Rechtsprechung
   BAG, 11.08.2016 - 8 AZR 375/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,23859
BAG, 11.08.2016 - 8 AZR 375/15 (https://dejure.org/2016,23859)
BAG, Entscheidung vom 11.08.2016 - 8 AZR 375/15 (https://dejure.org/2016,23859)
BAG, Entscheidung vom 11. August 2016 - 8 AZR 375/15 (https://dejure.org/2016,23859)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,23859) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

Kurzfassungen/Presse (25)

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Benachteiligung wegen einer Schwerbehinderung

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG - Diskriminierung wegen der Schwerbehinderung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der schwerbehinderte Betriebstechniker

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Öffentliche Arbeitgeber - und der schwerbehinderte Stellenbewerber

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    AGG: Nichteinladung eines Schwerbehinderten zu einem Vorstellungsgespräch

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG - Diskriminierung wegen Schwerbehinderung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Kein Vorstellungsgespräch: Entschädigung nach Diskriminierung wegen Schwerbehinderung

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Diskriminierung durch öffentlichen Arbeitgeber wegen Schwerbehinderung durch Nichteinladung zum Vorstellungsgespräch

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Diskriminierung wegen Schwerbehinderung im Bewerbungsverfahren

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Benachteiligung wegen der Behinderung - Bewerberauswahl - Schwerbehinderung - Nichteinladung zum Vorstellungsgespräch

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG - Diskriminierung wegen der Schwerbehinderung

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Entschädigung wegen Diskriminierung eines Schwerbehinderten

  • juraexamen.info (Kurzinformation)

    Entschädigungszahlung des Arbeitgebers wegen unterlassener Einladung eines Bewerbers zum Vorstellungsgespräch

  • haerlein.de (Pressemitteilung)

    Was Schwerbehinderte die sich auf eine von einem öffentlichen Arbeitgeber ausgeschriebene Stelle bewerben wissen sollten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Entschädigung wegen Diskriminierung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Entschädigung durch Arbeitgeber für Diskriminierung wegen Schwerbehinderung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Entschädigungspflicht wegen Diskriminierung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Müssen Schwerbehinderte immer zum Vorstellungsgespräch eingeladen werden?

  • bblaw.com (Kurzinformation)

    Diskriminierung wegen Schwerbehinderung: Weitere Falle im Einstellungsverfahren

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Bewerbers

  • antidiskriminierungsstelle.de PDF (Kurzinformation)

    Einladungspflicht - Mitwirkungspflicht eines schwerbehinderten Bewerbers im Auswahlverfahren

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Diskriminierung wegen der Schwerbehinderung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bewerber mit Schwerbehinderung muss zum Vorstellungsgespräch eingeladen werden - Arbeitgeber darf nicht allein aufgrund der Bewerbungsunterlagen von fehlender erforderlicher Eignung des Bewerbers ausgehen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Pressemitteilung)

    Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG - Diskriminierung wegen der Schwerbehinderung

  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)

    Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG - Diskriminierung wegen der Schwerbehinderung

Besprechungen u.ä.

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Offensichtliches Fehlen der fachlichen Eignung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 156, 107
  • NJW 2017, 1563
  • MDR 2016, 13
  • NZA 2017, 43
  • BB 2016, 3124
  • BB 2017, 250
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (82)Neu Zitiert selbst (25)

  • BAG, 22.10.2015 - 8 AZR 384/14

    Unmittelbare Benachteiligung wegen der Behinderung - Bewerberauswahl -

    Auszug aus BAG, 11.08.2016 - 8 AZR 375/15
    Bereits deshalb kommt es, sofern ein Bewerber vorab ausgenommen und damit vorzeitig aus dem Bewerbungsverfahren ausgeschlossen wurde, nicht zwangsläufig ausschließlich auf den Vergleich mit dem/der letztlich eingestellten Bewerber/in an (vgl. etwa BAG 22. Oktober 2015 - 8 AZR 384/14 - Rn. 20) .

    Bei der Prüfung des Kausalzusammenhangs sind alle Umstände des Rechtsstreits im Sinne einer Gesamtbetrachtung und -würdigung des Sachverhalts zu berücksichtigen (vgl. EuGH 25. April 2013 - C-81/12 - [Asociatia ACCEPT] Rn. 50; 19. April 2012 - C-415/10 - [Meister] Rn. 42, 44 f.; BAG 22. Oktober 2015 - 8 AZR 384/14 - Rn. 25; 26. Juni 2014 - 8 AZR 547/13 - Rn. 31 mwN) .

    Diese Pflichtverletzung ist nämlich grundsätzlich geeignet, den Anschein zu erwecken, an der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen uninteressiert zu sein (vgl. BAG 22. Oktober 2015 - 8 AZR 384/14 - Rn. 35; 26. Juni 2014 - 8 AZR 547/13 - Rn. 45 mwN) .

    Insoweit ist der schwerbehinderte Bewerber im Bewerbungsverfahren besser gestellt als nicht schwerbehinderte Konkurrenten (BAG 22. Oktober 2015 - 8 AZR 384/14 - Rn. 27) .

    "Offensichtlich" fachlich nicht geeignet ist, wer "unzweifelhaft" insoweit nicht dem Anforderungsprofil der zu vergebenden Stelle entspricht (vgl. BAG 20. Januar 2016 - 8 AZR 194/14 - Rn. 32; 22. Oktober 2015 - 8 AZR 384/14 - Rn. 27) .

    Der schwerbehinderte Mensch soll nach § 82 Satz 2 SGB IX die Chance haben, sich in einem Vorstellungsgespräch zu präsentieren und den öffentlichen Arbeitgeber von seiner Eignung zu überzeugen (vgl. etwa BAG 22. Oktober 2015 - 8 AZR 384/14 - Rn. 29; 21. Juli 2009 - 9 AZR 431/08 - Rn. 22, BAGE 131, 232) .

    In beiden Fällen beschränkt sich die revisionsgerichtliche Kontrolle darauf, ob die Würdigung des Tatsachengerichts möglich und in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen Rechtssätze, Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt (BAG 20. Januar 2016 - 8 AZR 194/14 - Rn. 28; 22. Oktober 2015 - 8 AZR 384/14 - Rn. 50) .

    Nach der Begründung des Gesetzentwurfs dient § 15 Abs. 2 AGG dazu, die "Forderungen der Richtlinien" (hier insbesondere: Richtlinie 2000/78/EG) sowie der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (ua. EuGH 22. April 1997 - C-180/95 - [Draehmpaehl] Rn. 24, 39 f., Slg. 1997, I-2195) nach einer wirksamen und verschuldensunabhängig ausgestalteten Sanktion bei Verletzung des Benachteiligungsverbotes durch den Arbeitgeber umzusetzen (BAG 22. Oktober 2015 - 8 AZR 384/14 - Rn. 16 mwN) .

  • BAG, 26.06.2014 - 8 AZR 547/13

    Entschädigung wegen Benachteiligung aufgrund einer Schwerbehinderung

    Auszug aus BAG, 11.08.2016 - 8 AZR 375/15
    Dafür ist es nicht erforderlich, dass der betreffende Grund iSv. § 1 AGG das ausschließliche oder auch nur ein wesentliches Motiv für das Handeln des Benachteiligenden ist; er muss nicht - gewissermaßen als vorherrschender Beweggrund, Hauptmotiv oder "Triebfeder" des Verhaltens - handlungsleitend oder bewusstseinsdominant gewesen sein; vielmehr ist der Kausalzusammenhang bereits dann gegeben, wenn die Benachteiligung an einen Grund iSv. § 1 AGG anknüpft oder durch diesen motiviert ist, wobei bloße Mitursächlichkeit genügt (vgl. etwa BAG 26. Juni 2014 - 8 AZR 547/13 - Rn. 34 mwN) .

    Bei der Prüfung des Kausalzusammenhangs sind alle Umstände des Rechtsstreits im Sinne einer Gesamtbetrachtung und -würdigung des Sachverhalts zu berücksichtigen (vgl. EuGH 25. April 2013 - C-81/12 - [Asociatia ACCEPT] Rn. 50; 19. April 2012 - C-415/10 - [Meister] Rn. 42, 44 f.; BAG 22. Oktober 2015 - 8 AZR 384/14 - Rn. 25; 26. Juni 2014 - 8 AZR 547/13 - Rn. 31 mwN) .

    Die Beweiswürdigung erfolgt nach § 286 Abs. 1 Satz 1 ZPO unter Zugrundelegung der Vorgaben von § 22 AGG (vgl. BAG 26. Juni 2014 - 8 AZR 547/13 - Rn. 32 ff. mwN) .

    Diese Pflichtverletzung ist nämlich grundsätzlich geeignet, den Anschein zu erwecken, an der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen uninteressiert zu sein (vgl. BAG 22. Oktober 2015 - 8 AZR 384/14 - Rn. 35; 26. Juni 2014 - 8 AZR 547/13 - Rn. 45 mwN) .

  • BAG, 20.01.2016 - 8 AZR 194/14

    Entschädigung nach dem AGG - Unmittelbare Benachteiligung wegen der Behinderung -

    Auszug aus BAG, 11.08.2016 - 8 AZR 375/15
    "Offensichtlich" fachlich nicht geeignet ist, wer "unzweifelhaft" insoweit nicht dem Anforderungsprofil der zu vergebenden Stelle entspricht (vgl. BAG 20. Januar 2016 - 8 AZR 194/14 - Rn. 32; 22. Oktober 2015 - 8 AZR 384/14 - Rn. 27) .

    In beiden Fällen beschränkt sich die revisionsgerichtliche Kontrolle darauf, ob die Würdigung des Tatsachengerichts möglich und in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen Rechtssätze, Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt (BAG 20. Januar 2016 - 8 AZR 194/14 - Rn. 28; 22. Oktober 2015 - 8 AZR 384/14 - Rn. 50) .

    Diese Einschränkung gilt allerdings nur für den Bereich des öffentlichen Dienstes und nicht für private Arbeitgeber (vgl. etwa BAG 20. Januar 2016 - 8 AZR 194/14 - Rn. 45 mwN) .

  • BVerwG, 03.03.2011 - 5 C 16.10

    Anforderungsprofil; Benachteiligungsverbot Schwerbehinderter; Eignung, fachliche

    Auszug aus BAG, 11.08.2016 - 8 AZR 375/15
    Bei der Erstellung des Anforderungsprofils ist der öffentliche Arbeitgeber an die gesetzlichen und tarifvertraglichen Vorgaben gebunden (BVerwG 3. März 2011 - 5 C 16.10 - Rn. 22, BVerwGE 139, 135) .

    Ob der schwerbehinderte Mensch für die zu besetzende Stelle offensichtlich fachlich ungeeignet ist, ist anhand eines Vergleichs zwischen dem Anforderungsprofil und dem (fachlichen) Leistungsprofil des Bewerbers oder der Bewerberin zu ermitteln (BVerwG 3. März 2011 - 5 C 16.10 - Rn. 20, BVerwGE 139, 135; ähnlich Schröder in Hauck/Noftz SGB IX Stand November 2015 K § 82 Rn. 6) .

    Da die beklagte Stadt in der Stellenausschreibung keine bestimmte Note als Mindestqualifikation gefordert hat, wäre der Kläger auch dann zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen gewesen, wenn er schlechte Zeugnisnoten gehabt hätte (vgl. BVerwG 3. März 2011 - 5 C 16.10 - Rn. 22, 24, BVerwGE 139, 135) .

  • BAG, 21.07.2009 - 9 AZR 431/08

    Schwerbehinderung - öffentlicher Dienst

    Auszug aus BAG, 11.08.2016 - 8 AZR 375/15
    Der schwerbehinderte Mensch soll nach § 82 Satz 2 SGB IX die Chance haben, sich in einem Vorstellungsgespräch zu präsentieren und den öffentlichen Arbeitgeber von seiner Eignung zu überzeugen (vgl. etwa BAG 22. Oktober 2015 - 8 AZR 384/14 - Rn. 29; 21. Juli 2009 - 9 AZR 431/08 - Rn. 22, BAGE 131, 232) .

    Im Falle schwerbehinderter Bewerber soll der persönliche Eindruck entscheidend sein und nicht die "Papierform" (vgl. BAG 21. Juli 2009 - 9 AZR 431/08 - Rn. 22 und 28, BAGE 131, 232) .

  • EuGH, 25.04.2013 - C-81/12

    Homophobe Äußerungen des "Patrons" eines Profifußballvereins können dazu führen,

    Auszug aus BAG, 11.08.2016 - 8 AZR 375/15
    Bei der Prüfung des Kausalzusammenhangs sind alle Umstände des Rechtsstreits im Sinne einer Gesamtbetrachtung und -würdigung des Sachverhalts zu berücksichtigen (vgl. EuGH 25. April 2013 - C-81/12 - [Asociatia ACCEPT] Rn. 50; 19. April 2012 - C-415/10 - [Meister] Rn. 42, 44 f.; BAG 22. Oktober 2015 - 8 AZR 384/14 - Rn. 25; 26. Juni 2014 - 8 AZR 547/13 - Rn. 31 mwN) .

    Besteht die Vermutung einer Benachteiligung, trägt die andere Partei die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der Gleichbehandlungsgrundsatz nicht verletzt worden ist (ua. EuGH 25. April 2013 - C-81/12  - [Asociatia ACCEPT] Rn. 55 mwN; 10. Juli 2008 -  C-54/07  - [Feryn] Rn. 32 , Slg. 2008, I-5187; BAG 26. September 2013 - 8 AZR 650/12  - Rn. 27 ) .

  • BAG, 17.08.2010 - 9 AZR 839/08

    Entschädigungsanspruch - schwerbehinderter Bewerber - Benachteili-gung

    Auszug aus BAG, 11.08.2016 - 8 AZR 375/15
    aa) Im Hinblick auf eine - insbesondere bei einer Einstellung und Beförderung zu treffende - Auswahlentscheidung des Arbeitgebers befinden sich Personen grundsätzlich bereits dann in einer vergleichbaren Situation, wenn sie sich für dieselbe Stelle beworben haben (vgl. auch BAG 17. August 2010 - 9 AZR 839/08 - Rn. 29) .

    Der Arbeitgeber muss demnach Tatsachen vortragen und ggf. beweisen, aus denen sich ergibt, dass ausschließlich andere als die in § 1 AGG genannten Gründe zu einer ungünstigeren Behandlung geführt haben (vgl. etwa BAG 17. August 2010 - 9 AZR 839/08 - Rn. 45) .

  • BAG, 20.06.2012 - 4 AZR 304/10

    Eingruppierung einer Sonderschulrektorin

    Auszug aus BAG, 11.08.2016 - 8 AZR 375/15
    Mit der Angabe der Vergütungs- oder Entgeltgruppe (im Arbeitsvertrag oder in einer Eingruppierungsmitteilung) wird danach nur wiedergegeben, welche Vergütungs- oder Entgeltgruppe der öffentliche Arbeitgeber bei Anwendung der maßgeblichen Eingruppierungsvorschriften als zutreffend ansieht (vgl. etwa BAG 20. Juni 2012 - 4 AZR 304/10 - Rn. 38; 17. Juli 2003 - 8 AZR 376/02 - zu II 2 a aa (3) der Gründe; 16. Februar 2000 - 4 AZR 62/99 - zu II 1 a der Gründe, BAGE 93, 340) .
  • BAG, 17.07.2003 - 8 AZR 376/02

    Eingruppierung eines Diplompädagogen als Lehrer an einer Sonderschule in

    Auszug aus BAG, 11.08.2016 - 8 AZR 375/15
    Mit der Angabe der Vergütungs- oder Entgeltgruppe (im Arbeitsvertrag oder in einer Eingruppierungsmitteilung) wird danach nur wiedergegeben, welche Vergütungs- oder Entgeltgruppe der öffentliche Arbeitgeber bei Anwendung der maßgeblichen Eingruppierungsvorschriften als zutreffend ansieht (vgl. etwa BAG 20. Juni 2012 - 4 AZR 304/10 - Rn. 38; 17. Juli 2003 - 8 AZR 376/02 - zu II 2 a aa (3) der Gründe; 16. Februar 2000 - 4 AZR 62/99 - zu II 1 a der Gründe, BAGE 93, 340) .
  • BAG, 19.05.2010 - 4 AZR 912/08

    Eingruppierung von Sachbearbeitern im Integrationsamt

    Auszug aus BAG, 11.08.2016 - 8 AZR 375/15
    Diese erhöhte Qualifikation kann sich im Einzelfall aus der Breite und Tiefe des geforderten fachlichen Wissens und Könnens ergeben, aber auch aus außergewöhnlichen Erfahrungen oder einer sonstigen gleichwertigen Qualifikation, wie etwa Spezialkenntnissen (vgl. etwa BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 912/08 - Rn. 37; 25. Februar 2009 - 4 AZR 20/08 - Rn. 36; 1. August 2001 - 4 AZR 298/00 - zu 1 f cc (1) der Gründe) .
  • EuGH, 22.04.1997 - C-180/95

    SOZIALPOLITIK

  • BAG, 16.02.2000 - 4 AZR 62/99

    Korrigierende Rückgruppierung - BAT

  • BAG, 25.02.2009 - 4 AZR 20/08

    Eingruppierung eines "Polizei-Sozialbetreuers" - Heraushebung durch besondere

  • BAG, 01.08.2001 - 4 AZR 298/00

    Eingruppierung: Leiter Außenstelle eines Jugendamtes

  • BVerfG, 08.10.2007 - 2 BvR 1846/07

    Zu den Anforderungen aufgrund Art 33 Abs 2 GG an die Festlegung des

  • LAG Hessen, 02.06.2015 - 8 Sa 1374/14

    Entschädigungsanspruch eines Arbeitnehmers wegen Verstoßes des Arbeitgebers gegen

  • EuGH, 19.04.2012 - C-415/10

    Die Rechtsvorschriften der Union sehen für einen Arbeitnehmer, der schlüssig

  • BAG, 18.09.2014 - 8 AZR 753/13

    Bewerbung - Entschädigung bei Benachteiligung wegen des Geschlechts - Abgrenzung

  • EuGH, 10.07.2008 - C-54/07

    ÖFFENTLICHE ÄUSSERUNGEN, DURCH DIE EIN ARBEITGEBER KUNDTUT, DASS ER KEINE

  • BAG, 26.09.2013 - 8 AZR 650/12

    AGG - Entschädigungsanspruch - Benachteiligung wegen der Behinderung -

  • BAG, 21.06.2012 - 8 AZR 188/11

    Benachteiligung aufgrund eines durch § 1 AGG gebotenen Merkmals (Alter) -

  • BAG, 24.01.2013 - 8 AZR 188/12

    AGG - Diskriminierung eines Bewerbers - schwerbehinderter Mensch - öffentlicher

  • BAG, 21.06.2012 - 8 AZR 364/11

    Diskriminierung - Darlegung von Indizien - unrichtige oder widersprüchliche

  • BAG, 12.09.2006 - 9 AZR 807/05

    Benachteiligung wegen Schwerbehinderung

  • BAG, 15.03.2012 - 8 AZR 37/11

    Entschädigung - schwerbehinderter Mensch - Ausschlussfrist

  • BAG, 16.02.2023 - 8 AZR 450/21

    Entgeltbenachteiligung wegen des Geschlechts

    Die revisionsgerichtliche Kontrolle beschränkt sich darauf zu prüfen, ob sich das Landesarbeitsgericht den Vorgaben von § 286 Abs. 1 ZPO entsprechend mit dem Prozessstoff umfassend auseinandergesetzt hat, seine Würdigung also vollständig und des Weiteren rechtlich möglich und in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen Rechtssätze, Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt (zu den Überprüfungsgrundsätzen vgl. etwa: BAG 21. Januar 2021 - 8 AZR 488/19 - Rn. 32, BAGE 173, 331; 23. Januar 2020 - 8 AZR 484/18 - Rn. 67, BAGE 169, 302; 11. August 2016 - 8 AZR 375/15 - Rn. 48, BAGE 156, 107; vgl. ferner BAG 20. Januar 2016 - 8 AZR 194/14 - Rn. 28; 17. Dezember 2015 - 8 AZR 421/14 - Rn. 27) .
  • BAG, 23.01.2020 - 8 AZR 484/18

    AGG: Benachteiligung schwerbehinderter Bewerber durch unterlassene Einladung zu

    Diese Bestimmung enthält einen formalen Bewerberbegriff, wonach derjenige Bewerber ist, der eine Bewerbung eingereicht hat (zum formalen Bewerberbegriff vgl. etwa: BAG 11. August 2016 - 8 AZR 375/15 - Rn. 32, BAGE 156, 107; 19. Mai 2016 - 8 AZR 470/14 - Rn. 62, BAGE 155, 149) .

    Im Einzelnen gelten im Hinblick auf das Verbot der Benachteiligung wegen der (Schwer)Behinderung nach § 81 Abs. 2 Satz 2 SGB IX aF die Regelungen des AGG (vgl. BAG 11. August 2016 - 8 AZR 375/15 - Rn. 16 - 18, BAGE 156, 107) .

    (2) Besteht die Vermutung einer Benachteiligung, trägt die andere Partei die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der Gleichbehandlungsgrundsatz nicht verletzt worden ist (vgl. EuGH 16. Juli 2015 - C-83/14 - [CHEZ Razpredelenie Bulgaria] Rn. 85; 25. April 2013 - C-81/12 - [Asocia Æ« ia Accept] Rn. 55 mwN; 10. Juli 2008 - C-54/07 - [Feryn] Rn. 32; BAG 11. August 2016 - 8 AZR 375/15 - Rn. 24 mwN, BAGE 156, 107; 19. Mai 2016 - 8 AZR 470/14 - Rn. 54 mwN, BAGE 155, 149) .

    Dies gilt beispielsweise nicht nur in dem Fall, dass der Arbeitgeber es entgegen § 81 Abs. 1, § 95 Abs. 2 SGB IX aF unterlässt, die Schwerbehindertenvertretung zu beteiligen (vgl. etwa BAG 20. Januar 2016 - 8 AZR 194/14 - Rn. 40 mwN) , sondern auch dann, wenn der Arbeitgeber - wie hier - seiner Verpflichtung aus § 82 Satz 2 SGB IX aF nicht nachkommt, den schwerbehinderten oder diesem gleichgestellten Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen (vgl. etwa BAG 11. August 2016 - 8 AZR 375/15 - Rn. 25 mwN, BAGE 156, 107) .

    In beiden Fällen beschränkt sich die revisionsgerichtliche Kontrolle darauf, ob die Würdigung der Tatsachengerichte möglich und in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen Rechtssätze, Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt (vgl. zu den Überprüfungsgrundsätzen BAG 11. August 2016 - 8 AZR 375/15 - Rn. 48 mwN, BAGE 156, 107) .

    Die Widerlegung dieser Vermutung setzt daher den Nachweis voraus, dass die Einladung zu einem Vorstellungsgespräch aufgrund von Umständen unterblieben ist, die weder einen Bezug zur Behinderung aufweisen noch die fehlende fachliche Eignung des Bewerbers berühren (vgl. etwa BAG 11. August 2016 - 8 AZR 375/15 - Rn. 50 mwN, BAGE 156,107) .

  • BAG, 21.01.2021 - 8 AZR 488/19

    Entgeltgleichheitsklage - Auskunft über das Vergleichsentgelt - Vermutung der

    Die revisionsgerichtliche Kontrolle beschränkt sich darauf, ob die Würdigung der Tatsachengerichte möglich und in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen Rechtssätze, Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt (vgl. zu den Überprüfungsgrundsätzen etwa BAG 23. Januar 2020 - 8 AZR 484/18 - Rn. 67, BAGE 169, 302; 11. August 2016 - 8 AZR 375/15 - Rn. 48 mwN, BAGE 156, 107) .
  • BAG, 29.04.2021 - 8 AZR 279/20

    Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung

    Diese Pflichtverletzungen sind nämlich grundsätzlich geeignet, den Anschein zu erwecken, an der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen uninteressiert zu sein (vgl. etwa BAG 27. August 2020 - 8 AZR 45/19 - Rn. 29; 23. Januar 2020 - 8 AZR 484/18 - Rn. 37, BAGE 169, 302; 16. Mai 2019 - 8 AZR 315/18 - Rn. 22 mwN, BAGE 167, 1; 11. August 2016 - 8 AZR 375/15 - Rn. 25, BAGE 156, 107; 22. Oktober 2015 - 8 AZR 384/14 - Rn. 35; 26. Juni 2014 - 8 AZR 547/13 - Rn. 45 mwN) .

    Die revisionsgerichtliche Kontrolle beschränkt sich darauf, ob die Würdigung der Tatsachengerichte möglich und in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen Rechtssätze, Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt (vgl. BAG 23. Januar 2020 - 8 AZR 484/18 - Rn. 67, BAGE 169, 302; 11. August 2016 - 8 AZR 375/15 - Rn. 48 mwN, BAGE 156, 107) .

    Ob ein schwerbehinderter Mensch für eine zu besetzende Stelle fachlich ungeeignet ist iSv. § 165 Satz 4 SGB IX, ist demnach anhand eines Vergleichs zwischen dem (fachlichen) Anforderungsprofil des zu besetzenden Arbeitsplatzes und dem (fachlichen) Leistungsprofil des Bewerbers oder der Bewerberin zu ermitteln (vgl. BAG 27. August 2020 - 8 AZR 45/19 - Rn. 36; 11. August 2016 - 8 AZR 375/15 -Rn. 37, BAGE 156, 107; BVerwG 3. März 2011 - 5 C 16.10 - Rn. 20, BVerwGE 139, 135) .

    Der Arbeitgeber, der - gestützt auf § 165 Satz 4 SGB IX - von einer Einladung eines schwerbehinderten oder diesem gleichgestellten behinderten Bewerbers absehen will, muss, da ihn die Darlegungs- und Beweislast dafür trifft, dass er von der Einladungsverpflichtung befreit ist (vgl. BAG 11. August 2016 - 8 AZR 375/15 - Rn. 38, BAGE 156, 107) , demnach nicht nur darlegen und im Bestreitensfall beweisen, dass das fachliche Leistungsprofil des Bewerbers "unzweifelhaft" nicht dem (fachlichen) Anforderungsprofil der zu vergebenden Stelle entspricht.

    (a) Zur Beurteilung der fachlichen Eignung des/der Bewerbers/Bewerberin iSv. § 165 Satz 3 und Satz 4 SGB IX ist auf das in der veröffentlichten Stellenausschreibung enthaltene Anforderungsprofil abzustellen (vgl. etwa BAG 11. August 2016 - 8 AZR 375/15 - Rn. 35 mwN, BAGE 156, 107) .

    Der schwerbehinderte Mensch soll nach § 165 Satz 3 SGB IX die Chance haben, sich in einem Vorstellungsgespräch zu präsentieren und den öffentlichen Arbeitgeber von seiner Eignung zu überzeugen (vgl. etwa BAG 11. August 2016 - 8 AZR 375/15 - Rn. 36 mwN, aaO ) .

    Lassen allerdings bereits die Bewerbungsunterlagen zweifelsfrei erkennen, dass die durch das Anforderungsprofil zulässig vorgegebenen fachlichen Kriterien nicht erfüllt werden, besteht für den öffentlichen Arbeitgeber nach § 165 Satz 4 SGB IX grundsätzlich keine Verpflichtung, den schwerbehinderten Menschen zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen (vgl. BAG 27. August 2020 - 8 AZR 45/19 - Rn. 37; 11. August 2016 - 8 AZR 375/15 - Rn. 37 mwN, aaO) .

    Bei § 165 Satz 4 SGB IX handelt es sich um einen Ausnahmetatbestand (vgl. etwa BAG 11. August 2016 - 8 AZR 375/15 - Rn. 38 mwN, aaO ) , der als solcher eng aufzufassen ist.

    Den öffentlichen Arbeitgeber trifft in einem Prozess die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der/die schwerbehinderte Bewerber/in offensichtlich fachlich ungeeignet ist (vgl. etwa BAG 11. August 2016 - 8 AZR 375/15 - Rn. 38 mwN, aaO ; vgl. auch bereits Rn. 35) .

    Der Arbeitgeber, der - gestützt auf § 165 Satz 4 SGB IX - von einer Einladung eines schwerbehinderten oder diesem gleichgestellten behinderten Bewerbers absehen will, muss, da ihn die Darlegungs- und Beweislast dafür trifft, dass er von der Einladungsverpflichtung befreit ist (vgl. BAG 11. August 2016 - 8 AZR 375/15 - Rn. 38, BAGE 156, 107) , demnach nicht nur darlegen und im Bestreitensfall beweisen, dass der Bewerber "unzweifelhaft" nicht dem (fachlichen) Anforderungsprofil der zu vergebenden Stelle entspricht, also offensichtlich fachlich ungeeignet ist.

    Die Widerlegung der aus einem Verstoß gegen § 165 Satz 3 SGB IX folgenden Vermutung setzt daher den Nachweis voraus, dass die Einladung zu einem Vorstellungsgespräch aufgrund von Umständen unterblieben ist, die weder einen Bezug zur Behinderung aufweisen noch die fehlende fachliche Eignung des Bewerbers bzw. der Bewerberin berühren (vgl. etwa BAG 11. August 2016 - 8 AZR 375/15 - Rn. 50, BAGE 156, 107; 20. Januar 2016 - 8 AZR 194/14 - Rn. 45) .

  • BAG, 27.08.2020 - 8 AZR 62/19

    Kopftuchverbot - Benachteiligung wegen der Religion

    Diese Bestimmung enthält einen formalen Bewerberbegriff, wonach derjenige Bewerber ist, der eine Bewerbung eingereicht hat (zum formalen Bewerberbegriff vgl. etwa: BAG 11. August 2016 - 8 AZR 375/15  - Rn. 32 ,  BAGE 156, 107 ; 19. Mai 2016 -  8 AZR 470/14  - Rn. 62 ,  BAGE 155, 149 ) .

    In beiden Fällen beschränkt sich die revisionsgerichtliche Kontrolle darauf, ob die Würdigung der Tatsachengerichte möglich und in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen Rechtssätze, Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt (vgl. BAG 23. Januar 2020 - 8 AZR 484/18 - Rn. 67; 11. August 2016 - 8 AZR 375/15 - Rn. 48 mwN, BAGE 156, 107) .

  • BAG, 26.01.2017 - 8 AZR 848/13

    Benachteiligung iSd. AGG - Alter - Geschlecht - Auswahlverfahren - Entschädigung

    (a) Danach genügt eine Person, die sich durch eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes für beschwert hält, ihrer Darlegungslast bereits dann, wenn sie Indizien vorträgt, die mit überwiegender Wahrscheinlichkeit darauf schließen lassen, dass eine Benachteiligung wegen eines der in § 1 AGG genannten Gründe erfolgt ist (vgl. etwa BAG 11. August 2016 - 8 AZR 375/15 - Rn. 24; 19. Mai 2016 - 8 AZR 470/14 - Rn. 54 mwN, BAGE 155, 149) .

    (b) Besteht die Vermutung einer Benachteiligung, trägt die andere Partei die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der Gleichbehandlungsgrundsatz nicht verletzt worden ist (vgl. EuGH 16. Juli 2015 - C-83/14 - [CHEZ Razpredelenie Bulgaria] Rn. 85; 25. April 2013 - C-81/12 - [ Asociatia ACCEPT] Rn. 55 mwN; 10. Juli 2008 - C-54/07 - [Feryn] Rn. 32 , Slg. 2008, I-5187; BAG 11. August 2016 - 8 AZR 375/15 - Rn. 24; 19. Mai 2016 - 8 AZR 470/14 - Rn. 54 mwN, BAGE 155, 149) .

  • BAG, 25.11.2021 - 8 AZR 313/20

    Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung

    Diese Pflichtverletzungen sind nämlich grundsätzlich geeignet, den Anschein zu erwecken, an der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen uninteressiert zu sein (vgl. etwa BAG 27. August 2020 - 8 AZR 45/19 - Rn. 29; 23. Januar 2020 - 8 AZR 484/18 - Rn. 37, BAGE 169, 302; 16. Mai 2019 - 8 AZR 315/18 - Rn. 22 mwN, BAGE 167, 1; 11. August 2016 - 8 AZR 375/15 - Rn. 25, BAGE 156, 107; 22. Oktober 2015 - 8 AZR 384/14 - Rn. 35; 26. Juni 2014 - 8 AZR 547/13 - Rn. 45 mwN) .

    Die revisionsgerichtliche Kontrolle beschränkt sich darauf, ob die Würdigung der Tatsachengerichte möglich und in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen Rechtssätze, Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt (vgl. BAG 23. Januar 2020 - 8 AZR 484/18 - Rn. 67, BAGE 169, 302; 11. August 2016 - 8 AZR 375/15 - Rn. 48 mwN, BAGE 156, 107) .

  • BAG, 27.08.2020 - 8 AZR 45/19

    Schwerbehinderter Bewerber - Vorstellungsgespräch

    Diese Pflichtverletzungen sind nämlich grundsätzlich geeignet, den Anschein zu erwecken, an der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen uninteressiert zu sein (vgl. etwa BAG 23. Januar 2020 - 8 AZR 484/18 - Rn. 37; 16. Mai 2019 - 8 AZR 315/18 - Rn. 22 mwN, BAGE 167, 1; 11. August 2016 - 8 AZR 375/15 - Rn. 25, BAGE 156, 107; 22. Oktober 2015 - 8 AZR 384/14 - Rn. 35; 26. Juni 2014 -  8 AZR 547/13  - Rn. 45 mwN) .

    Die revisionsgerichtliche Kontrolle beschränkt sich darauf, ob die Würdigung der Tatsachengerichte möglich und in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen Rechtssätze, Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt (vgl. BAG 23. Januar 2020 - 8 AZR 484/18 - Rn. 67; 11. August 2016 - 8 AZR 375/15 - Rn. 48 mwN, BAGE 156, 107) .

    Ob ein schwerbehinderter Mensch für eine zu besetzende Stelle fachlich ungeeignet ist, ist demnach anhand eines Vergleichs zwischen dem (fachlichen) Anforderungsprofil des zu besetzenden Arbeitsplatzes und dem (fachlichen) Leistungsprofil des Bewerbers oder der Bewerberin zu ermitteln (vgl. BAG 11. August 2016 - 8 AZR 375/15 - Rn. 37, BAGE 156, 107; BVerwG 3. März 2011 - 5 C 16.10 - Rn. 20, BVerwGE 139, 135) .

    Bloße Zweifel an der fachlichen Eignung rechtfertigen es nicht, von einer Einladung abzusehen, weil sich Zweifel im Vorstellungsgespräch ausräumen lassen können (vgl. etwa BAG 11. August 2016 - 8 AZR 375/15 - Rn. 36 mwN, BAGE 156, 107).

    Lassen allerdings bereits die Bewerbungsunterlagen zweifelsfrei erkennen, dass die durch das Anforderungsprofil zulässig vorgegebenen fachlichen Kriterien nicht erfüllt werden, besteht für den öffentlichen Arbeitgeber keine Verpflichtung, den schwerbehinderten Menschen zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen (vgl. BAG 11. August 2016 - 8 AZR 375/15 - Rn. 37 mwN, aaO) .

    (a) Da die in § 82 Satz 3 SGB IX aF bestimmte Ausnahme mit dem Erfordernis der "offensichtlichen fachlichen Nichteignung" eine abschließende Regelung enthält (ua. BAG 11. August 2016 - 8 AZR 375/15 - Rn. 50, BAGE 156, 107; 20. Januar 2016 - 8 AZR 194/14 - Rn. 45; 24. Januar 2013 - 8 AZR 188/12 - Rn. 42) , könnte eine Befreiung des öffentlichen Arbeitgebers von der Einladungspflicht nach § 82 Satz 2 SGB IX aF wegen fehlender persönlicher Eignung des Bewerbers im og.

  • BAG, 25.06.2020 - 8 AZR 75/19

    Benachteiligung eines schwerbehinderten Bewerbers - Einladung zu einem

    Die revisionsgerichtliche Kontrolle beschränkt sich darauf, ob die Würdigung der Tatsachengerichte möglich und in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen Rechtssätze, Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt (vgl. BAG 23. Januar 2020 - 8 AZR 484/18 - Rn. 67; 11. August 2016 - 8 AZR 375/15 - Rn. 48 mwN, BAGE 156, 107) .

    Diese Pflichtverletzung ist nämlich grundsätzlich geeignet, den Anschein zu erwecken, an der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen uninteressiert zu sein ( BAG 23. Januar 2020 - 8 AZR 484/18 - Rn. 37; 11. August 2016 - 8 AZR 375/15 - Rn. 25, BAGE 156, 107; 22. Oktober 2015 - 8 AZR 384/14  - Rn. 35 ; 26. Juni 2014 -  8 AZR 547/13  - Rn. 45 mwN) .

  • BAG, 15.12.2016 - 8 AZR 418/15

    Benachteiligung iSd. AGG - Alter - Geschlecht - ethnische Herkunft -

    aa) Danach genügt eine Person, die sich durch eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes für beschwert hält, ihrer Darlegungslast bereits dann, wenn sie Indizien vorträgt, die mit überwiegender Wahrscheinlichkeit darauf schließen lassen, dass eine Benachteiligung wegen eines der in § 1 AGG genannten Gründe erfolgt ist (vgl. BAG 11. August 2016 - 8 AZR 375/15 - Rn. 24; 19. Mai 2016 - 8 AZR 470/14 - Rn. 54 mwN, BAGE 155, 149) .

    bb) Besteht die Vermutung einer Benachteiligung, trägt die andere Partei die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der Gleichbehandlungsgrundsatz nicht verletzt worden ist (vgl. EuGH 16. Juli 2015 - C-83/14 - [CHEZ Razpredelenie Bulgaria] Rn. 85; 25. April 2013 - C-81/12 - [Asociatia ACCEPT] Rn. 55 mwN; 10. Juli 2008 - C-54/07 - [Feryn] Rn. 32 , Slg. 2008, I-5187; BAG 11. August 2016 - 8 AZR 375/15 - Rn. 24; 19. Mai 2016 - 8 AZR 470/14 - Rn. 54 mwN, BAGE 155, 149) .

  • BAG, 15.12.2016 - 8 AZR 454/15

    Mittelbare Benachteiligung - Rechtfertigung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.02.2019 - 16 Sa 983/18

    Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern - Klage einer Reporterin des ZDF

  • BAG, 26.01.2017 - 8 AZR 736/15

    Schadensersatz nach § 15 Abs. 1 AGG - Nichtverlängerung der vertraglich

  • ArbG Berlin, 01.02.2017 - 56 Ca 5356/15

    Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern - freie Mitarbeiterin einer

  • BAG, 18.05.2017 - 8 AZR 74/16

    Benachteiligung und Belästigung iSd. AGG - Ausschlussfrist

  • LAG Berlin-Brandenburg, 01.11.2018 - 21 Sa 1643/17

    Benachteiligung wegen einer Schwerbehinderung - interne Stellenausschreibung -

  • BAG, 26.11.2020 - 8 AZR 59/20

    (Schwer)Behinderung - Vorstellungsgespräch - Verzicht

  • BAG, 02.06.2022 - 8 AZR 191/21

    Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung

  • BAG, 25.01.2024 - 8 AZR 318/22

    Schwerbehinderter Bewerber - Vorstellungsgespräch - Kirche

  • BAG, 01.07.2021 - 8 AZR 297/20

    Entschädigung (AGG) - Einladung zu einem Vorstellungsgespräch

  • BAG, 21.01.2021 - 8 AZR 195/19

    Schadensersatz - Wunsch des teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers nach einer

  • LAG Hamm, 13.06.2017 - 14 Sa 1427/16

    Alter; Behinderung; Benachteiligung; Diskriminierung; Entschädigung;

  • BAG, 28.09.2017 - 8 AZR 492/16

    Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG - Benachteiligung wegen einer Behinderung

  • BAG, 16.05.2019 - 8 AZR 315/18

    Die Fraktionen des bayerischen Landtags sind keine öffentlichen Arbeitgeber iSv.

  • LAG Schleswig-Holstein, 18.12.2018 - 1 Sa 26 öD/18

    Ausschreibung, Diskriminierung, Schwerbehinderung, Öffentlicher Arbeitgeber,

  • BAG, 17.12.2020 - 8 AZR 171/20

    Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung

  • LAG Schleswig-Holstein, 22.06.2021 - 3 Sa 37 öD/21

    Entschädigung, Diskriminierung, Geschlecht, Mehrgeschlechtlichkeit,

  • LAG Berlin-Brandenburg, 13.11.2020 - 9 Sa 18/20

    Anforderungen an offensichtlich fehlende fachliche Eignung - Behinderung -

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 07.01.2020 - 5 Sa 128/19

    Benachteiligung wegen Behinderung - Nichteinladung zum Vorstellungsgespräch -

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 30.07.2019 - 5 Sa 82/18

    Benachteiligung wegen Behinderung - Nichteinladung zum Vorstellungsgespräch -

  • LAG Düsseldorf, 27.06.2018 - 12 Sa 135/18

    Voraussetzungen des Anspruchs eines Schwerbehinderten auf Einladung zu einem

  • LAG Berlin-Brandenburg, 27.11.2019 - 15 Sa 949/19

    Diskriminierung - Schwerbehinderung - Vorstellungsgespräch - Beteiligung der

  • BAG, 26.01.2017 - 8 AZR 73/16

    Benachteiligung iSd. AGG - Entschädigung - Alter - Auswahlverfahren -

  • BAG, 23.11.2017 - 8 AZR 604/16

    Entschädigung - Benachteiligung iSd. AGG - Geschlecht - Alter - ethnische

  • BAG, 19.01.2023 - 8 AZR 437/21

    Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG - erfolgloser Bewerber - Benachteiligung wegen

  • LAG Schleswig-Holstein, 02.11.2017 - 2 Sa 262d/17

    Entschädigung, Diskriminierung, Geschlecht, Männlicher Bewerber, Benachteiligung,

  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.03.2017 - 2 Sa 1827/16

    Keine Verpflichtung zur Einladung zum Vorstellungsgespräch bei fachlicher

  • BAG, 19.01.2023 - 8 AZR 438/21

    Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG - erfolgloser Bewerber - Benachteiligung wegen

  • BAG, 23.11.2023 - 8 AZR 164/22

    Schwerbehinderter Bewerber - Vorstellung - Ersatztermin

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.01.2018 - 2 Sa 166/17

    Einzelfallentscheidung - Entschädigung nach AGG - Nicht erfolgte Einladung eines

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 07.01.2020 - 5 Sa 95/19

    Benachteiligung wegen Behinderung - Einladung zum Vorstellungsgespräch - Zugang

  • LAG Hessen, 12.10.2020 - 7 Sa 1042/19

    Zum Rechtsmissbrauchseinwand des öffentlichen AG bei einer Bewerbung einer

  • LAG Köln, 12.04.2017 - 5 SaGa 4/17

    Einstweilige Verfügung; Bewerbungsverfahrensansprüche; Schwerbehinderung;

  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.01.2018 - 4 Ta 1489/17

    Benachteiligung im Bewerbungsverfahren - Anforderungsprofil einer Stelle -

  • BAG, 19.01.2023 - 8 AZR 439/21

    Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG - erfolgloser Bewerber - Benachteiligung wegen

  • VGH Baden-Württemberg, 04.05.2020 - 4 S 672/20

    Anwendung des Prinzips der Bestenauslese bei schwerbehinderten Bewerbern

  • LAG Sachsen, 11.03.2020 - 5 Sa 414/18

    Vorstellungsgespräch für schwerbehinderte Menschen bei Bewerbungen; Kein

  • LAG Köln, 17.01.2020 - 4 Sa 862/17

    Kündigung; Kleinbetrieb (Rechtsanwaltskanzlei); Entschädigung; Diskriminierung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2019 - 6 A 2170/16

    Keine Entschädigung für muslimische Lehrerinnen

  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.10.2022 - 4 Sa 413/22

    Kosten Rechtsverfolgung

  • ArbG Rosenheim, 04.09.2018 - 1 Ca 204/18

    Diskriminierung wegen Schwerbehinderteneigenschaft im Bewerbungsverfahren

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 05.12.2023 - 5 Sa 3/23

    Benachteiligung wegen Schwerbehinderung - unterbliebene Einladung zu

  • LAG Köln, 27.04.2017 - 7 SaGa 5/17

    Einstweiliger Rechtsschutz; schwerbehinderter Stellenbewerber;

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.08.2017 - 3 Sa 479/16

    Nichteinladung zum Vorstellungsgespräch - Schwerbehinderter Bewerber -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 29.08.2019 - 10 Sa 563/19

    Schwerbehinderung - Diskriminierung - Bewerbungsverfahren - Vorbeschäftigung

  • VG Mainz, 28.01.2022 - 4 K 1036/20

    Schwerbehinderte Bewerber dürfen bei Stellenvergabe nicht benachteiligt werden

  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.10.2017 - 3 Sa 281/17

    Diskriminierung bei der Einstellung - Zulässigkeit der Berufung -

  • ArbG Lübeck, 19.12.2017 - 3 Ca 2041b/17

    Entschädigung, Entschädigungsklage, Diskriminierung, Schwerbehinderte,

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 28.09.2017 - 4 Sa 93/17

    Keine Verpflichtung zur Einladung zum Vorstellungsgespräch bei fachlicher

  • LAG Köln, 23.03.2023 - 6 Sa 606/22

    Schwerbehinderung; Vorstellungsgespräch; Einladung; Beurteilungszeitpunkt

  • LAG Niedersachsen, 10.11.2022 - 10 Sa 957/21

    Angemessen; Darlegungslast; Entschädigung; Entschädigungsanspruch;

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.08.2017 - 3 Sa 239/17

    Nichteinladung zum Vorstellungsgespräch - Schwerbehinderter Bewerber -

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.12.2019 - 2 Sa 224/18

    Entschädigungsanspruch - Benachteiligung wegen Behinderung - Nichteinladung zum

  • LAG Hessen, 15.11.2021 - 7 Sa 1341/19

    Tragen eines Kopftuchs während der Arbeit als Erzieherin; Mittelbare

  • LAG Köln, 04.07.2019 - 6 Sa 496/18

    Entschädigung; Diskriminierung; Geschlecht; Schwangerschaft, Indiz

  • VG Freiburg, 03.03.2023 - 5 K 664/21

    Schadensersatzanspruch einer Bürgermeisterin nach dem Allgemeinen

  • LAG Hessen, 17.08.2017 - 11 Sa 1623/16

    §§ 15 Abs. 1 und 2, 7 Abs. 1, 22 AGG, § 254 ZPO

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 06.03.2018 - 5 Sa 25/17

    Benachteiligung wegen Schwerbehinderung und Lebensalter - Urlaubsabgeltung -

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.01.2024 - 3 Sa 103/23

    Entschädigungsanspruch wegen Nichteinladung zum Vorstellungsgespräch - Wahlamt

  • ArbG Düsseldorf, 25.05.2022 - 8 Ca 1287/22
  • LAG Berlin-Brandenburg, 18.01.2017 - 20 Sa 956/16

    Pflichten des Arbeitgebers gegenüber höher eingeschränkten Mitarbeitern

  • ArbG Hamburg, 25.01.2024 - 12 Ca 183/23

    Entschädigung - Diskriminierung - Bewerbungsverfahren

  • ArbG Weiden/Oberpfalz, 17.02.2017 - 1 Ca 1282/16

    Benachteiligung - Schwerbehinderung - Entschädigung - Rechtsmissbrauch

  • LAG Hamm, 18.04.2019 - 17 Sa 696/18

    Recht des Betriebsrats auf Zurverfügungstellung von Informationen über die

  • ArbG Gelsenkirchen, 03.08.2022 - 2 Ca 547/22

    Entschädigung wegen Geschlechtsdiskriminierung, Rechtsmissbrauch

  • ArbG Köln, 14.07.2022 - 12 Ca 1319/22
  • ArbG Köln, 11.01.2017 - 12 Ga 108/16

    Unterlassungsanspruch der Besetzung einer Stelle zu einem öffentlichen Amt bzgl.

  • VG Ansbach, 22.02.2017 - AN 11 K 17.00003

    Nicht Einhalten der Ausschlussfrist führt zur Ablehnung des

  • ArbG Erfurt, 08.07.2021 - 6 Ca 7/21

    Zugang des Absageschreibens an Postfachadresse - Einhaltung der

  • VG Köln, 04.05.2022 - 23 K 6991/20
  • ArbG Essen, 19.09.2018 - 6 Ca 1409/18
  • ArbG Dortmund, 19.03.2019 - 5 Ca 3775/18
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht