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   BAG, 11.09.1985 - 4 AZR 141/84   

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BAG, 11.09.1985 - 4 AZR 141/84 (https://dejure.org/1985,1963)
BAG, Entscheidung vom 11.09.1985 - 4 AZR 141/84 (https://dejure.org/1985,1963)
BAG, Entscheidung vom 11. September 1985 - 4 AZR 141/84 (https://dejure.org/1985,1963)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bausachverständiger beim Finanzamt - Eingruppierung - Tariflücke - Technische Angestellte

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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 29.08.1984 - 4 AZR 309/82

    Eingruppierung: Amtlicher Landwirtschaftlicher Sachverständiger bei einem

    Auszug aus BAG, 11.09.1985 - 4 AZR 141/84
    Dieser Rechtsauffassung des Landesarbeitsgerichts vermag der Senat nicht zu folgen, wie er für Amtliche Landwirtschaft liche Sachverständige bereits in seinem Urteil vom 29. August 1984 - 4 AZR 309/82 - AP Nr. 93 zu §§ 22, 23 BAT 1975 (auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) im einzelnen ausgeführt hat.

    Eine solche liegt, wie der Senat bereits in dem schon genannten Urteil vom 29. August 1984 - 4 AZR 309/82 - AP Nr. 93 zu §§ 22, 23 BAT 1975 (auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) im einzelnen ausgeführt hat, nur dann vor, wenn die Tarifvertragsparteien eine regelungsbedürftige Frage bewußt tariflich ungeregelt lassen und dies in einer entsprechenden Auslassung seinen Ausdruck findet, die freilich ihren Grund auch darin haben kann, daß sich die Tarifvertragsparteien über die betreffende Frage nicht haben einigen können.

    technische Kenntnisse fordert und nach Art, Zweckbestimmung und behördlicher Übung technischen Charakter hat (vgl. die Urteile des Senats vom 30. Januar 1985 - 4 AZR 184/83 - t zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, und 29. August 1984 - 4 AZR 309/82 - AP Nr. 93 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).

    Wie der Senat bereits im einzelnen in seinem Urteil vom 29. August 1984 - 4 AZR 309/82 - AP Nr. 93 zu §§ 22, 23 BAT 1975 (auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) ausgeführt hat, wird nämlich in der Vergütungsordnung zum BAT und insbesondere in deren im Jahre 1979 neugefaßten Teil II J bei der Verwendung des Begriffes des "Sachbearbeiters" sehr genau nach Tätigkeiten und Funktionen differenziert (z.B. "Sachbearbeiter für Straf- und Bußgeldsachen" oder "Sachbearbeiter in der Rechtsbehelfs stelle").

  • BAG, 06.06.1984 - 4 AZR 218/82

    Brückenbau - Eingruppierung eines technischen Angestellten - Niedrigere

    Auszug aus BAG, 11.09.1985 - 4 AZR 141/84
    Alsdann ist die entsprechende Prüfung anhand der qualifizierenden Merkmale der höheren Vergütungsgruppen vorzunehmen (vgl. die Urteile des Senats vom 24. Oktober 1984 - 4 AZR 518/82 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, und 6. Juni 1984 - 4 AZR 218/82 - AP Nr. 90 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen) .

    IV b BAT Fallgruppe 21 erhöhten Wissens und Könnens erfordert (vgl. das Urteil des Senats vom 6. Juni 1984 - 4 AZR 218/82 - AP Nr. 90 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).

    Dabei wird jeweils eine gewichtige Heraushebung gefordert (vgl. auch dazu das zuletzt genannte Urteil des Senats vom 6. Juni 1984 - 4 AZR 218/82 - AP Nr. 90 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 30.01.1985 - 4 AZR 184/83

    Eingruppierung: Angestellter als Gewerbeaufsichtsbeamter im Sinne des § 139b GewO

    Auszug aus BAG, 11.09.1985 - 4 AZR 141/84
    Angestellten zu verstehen ist (vgl. die Urteile des Senats vom 30. Januar 1985 - 4 AZR 184/83 - und 24. Oktober 1984 - 4 AZR 386/82 beide zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).

    technische Kenntnisse fordert und nach Art, Zweckbestimmung und behördlicher Übung technischen Charakter hat (vgl. die Urteile des Senats vom 30. Januar 1985 - 4 AZR 184/83 - t zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, und 29. August 1984 - 4 AZR 309/82 - AP Nr. 93 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 24.10.1984 - 4 AZR 518/82

    Eingruppierung: Schlüssigkeit der Klage - Darlegungs- und Beweislast -

    Auszug aus BAG, 11.09.1985 - 4 AZR 141/84
    Alsdann ist die entsprechende Prüfung anhand der qualifizierenden Merkmale der höheren Vergütungsgruppen vorzunehmen (vgl. die Urteile des Senats vom 24. Oktober 1984 - 4 AZR 518/82 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, und 6. Juni 1984 - 4 AZR 218/82 - AP Nr. 90 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen) .
  • BAG, 24.08.1983 - 4 AZR 32/81

    Eingruppierung einer Politesse - Gründliche Fachkenntnisse - Betrachtung aller

    Auszug aus BAG, 11.09.1985 - 4 AZR 141/84
    Dagegen kann sich der Kläger nicht darauf berufen, wie vergleichbare Angestellte bei den Oberfinanzdirektionen, bei der Bundesvermögensverwaltung oder in anderen Bundesländern vergütet werden (vgl. das Urteil des Senats vom 24. August 1983 -4 AZR 32/81 - AP Nr. 78 zu §§ 22, 23 BAT 1975, mit-weiteren Nachweisen) .
  • BAG, 21.06.1978 - 4 AZR 816/76

    Kommunaler Verwaltungsdienst - Ablegung der jeweiligen Verwaltungsprüfung -

    Auszug aus BAG, 11.09.1985 - 4 AZR 141/84
    Ingenieurs liegendes, außergewöhnliches Spezialgebiet betrifft, wobei außergewöhnliche, spezielle Fachkenntnisse erforderlich sind, die auch nichttechnischer Art sein können (vgl. die Urteile des Senats vom 1. Juni 1977 - 4 AZR 111/76 - AP Nr. 98 zu §§ 22, 23 BAT und 21. Juni 1978 - 4 AZR 816/76 - AP Nr. 3 zu § 25 BAT).
  • BAG, 01.06.1977 - 4 AZR 111/76

    Lehrhilfskräfte - Tätigkeitsmerkmale - Technische Angestellte - Besondere

    Auszug aus BAG, 11.09.1985 - 4 AZR 141/84
    Ingenieurs liegendes, außergewöhnliches Spezialgebiet betrifft, wobei außergewöhnliche, spezielle Fachkenntnisse erforderlich sind, die auch nichttechnischer Art sein können (vgl. die Urteile des Senats vom 1. Juni 1977 - 4 AZR 111/76 - AP Nr. 98 zu §§ 22, 23 BAT und 21. Juni 1978 - 4 AZR 816/76 - AP Nr. 3 zu § 25 BAT).
  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 11.09.1985 - 4 AZR 141/84
    Entscheidend ist vielmehr das aufgrund der Tarifvertragsverhandlungen zustandegekommene neue Tarifrecht und dessen Auslegung nach den allgemeinen Grundsätzen der Tarifauslegung, d.h. in erster Linie nach Tarifwortlaut und tariflichem Gesamtzusammenhang (vgl. das Urteil des Senats vom 12. September 1984 - 4 AZR 336/82 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 24.10.1984 - 4 AZR 386/82

    Tätigkeitsmerkmale: Fachschulingenieur - Darlegungs- und Beweislast

    Auszug aus BAG, 11.09.1985 - 4 AZR 141/84
    Angestellten zu verstehen ist (vgl. die Urteile des Senats vom 30. Januar 1985 - 4 AZR 184/83 - und 24. Oktober 1984 - 4 AZR 386/82 beide zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 29.08.1984 - 4 AZR 338/82

    Eingruppierung: Dokumentarin/Archivarin bei der Bundeswehr

    Auszug aus BAG, 11.09.1985 - 4 AZR 141/84
    Trotz der dazu bestehenden grundsätzlichen rechtlichen Möglichkeit (vgl. das Urteil des Senats vom 29. August 1984 - 4 AZR 338/82 - AP Nr. 94 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen) kann der Senat daher vorliegend auch die Arbeitsvorgänge des Klägers nicht selbst bestimmen.
  • BAG, 31.03.1982 - 4 AZR 1099/79

    Katastrophenschutzschulen der Bundesländer - Angestellte mit Ausbildungsaufgaben

  • BAG, 19.03.1980 - 4 AZR 300/78

    Eingruppierungsfeststellungsklage - Tarifliche Mindestvergütung - Qualifizierende

  • BAG, 19.04.1978 - 4 AZR 721/76

    Revisionsgerichtliche Überprüfung - Arbeitsvorgänge - Tatsachenfeststellungen -

  • BAG, 14.02.1973 - 4 AZR 139/72

    Besondere Bedeutung einer Registratur - Registraturangestellte - Fallgruppe der

  • BAG, 16.08.1966 - 1 AZR 373/65

    Tätigkeitsmerkmal eines Tarifvertrages - Heraushebende Tätigkeit - Vergleich -

  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Zwar hat der erkennende Senat grundsätzlich die rechtliche Möglichkeit, die Arbeitsvorgänge eines Angestellten des öffentlichen Dienstes anhand des entsprechenden, von den Tarifvertragsparteien vorgegebenen Rechtsbegriffes selbst zu bestimmen (vgl. die Urteile des Senats vom 22. Januar 1986 - 4 AZR 409/84 - und 11. September 1985 - 4 AZR 141/84 -, beide zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, und 29. August 1984 - 4 AZR 338/82 - AP Nr. 94 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).

    Alsdann ist nach gefestigter Senatsrechtsprechung die Prüfung anhand der qualifizierenden Merkmale der jeweils höheren Vergütungsgruppen vorzunehmen (vgl. die Urteile des Senats vom 11. September 1985 - 4 AZR 141/84 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, 24. Oktober 1984 - 4 AZR 518/82 - AP Nr. 97 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 6. Juni 1984 - 4 AZR 218/82 - AP Nr. 90 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).

    III BAT Fallgruppe 2, die das beklagte Land bei den Klägern als erfüllt ansieht, entweder eine künstlerische oder eine Spezialtätigkeit oder eine nochmalige zweimalige Qualifizierung, und zwar einmal aufgrund einer "besonders schwierigen Tätigkeit" und außerdem durch eine entsprechende Bedeutung des Aufgabengebietes, die sich beispielsweise aus dessen Größe, der außerordentlichen Bedeutung der zu bearbeitenden Materie und den Auswirkungen der Tätigkeit für den innerdienstlichen Bereich und die Allgemeinheit ergeben kann, wobei jeweils eine gewichtige Heraushebung gefordert wird (vgl. dazu die Urteile des Senats vom 11. September 1985 - 4 AZR 141/84 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, und 6. Juni 1984 - 4 AZR 218/82 - AP Nr. 90 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 16.04.1986 - 4 AZR 595/84

    Eingruppierung - Angestellter als Mietzinssachverständiger; als gerichtlicher

    Etwas anderes würde nach der Senatsrechtsprechung nur dann zu gelten haben, wenn die einzelnen Gutachtengruppen unterschiedliche Anforderungen stellen würden und daher eine unterschiedliche tarifliche Bewertung in Betracht käme und außerdem eine tatsächliche Trennbarkeit innerhalb der Gesamtaufgabenstellung möglich wäre (vgl. das Urteil des Senats vom 11. September 1985 - 4 AZR 141/84 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 31.07.2002 - 4 AZR 163/01

    Eingruppierung: Restaurateurin im Museum

    aa) Sie beanstandet ua. unter Berufung auf die Entscheidung des Senats vom 11. September 1985 (- 4 AZR 141/84 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 106), das Landesarbeitsgericht habe unberücksichtigt gelassen, daß der erkennende Senat jedenfalls dann eine Zusammenfassung auch unterschiedlich zu bewertender Tätigkeiten zu einem Arbeitsvorgang angenommen habe, wenn die anfallenden Tätigkeiten nur von einem Angestellten allein bearbeitet würden.

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von der Klägerin angeführten Entscheidung des Senats vom 11. September 1985 (aaO).

  • BAG, 21.10.1998 - 4 AZR 629/97

    Eingruppierung: Beratende Ingenieurin (technische Beraterin) in

    Etwas anderes würde nach der Senatsrechtsprechung nur zu gelten haben, wenn die einzelnen fachtechnischen Stellungnahmen oder einzelne Gruppen dieser fachtechnischen Stellungnahmen unterschiedliche Anforderungen stellen würden und daher eine unterschiedliche tarifliche Bewertung in Betracht käme und überdies über die Aufteilung auf zwei Arbeitnehmerinnen wegen der Anzahl der zu erstellenden fachtechnischen Stellungnahmen hinaus eine tatsächliche Trennung innerhalb der Aufgabenstellung möglich wäre (vgl. Urteile des Senats vom 12. November 1986 - 4 AZR 718/85 - AP Nr. 129 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und vom 11. September 1985 - 4 AZR 141/84 - AP Nr. 106 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 23.04.1986 - 4 AZR 90/85

    Eingruppierung: Baukontrolleur in der Kommunalverwaltung

    Eine bewußte Tariflücke, die das Landesarbeitsgericht annimmt (und die als solche von ihm eigentlich nicht hätte geschlossen werden dürfen), liegt nämlich nur dann vor, wenn die Tarifvertragsparteien eine regelungsbedürftige Frage bewußt ungeregelt lassen und dies in einer entsprechenden Auslassung seinen Ausdruck findet, wobei freilich die Unterlassung der Regelung ihren Grund auch darin haben kann, daß die Tarifvertragsparteien sich über die betreffende Frage nicht haben einigen können (vgl. die Urteile des Senats BAG 46, 292, 298 = AP Nr. 93 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie vom 11. September 1985 - 4 AZR 141/84 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 26.11.2003 - 4 AZR 695/02

    Eingruppierung eines technischen Angestellten

    Danach ist für Spezialaufgaben im Tarifsinne eine Tätigkeit erforderlich, die ein außerhalb der üblichen Aufgaben eines einschlägig ausgebildeten Ingenieurs liegendes außergewöhnliches Spezialgebiet betrifft, wobei zur Erfüllung dieser Qualifikation bei einem technischen Angestellten auch von ihm anzuwendende nichttechnische, zB pädagogische Fachkenntnisse mit herangezogen werden können (Senat 12. Januar 1994 - 4 AZR 65/93 - 11. November 1992 - 4 AZR 83/92 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 166; 11. September 1985 - 4 AZR 141/84 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 106).

    So hat der Senat in der Entscheidung vom 11. September 1985 (- 4 AZR 141/84 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 106) zu dem damaligen Merkmal "Spezialtätigkeit", das inhaltlich der durch den Tarifvertrag zur Änderung der Anlage 1a zum BAT vom 24. April 1991 eingeführten Formulierung "Spezialaufgaben" entspricht (BAG 12. Januar 1994 - 4 AZR 65/93 -), ausgeführt:.

  • LAG Köln, 18.12.1998 - 11 Sa 226/98

    Eingruppierungsfeststellungsklage nach Bundesangestelltentarif (BAT);

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  • BAG, 07.09.1988 - 4 AZR 159/88

    Eingruppierung von Bausachverständigen nach Bundes-Angestelltentarifvertrag (

    Dies hat der Senat bereits grundsätzlich entschieden (BAG Urteil vom 11. September 1985 - 4 AZR 141/84 -, AP Nr. 106 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    IV b BAT Fallgruppe 21 erfüllt, und hat alsdann die entsprechende Prüfung der qualifizierenden Merkmale der höheren Vergütungsgruppen vorgenommen (vgl. BAG Urteil vom 11. September 1985 - 4 AZR 141/84 -, AP Nr. 106 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).

    Damit befindet es sich in wörtlicher Übereinstimmung mit der Senatsrechtsprechung (BAG Urteil vom 11. September 1985, aaO).

  • BAG, 10.12.1986 - 4 AZN 435/86
    Auf die Revision des Klägers wurde durch Urteil des erkennenden Senats vom 11. September 1985 - 4 AZR 141/84 - (AP Nr. 106 zu §§ 22, 23 BAT 1975) das berufungsgerichtliche Urteil aufgehoben und die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.

    IV a BAT Fallgruppe 10, womit es sich gemäß § 565 Abs. 2 ZPO zugleich an die entsprechen den Ausführungen des erkennenden Senats in seinem zur Zurückverweisung der Sache führenden Urteil vom 11. September 1985 - 4 AZR 141/84 - (AP Nr. 106 zu §§ 22, 23 BAT 1975) hält.

    Abgesehen davon hat der Senat grundsätzlich entschieden, daß für die Vergütung der Bausachverständigen der Finanzverwaltung keine bewußte Tariflücke besteht und für diesen Personenkreis die Tätigkeitsmerkmale des Allgemeinen Teils der Vergütungsordnung des BAT für technische Angestellte gelten (vgl. das Urteil des Senats vom 11. September 1985 - 4 AZR 141/84 - (AP Nr. 106 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 15.03.1989 - 4 AZR 631/88

    Eingruppierung: Wasserbauingenieur - Begriff der "Spezialtätigkeit"

    IV a BAT Fallgruppe 10 heraushebt (BAG Urteil vom 11. September 1985 - 4 AZR 141/84 - AP Nr. 106 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).

    IV b BAT Fallgruppe 21 in dem vom Landesarbeitsgericht herangezogenen Urteil des Senats vom 11. September 1985 (- 4 AZR 141/84 - AP Nr. 106 zu §§ 22, 23 BAT 1975) zu verstehen.

  • BAG, 06.12.1989 - 4 AZR 457/89

    Eingruppierung: Bausachverständige

  • BAG, 21.10.1992 - 4 AZR 88/92

    Eingruppierung; Feuerwehr-Schichtführer

  • LAG Hamburg, 29.09.2000 - 3 Sa 39/99

    Eingruppierungsfeststellungsklage einer Museumsrestauratorin zur Eingruppierung

  • LAG Hamm, 19.01.1995 - 17 Sa 1183/94

    Orchestermusiker: Verpflichtung zum Spielen eines "ungewöhnlichen"

  • BAG, 22.01.1986 - 4 AZR 409/84

    Eingruppierung eines Maschinenmeisters - Maschinenanlage - Grad der

  • BAG, 15.03.1989 - 4 AZR 595/88

    Eingruppierung: Grabungstechniker - Begriff der - großen - Grabung

  • LAG Hamm, 24.05.2000 - 18 Sa 1870/99

    Eingruppierung eines Angestellten in einem technischen Beruf im öffentlichen

  • BAG, 12.02.1986 - 4 AZN 696/85
  • BAG, 15.05.1991 - 4 AZR 544/90

    Eingruppierung eines Restaurators von Steinskulpturen nach dem Tätigkeitsmerkmal

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