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BAG, 11.10.1966 - 2 AZR 464/65 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Besteht ein Unterschied, ob eine neue Krankheit kurz nach oder unmittelbar vor der Wiederaufnahme der Arbeit ausgebrochen ist?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Krankengeldzuschuß - Krankheit
Verfahrensgang
- LAG Hamm, 03.09.1965 - 4 Sa 796/64
- BAG, 11.10.1966 - 2 AZR 464/65
Papierfundstellen
- BB 1966, 1394
- DB 1966, 1653
- DB 1966, 1933
Wird zitiert von ... (3)
- BAG, 10.09.2014 - 10 AZR 651/12
Vorsorgekur - Arbeitsunfähigkeit - Fortsetzungserkrankung
Möglich sei danach aber auch die Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit bis zum Ende eines (auch arbeitsfreien) Kalendertags oder die Feststellung der Arbeitsfähigkeit zu einem näher bestimmten anderen Zeitpunkt (BAG 14. September 1983 - 5 AZR 70/81 - BAGE 43, 291; 11. Oktober 1966 - 2 AZR 464/65 -) . - BAG, 12.09.1967 - 1 AZR 367/66
Gehaltsfortzahlungsanspruch - Arbeitsverhinderung - Sechs-Wochenfrist
Die Entscheidungen des Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts von 11o Oktober 1966 in Sachen 2 AZR 464/65 (AP Nr» 41 zu § 1 ArbKrankhG) und in Sachen 2 AZR 475/65 (nicht zur Veröffentlichung vorgesehen) stehen der vorstehend vertretenen Auffassung nicht entgegen . - ArbG Emden, 05.07.1976 - 1 Ca 685/75 Bei zwei aufeinanderfolgenden verschiedenen Erkrankungen eines Arbeitnehmers besteht für jede krankheitsbedingte Zeit der AU ein Lohnfortzahlungsanspruch, auch wenn der Arbeitnehmer inzwischen die Arbeit nicht aufgenommen hat (so auch BAG 1966-10-11 2 AZR 464/65 = ARST 1967, 54).