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BAG, 11.08.1988 - 2 AZR 113/88 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Neumünster, 19.03.1987 - 1 Ca 1103/86
- LAG Schleswig-Holstein, 27.10.1987 - 2 Sa 315/87
- BAG, 11.08.1988 - 2 AZR 113/88
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- BAG, 29.08.1984 - 7 AZR 617/82
Berufungsurteil - Tatbestand - Revision
Auszug aus BAG, 11.08.1988 - 2 AZR 113/88
Das Berufungsurteil ist schon deshalb aufzuheben, weil es entgegen § 313 Abs. 1 Nr. 5, § 543 Abs. 2 ZPO keinen Tatbestand enthält und dieser Mangel, der von Amts wegen zu berücksichtigen ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BAGE 46, 179, 181 = AP Nr. 4 zu § 543 ZPO 1977, zu I der Gründe; BAG Urteile vom 22. November 1984 - 6 AZR 108/82 - AP Nr. 5 zu § 543 ZPO 1977 sowie vom 30. Oktober 1987 - 7 AZR 92/87 - AP Nr. 7 zu § 543 ZPO 1977), die revisionsrechtliche Überprüfung unmöglich macht.Diese Grundsätze sind auch dann anzuwenden, wenn, wie im vorliegenden Fall, die Revision erst durch das Bundesarbeitsgericht aufgrund einer Nichtzulassungsbeschwerde zugelassen worden ist; denn auch dann findet gegen das Urteil die Revision statt, so daß dem Revisionsgericht nach dem Zweck dieser Vorschrift eine Nachprüfung des Berufungsurteils auf der Grundlage d«s vom Berufungsgericht festgestellten Sach- und Streitstandes ermöglicht werden muß (BAGE 46, 179 = AP, aaO;… BAG Urteil vom 22, November 1984, aaO).
Eine ausschließliche Bezugnahme auf den Tatbestand des erstinstanzlichen Urteils ist nur ausnahmsweise zulässig, wenn der Sachverhalt unstreitig, in zweiter Instanz nichts neues vorgetragen ist und lediglich um Rechtsfragen gestritten wird (BAGE 46, 179, 181, 182 = AP, aaO, zu I 3 der Gründe, m.w.N.).
- BAG, 30.10.1987 - 7 AZR 92/87
Richtige Person des Kündigenden - Erhebung der Kündigungsschutzklage gegen den …
Auszug aus BAG, 11.08.1988 - 2 AZR 113/88
Das Berufungsurteil ist schon deshalb aufzuheben, weil es entgegen § 313 Abs. 1 Nr. 5, § 543 Abs. 2 ZPO keinen Tatbestand enthält und dieser Mangel, der von Amts wegen zu berücksichtigen ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BAGE 46, 179, 181 = AP Nr. 4 zu § 543 ZPO 1977, zu I der Gründe; BAG Urteile vom 22. November 1984 - 6 AZR 108/82 - AP Nr. 5 zu § 543 ZPO 1977 sowie vom 30. Oktober 1987 - 7 AZR 92/87 - AP Nr. 7 zu § 543 ZPO 1977), die revisionsrechtliche Überprüfung unmöglich macht.Diese genügen jedoch nicht, um erkennen zu können, daß das Urteil hinsichtlich der Anforderungen an seinen Tatbestand der Vorschrift des § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO genügt (vgl. dazu BAG Urteil vom 30. Oktober 1987, aaO, zu I 2 a der Gründe).
Das ist aber nur zulässig, wenn das Berufungsurteil nicht der Revision unterliegt (vgl. dazu BAG Ur teil vom 30. Oktober 1987, aaO, zu I 2 der Gründe).
- BAG, 08.05.1985 - 7 AZR 191/84
Befristeter Arbeitsvertrag
Auszug aus BAG, 11.08.1988 - 2 AZR 113/88
Die Vertretung als Befristungsgrund setzt in jedem Falle voraus, daß durch zeitweiligen Ausfall eines oder mehrerer Mitarbeiter ein vorübergehender Beschäftigungsbedarf entstanden ist und der Arbeitnehmer wegen dieses Bedarfs eingestellt wird (vgl. BAGE 49, 73 = AP Nr. 97 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertra'g; BAGE 55, 104, 111, 112 = AP Nr. 112 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu II 2 der Gründe).
- BAG, 27.02.1987 - 7 AZR 376/85
Rechtswirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses eines Lehrers wegen …
Auszug aus BAG, 11.08.1988 - 2 AZR 113/88
Die Vertretung als Befristungsgrund setzt in jedem Falle voraus, daß durch zeitweiligen Ausfall eines oder mehrerer Mitarbeiter ein vorübergehender Beschäftigungsbedarf entstanden ist und der Arbeitnehmer wegen dieses Bedarfs eingestellt wird (vgl. BAGE 49, 73 = AP Nr. 97 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertra'g; BAGE 55, 104, 111, 112 = AP Nr. 112 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu II 2 der Gründe). - BAG, 11.08.1988 - 2 AZR 95/88
Auslegung einer tariflichen Befristungsregelung - Einschränkung des zulässigen …
Auszug aus BAG, 11.08.1988 - 2 AZR 113/88
Zur Begründung kann auf das in dem insoweit gleichgelagerten Parallelverfahren - 2 AZR 95/88 - ebenfalls am 11. August 1988 verkündete, zur Veröffentlichung bestimmte Urteil des Senats (zu II 1 der Gründe) verwiesen werden, das auch den Parteien dieses Rechtsstreits bekannt ist. - BAG, 14.01.1982 - 2 AZR 245/80
Voraussetzungen für die Annahme eines sachlichen Grundes zur Befristung von …
Auszug aus BAG, 11.08.1988 - 2 AZR 113/88
Deshalb ist kein Raum für die Anwendung der im Rahmen der allgemeinen Befristungskontrolle auf' gestellten Grundsätze (BAGE 10, 65, 73 = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu C 4 der Gründe; BAGE 37, 283, 293 = AP Nr. 64 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu B I 4 dei Gründe), der Arbeitnehmer trage die Darlegungs- und Beweislast für das Nichtvorliegen eines sachlichen Befristungsgrundes und könne sich nur je nach Lage des Falles, etwa bei mehrfachen Befristungen, auf den Beweis des ersten Anscheins für das Fehlen eines sachlichen Grundes berufen. - BAG, 22.11.1984 - 6 AZR 103/82
Rechtsmittel - Nichtzulassungsbeschwerde
Auszug aus BAG, 11.08.1988 - 2 AZR 113/88
Das Berufungsurteil ist schon deshalb aufzuheben, weil es entgegen § 313 Abs. 1 Nr. 5, § 543 Abs. 2 ZPO keinen Tatbestand enthält und dieser Mangel, der von Amts wegen zu berücksichtigen ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BAGE 46, 179, 181 = AP Nr. 4 zu § 543 ZPO 1977, zu I der Gründe; BAG Urteile vom 22. November 1984 - 6 AZR 108/82 - AP Nr. 5 zu § 543 ZPO 1977 sowie vom 30. Oktober 1987 - 7 AZR 92/87 - AP Nr. 7 zu § 543 ZPO 1977), die revisionsrechtliche Überprüfung unmöglich macht. - BAG, 25.09.1987 - 7 AZR 315/86
Vorrang der SR 2y BAT vor Art 1 § 1 BeschFG 1985
Auszug aus BAG, 11.08.1988 - 2 AZR 113/88
b) Solche tariflichen Befristungsregelungen gehen der gesetzlichen Befristungsregelung des Art. 1 § 1 BeschFG 1985vor (BAG Urteil vom 25. September 1987 - 7 AZR 315/86 - AP Nr. 1 zu § 1 BeschFG 1985, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt). - BAG, 12.10.1960 - GS 1/59
Befristung mit sachlichem Grund / Beendigung durch Fristablauf bei schwangerer …
Auszug aus BAG, 11.08.1988 - 2 AZR 113/88
Deshalb ist kein Raum für die Anwendung der im Rahmen der allgemeinen Befristungskontrolle auf' gestellten Grundsätze (BAGE 10, 65, 73 = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu C 4 der Gründe; BAGE 37, 283, 293 = AP Nr. 64 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu B I 4 dei Gründe), der Arbeitnehmer trage die Darlegungs- und Beweislast für das Nichtvorliegen eines sachlichen Befristungsgrundes und könne sich nur je nach Lage des Falles, etwa bei mehrfachen Befristungen, auf den Beweis des ersten Anscheins für das Fehlen eines sachlichen Grundes berufen. - BAG, 24.02.1988 - 7 AZR 454/87
Arbeitsverhältnis: Befristung, Abdingbarkeit, Rechtfertigung der Befristung
Auszug aus BAG, 11.08.1988 - 2 AZR 113/88
Diese gesetzliche Regelung kann zugunsten des Arbeitnehmers auch einzelvertraglich in der Weise abbedungen werden, daß es - trotz Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen des Art. 1 .§ 1 BeschFG 1985 ~ für die Wirksamkeit einer arbeitsvertraglichen Befristung eines sachlichen Grundes bedarf (BAG Urteil vom 24. Februar 1988 - 7 AZR 454/87 - AP Mr. 3 zu § 1 BeschFG 1985).