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   BAG, 11.08.1988 - 4 AZN 318/88   

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BAG, 11.08.1988 - 4 AZN 318/88 (https://dejure.org/1988,21228)
BAG, Entscheidung vom 11.08.1988 - 4 AZN 318/88 (https://dejure.org/1988,21228)
BAG, Entscheidung vom 11. August 1988 - 4 AZN 318/88 (https://dejure.org/1988,21228)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 29.08.1984 - 4 AZR 338/82

    Eingruppierung: Dokumentarin/Archivarin bei der Bundeswehr

    Auszug aus BAG, 11.08.1988 - 4 AZN 318/88
    Zudem gibt der Inhalt der Entscheidungsgründe des angefochtenen Urteils für diesen Vortrag der Klägerin keinen Anhaltspunkt» Vielmehr ist das Landesarbeitsgericht bei seinen umfangreichen subsumierenden Ausführungen durchweg bei dem zuvor von ihm anhand der Senatsrechtsprechung zutreffend in abstrakter Weise bestimmten Rechts begriff der "gleichwertigen Fähigkeiten" verblieben» In Wahrheit rügt die Klägerin insoweit auch nur die Subsumtion des Landesar- : j itsgerichts, wie sich deutlich daraus ergibt, daß sie ihren entsprechenden Vortrag mit einem angeblichen Verstoß desJLandes- arbeitsgerichts gegen die Denkgesetze und dem Hinweis darauf begründet, das Landesarbeitsgericht habe bei dem Tarifmerkmal der "gleichwertigen Fähigkeiten" zu hohe Anforderungen gestellt«, Auch soweit sie auf den Rechtsbegriff der "vielseitigen Fachkenntnisse" (VergGr. VI b BAT Fallgrupe 3b) verweist, fehlt es in der Beschwerdebegründung der Klägerin an Ausführungen dazu, daß und warum das Landesarbeitsgericht diesen Rechtsbegriff fehlerhaft ausgelegt haben soll» Sie rügt insoweit lediglich eine Überschreitung des tatrichterlichen Beurteilungsspielraumes«, Darauf kann jedoch die Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache nicht gestützt werden« Im übrigen hat sich auch bei Bestimmung des Rechtsbegriffes der "vielseitigen Fachkenntnisse" das Landesarbeitsgericht streng an die entsprechende ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats gehalten (vgl. die Urteile des Senats vom 16, April 1986 - 4 AZR 552/84 - AP Nr. 121 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 29» August 1984 - 4 AZR 338/82 - AP Nr. 94 zu §§ 22, 23 BAT 1975 m. w »N . auf die ständige Senatsrechtsprechung).

    Wenn die Klägerin weiter näher ausführt, ihr Wissensgebiet fordere weiterreichende Fachkenntnisse als die vom Landesarbeitsgericht für erforderlich be fundenen, rügt sie in Wahrheit lediglich dessen Subsumtion» b) Weiter führt die Klägerin aus, das Landesarbeitsgericht habe den abstrakten Rechtssatz aufgestellt, der Angestellte müsse im Eingruppierungsprozeß jeweils substantiiert darlegen, woher er sein Fachwissen, auch sein Erfahrungswissen, beziehe, womit das Landesarbeitsgericht von den Urteilen des Senats vom 2. März I960 - 4 AZR 14/58 - (AP Nr. 60 zu § 3 TOA) und 29« August 1984 - 4 AZR 338/82 - (AP Nr. 94 zu §§ 22, 23 BAT 1975) abweiche.

    Nur darauf stellt auch der Senat in dem von der Klägerin angezogenen Urteil vom 29» August 1984 - 4 AZR 338/82 - (AP Nr« 94 zu §§ 22, 23 BAT 1975) ab.

  • BAG, 29.10.1980 - 4 AZR 750/78

    Entsprechende Tätigkeiten - Örtliche Leitung von Bauten - Bauwesen - Baurecht -

    Auszug aus BAG, 11.08.1988 - 4 AZN 318/88
    Wie die Klägerin in ihrer Besehwerdebegründung selbst zugesteht, hat das Landesarbeitsgericht den Rechts begriff der "gleichwertigem Fähigkeiten" (VergGr. V b BAT Fallgruppe 18) in voller Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats ausgelegt (vgl. die Ur teile des Senats BAGE 51, 59, 71 = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT ''975, 29. Oktober 1984 - 4 AZR 386/82 - AP Nr. 96 zu §§ 22, 23 BAT 1975und 29. Oktober 1980 - 4 AZR 750/78 - AP Nr. 41 zu 71 22, 23 BAT 1975, m.w.N. auf die ständige Rechtsprechung des Senats), Zwar behauptet die Klägerin weiter, das Landesarbeitsgericht habe diesen zunächst zutreffend bestimmten Rechtsbegriff in seinen späteren Ausführungen bei der Subsumtion wieder aufgegeben, Dazu fehlt es jedoch an konkretisierenden Angaben der, Klägerin, Sie legt nicht dar, wodurch oder in welcher Weise das Landesarbeitsgericht später den Rechtsbegriff der "gleichwertigen Fähigkeiten" anders bzw. fehlerhaft ausgelegt haben soll.

    Im einzelnen gilt; a) Die Klägerin führt aus, wenn das Landesarbeitsgericht an nehme, die Tätigkeit der Klägerin umfasse nur ein engbegrenztes Teilgebiet des vollen Wissensgebietes eines Archivinspektors, o;ze es sich in Widerspruch zu den Urteilen des erkennenden Senats vom 28« Februar 1979 - 4 ÄZR 427/77 - (AP Nr. 16 zu §§ 22, 23 BAT 1975) und 29. Oktober 1980 - 4 AZR 750/78 - (ÄP Nr. 41 zu II 22, 23 BAT 1975).

    Auch insoweit hat sich das Landesarbeitsgericht vielmehr streng an die Senatsrechtsprechung gehalten (vgl. die Urteile des Senats BAGE 51, 59, 71 â- - AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975, 24. Oktober 1984 4 AZR 386/82 - AP Nr. 96 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 29« Oktober 1980 - 4 AZR 750.- TS - AP Nr. 41 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N. auf die ständige Rechtsprechung des Senats) .

  • BAG, 24.09.1980 - 4 AZR 727/78

    Eingruppierung: Beiziehung von Privaturkunden - Schlüssigkeit der Klage -

    Auszug aus BAG, 11.08.1988 - 4 AZN 318/88
    Vielmehr hat hierzu das Landesarbeitsgericht in Übereinstimmung mit der Senatsrechtsprechung (vgl. BAGE 34, 158, 166 = AP Nr. 36 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie das Urteil des Senats vom 24. Oktober 1984 - 4 AZR 518/82 - AP Nr. 97 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N.) lediglich ausgeführt, es sei im Streitfall Sache des klagenden Angestellten, die Tatsachen für die jeweils tariflich geforderte Qualifikation darzulegen und ggf. zu beweisen.

    e) Auch hinsichtlich der T-chlüssigkeitsanforderungen bei Ein gruppierungsklagen fehlt es in der Beschwerdebegründung der Klägerin an divergierender, abstrakten Rechtssätzen zwischen dem angefochtenen und dem Urteil des erkennenden Senats vom 24. September 1980 - 4 AZR 72-7/78 - (SAGE 34, 158 = AP Nr. 36 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 24.10.1984 - 4 AZR 386/82

    Tätigkeitsmerkmale: Fachschulingenieur - Darlegungs- und Beweislast

    Auszug aus BAG, 11.08.1988 - 4 AZN 318/88
    Wie die Klägerin in ihrer Besehwerdebegründung selbst zugesteht, hat das Landesarbeitsgericht den Rechts begriff der "gleichwertigem Fähigkeiten" (VergGr. V b BAT Fallgruppe 18) in voller Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats ausgelegt (vgl. die Ur teile des Senats BAGE 51, 59, 71 = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT ''975, 29. Oktober 1984 - 4 AZR 386/82 - AP Nr. 96 zu §§ 22, 23 BAT 1975und 29. Oktober 1980 - 4 AZR 750/78 - AP Nr. 41 zu 71 22, 23 BAT 1975, m.w.N. auf die ständige Rechtsprechung des Senats), Zwar behauptet die Klägerin weiter, das Landesarbeitsgericht habe diesen zunächst zutreffend bestimmten Rechtsbegriff in seinen späteren Ausführungen bei der Subsumtion wieder aufgegeben, Dazu fehlt es jedoch an konkretisierenden Angaben der, Klägerin, Sie legt nicht dar, wodurch oder in welcher Weise das Landesarbeitsgericht später den Rechtsbegriff der "gleichwertigen Fähigkeiten" anders bzw. fehlerhaft ausgelegt haben soll.

    Auch insoweit hat sich das Landesarbeitsgericht vielmehr streng an die Senatsrechtsprechung gehalten (vgl. die Urteile des Senats BAGE 51, 59, 71 â- - AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975, 24. Oktober 1984 4 AZR 386/82 - AP Nr. 96 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 29« Oktober 1980 - 4 AZR 750.- TS - AP Nr. 41 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N. auf die ständige Rechtsprechung des Senats) .

  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BAG, 11.08.1988 - 4 AZN 318/88
    Wie die Klägerin in ihrer Besehwerdebegründung selbst zugesteht, hat das Landesarbeitsgericht den Rechts begriff der "gleichwertigem Fähigkeiten" (VergGr. V b BAT Fallgruppe 18) in voller Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats ausgelegt (vgl. die Ur teile des Senats BAGE 51, 59, 71 = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT ''975, 29. Oktober 1984 - 4 AZR 386/82 - AP Nr. 96 zu §§ 22, 23 BAT 1975und 29. Oktober 1980 - 4 AZR 750/78 - AP Nr. 41 zu 71 22, 23 BAT 1975, m.w.N. auf die ständige Rechtsprechung des Senats), Zwar behauptet die Klägerin weiter, das Landesarbeitsgericht habe diesen zunächst zutreffend bestimmten Rechtsbegriff in seinen späteren Ausführungen bei der Subsumtion wieder aufgegeben, Dazu fehlt es jedoch an konkretisierenden Angaben der, Klägerin, Sie legt nicht dar, wodurch oder in welcher Weise das Landesarbeitsgericht später den Rechtsbegriff der "gleichwertigen Fähigkeiten" anders bzw. fehlerhaft ausgelegt haben soll.

    Auch insoweit hat sich das Landesarbeitsgericht vielmehr streng an die Senatsrechtsprechung gehalten (vgl. die Urteile des Senats BAGE 51, 59, 71 â- - AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975, 24. Oktober 1984 4 AZR 386/82 - AP Nr. 96 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 29« Oktober 1980 - 4 AZR 750.- TS - AP Nr. 41 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N. auf die ständige Rechtsprechung des Senats) .

  • BAG, 24.10.1984 - 4 AZR 518/82

    Eingruppierung: Schlüssigkeit der Klage - Darlegungs- und Beweislast -

    Auszug aus BAG, 11.08.1988 - 4 AZN 318/88
    Vielmehr hat hierzu das Landesarbeitsgericht in Übereinstimmung mit der Senatsrechtsprechung (vgl. BAGE 34, 158, 166 = AP Nr. 36 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie das Urteil des Senats vom 24. Oktober 1984 - 4 AZR 518/82 - AP Nr. 97 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N.) lediglich ausgeführt, es sei im Streitfall Sache des klagenden Angestellten, die Tatsachen für die jeweils tariflich geforderte Qualifikation darzulegen und ggf. zu beweisen.
  • BAG, 19.11.1979 - 5 AZN 15/79

    Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Ordnungsgemäße Begründung -

    Auszug aus BAG, 11.08.1988 - 4 AZN 318/88
    Eine solche setzt nach § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG voraus, daß die angefochtene Entscheidung einen abstrakten Rechtssatz aufstellt, der seinerseits von einem abstrakten Rechtssatz des Bundesarbeitsgerichts oder eines anderen in der Gesetzesnorm genannten Gerichts abweicht, woraus zugleich folgt, daß eine lediglich fehlerhafte oder den Grundsätzen der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht entsprechende Rechtsanwendung eine Divergenz nicht zu begründen vermag (vgl. den Beschluß des Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 19. November 1979 - 5 AZN 15/79 - AP Nr. 2 zu § 72 a ArbGG 1979, m.w.N.).
  • BAG, 14.08.1985 - 4 AZR 21/84

    Schriftgutverwaltung: Begriff - Merkmale

    Auszug aus BAG, 11.08.1988 - 4 AZN 318/88
    f) Bei dem Tarifmerkmal der selbständigen Leistungen (VergGr. VI b BAT Fallgruppe 3 8 ) bestreitet die Klägerin selbst nicht, daß das Landesarbeitsgericht vom zutreffenden, von den Tarifvertragsparteien selbst vorgegebenen Rechtsbegriff ausgegangen ist (vgl. dazu BAGE 49, 250, 264 = AP Nr. 109 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N. auf die ständige Rechtsprechung des Senats).
  • BAG, 16.04.1986 - 4 AZR 552/84

    Eingruppierung von Chefarztsekretärin

    Auszug aus BAG, 11.08.1988 - 4 AZN 318/88
    Zudem gibt der Inhalt der Entscheidungsgründe des angefochtenen Urteils für diesen Vortrag der Klägerin keinen Anhaltspunkt» Vielmehr ist das Landesarbeitsgericht bei seinen umfangreichen subsumierenden Ausführungen durchweg bei dem zuvor von ihm anhand der Senatsrechtsprechung zutreffend in abstrakter Weise bestimmten Rechts begriff der "gleichwertigen Fähigkeiten" verblieben» In Wahrheit rügt die Klägerin insoweit auch nur die Subsumtion des Landesar- : j itsgerichts, wie sich deutlich daraus ergibt, daß sie ihren entsprechenden Vortrag mit einem angeblichen Verstoß desJLandes- arbeitsgerichts gegen die Denkgesetze und dem Hinweis darauf begründet, das Landesarbeitsgericht habe bei dem Tarifmerkmal der "gleichwertigen Fähigkeiten" zu hohe Anforderungen gestellt«, Auch soweit sie auf den Rechtsbegriff der "vielseitigen Fachkenntnisse" (VergGr. VI b BAT Fallgrupe 3b) verweist, fehlt es in der Beschwerdebegründung der Klägerin an Ausführungen dazu, daß und warum das Landesarbeitsgericht diesen Rechtsbegriff fehlerhaft ausgelegt haben soll» Sie rügt insoweit lediglich eine Überschreitung des tatrichterlichen Beurteilungsspielraumes«, Darauf kann jedoch die Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache nicht gestützt werden« Im übrigen hat sich auch bei Bestimmung des Rechtsbegriffes der "vielseitigen Fachkenntnisse" das Landesarbeitsgericht streng an die entsprechende ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats gehalten (vgl. die Urteile des Senats vom 16, April 1986 - 4 AZR 552/84 - AP Nr. 121 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 29» August 1984 - 4 AZR 338/82 - AP Nr. 94 zu §§ 22, 23 BAT 1975 m. w »N . auf die ständige Senatsrechtsprechung).
  • BAG, 28.02.1979 - 4 AZR 427/77

    Darlegungslast - Beweislast - Eingruppierungsfeststellungsklage - Bestimmung der

    Auszug aus BAG, 11.08.1988 - 4 AZN 318/88
    Im einzelnen gilt; a) Die Klägerin führt aus, wenn das Landesarbeitsgericht an nehme, die Tätigkeit der Klägerin umfasse nur ein engbegrenztes Teilgebiet des vollen Wissensgebietes eines Archivinspektors, o;ze es sich in Widerspruch zu den Urteilen des erkennenden Senats vom 28« Februar 1979 - 4 ÄZR 427/77 - (AP Nr. 16 zu §§ 22, 23 BAT 1975) und 29. Oktober 1980 - 4 AZR 750/78 - (ÄP Nr. 41 zu II 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 02.03.1960 - 4 AZR 14/58

    Fehlen der Unterschriftsbefugnis - Selbständige Erarbeitung eines Ergebnisses -

  • BAG, 06.04.1977 - 4 AZR 723/75

    Tarifvertrag - Landwirtschaftliche Sachbearbeiter - Tätigkeitsmerkmale

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