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   BAG, 11.10.1957 - 1 AZR 227/56   

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https://dejure.org/1957,1419
BAG, 11.10.1957 - 1 AZR 227/56 (https://dejure.org/1957,1419)
BAG, Entscheidung vom 11.10.1957 - 1 AZR 227/56 (https://dejure.org/1957,1419)
BAG, Entscheidung vom 11. Oktober 1957 - 1 AZR 227/56 (https://dejure.org/1957,1419)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BAGE 4, 346
  • NJW 1958, 117
  • DB 1957, 1272
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 12.10.1954 - 2 AZR 36/53

    Kündigungsschutzklage: Erstreckung auf Folgekündigung; Kündigung: Wirksamkeit

    Auszug aus BAG, 11.10.1957 - 1 AZR 227/56
    wie der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts für das entsprechende Gesetz des Landes Berlin entschieden habe (am 1 2 o Oktober 1954 in 2 AZR 36/53)> die Verfolgteneigenschaft im Zeitpunkt der Kündigung amtlich festgestellt gewesen sein.

    Dadurch unterscheidet es sich, wie das Landesarbeitsgericht zutreffend erkannt hat, von dem Berliner Gesetz über die Anerkennung als politisch, rassisch oder religiös Verfolgte vom 20. März 1950, das in § 10 a die Kündigung des anerkannten politisch usw. Verfolgten an die Zustimmung des Senators für Sozialwesen knüpft, also ,wie der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinem Urteil vom 12. Oktober 1954 - 2 AZR 36/53 - ausgesprochen hat, eine Anerkennung im Zeitpunkt der Kündigung voraussetzt.

  • BGH, 22.10.1955 - IV ZR 168/55
    Auszug aus BAG, 11.10.1957 - 1 AZR 227/56
    Wie der Bundesgerichtshof zutreffend in seinem Urteil vom 22. Oktober 1955 in IV ZR 168/55 ausgesprochen hat, sind unter entschädigungsrechtlichen Ansprüchen im Sinne des Bundesentschädigungsgesetzes nur Ansprüche auf materielle Entschädigung zu verstehen, dagegen nicht Ansprüche auf Betreuung, erhöhte Pürsorge, erhöhte Arbeitslosenunterstützung, vorzugsweise Berücksichtigung bei der Zuweisung von Wohnraum und auf besonderen Kündigungsschutz.
  • BVerwG, 13.03.1957 - V C 26.56
    Auszug aus BAG, 11.10.1957 - 1 AZR 227/56
    Gegen Art. 2 verstößt die Einschränkung der Kündigüngsmöglichkeit nicht, da sie zugunsten eines sozial Schwachen besteht und somit Art. 28 Abs. 1 GG entspricht (vgl. auch BVerwGvom 13. März 1957 in BVerwG VC 26/56, NJW 57, 1533).
  • BAG, 06.06.1956 - GS 2/56
    Auszug aus BAG, 11.10.1957 - 1 AZR 227/56
    Eine Nachprüfung hierüber steht - von den hier nicht gegebenen Ausnahmefällen abgesehen - dem Revisionsgericht nicht zu (vgl. Erster Senat vom 24. Juni 1955 in 1 AZR 97/55 und Großer Senat vom 6. Juni 1956 in GS 2/56, AP Nr. 7 und 16 zu § 69 ArbGG).
  • BAG, 24.06.1955 - 1 AZR 97/55

    Arbeitsgerichtsverfahren: Prüfung der Revisionszulassungsentscheidung; Anspruch

    Auszug aus BAG, 11.10.1957 - 1 AZR 227/56
    Eine Nachprüfung hierüber steht - von den hier nicht gegebenen Ausnahmefällen abgesehen - dem Revisionsgericht nicht zu (vgl. Erster Senat vom 24. Juni 1955 in 1 AZR 97/55 und Großer Senat vom 6. Juni 1956 in GS 2/56, AP Nr. 7 und 16 zu § 69 ArbGG).
  • BGH, 18.01.1955 - V ZB 39/54

    Rechtsbeschwerde in Bodenreformsachen

    Auszug aus BAG, 11.10.1957 - 1 AZR 227/56
    So kann also beispielsweise nach Art. 99 der Landesgesetzgeber den Bundesgerichtshof als Revisionsinstanz für Landeszivilrecht einsetzen, das nur in einem Oberlandesgerichtsbezirk gilt, oder auch zur Entscheidung von Fällen, die gar nicht zur ordentlichen Ziviljustiz gehören (vgl. BGH 16, 159).
  • BVerfG, 24.02.1953 - 1 BvL 21/51

    Normenkontrolle II

    Auszug aus BAG, 11.10.1957 - 1 AZR 227/56
    2. Aus gleichen Erwägungen widerspricht das Gesetz Nr. 707 auch nicht den Art. 3 und 14 GG, ist also, was zu prüfen der Zuständigkeit des erkennenden Gerichts unterliegt (vgl. BVerfGE 2, 124), nicht durch das später in Kraft getretene Grundgesetz aufgehoben worden.
  • BVerfG, 02.02.1960 - 2 BvF 5/58

    Bundesgerichte

    Hätte der Grundgesetzgeber die überkommene Regelung ändern wollen, so hätte er dies deutlich zu erkennen gegeben (vgl. BGHZ 6, 147 [153]; BAG 4, 346 [348]).

    Mit Rücksicht auf die Änderung des Wortlauts der Entwürfe (Wegfall der Beschränkung der Bundesgerichte auf die Anwendung von Bundesrecht) und die Widersprüchlichkeit der Meinungen im Hauptausschuß kann aus der Entstehungsgeschichte nicht der Schluß gezogen werden, daß es den oberen Bundesgerichten von Verfassung wegen versagt werden sollte, Landesrecht auf Grund bundesgesetzlicher Anordnung anzuwenden (ebenso BAG 4, 346 [347]; Arndt DVBl. 1957, 566; Werthauer NJW 1957, 1387 [1389]; Zippelius DVBl. 1959, 41 [42]).

    Bundesgerichtshof und Bundesarbeitsgericht haben ausdrücklich (BGHZ 6, 147 [153]; BAG 4, 346 [347 ff.]), Bundesfinanzhof und Bundessozialgericht stillschweigend die Befugnis des Bundesgesetzgebers bejaht, die Anwendung von Landesrecht durch die oberen Bundesgerichte zu regeln (vgl. z. B. BFH 66, 591, 593, 595; BSG 1, 98; 2, 106; 3, 77 sowie Peters/Sautter/Wolff, Kommentar zur Sozialgerichtsbarkeit, 2. Aufl., Anm. 5 b und c zu § 162 SGG).

  • BVerwG, 12.12.1979 - 6 P 7.79

    Revisibilität des Landespersonalvertretungsrechts - Vorlage aller

    Diese Bestimmung kann durch den Bund getroffen werden (so z.B. §§ 73 Abs. 1 und 93 Abs. 1 ArbGG, § 549 ZPO, § 127 Nr. 2 BRRG; s. dazu BVerfGE 10, 285; BGHZ 6, 147, 152 [BGH 15.05.1952 - III ZR 61/51]; BAGE 4, 346).
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