, § ... 256 Abs. 1 ZPO, § 82 Abs. 1 AktG, § 111 Abs. 4 Satz 2 AktG, § 77 Abs. 3 BetrVG, § 36 Abs. 1 Satz 2 und 3 MTV, Art. 9 Abs. 3 GG, § 2 Abs. 1, Abs. 5 Satz 1 BetrAVG, § 65 SGB VI, § 288 Abs. 1 Satz 2 BGB

  • Wolters Kluwer

    Keine Vertretungsbeschränkung des Vorstands einer Aktiengesellschaft; Regelungsmacht der Betriebsparteien im Betriebsrentenrecht auch für ausgeschiedene Arbeitnehmer; Zustimmungserfordernis der Tarifvertragsparteien zu einer Betriebsvereinbarung durch tarifliche ...

  • Betriebs-Berater

    Betriebliche Altersversorgung - Änderung einer Anpassungsregelung

  • bag-urteil.com

    Betriebliche Altersversorgung - Änderung einer Anpassungsregelung

  • rewis.io

    Betriebliche Altersversorgung - Änderung einer Anpassungsregelung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebliche Altersversorgung; Änderung einer Anpassungsregelung

  • rechtsportal.de

    Keine Vertretungsbeschränkung des Vorstands einer Aktiengesellschaft

  • datenbank.nwb.de

    Betriebliche Altersversorgung - Änderung einer Anpassungsregelung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Betriebliche Altersversorgung - Änderung einer Anpassungsregelung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Betriebsrente: Änderung einer Anpassungsregelung nach Eintritt des Versorgungsfalls - Kontrollmaßstab

  • arbeitsrecht-weltweit.de (Kurzinformation)

    Änderung Anpassungsregelung bei Altersversorgung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2017, 1471
  • BB 2017, 2483
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (79)Neu Zitiert selbst (23)

  • BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 282/09

    Betriebsrente - Eingriff in Anpassungsregelung

    Auszug aus BAG, 11.07.2017 - 3 AZR 513/16
    Eines besonderen Feststellungsinteresses iSv. § 256 Abs. 1 ZPO bedarf es daher nicht (BAG 28. Juni 2011 - 3 AZR 282/09 - Rn. 21, BAGE 138, 197) .

    Es kann dabei dahinstehen, ob die Betriebsparteien die Regelungsmacht auch für ausgeschiedene Arbeitnehmer haben (vgl. BAG 13. Mai 1997 - 1 AZR 75/97 - zu I 2 der Gründe; offengelassen etwa BAG 28. Juni 2011 - 3 AZR 282/09 - Rn. 23, BAGE 138, 197) .

    Dies beruht darauf, dass der Arbeitnehmer die den Versorgungsanspruch begründende Gegenleistung bereits vollständig erbracht hat und er nach Eintritt des Versorgungsfalls nicht mehr die Möglichkeit hat, etwaige Versorgungslücken durch Eigenvorsorge zu schließen (BAG 28. Juni 2011 - 3 AZR 282/09 - Rn. 38, BAGE 138, 197) .

    Es muss deshalb ein innerer Zusammenhang zwischen der Neuregelung und den Gründen für diese bestehen (BAG 28. Juni 2011 - 3 AZR 282/09 - Rn. 47, BAGE 138, 197) .

  • BAG, 09.11.1999 - 3 AZR 432/98

    Ruhegeldanpassung - Bochumer Verband

    Auszug aus BAG, 11.07.2017 - 3 AZR 513/16
    Bei Veränderungen der Versorgungsordnung nach Eintritt des Versorgungsfalls ist jedoch auf die diesem Prüfungsschema zugrunde liegenden Prinzipien der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes zurückzugreifen (vgl. etwa BAG 14. Dezember 2010 - 3 AZR 799/08 - Rn. 32; 9. November 1999 - 3 AZR 432/98 - zu B I 3 c der Gründe, BAGE 92, 358, jeweils mwN) .

    In laufende Versorgungsleistungen darf daher nur eingegriffen werden, wenn tragfähige Gründe vorliegen (vgl. BAG 9. November 1999 - 3 AZR 432/98 - zu B I 3 der Gründe, aaO; 31. Juli 2007 - 3 AZR 189/06 - Rn. 38) .

    Ob mehr als geringfügige Eingriffe vorliegen, hängt von den Nachteilen ab, die dem Versorgungsberechtigten durch die konkrete Änderung entstehen (BAG 9. November 1999 - 3 AZR 432/98 - zu B I 3 c der Gründe, BAGE 92, 358) .

  • BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 273/15

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösender Tarifvertrag - Verschlechterung einer

    Auszug aus BAG, 11.07.2017 - 3 AZR 513/16
    Soweit - wie im Streitfall - keine gegenteiligen Anhaltspunkte bestehen, ist daher auf die beim Arbeitgeber jeweils bestehenden Versorgungsregelungen verwiesen, die sich typischerweise auch auf die Zeit nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses beziehen (vgl. BAG 20. September 2016 - 3 AZR 273/15 - Rn. 19; 18. Februar 2014 - 3 AZR 808/11 - Rn. 20 mwN) .

    c) Entgegen der Auffassung der Beklagten ist die Zulässigkeit dieser Verschlechterung am Maßstab für die Ablösung von Versorgungsregelungen durch Betriebsvereinbarungen und nicht nach den für Tarifverträge geltenden Grundsätzen (dazu BAG 20. September 2016 - 3 AZR 273/15 - Rn. 32 ff.) zu messen.

    Mehr als geringfügig sind solche Eingriffe, die dem Versorgungsempfänger - hätte er mit ihnen gerechnet - während des noch bestehenden Arbeitsverhältnisses vernünftigerweise hätten Anlass geben können, sie durch eine weiter gehende private Absicherung auszugleichen (vgl. BAG 20. September 2016 - 3 AZR 273/15 - Rn. 38 mwN) .

  • BAG, 14.12.2010 - 3 AZR 799/08

    Betriebliche Altersversorgung - Energiekostenerstattung

    Auszug aus BAG, 11.07.2017 - 3 AZR 513/16
    Bei Veränderungen der Versorgungsordnung nach Eintritt des Versorgungsfalls ist jedoch auf die diesem Prüfungsschema zugrunde liegenden Prinzipien der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes zurückzugreifen (vgl. etwa BAG 14. Dezember 2010 - 3 AZR 799/08 - Rn. 32; 9. November 1999 - 3 AZR 432/98 - zu B I 3 c der Gründe, BAGE 92, 358, jeweils mwN) .

    Das bedeutet, dass nach Eintritt des Versorgungsfalls in der Regel nur noch geringfügige Verschlechterungen gerechtfertigt sein können (BAG 14. Dezember 2010 - 3 AZR 799/08 - Rn. 32; 12. Oktober 2004 - 3 AZR 557/03 - zu I 2 a der Gründe, BAGE 112, 155) .

  • BAG, 23.09.1997 - 3 AZR 529/96

    Umstellung des Zahlungstermins für Betriebsrenten

    Auszug aus BAG, 11.07.2017 - 3 AZR 513/16
    Arbeitsvertragliche Verweisungen auf die Betriebsvereinbarungen zur betrieblichen Altersversorgung in ihrer jeweiligen Fassung gelten auch noch nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses fort (vgl. BAG 23. September 1997 - 3 AZR 529/96 - zu I 3 der Gründe) .

    Auch für geringfügige Eingriffe bedarf es sachlich nachvollziehbarer, Willkür ausschließender Gründe (BAG 23. September 1997 - 3 AZR 529/96 - zu II 3 a der Gründe; 16. Juli 1996 - 3 AZR 398/95 - zu II 2 d der Gründe, BAGE 83, 293) .

  • BAG, 16.05.2017 - 9 AZR 377/16

    Angemessenheit der Ausbildungsvergütung - Verkehrsanschauung - durch Spenden

    Auszug aus BAG, 11.07.2017 - 3 AZR 513/16
    Der Zinsanspruch des Klägers besteht nach § 291 iVm. § 288 Abs. 1 Satz 2 BGB erst ab dem Tag nach der am 20. Mai 2015 erfolgten Zustellung der Klage (BAG 16. Mai 2017 - 9 AZR 377/16 - Rn. 40; 20. September 2016 - 3 AZR 411/15 - Rn. 60, BAGE 156, 196) .
  • BAG, 14.09.2016 - 4 AZR 964/13

    Eingruppierung einer IT-Sicherheitsbeauftragten

    Auszug aus BAG, 11.07.2017 - 3 AZR 513/16
    b) Da die Vorinstanzen die Klage bezüglich dieses Streitgegenstandes gleichwohl für schlüssig gehalten haben, den Kläger folgerichtig auf die fehlende Schlüssigkeit nicht hingewiesen hatten und zu erwarten steht, dass die Klage unschwer hinsichtlich der Höhe schlüssig begründet werden kann, ist der Rechtsstreit insoweit an das Landesarbeitsgericht zurückzuverweisen (vgl. BAG 14. September 2016 - 4 AZR 964/13 - Rn. 26 ff.) .
  • BAG, 13.10.2016 - 3 AZR 439/15

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer Versorgungsordnung -

    Auszug aus BAG, 11.07.2017 - 3 AZR 513/16
    Für Eingriffe in dienstzeitabhängige, also noch nicht erdiente Zuwachsraten genügen sachlich-proportionale Gründe (BAG 13. Oktober 2016 - 3 AZR 439/15 - Rn. 21 mwN) .
  • BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 411/15

    Kapitalleistung - Einstandspflicht des PSV

    Auszug aus BAG, 11.07.2017 - 3 AZR 513/16
    Der Zinsanspruch des Klägers besteht nach § 291 iVm. § 288 Abs. 1 Satz 2 BGB erst ab dem Tag nach der am 20. Mai 2015 erfolgten Zustellung der Klage (BAG 16. Mai 2017 - 9 AZR 377/16 - Rn. 40; 20. September 2016 - 3 AZR 411/15 - Rn. 60, BAGE 156, 196) .
  • BAG, 05.05.2015 - 1 AZR 435/13

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der betrieblichen Lohngestaltung -

    Auszug aus BAG, 11.07.2017 - 3 AZR 513/16
    Die Abs. 1 und 2 und ggf. 4 enthalten - auch ohne die Bestimmung in Abs. 3 - noch eine sinnvolle und praktisch handhabbare Regelung (vgl. BAG 5. Mai 2015 - 1 AZR 435/13 - Rn. 20; 22. März 2005 - 1 ABR 64/03 - zu B II 2 c ee (4) (b) der Gründe, BAGE 114, 162) , die von den Gründen der Unanwendbarkeit nicht betroffen ist.
  • BAG, 18.09.2012 - 3 AZR 415/10

    Betriebliche Altersversorgung - Änderung einer Anpassungsregelung

  • BAG, 17.04.1985 - 3 AZR 72/83

    Versorgungsregelung - Unterstützungskasse - Zusatzversorgung - Annahme des

  • BAG, 09.12.2008 - 3 AZR 384/07

    Teilwiderruf einer Unterstützungskassenversorgung - Mitbestimmung bei

  • BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 189/06

    Rentnerweihnachtsgeld - betriebliche Übung

  • BAG, 16.07.1996 - 3 AZR 398/95

    Eingriff in eine zugesagte Rentendynamik durch ablösende Betriebsvereinbarung

  • BAG, 22.03.2005 - 1 ABR 64/03

    Sperrwirkung eines Tarifvertrags

  • BAG, 12.10.2004 - 3 AZR 557/03

    Eingriff in die einem Ruheständler zugesagte Witwenrente

  • BAG, 08.12.2015 - 3 AZR 267/14

    Anspruch auf Fortführung einer Versorgungszusage - Auslegung von

  • BAG, 18.02.2014 - 3 AZR 808/11

    Betriebliche Altersversorgung - Berechnung des Altersruhegeldes - Dynamisierung

  • BGH, 01.02.2012 - VIII ZR 307/10

    Vertragsübernahme: Pflicht des Übernehmers zur Übernahme der Verbindlichkeiten

  • BAG, 13.05.1997 - 1 AZR 75/97

    Ablösende Betriebsvereinbarung für Ruheständler

  • BAG, 08.11.2006 - 4 AZR 590/05

    Allgemeinverbindlichkeit - Ende - mehrgliedriger Tarifvertrag

  • LAG Hamburg, 31.03.2016 - 2 Sa 41/15
  • BGH, 10.07.2018 - II ZR 24/17

    Einholen der Zustimmung des Aufsichtsrats durch den Vorstand grundsätzlich vor

    Rechtsgeschäfte mit Dritten sind auch dann wirksam, wenn sie unter Verstoß gegen das Zustimmungsgebot abgeschlossen werden (§§ 78, 82 AktG; BGH, Urteil vom 1. Februar 2012 - VIII ZR 307/10, WM 2012, 2020 Rn. 20; BAG, Urteil vom 11. Juli 2017 - 3 AZR 513/16, NZA 2017, 1471 Rn. 33; Hüffer/Koch, AktG, 13. Aufl., § 111 Rn. 46; MünchKommAktG/Habersack, 4. Aufl., § 111 Rn. 123).
  • BAG, 22.10.2019 - 3 AZR 429/18

    Ruhegeld - Ablösung - Betriebsübergang

    Die Anwendung des eingeschränkten Prüfungsmaßstabs ist allerdings nur dann gerechtfertigt, wenn Inhalt, Voraussetzungen und Umfang der betrieblichen Altersversorgung tariflich geregelt wurden, also der Tarifvertrag selbst die unmittelbare Grundlage für die Rechte der Arbeitnehmer auf betriebliche Altersversorgung darstellt und es keiner inhaltlichen Ausgestaltung durch eine Betriebsvereinbarung mehr bedarf (vgl. BAG 11. Juli 2017 - 3 AZR 513/16 - Rn. 43 ff.) .
  • BAG, 30.01.2019 - 5 AZR 450/17

    Gesamtzusage - ablösende Betriebsvereinbarung

    f) Es kann im vorliegenden Verfahren dahinstehen, ob die Betriebsparteien, soweit die BV 2015 nach § 1 Nr. 1.2, § 2 Nr. 2 verschlechternde Regelungen für den Bezug von Tickets durch bereits ausgeschiedene und im Ruhestand befindliche Arbeitnehmer trifft, regelungsbefugt waren (dazu bspw. BAG 13. November 2007 - 3 AZR 455/06 - Rn. 35 mwN, BAGE 125, 11; offengelassen zuletzt durch BAG 11. Juli 2017 - 3 AZR 513/16 - Rn. 35 mwN) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht