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   BAG, 11.08.1994 - 2 AZR 326/94   

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BAG, 11.08.1994 - 2 AZR 326/94 (https://dejure.org/1994,29250)
BAG, Entscheidung vom 11.08.1994 - 2 AZR 326/94 (https://dejure.org/1994,29250)
BAG, Entscheidung vom 11. August 1994 - 2 AZR 326/94 (https://dejure.org/1994,29250)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (22)

  • BAG, 21.03.1991 - 2 AZR 323/84

    Tarifliche Kündigungsfristen für ältere gewerbliche Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 11.08.1994 - 2 AZR 326/94
    c) Da für die unterschiedliche Staffelung der Wartezeiten, wenn überhaupt, so doch nur unter besonderen Umständen gegenüber dem allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz erhebliche, sachliche Gründe denkbar sind, greift zumindest insoweit keine materielle Richtigkeitsgewähr für die Verfassungsmäßigkeit der tariflichen Kündigungsregelungen zugunsten der Beklagten ein (Senatsurteil vom 21. März 1991 - 2 AZR 323/84 (A) - BAGE 67, 342 = AP Nr. 29 zu § 622 BGB).

    Demgegenüber ist aber darauf hinzuweisen, daß auch die Tarifpartner an die Verfassung gebunden sind, was ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts entspricht (vgl. u.a. BAG Urteil vom 6. Februar 1985 - 4 AZR 370/83 - AP Nr. 16 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung, m.w.N.; BAGE 48, 307 = AP Nr. 4 zu § 3 BAT; Senatsurteile vom 21. März 1991 - 2 AZR 323/84 A - AP Nr. 29 zu § 622 BGB, zu II der Gründe und 23. Januar 1992 - 2 AZR 470/91 -;, a.a.O., zu II 2 a der Gründe).

    Wie der Senat im Urteil vom 10. März 1994 (2 AZR 323/84 (C) - zur Veröffentlichung bestimmt) näher ausgeführt hat und worauf hier Bezug genommen wird, ist dann, wenn die Tarifpartner bei einer Kündigungsfristenregelung in nicht verfassungskonformer Weise von der in § 622 BGB enthaltenen Tariföffnungsklausel Gebrauch gemacht haben, die dadurch entstandene Lücke durch Anwendung der tarifdispositiven Gesetzesnorm zu schließen, d.h. es gelten - solange die Tarifpartner eine verfassungskonforme Regelung nicht getroffen haben - die (neuen) gesetzlichen Kündigungsfristen.

  • BAG, 23.01.1992 - 2 AZR 470/91

    Tarifliche Grundkündigungsfrist für Textilarbeiter

    Auszug aus BAG, 11.08.1994 - 2 AZR 326/94
    a) Der Senat hat bereits im Urteil vom 23. Januar 1992 (2 AZR 470/91 - AP Nr. 37 zu § 622 BGB, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) zu dem hier einschlägigen Tarifvertrag entschieden, bei der fraglichen Kündigungsklausel handele es sich um eine eigenständige (konstitutive) Regelung, wovon vorliegend auch die Parteien und ihnen folgend das Berufungsgericht ausgehen.

    b) Das Berufungsgericht hat, wie eingangs ausgeführt, funktions- und branchenspezifische Interessen für eine unterschiedliche Gestaltung auch der verlängerten Kündigungsfristen von gewerblichen Arbeitnehmern und Angestellten angenommen, und zwar im wesentlichen unter Bezugnah- auf die Ausführungen des Senats in der Entscheidung vom 23. Januar 1992 (2 AZR 470/91 -;, a.a.O.) zu der Grundfrist desselben Tarifvertrages.

    Demgegenüber ist aber darauf hinzuweisen, daß auch die Tarifpartner an die Verfassung gebunden sind, was ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts entspricht (vgl. u.a. BAG Urteil vom 6. Februar 1985 - 4 AZR 370/83 - AP Nr. 16 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung, m.w.N.; BAGE 48, 307 = AP Nr. 4 zu § 3 BAT; Senatsurteile vom 21. März 1991 - 2 AZR 323/84 A - AP Nr. 29 zu § 622 BGB, zu II der Gründe und 23. Januar 1992 - 2 AZR 470/91 -;, a.a.O., zu II 2 a der Gründe).

  • BAG, 26.09.1991 - 2 AZR 132/91

    Kündigung wegen krankheitsbedingter Leistungsminderung

    Auszug aus BAG, 11.08.1994 - 2 AZR 326/94
    Hierbei hat es zutreffend die Überprüfung in drei Stufen vorgenommen, und zwar nach Kriterien, die ihrer Struktur nach auch für andere Arten der krankheitsbedingten Kündigung gelten (vgl. für die langanhaltende Krankheit BAGE 40, 361, 367 f. = AP Nr. 7 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu B I der Gründe; für häufige Kurzerkrankungen Urteil vom 5. Juli 1990 - 2 AZR 154/90 - AP Nr. 26, a.a.O., zu II der Gründe, für dauernde Leistungsunfähigkeit Urteil vom 28. Februar 1990 - 2 AZR 401/89 - AP Nr. 25, a.a.O. zu II 1 b bb der Gründe und für krankheitsbedingte Minderung der Leistungsfähigkeit Urteil vom 26. September 1991 - 2 AZR 132/91 - AP Nr. 28, a.a.O., zu III 3 c aa der Gründe).

    Sie stehen auch in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats zur Kündigung wegen krankheitsbedingter Minderung der Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers (Urteil vom 26. September 1991 - 2 AZR 132/91 - AP Nr. 28, a.a.O.), ohne daß tragend auf die häufigeren Kurzerkrankungen abgestellt zu werden braucht.

  • BAG, 28.02.1990 - 2 AZR 401/89

    Kündigung wegen krankheitsbedingter Leistungsunmöglichkeit

    Auszug aus BAG, 11.08.1994 - 2 AZR 326/94
    Bei der Frage, ob die Kündigung des Klägers aufgrund krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit aus Gründen in der Person bedingt und deshalb sozial gerechtfertigt ist (§ 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG), handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur dahin überprüft werden kann, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungsgesetze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob die Entscheidung in sich widerspruchsfrei ist (vgl. u.a. Urteil vom 28. Februar 1990 - 2 AZR 401/89 - AP Nr. 25 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu II 1 b aa der Gründe m.w.N.).

    Hierbei hat es zutreffend die Überprüfung in drei Stufen vorgenommen, und zwar nach Kriterien, die ihrer Struktur nach auch für andere Arten der krankheitsbedingten Kündigung gelten (vgl. für die langanhaltende Krankheit BAGE 40, 361, 367 f. = AP Nr. 7 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu B I der Gründe; für häufige Kurzerkrankungen Urteil vom 5. Juli 1990 - 2 AZR 154/90 - AP Nr. 26, a.a.O., zu II der Gründe, für dauernde Leistungsunfähigkeit Urteil vom 28. Februar 1990 - 2 AZR 401/89 - AP Nr. 25, a.a.O. zu II 1 b bb der Gründe und für krankheitsbedingte Minderung der Leistungsfähigkeit Urteil vom 26. September 1991 - 2 AZR 132/91 - AP Nr. 28, a.a.O., zu III 3 c aa der Gründe).

  • BAG, 15.03.1977 - 1 ABR 16/75

    Mindestanforderungen an die Tariffähigkeit einer Koalition

    Auszug aus BAG, 11.08.1994 - 2 AZR 326/94
    Zwar spricht bei tariflichen Regelungen, die bestimmten Arbeitnehmergruppen Vermögenswerte Vorteile gegenüber anderen Arbeitnehmern einräumen, die Vermutung zunächst für einen sachgerechten Interessenausgleich (vgl. BAGE 29, 72 = AP Nr. 24 zu Art. 9 GG; BAGE 33, 185 = AP Nr. 65 zu Art. 9 GG Arbeitskampf); das gilt zunächst zwar auch hinsichtlich des von der Beklagten angeführten Gesamtgefüges, in das wegen der Tarifautonomie (Art. 9 Abs. 3 GG) nach ihrer Auffassung nicht eingegriffen werden könne.
  • BAG, 10.06.1980 - 1 AZR 168/79

    Grundsätze zur Herstellung und Wahrung des Verhandlungsgleichgewichts im

    Auszug aus BAG, 11.08.1994 - 2 AZR 326/94
    Zwar spricht bei tariflichen Regelungen, die bestimmten Arbeitnehmergruppen Vermögenswerte Vorteile gegenüber anderen Arbeitnehmern einräumen, die Vermutung zunächst für einen sachgerechten Interessenausgleich (vgl. BAGE 29, 72 = AP Nr. 24 zu Art. 9 GG; BAGE 33, 185 = AP Nr. 65 zu Art. 9 GG Arbeitskampf); das gilt zunächst zwar auch hinsichtlich des von der Beklagten angeführten Gesamtgefüges, in das wegen der Tarifautonomie (Art. 9 Abs. 3 GG) nach ihrer Auffassung nicht eingegriffen werden könne.
  • BAG, 04.02.1981 - 4 AZR 967/78

    Realschullehrerin - Anteil der nebenberuflichen Beschäftigung - Einstellung in

    Auszug aus BAG, 11.08.1994 - 2 AZR 326/94
    Danach ist Art. 3 Abs. 1 GG verletzt, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache folgender oder sonstwie einleuchtender Grund für die tarifvertragliche Differenzierung nicht finden läßt, die getroffene Regelung also willkürlich ist ( BAGE 35, 43 = AP Nr. 45 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BVerfGE 18, 38, 46 = AP Nr. 90 zu Art. 3 GG, zu C 3 b der Gründe).
  • BAG, 06.02.1985 - 4 AZR 370/83

    Auslegung eines Manteltarifvertrages für Arbeiter und Angestellte in der

    Auszug aus BAG, 11.08.1994 - 2 AZR 326/94
    Demgegenüber ist aber darauf hinzuweisen, daß auch die Tarifpartner an die Verfassung gebunden sind, was ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts entspricht (vgl. u.a. BAG Urteil vom 6. Februar 1985 - 4 AZR 370/83 - AP Nr. 16 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung, m.w.N.; BAGE 48, 307 = AP Nr. 4 zu § 3 BAT; Senatsurteile vom 21. März 1991 - 2 AZR 323/84 A - AP Nr. 29 zu § 622 BGB, zu II der Gründe und 23. Januar 1992 - 2 AZR 470/91 -;, a.a.O., zu II 2 a der Gründe).
  • BAG, 24.04.1985 - 4 AZR 457/83

    Autonomie der Tarifvertragsparteien bei der Rechtssetzung

    Auszug aus BAG, 11.08.1994 - 2 AZR 326/94
    Demgegenüber ist aber darauf hinzuweisen, daß auch die Tarifpartner an die Verfassung gebunden sind, was ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts entspricht (vgl. u.a. BAG Urteil vom 6. Februar 1985 - 4 AZR 370/83 - AP Nr. 16 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung, m.w.N.; BAGE 48, 307 = AP Nr. 4 zu § 3 BAT; Senatsurteile vom 21. März 1991 - 2 AZR 323/84 A - AP Nr. 29 zu § 622 BGB, zu II der Gründe und 23. Januar 1992 - 2 AZR 470/91 -;, a.a.O., zu II 2 a der Gründe).
  • BVerfG, 27.05.1964 - 1 BvL 4/59

    Verfassungswidrigkeit des § 69 Nr. 1 AVAVG a.F.

    Auszug aus BAG, 11.08.1994 - 2 AZR 326/94
    Danach ist Art. 3 Abs. 1 GG verletzt, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache folgender oder sonstwie einleuchtender Grund für die tarifvertragliche Differenzierung nicht finden läßt, die getroffene Regelung also willkürlich ist ( BAGE 35, 43 = AP Nr. 45 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BVerfGE 18, 38, 46 = AP Nr. 90 zu Art. 3 GG, zu C 3 b der Gründe).
  • BAG, 29.08.1991 - 2 AZR 220/91

    Tarifliche Kündigungsfristen für ältere Arbeiter

  • BVerfG, 16.11.1982 - 1 BvL 16/75

    Arbeiter/Angestellte

  • BAG, 30.05.1978 - 2 AZR 630/76

    Außerordentliche Kündigung eines Kraftfahrers bei Entziehung der Fahrerlaubnis

  • BAG, 22.02.1980 - 7 AZR 295/78

    Kündigungsschutz - Klagefrist - Letzter Tag - Normaler Gerichtsbriefkasten -

  • BAG, 25.11.1982 - 2 AZR 140/81

    Kündigung bei lang anhaltender Krankheit

  • BAG, 20.05.1988 - 2 AZR 682/87

    Arbeitsverhältnis: Personenbedingte Kündigung wegen Ableistung des Wehrdienstes

  • BAG, 05.07.1990 - 2 AZR 154/90

    Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen

  • BAG, 11.11.1993 - 2 AZR 467/93

    Anfechtung des Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung

  • BAG, 21.10.1954 - 2 AZR 25/53

    Arbeitsverhältnis: Befristung

  • BAG, 16.03.1989 - 2 AZR 407/88

    Bestehen des Arbeitsverhältnisses "ohne Unterbrechung länger als sechs Monate" (§

  • BAG, 10.03.1994 - 2 AZR 296/87

    Verlängerte Kündigunsfrist für gewerbliche Arbeiter

  • BAG, 28.03.1957 - 2 AZR 307/55

    Entlassung aus betrieblichen Gründen - Soziale Gesichtspunkte - Wirtschaftliche

  • LAG München, 18.10.1996 - 7 Sa 191/96

    Kündigung: Kündigungsfristen für gewerbliche Arbeitnehmer der

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  • LAG Düsseldorf, 29.03.1996 - 9 Sa 68/96

    Kündigungsfrist: Fortgeltung der Frist des § 2 Nr. 6 MTV für die gewerblichen

    In Anbetracht der vorstehenden Erwägungen handelt es sich bei § 2 Ziff. 6 MTV Arbeiter um eine konstitutive tarifvertragliche Regelung (BAG 23.01.1992 - 2 AZR 470/91 - AP Nr. 37 zu § 622 BGB = DB 1992, 1346 = NZA 1992, 739; BAG 11.08.1994 - 2 AZR 326/94 - n.F.), die im Ergebnis an die Stelle der damaligen gesetzlichen Regelung treten sollte.
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