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   BAG, 11.09.1985 - 4 AZR 147/85   

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https://dejure.org/1985,4552
BAG, 11.09.1985 - 4 AZR 147/85 (https://dejure.org/1985,4552)
BAG, Entscheidung vom 11.09.1985 - 4 AZR 147/85 (https://dejure.org/1985,4552)
BAG, Entscheidung vom 11. September 1985 - 4 AZR 147/85 (https://dejure.org/1985,4552)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Definition gewerkschaftlicher Mandatsträger - Freistellung von Mandatsträgern - Berufung ehrenamtlicher Richter ans Bundesarbeitsgericht - Entfernung eines Schreibens (Rüge) aus der Personalakte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 49, 334
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 11.06.1969 - 2 BvR 518/66

    Ehrengerichte

    Auszug aus BAG, 11.09.1985 - 4 AZR 147/85
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 18, 241, 254; 26, 186, 196; 27, 312, 320; 48, 300, 315 [BVerfG 30.05.1978 - 2 BvR 685/77]; 54, 159) f [BVerfG 03.06.1980 - 1 BvL 114/78]ordert Art. 92 GG, daß die rechtsprechende Gewalt durch staatliche Gerichte ausgeübt wird.

    Wenn er bei der gebotenen umfassenden Überprüfung dazu gelangt, einzelne oder mehrere vorgeschlagene ehrenamtliche Richter nicht zu ernennen, ist es ihm unbenommen, gegebenenfalls weitere Vorschläge anzufordern (BVerfGE 26, 186, 197; 27, 312, 321).

  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 11.09.1985 - 4 AZR 147/85
    Da Wortlaut und Gesamtzusammenhang der tariflichen Regelung eine eindeutige Auslegung ermöglichen, kommt es auf die Tarifgeschichte nicht mehr an (BAG Urteil vom 12. September 1984 - 4 AZR 336/82 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Im letzteren Falle könnte man davon ausgehen, daß die Tarifvertragsparteien durch die Verwendung des Begriffs Mandatsträger auf die Anschauung der beteiligten Berufskreise Bezug nehmen wollten (vgl. BAG Urteil vom 12. September 1984 - 4 AZR 336/82 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BVerfG, 17.12.1969 - 2 BvR 271/68

    Verfassungsmäßigkeit des § 14 Abs. 3 SGG

    Auszug aus BAG, 11.09.1985 - 4 AZR 147/85
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 18, 241, 254; 26, 186, 196; 27, 312, 320; 48, 300, 315 [BVerfG 30.05.1978 - 2 BvR 685/77]; 54, 159) f [BVerfG 03.06.1980 - 1 BvL 114/78]ordert Art. 92 GG, daß die rechtsprechende Gewalt durch staatliche Gerichte ausgeübt wird.

    Wenn er bei der gebotenen umfassenden Überprüfung dazu gelangt, einzelne oder mehrere vorgeschlagene ehrenamtliche Richter nicht zu ernennen, ist es ihm unbenommen, gegebenenfalls weitere Vorschläge anzufordern (BVerfGE 26, 186, 197; 27, 312, 321).

  • BAG, 22.02.1978 - 5 AZR 801/76

    Fürsorgepflicht - Betriebsbuße - Schriftliche Verwarnung - Kündigungsandrohung -

    Auszug aus BAG, 11.09.1985 - 4 AZR 147/85
    Danach ist die Beklagte verpflichtet, alle Handlungen zu unterlassen, die die Rechtsstellung eines Arbeitnehmers in ungerechtfertigter Weise nachteilig beeinflussen können (vgl. BAG Urteil vom 22. Februar 1978 - 5 AZR 801/76 -, AP Nr. 84 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht).
  • BAG, 31.10.1972 - 1 ABR 7/72

    Kostentragung bei gewerkschaftlichen Schulungen

    Auszug aus BAG, 11.09.1985 - 4 AZR 147/85
    Wenn die Beklagte andeutet, eine Auslegung des § 11 Ziff. 7 MTV Einzelhandel Ns in dem hier vorgenommenen Sinne verstoße gegen Art. 9, 12 und 14 GG, da es dabei um Vorgänge gehe, die von ihrer Zielsetzung her den Interessen der Arbeitgeber klar zuwiderliefen und denjenigen der Kontrahenten der Arbeitgeber dienten, will sie wohl geltend machen, daß nach den Prinzipien des Koalitionsrechts insbesondere die finanzielle Unabhängigkeit des jeweiligen sozialen Gegenspielers gewährleistet sein muß (vgl. BAG 24, 459 = AP Nr. 2 zu § 40 BetrVG 1972) und hiergegen verstoßen werde, wenn durch die Entgeltfortzahlung Gewerkschaftsarbeit vom Arbeitgeber finanziert würde.
  • BVerfG, 30.05.1978 - 2 BvR 685/77

    Ehrengerichte

    Auszug aus BAG, 11.09.1985 - 4 AZR 147/85
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 18, 241, 254; 26, 186, 196; 27, 312, 320; 48, 300, 315 [BVerfG 30.05.1978 - 2 BvR 685/77]; 54, 159) f [BVerfG 03.06.1980 - 1 BvL 114/78]ordert Art. 92 GG, daß die rechtsprechende Gewalt durch staatliche Gerichte ausgeübt wird.
  • BVerfG, 24.11.1964 - 2 BvL 19/63

    Ärztekammern

    Auszug aus BAG, 11.09.1985 - 4 AZR 147/85
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 18, 241, 254; 26, 186, 196; 27, 312, 320; 48, 300, 315 [BVerfG 30.05.1978 - 2 BvR 685/77]; 54, 159) f [BVerfG 03.06.1980 - 1 BvL 114/78]ordert Art. 92 GG, daß die rechtsprechende Gewalt durch staatliche Gerichte ausgeübt wird.
  • BVerfG, 03.12.1975 - 2 BvL 7/74

    Besetzung der Richterbank

    Auszug aus BAG, 11.09.1985 - 4 AZR 147/85
    Da § 43 Abs. 1 Satz 2 ArbGG mit § 45 Abs. 2 SGG hinsichtlich der Berufung der ehrenamtlichen Richter am Bundesarbeitsgericht und am Bundessozialgericht übereinstimmt, bestand für den Senat Veranlassung, seine ordnungsgemäße Besetzung von Amts wegen zu prüfen (BVerfGE 40, 356, 357, 360).
  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvL 114/78

    Vorlagebefugnis des Vorsitzenden eines Kollegialgerichts - Besetzung der

    Auszug aus BAG, 11.09.1985 - 4 AZR 147/85
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 18, 241, 254; 26, 186, 196; 27, 312, 320; 48, 300, 315 [BVerfG 30.05.1978 - 2 BvR 685/77]; 54, 159) f [BVerfG 03.06.1980 - 1 BvL 114/78]ordert Art. 92 GG, daß die rechtsprechende Gewalt durch staatliche Gerichte ausgeübt wird.
  • BAG, 28.08.1985 - 5 AZR 616/84

    Verfassungsmäßigkeit der Berufung ehrenamtlicher Richter - Bestimmung der

    Auszug aus BAG, 11.09.1985 - 4 AZR 147/85
    Damit folgt der Senat der Rechtsprechung des Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts (BAG Urteil vom 28. August 1985 - 5 AZR 616/84 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 05.04.1978 - 4 AZR 640/76

    Privates Bankgewerbe - Öffentliche Banken - Entgeltfortzahlung -

  • BAG, 27.04.1983 - 4 AZR 506/80

    Bezahlte freie Tage

  • BAG, 11.09.1985 - 4 AZR 57/85

    Bezahlter Freistellungsanspruch für die Teilnahme an Sitzungen des

    Der Klägerin kann eingeräumt werden, daß sie als Mitglied des Fachgruppenvorstandes Einzelhandel bei der Ortsverwaltung H als gewerkschaftlicher Mandatsträger angesehen werden kann (vgl. BAG Urteil vom 11. September 1985 - 4 AZR 147/85 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Auch aus den in der Tarifnorm verwendeten Worten der "vertragsschließenden Gewerkschaften" läßt sich nicht schließen, daß damit nur Mandatsträger auf Landes- und Bundesebene Freistellung nach § 14 Abs. 4 MTV Einzelhandel NW beanspruchen können (vgl. BAG Urteil vom 11. September 1985 - 4 AZR 147/85 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BAG, 11.09.1985 - 4 AZR 426/84
    Insoweit ist es nicht erforderlich, daß es sich bei der Sitzung um eine gewerkschaftliche Betätigung mit Außenwirkung handeln muß (BAG Urteil vom 11. September 1985 - 4 AZR 147/85 zur Veröffentlichung vorgesehen).
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